Kindesunterhalt durch betreuenden Elternteil

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    • Danke der Nachfrage! Es ist nach wie vor nichts entschieden.
      die Mutter hat übers jugendamt VKh beantragt und bewilligt bekommen. Somit ist der Antrag rechtshängig. Mal schauen was dabei rauskommt, bin noch immer guter Hoffnung, das mein statischer Titel vom Sommer über 309€ Je Kind bestehen bleibt. Den hab ich beim Jugendamt erstellen lassen, der Beistand hat sich jedoch nicht damit zufrieden gegeben. Ich warte geduldig was sich ergeben wird!
    • Das Jugendamt hat mich mehrmals aufgefordert den Unterhalt zu titulieren. Dem bin nachgekommen, jedoch scheinen sie sich damit nicht zufrieden zu geben. KM hat dann natürlich gleich mal UHV waren 5€ im Monat beantragt. Also zahl ich halt jetzt erstmal 5€ mehr.
      Mal schauen bzw. abwarten wie das Gericht entscheidet
    • Moorhuhn schrieb:

      Das Jugendamt hat mich mehrmals aufgefordert den Unterhalt zu titulieren. Dem bin nachgekommen, jedoch scheinen sie sich damit nicht zufrieden zu geben.
      Du bist dem nicht - in geforderter Höhe - nachgekommen.
      Also muss sich das JA damit auch nicht zufrieden geben. Zumal der Eindruck, der hier von Dir entstanden ist, nicht verkehrt sein wird.
      Das Gericht wird Deine Haltung sicherlich auch bei der Kostenentscheidung berücksichtigen.

      Tanja
    • Da ich den Titel rückwirkend zum 1.1.21 erstellen hab lassen, geht’s ja jetzt vor Gericht nur noch um die Differenz zum mindestunterhalt. Somit ist der Streitwert ja wesentlich geringer und auch die Kosten, wenn das Gericht gegen mich entscheidet. Das Jugendamt hat in seiner Berechnung die vollen Fahrtkosten anerkannt mit dem Hinweis dass ich den Unterhalt durch mein „erspartes“ zahlen kann. Ich hoffe jedoch, nach wie vor als mangelfall etc. Eingestuft zu werden.
    • Zu dem von Dir genannten Unterschied zum Mindesunterhalt (immerhin über 100 Euro pro Kind) seit 1.1.21 - also schon jetzt über 3000 Streitwert kommt noch der Streitwert für 12 weitere Monate in der Zukunft x 2 (wegen 2 Kinder) dazu.
      Wenn das Gericht denn nur die Differenz annimmt.....
      Och, das wird sich schon läppern.
      Kannst ja mal einen Streitwertrechner anwerfen....

      Nachtrag: hat eigentlich Dein Anwalt schon mal eine Kostennote an Dich erstellt?

      Tanja
    • Also ich gehe von der Differenz aus, hab mich doch schon festnageln lassen, 309€ je Kind zu zahlen.
      Da ja noch alles was net den Beistand läuft, fallen ja die Anwaltskosten der KM weg. Also lohnt es sich den Weg in Richtung Mangelfall weiter zu gehen.
      Der Streitwert für die Zukunft ist doch auch nur die Differenz, oder liege ich da falsch?
    • Danke für das Feedback. Das hält sich ja noch in Grenzen. Ich hoffe ja nach wie vor, nicht mehr als die 314€ je Kind zahlen zu müssen. Vielleicht kommt das Gericht ja sogar auf weniger. Mangelfall!? Mir bleibst sonst ja bei den derzeitigen spritpreise nichts mehr zum Leben und ich werde ausgenommen wie einen Weihnachtsgans.
    • Unwarscheinlich dass das Gericht auf Mangelfall kommt.
      Du hast - lt. eigenen Angaben - ein Netto von über 2,2 tsd.
      Die Fahrtkosten muss das Gericht nicht berücksichtigen - schon gar nicht, wenn Du die korrespondierende Steuererstattung nicht angegeben hast.
      Die gestiegenen Energiepreise (nicht nur Kraftstoffe, auch Gas und Öl) betreffen nicht nur Dich.
      Im Übrigen will die Regierung einiges zur Entlastung auf den Weg bringen (angefangen von 300 Euro Energiepreispauschale, über nochmals 100 Euro an Familien für Kinder - wie Coronabonus aufs Kindergeld und damit auf den Bedarf anzurechnen- über Senkung der EnergieSteuer für 3 Monate). Das wirst Du dem Mindestunterhalt also nicht entgegen halten können.

      Aber egal- Du willst Dich als Opfer sehen. Dann darfst Du das natürlich auch.
      (Das wird dann sicherlich sogar noch verstärkt, wenn Du nach Beschluss plötzlich über 7tsd aus dem Hut zaubern darfst....)

      Dann poste mal den Beschluss wenn er kommt (natürlich anonymisiert).
    • Erstens : Interessiert mich der Ausgang auch brennend!
      Zweitens : argumentierst Du zum Teil echt grenzwertig
      Drittens : Lass Dir hier nichts von juristischen Laien und vermeintlichen Halbprofis einreden, die meinen die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben und selbst zum Teil nicht rechtlich sondern moralisch argumentieren. Moral ist im Recht nicht interessant und jeder hat da aufgrund eigener Erfahrungen andere Vorstellungen. Der eine sieht aus eigener negativer Erfahrung nur den Vater, der versucht sich krampfhaft um die Unterhaltszahlungen zu drücken. Der andere die Mutter, die sich mit dem Unterhalt und Kindergeld ein angenehmes Leben macht.
      Viertens : Entweder habe ich es überlesen oder es gibt keine wirklich belastbaren Zahlen zu den bereinigten Einkünften von beiden Eltern. Ohne diese ist eine Einschätzung nicht möglich.
      Viertens : Sind die mir bekannten Rechtssprechungen zu der Frage sehr selten und haben tatsächlich Extremfälle zur Grundlage, wo der betreuende Elternteil zum Teil weit über dem dreifachen Satz des bereinigten Einkommens liegt oder der Barunterhaltspflichtige schon vor den Unterhaltszahlungen nur knapp über dem Selbstbehalt liegt und der betreuende Elternteil mindestens 500/850 Euro darüber liegt nach seinem Beitrag zum Barunterhalt . Zu den Fällen wie mutmaßlich bei Dir oder bei mir, wo erst durch die Unterhaltszahlungen für mehrere Kinder ein hohes Ungleichgewicht entsteht, sind die Aussagen in den Urteilen recht schwammig - das geht wahrscheinlich nicht anders - und ermöglicht auch hier im Forum jedem nach seiner persönlichen Wertvorstellung das für ihn/ihr passende herauszulesen.

      Wenn Du auch durch die Zahlung "nur" des Mindestunterhaltes unter Deinen angemessenen Selbstbehalt kommst und die betreuende Mutter diese Differenz des Barunterhaltes zu Deinem Selbstbehalt übernehmen kann und mindestens 500,- besser 850,- Unterschied zwischen Euren Einkommen bleiben, hast Du gute Chancen, dass Du den angemessenen Selbstbehalt zugesprochen bekommst, ohne auch nur den Mindestunterhalt zu zahlen. Einigen wird bei dem Gedanken jetzt das feministische Weltbild auseinanderplatzen. Ändert aber nichts an der Realität. Inwieweit der Mutter fiktives Einkommen zugerechnet werden würde, weil sie aufgrund des Alters der Kinder mehr arbeiten könnte, als sie es tut, ist wahrscheinlich von vielen Faktoren abhängig, dass es unmöglich ist, dass zu beurteilen.

      Ob noch Spielraum nach oben besteht hängt maßgeblich vom bereinigten Einkommen der betreuenden Mutter ab. Dazu gibt es auch keine mir bekannte gefestigte Rechtssprechung. Allein der Wortlaut eines entsprechenden BGH Urteils

      bgh schrieb:

      Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltpflichtiger Verwandter in Betracht, wenn er in der Lage ist, unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen neben der Betreuung des Kindes auch dessen Barunterhalt ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Selbstbehaltes aufzubringen. Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) dabei nicht ins Leere laufen zu lassen, setzt die anteilige oder vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt des minderjährigen Kindes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusätzlich voraus, dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde. Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil auch bei Zahlung des vollen Kinderunterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt noch verteidigen, wird eine vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für die Aufbringung des Barunterhalts nur in wenigen, besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 10.07.2013, XII ZB 297/12). Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen. Unterhalb dieser Schwelle wird auch bei einer erheblichen Einkommensdifferenz eine vollständige Enthaftung des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils häufig ausscheiden (BGH a.a.O. Rdn. 29 f.)."
      Allein dem Wortlaut nach ist relativ einfach zu erkennen, dass auf die Situation NACH Leistung des Barunterhaltes abgestellt wird. Wörtlich "....dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils eine erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde."
      Bei einem Kind wie in leider allen Beschlüssen die ich kenne zu Grunde liegend ist das einfach zu rechnen. Was das aber bei mehreren Kindern bedeutet, lässt sich nicht einfach feststellen. Wenn also der Barunterhaltspflichtige trotz hoher Einkünfte durch die Zahlung auch der Mindestunterhaltssätze für mehrere Kinder unter oder nahe an den angemessenen Selbstbehalt kommt und dadurch das Einkommensgefälle zwischen den Eltern erheblich wird.
    • Beispiel Vater und Mutter beide 3.000 Euro bereinigtes Einkommen. Ein Kind. Fall problemlos. Nicht betreuender Elternteil zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle + 1, da nur ein Unterhaltsberechtigter.
      Abwandlung 5 Kinder. Der böse Barunterhaltspflichtige kann noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen, ohne seinen angemessenen Selbstbehalt zu verteidigen. Sicher ist, die Differenz kann und muss der betreuende Elternteil übernehmen. Die Frage ist, ob und inwieweit für den Barunterhaltspflichtigen noch Spielraum z.B. in Richtung Bedarfskontrollbetrag als eine mögliche Orientierungsgröße wäre. Dabei spielen so viele Faktoren wie z.b. doppelte Belastung des betreuenden Elternteils durch Beruf und Kinderbetreuung eine Rolle, dass es keine allgemeingültigen Regeln gibt und es dem Richter überlassen wird, wie er das wertet. Der BGH hat lediglich Hinweise gegeben.
      Man könnte auch auf die Idee kommen die Einkommen nach jeder einzelnen Unterhaltszahlung zu vergleichen und dann ab Kind drei oder vier zu dem Ergebnis kommen, dass nun die Grenze des doppelten/dreifachen ( je nach Gerichtsstand ) Einkommens beim betreuenden Elternteil erreicht ist und dieser ab diesem Kind den kompletten Barunterhalt übernehmen muss.

      Leider wird diese Sachlage auch hier im Forum aus welchen Motiven auch immer völlig ignoriert und mit zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Begründungen abgelehnt, während eine Auslegung anhand des offiziellen Wortlautes nicht einmal in Betracht gezogen wird.
      Erschwerend kommt hinzu, dass es - jedenfalls kenne ich keine - Urteile für die Konstellation viele Kinder und hohes Einkommen des betreuenden Elternteils gibt.

      Ich bin auf Deine Ergebnisse gespannt, wobei ich Dir auch raten würde von solchen Ideen wie "Ich verringere mein Einkommen vorsätzlich" abraten würde. Es sollte auch nicht darum gehen sich einen Vorteil auf Kosten der Kinder zu sichern, sondern zu einem fairen Ausgleich zu kommen, den es durch das veraltete und alten Rollenbildern anhängende Unterhaltsrecht derzeit nicht so einfach gibt.

      Noch ein letztes Wort zu den moralischen Vorwürfen " Du zahlst noch nicht einmal den Mindestunterhalt". Ich habe es nicht im Einzelnen nachgerechnet, aber gehen wir mal von den 15 Euro pro Tag und Kind aus UND eines leistungsfähigen betreuenden Elternteiles. Fragt auch mal irgendwer, wie der Barunterhaltspflichtige in Großstädten trotz eigentlich guten Einkommens einen würdigen Umgang mit seinen Kindern mit den lächerlichen Selbstbehalten ermöglichen soll? Es soll auch Männer geben, die sich nicht von ihren Frauen mit Kindern getrennt haben, sondern es die Frauen waren, die dann sogleich die Kinder als ihr Eigentum - obwohl sich mittlerweile oft beide Elternteile entsprechend ihrer Erwerbsanteile um die Kinder kümmern und man höre und staune auch gerne Zeit mit ihren Kindern verbracht haben- betrachtend mit dem Blick der auskömmlichen finanziellen Ausstattung einem neuen Leben entgegen gehen. Auch er muss Wohnraum vorhalten, Essen für die Tage, Ausflüge oft auch Kleidung da der betreuende Elternteil die Kinder absichtlich in mangelhafter Kleidung übergibt. Das ist schlicht unmöglich. Aber da kommen ja dann noch die fabelhaften Ideen noch einen zweiten Job bei LIDL in der Wareneinräumung zu übernehmen. Gleichzeitig verfügt der betreuende Elternteil über dann ein vielfaches des verbleibenden Einkommens des Barunterhaltspflichtigen. Da fragt man sich welcher Frisör da in das Gehirn geschnitten hat!
      So! Der Shitstorm der selbsternannten Rechtsexperten und Moralapostel hier kann losgehen.
    • @Bigpuster
      Ich weiß nicht was du mir sagen willst???
      Ich habe 2 Kinder wie es weiter vorne zu lesen ist. Ich will nicht mehr als den derzeit titulierten Unterhalt zahlen.
      Alle relevanten Angaben zur Bereinigung des Einkommens wurden gemacht.
      Ich gönne der KM nicht noch mehr Unterhalt, wenn sie damit nicht zurecht kommt, soll sie sich noch einen Job suchen. Sie verdient derzeit wohl fast das gleiche wie ich, nur dass ihr nichts für die Kinder abgezogen wird.
    • Meine Güte, Bigpuster,

      Deine Ausführungen zur Selbstverständlichkeit des angemessenen SB werden Dir sicherlich in Deinem eigenen Fall vom Gericht um die Ohren gwatscht.
      Es ist mitnichten so, dass der Betreuende Gutverdiener 'selbstverständlich' den über dem angemessenen SB liegenden Betrag zu übernehmen hat.
      Ich kenne einen Beschluss (sogar nach Beschwerde!) in dem der Vater, bei Vorliegen von mehr als dem Doppelten Einkommen der Mutter ein wenig Unterhaltsreduzierung zugesprochen bekam (aber immer noch seinen eigenen angemessenen SB angreifen musste). Das obliegt den Richtern, wie sie das werten/gewichten/verteilen.
      Dein Gesülze ob irgendwelcher feministischen Tendenzen geht fehl.
      Hier in Moorhuhn haben wir einen typischen Kandidaten, der weder Unterhalt zahlen, noch die Kinder betreuen will.
      Der will sich jetzt einfach mal ein schönes Leben ohne die "Blagen" machen.
      Ich glaube nicht, dass die Kids inzwischen wieder Ungang haben - und hier wurde er nicht von den Kids oder der KM abgelehnt, sondern vom Vater.

      Mir tun hier die Kinder unglaublich leid.
    • Tanja schrieb:

      Es ist mitnichten so, dass der Betreuende Gutverdiener 'selbstverständlich' den über dem angemessenen SB liegenden Betrag zu übernehmen hat.
      Das ist wohl unstrittig. Es Bedarf einer umfassenden tatrichterlichen Abwägung, wie es so schön heißt. Das kann bei gleichem Sachverhalt vor jedem Gericht anders ausgehen. Auch das ist leider so. Es sind immer Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, die eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Ich wiederhole mich, dass natürlich im üblichen Fall, dass der betreuende Elternteil über kaum Einkommen verfügt, natürlich bis zum notwendigen Selbsbehalt, von mir aus auch mit gesteigerter Erwerbspflicht, vom Barunterhaltspflichtigen geleistet werden muss. Das ist tatsächlich eine Selbstverständlichkeit. Das kann aber nicht dieFälle außer Acht lassen, in dem genug Geld vorhanden ist, um die Kinder gut zu versorgen und beiden Eltern eine Chance auf guten Umgang und ein Leben nach der Trennung zu ermöglichen. Die Gesetze geben es her, wenn man sie dafür anwendet.
    • Moorhuhn schrieb:

      @Bigpuster
      Ich weiß nicht was du mir sagen willst???
      Ich habe 2 Kinder wie es weiter vorne zu lesen ist. Ich will nicht mehr als den derzeit titulierten Unterhalt zahlen.
      Alle relevanten Angaben zur Bereinigung des Einkommens wurden gemacht.
      Ich gönne der KM nicht noch mehr Unterhalt, wenn sie damit nicht zurecht kommt, soll sie sich noch einen Job suchen. Sie verdient derzeit wohl fast das gleiche wie ich, nur dass ihr nichts für die Kinder abgezogen wird.
      Ihr Einkommen habe ich nicht gelesen, aber jetzt steht es da. was Du willst und was Du musst sind zwei verschiedene Paar Schuhe. In Deinem Fall geht Deine Frau arbeiten und betreut Eure Kinder. Teilt Euch doch die Betreuung und alle gewinnen. Du zahlst weniger, Deine Kinder sehen ihren Vater und die Mutter hat auch noch ein Leben ohne Kinder. Bisher konnte ich nicht lesen, dass Deine Ex den Umgang behindert oder einem erweiterten Umgang im Wege steht.
      Wenn Ihr beide ähnlich verdient, sehe ich bei zwei Kindern dür Dichauch nur maximal den ang. Selbstbehalt. Wenn ich mir anschaue was Du für vielleicht 100Euro extra und nur wenn Du erstinstanzlich das Glück eines Dir geneigten Richters hast - was ich nicht glaube - an Risiko an Prozesskosten eingehst…..ich würde es nicht tun.
      Sofern ihr noch nicht geschieden seid, wäre mein Rat über den Trennungsunterhalt zu gehen. Du kannst von Deinem Gehalt den Kindesunterhalt abziehen und dann wird nach der bekannten Formel die Differenz zum Einkommen Deiner Frau geteilt. Damit ist erstmal Zeit gewonnen. Seid ihr schon geschieden, gibt es noch den Aufstockungsunterhalt,aber auch nur für Zeitraum X.
      Aber das säht im Zweifel nur bôses Blut. Ist die Kommunikation zwischen Euch noch gut, rede mit ihr, ob Ihr Euch über mehr Umgangszeit der Kinder mit Dir auch über geringere Unterhaltszahlungen verständigen könnt. Klappt das, gibt es nur Gewinner.
      Dein freies Leben genießen und nicht zahlen wird nicht funktionieren. Zu Recht.