Kindesunterhalt durch betreuenden Elternteil

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    • Nun, Bigpuster,

      vielleicht liest Du weiter oben und folgst mal meinem dortigen Link (inkl. Lesen aller Seiten des dortigen Beitrages).

      Benutz doch bitte für "Deine" Sache Deine eigenen Beiträge und schieb nicht bei jedem Fall, mit dem Du Dich noch nicht mal richtig beschäftigt hast, den angemessenen SB ins Rennen.

      Eine Entlastung des eigentlich Barunterhaltspflichtigen macht scheinbar nur das OLG Brandenburg etwas häufiger als die anderen Gerichte.
      Vielleicht ist es auch nur so, dass das OLG Brandenburg generell liberaler ist, schließlich veröffentlicht es auch (scheinbar/gefühlt) deutlich mehr Beschlüsse.

      Ansonsten möchte ich noch mal anmerken, dass Du ab dem Punkt, wo Du eine feministische Weltsicht einwirfst, für mich absolut unglaubwürdig wirst.
      Ich habe (familienrechtlich) in über 10 Jahren erst mit einer Richterin, ansonsten ausschließlich mit Richtern zu tun gehabt.
      'Feministisch' war nicht mal die Richterin.
      Mit derartigen Plattitüden versuchst Du nur davon abzulenken, dass Du Dir eine (offenbar ja schon in der Ehe) "komplexe und verhaltensoriginelle" Mutter für Deine Kinder ausgesucht hast.
      Für "Mädchen gegen Jungs" und "Jungs gegen Mädchen" bin ich einfach zu gleichberechtigt erzogen und wenn Du diese Spielchen spielen möchtest, dann such Dir doch bitte eine andere Plattform dafür.
      Gibt es ja ausreichend im www - jeweils für Frauen (die gegen Männer stacheln) als auch für Männer (die gegen Frauen wettern).

      Mich interessiert hier nur noch der (irgendwann vom Gericht getroffene) Beschluss.
    • @Tanja lies mal Deine eigenen Beiträge in diesem Thread in Ruhe durch und frage Dich inwieweit Du selbst sachlich und nicht sogar beleidigend gegenüber dem ursprünglichen Fragesteller bist.
      Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen. Mich interessieren mittlerweile nur noch Beschlüsse ob nachvollziehbar oder nicht, denn das ist was zählt.
      Ich betreibe auch keinen Kampf der Geschlechter, muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass dieser auch im Familienrecht auch mit veralteten Rollenbildern geführt wird. Das muss man wissen, um manche Entwicklungen und Entscheidungen zu verstehen.
      Ich versuche nicht meinen Fall immer neu aufzurollen, aber meine Erfahrungen ziehe ich nur aus diesem Fall. Wenn ich Hinweise gebe, ist es unerlässlich zu schildern aus welchem Kontext sie entstanden sind, denn nur so kann man Schlussfolgerungen für seine eigene Situation ziehen. Erfahrung X aus Fall y lässt sich nicht auf Fall Z übertragen.
      Ansonsten bin ich sehr dafür dem Fragesteller zu helfen, denn ich glaube er ist auf dem Holzweg und wird das teuer bezahlen

      Zuletzt zu den Richter/ -innen. Es ist nur ein Einzelfall. Aber meine Richterin hat meinen Antrag auf das Wechsrlmodelll mit den Worten gekontert, dass sie keine Freundin davon ist, dann auch den BarUnterhalt aufzuteilen. Das Geld sollte bei der Mutter bleiben und ich kann dann meine Ausgaben mit ihr abrechnen. Ich sage nicht und kann es auch nicht, dass das stellvertretend für alle steht, aber es gibt solche Ansichten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bigpuster ()

    • Bigpuster, ich brauche meine Beiträge nicht nochmal zu lesen.
      Ich weiß auch so, bei wem sich meine Nackenhaare sträuben.
      Für Sachlichkeit werde ich sicher keinen Preis bekommen. Ist auch nicht mein Ziel auf dieser Welt.
      Wenn/falls Du Dir die beiden Themen, die der TO gestartet hast, durchgelesen hast, wird Dir möglicherweise auffallen, dass sich der TO gar nicht 'helfen' lassen will.

      Aber auch das ist meine höchstpersönliche (und diesbezüglich abschließende) Meinung.
      Nachtrag: @Bigpuster der mir folgende Beitrag zeigt einmal mehr, warum (nicht nur) ich in diesem Forum mit diesem TO ein Problem habe
      <X
    • Danke für den Tipp @Bigpuster
      Scheidung ist noch nicht durch.
      Sie sagte damals, dass sie keinen Trennungsunterhalt möchte und srockte zeitnah ihre Stunden auf. Nach Abzug des kindesunterhalts habe ich ja wesentlich weniger als sie, somit müsste sie mir ja Trennungsunterhalt zahlen. Das ist echt einige gute Idee, dies noch von ihr zu fordernd dann wäre bei mir sicher noch ein zweiter Urlaub im Jahr möglich.
      Ist es möglich nach der Scheidung Aufstockungsunterhalt zu bekommen, wenn man den nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen hat. Das habe ich gemacht, weil ich ihr keinen Cent zahlen wollte. Wusste ja nicht, dass sie künftig mehr arbeitet.
      muss ich wohl mal alles bei meinem Anwalt ansprechen, wie ich das am besten jetzt noch fordern kann.
      warum soll ich die Kinder jetzt auf einmal nehmen? Wie soll ich diese mit Fulltime Job und langen Fahrtzeiten und Auswärtstätigkeiten umsetzen? Das ist nicht machbar. Ich kann ihr doch keine größere Wohnung mit zimmer für die Kinder leisten. Bzw rentiert sich das in kleinster weise. Würden die Kinder zu mir wollen, können sie dies gerne freitags oder Samstag Nachmittag machen. Aber ich benötige mein Wochenende für meine Hobbys, ich muss mein Leben ja nach wie vor neun organisieren.
    • @Moorhuhn
      Würden die Kinder zu mir wollen, können sie dies gerne freitags oder Samstag Nachmittag machen. Aber ich benötige mein Wochenende für meine Hobbys, ich muss mein Leben ja nach wie vor neun organisieren.

      =O Ich bin schockiert!
      Am besten sagt man den Kindern das auch noch genau so… damit sie sich so richtig als überflüssig und einfach nur störend fühlen. Werden sie sowieso schon! Und wieder ein Mensch der keine Ahnung hat, was das bei den eigenen Kindern anrichtet…
      Die armen Kinder… ;(
      Unfassbar <X
      Überleg doch bitte vorher, bevor die Kinder entstehen, ob man Sie wirklich will!!!
    • Bigpuster schrieb:

      Ansonsten bin ich sehr dafür dem Fragesteller zu helfen, denn ich glaube er ist auf dem Holzweg und wird das teuer bezahlen
      Hallo Bigpuster,

      eigentlich war ich auf der Suche nach Urteilen aus Deinem OLG-Bereich und für Deine Frage nach den abgemessenem SB und eine Berechnung der Beteiligung des gut verdienenden Betreuenden.
      Dabei fiel mir das hier in die Hände.
      Wenn der hier agierende TO im Bereich des OLG Brandenburg "verarztet" werden würde, würden die Richter ihm vermutlich ähnliches mitgeben...

      Gruß Tanja