Kindesunterhalt durch betreuenden Elternteil

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    • Hallo Moorhuhn,

      Du versuchst Dich um Deine Unterhaltspflicht zu drücken und Dich ärmer zu rechnen oder zu machen (Arbeitszeitreduzierung) als Du bist. Da wird weder das JA noch ein Gericht mitspielen.
      Da werden Dir dann einfach fiktive Einnahmen hinzugerechnet oder Ausgaben nicht angerechnet und gut ist.
      Es ist sehr schwer, ein AG-Richter davon zu überzeugen, dass man den Mindestunterhalt nicht sicher stellen kann und deswegen der andere Elternteil doch bitte soll.
      "Wir" haben dieses Spielchen durch und erst in der 2. Instanz in einem Vergleich erreicht, dass der Unterhalt reduziert wurde. Aber nicht auf den Betrag, den das Einkommen den Selbstbehalt überschreitet.
      Spar Dir den Aufwand (und die Kosten), Du wirst vermutlich eher keine VKH bekommen und hast dann möglicherweise zusätzlich zum Mindestunterhalt noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen...
      Achja, und die Ex kann sogar Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie mehr als das Doppelte verdient...


      AnnaSophie schrieb:

      Wenn es ein gerichtliches Urteil bzw einen Vergleich zu der Unterhaltspflicht gibt, dann kann sie keinen unterhaltsvorschuss beantragen, es sei denn der mindestunterhalt ist nicht gesichert.
      So in etwa: Beschluss oder Vergleich niedriger als Mindestunterhalt abzüglich volles Kindergeld -> springt der Unterhaltsvorschuss ein (und holt es sich dann ggf. vom Unterhaltspflichtigen zurück - bzw. versuchen es)
      Beschluss oder Vergleich mindestens in Höhe Mindestunterhalt abzgl. volles Kindergeld -> kein Unterhaltsvorschuss...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Achja, und die Ex kann sogar Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie mehr als das Doppelte verdient...
      Hallo Tanja,

      auch dann, wenn es eine rechtskräftige Entscheidung oder einen gerichtlichen Vergleich zur anteiligen Barunterhaltspflicht gibt? Kennst du Rechtsprechung dazu?

      EDIT: Hat sich erledigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Ich denke sie muss schon zahlen, sie wohnt mit den Kindern in einer 120qm Wohnung und da ist der Wohnvorteil recht hoch. So sagte es zumindest der Anwalt, dass sie da dann bezahlen muss, egal wie alt die Kinder sind, da sie sicher mehr als ich als Einkommen hat.

      Die Angelegenheit ist noch nicht bei Gericht, der Anwalt kommuniziert mit dem Beistand, der die Berechnung durchgeführt hart und fordert von der Mutter den Nachweis des Einkommens und hat die Wohnung als Wohnwert beim Jugendamt angegeben.

      Ich weiß nicht, ob es dann vor Gericht geht oder ob sich Anwalt und Beistand einigen.
    • Hallo Clint,

      Rechtssprechung nicht. Aber einen konkreten Fall ;) .
      Im UHVorSchG wird in keiner Hinsicht das (ggf. deutlich höhere) Einkommen des betreuenden erwähnt/angerechnet. Es ist schlicht nicht bedacht worden (oder geleugnet worden, dass es auch besser verdienende Betreuende gibt).
      Dieser konkrete Fall wurde vom ISUV sogar damals an das - ich glaube - Bundesjustizministerium herangetragen. Dort kenne man solche Fälle (in denen sogar der betreuende Elternteil nicht alleinerziehend im steuerrechtlichen Sinne war), hält sie wohl aber nicht für relevant...

      Erwähnen möchte ich noch, dass in den Ausführungsvorschriften (zumindest den alten) zum UHVorschG jedoch deutlich zu lesen ist, wie mit derartigen Fällen (also deutlich höheren Eikommen des Betreuenden) umzugehen ist - sich die UV-Kassen aber meist einen feuchten Kehrricht darum scheren und man sie erstmal mit ihren eigenen Verwaltungsvorschriften konfrontieren muss...

      Gruß Tanja
    • Moorhuhn schrieb:

      Ich denke sie muss schon zahlen, sie wohnt mit den Kindern in einer 120qm Wohnung und da ist der Wohnvorteil recht hoch.
      Hallo Moorhuhn,

      naja, gedacht habe ich auch schon vieles in diesem "Rechtsstaat" . Gebracht hat das wenig und auch wenig mit meinem Verständnis von Recht (und Gerechtigkeit ;) ) zu tun.
      Wenn ich mir ein Haus für ne halbe Mille leiste, habe ich auch entsprechende Ausgaben die gegengerechnet werden können. Kreditzinsen sind auf jeden Fall schon mal abzugsfähig und die Tilgung ist inzwischen auch gegen den Wohnwert gegenrechenbar (erst recht bei jemanden, der eigentlich gar nicht zum Barunterhalt grundsätzlich verpflichtet ist!).

      Und was Dein Anwalt sagt, berichte mal weiter, wie das dann ausgeht. Es würde mich wundern, wenn das hier - langfristig gesehen - für Dich weniger "kostet".
    • Ich hatte meine obige Frage kurz vorher "storniert". ;)

      Denn: eine betreuende Rechtsanwältin z.B. mit 10.000 € netto im Monat bekommt auch vollen Unterhaltsvorschuss für ihre minderjährigen Kinder, wenn die Väter unbekannt verschwunden sind?
    • Clint schrieb:

      Ich hatte meine obige Frage kurz vorher "storniert". ;)

      Denn: eine betreuende Rechtsanwältin z.B. mit 10.000 € netto im Monat bekommt auch vollen Unterhaltsvorschuss für ihre minderjährigen Kinder, wenn die Väter unbekannt verschwunden sind?
      Hallo Clint,

      wichtig für die Gutverdienende ist nur, dass sie alle Angaben macht, die zur Feststellung der Unterhaltspflicht notwendig sind (musste mal bei Interesse selbst im UHVorSchG schmökern, mein Beritt ist das nun seit mindestens ein Jahr nicht mehr...).
      Sie kann ja nichts dafür, wenn der (vielleicht millionenschwere) Vater sich nach xxx (irgendein Land) absetzt...

      Ich finde es trotzdem unbefriedigend, dass in den Fällen der Steuerzahler (also auch ich) mal wieder die Zeche zahlen darf...

      Gruß Tanja
    • Danke für euer Feedback, auch wenn ich letztendlich nicht weiß wie es ausgehen wird.
      Ich möchte mich halt nicht von ihr ausnehmen lassen, daher der Weg zum Anwalt in der Hoffnung, dass es sich zu meinem Vorteil auswirkt und ich nicht den Mindestunterhalt zahlen muss und mir noch Geld zum leben bleibt.
    • hallo,

      die beistandschaft kann das nicht ohne Zustimmung der Mutter.
      Und weshalb sollte diese das tun?
      du musst klagen und das Prozessrisiko trägst du allein.
      Im schlechteste. Fall kürzt die Mutter wieder ihre Arbeitszeit oder die Schulden für die Wohnung oder eine ggf. Notwendige Sanierung, von der du nichts weißt, sind so hoch, dass es nicht zur Anrechnung eines wohnwertvorteils kommt.
      Damit verlierst du den Prozess und darfst sogar noch die Anwaltskosten der Mutter tragen.

      oder der wohnwertvorteil ist nicht. So hoch bzw. Wird vom Gericht nicht so gesehen.

      Ich befürchte, dass dir deine hohen Fahrtkosten etc. Auf die füsse fallen werden. Denn ohne diese bist du ja fast leistungsfähig. Oder du wirst einfach auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Anna Sophie
      die Frage bei den Fahrtkosten ist doch ob es Moorhuhn überhaupt möglich ist mit dem ÖPNV zur Arbeit zu kommen, siehe z.B. Schichtdienst oder zu lange Fahrtzeiten. Ich denke was Moorhuhn auf die Füße fallen wird sind die Kosten für die BU Versicherung von ca. 200 €.

      LG Hugoleser
    • Mit Bahn und Bus wäre ich 1 - 1,5 Std. unterwegs und müsste noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren, ca. 15-20 Min. Ist das zumutbar?

      Den Anwalt kann ich schon bezahlen, bzw. das ist es mir Wert, wenn ich auf Dauer weniger zahlen und nicht das Leben der Ex finanzieren muss.

      Gruß, Sascha
    • Hallo Moorhuhn
      Ist die Fahrzeit von 1,5 Std mit dem ÖPNV eine Strecke oder hin und zurück. Ich habe eben gelesen das bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std. und mehr als 2,5 Std. Fahrzeit die Nutzung des ÖPNV unzumutbar ist. Es gibt sogar ein Urteil des OLG Brandenburg dazu. Beschluss des OLG Brandenburg vom 02.04.2009 - 10 UF 194/08
      Die Grenze des Zumutbaren richtet sich nach sozialrechtlichen Vorschriften. Nach § 121 IV 2 SGB sind bei einer Arbeitszeit von täglich mehr als sechs Stunden Pendelzeiten von mehr als 2,5 Stunden unverhältnismäßig und damit unzumutbar.

      Gruß Hugoleser
    • Hallo,
      Das Geld was sie Mutter hat geht ja auch durch 3.

      Nach deiner Aussage vom Februar hat die Mutter 1900 netto. Das ist nicht deutlich mehr als du hast.znd wenn das noch bereinigt werden darf mit berufsbedingten Aufwendungen und altersvorsorge, dann ist das weniger als du hast.

      Und was haus und Kredit sowie wohnwertvorteil angeht: damals hast du gesagt dass die Mutter 500 € kreditrate zahlt. Damit dürfte gar kein so hoher wohnwertvorteil mehr in Ansatz gebracht werden können.

      Sophie.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Clint,

      sagte ich doch heute auch schon ;)

      Moorhuhn, ich habe vor einigen Monaten schon meine Meinung zu Deinem Verhalten ausgedrückt.
      Die KM nimmt viel zu sehr Rücksicht auf Dich.
      Du hingegen bist offensichtlich der A für den ich Dich schon damals hielt.
      Der Kindesunterhalt und das Kindergeld sind nicht dafür da, dass es der Mutter besser geht (als Dir).
      Es ist echt erstaunlich, wie dreist Du agierst.

      Kopfschüttelnd Tanja