Sollten die PKW-Fahrtkosten wegen Unzumutbarkeit ÖPNV anerkannt werden, steht halt mehr Zeit für einen Nebenjob zur Verfügung.

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Moorhuhn schrieb:
Den Anwalt kann ich schon bezahlen, bzw. das ist es mir Wert, wenn ich auf Dauer weniger zahlen und nicht das Leben der Ex finanzieren muss.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moorhuhn ()
Moorhuhn schrieb:
Wechselmodell und erweiterter Umgang ist mir aufgrund meiner Berufstätigkeit nicht möglich.
Moorhuhn schrieb:
Bei meiner Ex würde die Berechnung defintiv anders aussehen. Das Jugendamt will, dass ich den Mindestunterhalt zahle.
sie hätte somit je Kind 637,50 € inkl. Kindergeld zur verfügung.
Kitagebühren und
Essensgeld entfällt.Ausgehend von deinem Mietpreis, ich gehe davon aus, dass mit 16qm die Größe des Kinderzimmers gemeint ist. Wäre es hier identisch.
637,50 EUR Kindergeld + Unterthalt
-128 EUR Miete
-55 EUR Nebenkosten
Bleiben ihr gut 450 € für den Rest und das ist doch mehr als genug.
Ich war bisher nicht in der Lage die Kinder zu betreuen und gehe davon aus, dass sich das auch nicht so schnell ändern wird.
Moorhuhn schrieb:
leiben ihr gut 450 € für den Rest und das ist doch mehr als genug.
Moorhuhn schrieb:
Ich war bisher nicht in der Lage die Kinder zu betreuen und gehe davon aus, dass sich das auch nicht so schnell ändern wird. Ich muss erstmal mein Leben auf die Reihe bekommen.
Moorhuhn schrieb:
Der Beistand sagte ja ebenso, dass beide Elternteile verpflichtet sind Unterhalt für die Kinder zu leisten.
Moorhuhn schrieb:
Die Berechnung des Kindesunterhalts wurde vom Jugendamt durchgeführt, nun soll ich für beide Kinder den Mindestunterhalt zahlen und dies titulieren lassen.
Moorhuhn schrieb:
Der Beistand sagte ja ebenso, dass beide Elternteile verpflichtet sind Unterhalt für die Kinder zu leisten.
ich gebs auf und denk mir meinen Teil.1606 (3) S. 2 schrieb:
Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
ich hoffe, der von der Mutter beauftragte Anwalt ist so schlau, für die Kinder VKH zu beantragen...Clint schrieb:
Wenn @Moorhuhn zum Mindestunterhalt verknackt wird, zahlt er alles, also auch den von der Mutter beauftragten Anwalt.