Hallo Moorhuhn,
Du versuchst Dich um Deine Unterhaltspflicht zu drücken und Dich ärmer zu rechnen oder zu machen (Arbeitszeitreduzierung) als Du bist. Da wird weder das JA noch ein Gericht mitspielen.
Da werden Dir dann einfach fiktive Einnahmen hinzugerechnet oder Ausgaben nicht angerechnet und gut ist.
Es ist sehr schwer, ein AG-Richter davon zu überzeugen, dass man den Mindestunterhalt nicht sicher stellen kann und deswegen der andere Elternteil doch bitte soll.
"Wir" haben dieses Spielchen durch und erst in der 2. Instanz in einem Vergleich erreicht, dass der Unterhalt reduziert wurde. Aber nicht auf den Betrag, den das Einkommen den Selbstbehalt überschreitet.
Spar Dir den Aufwand (und die Kosten), Du wirst vermutlich eher keine VKH bekommen und hast dann möglicherweise zusätzlich zum Mindestunterhalt noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen...
Achja, und die Ex kann sogar Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie mehr als das Doppelte verdient...
So in etwa: Beschluss oder Vergleich niedriger als Mindestunterhalt abzüglich volles Kindergeld -> springt der Unterhaltsvorschuss ein (und holt es sich dann ggf. vom Unterhaltspflichtigen zurück - bzw. versuchen es)
Beschluss oder Vergleich mindestens in Höhe Mindestunterhalt abzgl. volles Kindergeld -> kein Unterhaltsvorschuss...
Gruß Tanja
Du versuchst Dich um Deine Unterhaltspflicht zu drücken und Dich ärmer zu rechnen oder zu machen (Arbeitszeitreduzierung) als Du bist. Da wird weder das JA noch ein Gericht mitspielen.
Da werden Dir dann einfach fiktive Einnahmen hinzugerechnet oder Ausgaben nicht angerechnet und gut ist.
Es ist sehr schwer, ein AG-Richter davon zu überzeugen, dass man den Mindestunterhalt nicht sicher stellen kann und deswegen der andere Elternteil doch bitte soll.
"Wir" haben dieses Spielchen durch und erst in der 2. Instanz in einem Vergleich erreicht, dass der Unterhalt reduziert wurde. Aber nicht auf den Betrag, den das Einkommen den Selbstbehalt überschreitet.
Spar Dir den Aufwand (und die Kosten), Du wirst vermutlich eher keine VKH bekommen und hast dann möglicherweise zusätzlich zum Mindestunterhalt noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen...
Achja, und die Ex kann sogar Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie mehr als das Doppelte verdient...
AnnaSophie schrieb:
Wenn es ein gerichtliches Urteil bzw einen Vergleich zu der Unterhaltspflicht gibt, dann kann sie keinen unterhaltsvorschuss beantragen, es sei denn der mindestunterhalt ist nicht gesichert.
Beschluss oder Vergleich mindestens in Höhe Mindestunterhalt abzgl. volles Kindergeld -> kein Unterhaltsvorschuss...
Gruß Tanja