Kindesunterhalt durch betreuenden Elternteil

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    • Hallo Moorhuhn
      Damit bist Du ohne die Zeit die Du mit dem Fahrrad zum Bahnhof brauchst, bei drei Stunden, rechnet man noch die halbe Stunde für jede Strecke von und zum Bahnhof, kann man Dich nicht auf den ÖPNV verweisen( siehe oben). Trotzdem wird man Dir klar und deutlich sagen, das die BU Versicherung in Höhe von monatlich 200 € Luxus ist den Du Dir als Unterhaltspflichtiger Elternteil nicht leisten kannst. Damit wirst Du sehr wahrscheinlich aufgefordert sie zu kündigen oder ruhend zu stellen, damit diese 200 € Beitrag für den Unterhalt Deiner Kinder zur Verfügung stehen.
    • Das Jugendamt wollte den mindestunterhalt tituliert haben, dagegen will der Anwalt Nun vorgehen, er hat mir geraten je Kind 309€ zu zahlen bis die Sache mit dem Wohnwert der Mutter berechnet ist. Somit zahle ich seit März nur den Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moorhuhn ()

    • @Moorhuhn: meine Partnerin kriegt für ihre Tochter knapp unter Mindestunterhalt. Mit Kindergeld stehen ihr für ihre Tochter 460 EUR pro Monat zur Verfügung. Davon kannst du mal abziehen:

      - 260 EUR Elternbeitrag Kita.
      - 62 EUR Essensgeld
      - 128 Kaltmiete (16qm zu 8 EUR und das ist schon ein günstiger Preis, realistisch wären über 10 EUR/qm bei uns im Ort)
      - 55 EUR Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Grundsteuer, Schmutwasser, Niederschlagsgebühren, Abfallgebühren aufgeteilt auf 6 Personen bei uns)

      Nach diesen 505 EUR hat die Kleine noch nicht gegessen, wurde nicht eingekleidet, hat keinen Zoo besucht, wurde nicht mit dem Auto in die KiTa gefahren, hat kein Spielzeug und kein Geburtstagsgeschenk bekommen. Wir leben zwar nicht auf Sozialhilfeniveau, aber lass dir gesagt sein, dass Mindestunterhalt kaum kostendeckend ist, solange du nicht 3 Kinder hast und die alle auf 8qm zusammen wohnen. Von daher ist es schon ziemlich scheiße sich um den Mindestunterhalt drücken zu wollen, wenn man ihn leisten könnte. In deinem Fall sind die Kinder Teenager. Meiner Größter ist 9 und seine Wünsche liegen jetzt schon teilweise im 4-stelligen Bereich. Überleg dir selbst mal, was ein Teenager so haben will und damit kostet.

      Kündige die BU-Versicherung und die Unfallversicherung (als Versicherungsmathematiker kann ich dir sagen, dass die meistens eh unsinnig ist), dann hast du schon viel Geld gespart. Die Lebensversicherung wird dich mit 50 EUR auch nicht weiter bringen, wozu hast du die also? Versuche dir einen anderen Job zu suchen oder umzuziehen, um Fahrtkosten zu sparen. 2200 EUR netto sind ja nicht gerade arm. Wenn es dir dann immer noch nicht reicht: Nebenjob am Wochenende. Muss ja nicht Fließband sein, Übungsgruppenleiter kriegen auch eine Ehrenamtspauschale. Ldil sucht auch gerne Aushilfen für unbeliebte Wochenendschichten. Da kannst du locker am Samstag mit einer 10-Stunden-Schicht über 100 EUR machen.

      Alternativ: Kinder sind groß, Wechselmodell ansprechen. Aber wenn ich schon sowas lese:

      Moorhuhn schrieb:

      Wechselmodell und erweiterter Umgang ist mir aufgrund meiner Berufstätigkeit nicht möglich.
      kriege ich bei deinem Thread das Kotzen. Auf den Standpunkt könnte ich mich auch stellen. Ich arbeite auch 38 Stunden, nur sind meine Kinder nicht Teenager, sondern 4,7 und 9. Dazu betreue ich die 2 Jahre alte Tochter meiner Partnerin mit, bringe sie jeden Tag und hole sie jeden Tag ab, damit meine Partnerin umschulen kann. Dafür habe ich meine Freizeit aufgegeben und arbeite nun halt zum Teil nachts. Aber du stellst dich auf den Standpunkt, dass du nicht kannst, weil du Geld verdienen musst, also wälzt du die gesamte Betreuung der Kinder auf die Mutter ab und versuchst nun noch dich um den Unterhalt zu drücken.
      Und solche Menschen wie du werden dann gerne von herausgepickt und als Argument genommen, dass alle Väter scheiße sind. Das kotzt mich an. Übernimm endlich mal Verantwortung, entweder in der Betreuung, wenn du dich mit der Mutter einigen kannst, oder finanziell.
    • Guten Morgen,
      @MaxMustermann danke für deine Berechnung, die mir eine gute Grundlage liefert.

      Bei meiner Ex würde die Berechnung defintiv anders aussehen. Das Jugendamt will, dass ich den Mindestunterhalt zahle.
      sie hätte somit je Kind 637,50 € inkl. Kindergeld zur verfügung.
      Kitagebühren und Essensgeld entfällt.
      Ausgehend von deinem Mietpreis, ich gehe davon aus, dass mit 16qm die Größe des Kinderzimmers gemeint ist. Wäre es hier identisch.
      637,50 EUR Kindergeld + Unterthalt
      -128 EUR Miete
      -55 EUR Nebenkosten
      Bleiben ihr gut 450 € für den Rest und das ist doch mehr als genug.

      Ich war bisher nicht in der Lage die Kinder zu betreuen und gehe davon aus, dass sich das auch nicht so schnell ändern wird. Ich muss erstmal mein Leben auf die Reihe bekommen. Mit der Mutter will ich nicht mehr reden, und überlasse daher die Kommunikation dem Anwalt. Der Wohnungsmarkt bei uns ist ganz schlecht, und ich möchte meinen Heimatort ungern verlassen, da ich hier fest verwurzelt bin.
    • Moorhuhn schrieb:

      Bei meiner Ex würde die Berechnung defintiv anders aussehen. Das Jugendamt will, dass ich den Mindestunterhalt zahle.
      sie hätte somit je Kind 637,50 € inkl. Kindergeld zur verfügung.
      Kitagebühren und
      Essensgeld entfällt.Ausgehend von deinem Mietpreis, ich gehe davon aus, dass mit 16qm die Größe des Kinderzimmers gemeint ist. Wäre es hier identisch.
      637,50 EUR Kindergeld + Unterthalt
      -128 EUR Miete
      -55 EUR Nebenkosten
      Bleiben ihr gut 450 € für den Rest und das ist doch mehr als genug.

      Ich war bisher nicht in der Lage die Kinder zu betreuen und gehe davon aus, dass sich das auch nicht so schnell ändern wird.
      unglaublich! X(
      Ich zahle für eines meiner (Schul)Kinder pro Schultag 4,50 Essensgeld.
      Ggf. kommen noch Schülerfahrkarte, Schulmaterial, Taschengeld dazu. Und natürlich die tägliche Verpflegung und das Einkleiden....
      Und Du zahlst noch nicht mal den Mindestunterhalt oder sorgst anderweitig für die Bedürfnisse der Kinder :S

      Ich hoffe inständig für Deine Kinder, dass sie den notwendigen Halt, von anderen Personen bekommen.
    • Moorhuhn schrieb:

      leiben ihr gut 450 € für den Rest und das ist doch mehr als genug.
      Dann nimm dir doch ein WG-Zimmer, zahl dafür 300 Warmmiete und du bist reich, denn Teenager wachsen noch und sind tendenziell teurer als ein Erwachsener.

      Echt, manchmal habe ich den Eindruck manchen Menschen hat man beim Frisör das Hirn geschnitten. Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein. 450 EUR sind 15 EUR pro Tag. Zieh davon mal Essen ab und dann überleg dir mal wie lange du beim Rest für Kleidung und Schuhe und Freizeit sparen musst.

      Mich kotzen solche Vollpf...en an. Du machst mit deiner Einstellung so viel kaputt. Alle Menschen beim Jugendamt und die Anwälte fühlen sich wahrscheinlich wieder bestätigt: Vater kümmert sich nicht ums Kind, kriegt seinen Arsch nicht hoch und will nicht mal Unterhalt zahlen.

      Moorhuhn schrieb:

      Ich war bisher nicht in der Lage die Kinder zu betreuen und gehe davon aus, dass sich das auch nicht so schnell ändern wird. Ich muss erstmal mein Leben auf die Reihe bekommen.
      Dann erkenne zumindest deine Inkompetenz und bezahle die Mutter dafür, dass die nicht so ist wie du.
    • Hallo zusammen
      Tanja, Sophie und Max ich gebe euch völlig recht. Anstatt sich darum zu kümmern das Moorhuhn seine finanziellen Lasten ( Berufsunfähigkeitsversicherung) abschafft und damit dann die Möglichkeit hat den Mindestunterhalt zu zahlen will er die Kinder mit 15 / Tag abspeisen. Wie ihr schon treffend festgestellt habt wachsen Kinder wie " :) Unkraut" und haben nur einmal Hunger und das ist immer. Was natürlich gut ist, denn sie müssen wachsen., ganz zu schweigen davon das noch andere Bedürfnisse hinzukommen. Moorhuhn hat scheinbar völlig aus der Sicht verloren was alleine Kleider und Schuhe für Kinder kosten und nein da kann man keine gebrauchten anschaffen. Ich finde das verhalten von Moorhuhn mittlerweile auch echt zum <X . Anstelle seiner Verantwortung für die Kinder nach zu kommen versucht er den Krieg gegen seine EX auf deren Schultern auszutragen.
    • JURIS-Prozesskostenrechner

      Wenn @Moorhuhn im streitigen Verfahren zu 2x Mindestunterhalt in Altersstufe 3 verknackt wird, macht das bei 2 Anwälten und mit Gerichtskosten fast


      5.500 Euro Prozesskosten (nur 1. Instanz)


      Zahlungsrückstände hab ich im Streitwert noch gar nicht berücksichtigt.

      Wegen der Beistandschaft erhält er allerdings etwas Rabatt. ;)
    • ich bleib guter Dinge, dass mein Anwalt das zu meinen Gunsten durchbringt und die Mutter teilweise selbst für den Unterhalt der beiden Kinder aufkommen muss. Dann halten sich ja auch die Prozesskosten in Grenzen.
      Der Beistand sagte ja ebenso, dass beide Elternteile verpflichtet sind Unterhalt für die Kinder zu leisten.
    • Vor 1-2 Wochen forderte mein Anwalt den Beistand auf, dass die Mutter auch zahlen kann/soll.
      Daraufhin teilte der Beamte der Mutter mit, dass sie auch Unterhaltsverpflichtet ist und der Beistand forderte ihre Einkommensnachweise etc. an um dies meinem Anwalt mitzuteilen.
      Das Schreiben, dass ich Mindestunterhalt zahlen soll, ist vom Februar, seit dem zahle ich 309 € je Kind auf Anraten meines Anwalts
    • Moorhuhn schrieb:

      Der Beistand sagte ja ebenso, dass beide Elternteile verpflichtet sind Unterhalt für die Kinder zu leisten.
      echt?
      Na, der Beistand scheint aber keine Ahnung zu haben vom 1606 (3) Satz 2 BGB

      1606 (3) S. 2 schrieb:

      Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
      ich gebs auf und denk mir meinen Teil.
      @Clint, wie lange könnten die Kinder nach Volljährigkeit eigentlich den Beistand unter Umständen belangen?

      Die armen Kinder...
    • moorhuhn,

      ganz ehrlich, bei einer solchen Auskunft des Beistandes würde ich als Mutter sofort die beistandschaft beenden und das ganze entspannt einem Anwalt übergeben.
      Der würde deinem Anwalt erklären, dass er den mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren erwirken lässt, wenn du nicht bis zum, vermutlich 14 Tage Frist, den mindestunterhalt titulieren lässt.
      Und auf das Ansinnen deines Anwaltes würde er mitteilen, dass es bei minderjährigen Kindern keine rechtliche Grundlage gibt einkommensbelege des betreuenden Elternteils einzufordern und zu erhalten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!