Guten Morgen.
Ich bräuchte bitte mal euer Fachwissen bzw. euren Rat.
Die Mutter unserer beiden Kinder (15 und 14) hat die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Die Berechnung des Kindesunterhalts wurde vom Jugendamt durchgeführt, nun soll ich für beide Kinder den Mindestunterhalt zahlen und dies titulieren lassen.
Die Mutter ist Alleineigentümerin des Hauses und bewohnt dieses mit den beiden Kindern und trägt die Tilgungsraten alleine. Durch den Grundbesitz hat sie einen Wohnvorteil da die Tilgungsraten niedriger sind als die übliche Miete.
Dadurch kann sie ja selbst auch für den Kindesunterhalt aufkommen. Muss ich mich dann am Kindesunterhalt beteiligen oder hat die Mutter diesen alleine zu tragen?
Danke für Eure Einschätzung des Falls.
Ich bräuchte bitte mal euer Fachwissen bzw. euren Rat.
Die Mutter unserer beiden Kinder (15 und 14) hat die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Die Berechnung des Kindesunterhalts wurde vom Jugendamt durchgeführt, nun soll ich für beide Kinder den Mindestunterhalt zahlen und dies titulieren lassen.
Die Mutter ist Alleineigentümerin des Hauses und bewohnt dieses mit den beiden Kindern und trägt die Tilgungsraten alleine. Durch den Grundbesitz hat sie einen Wohnvorteil da die Tilgungsraten niedriger sind als die übliche Miete.
Dadurch kann sie ja selbst auch für den Kindesunterhalt aufkommen. Muss ich mich dann am Kindesunterhalt beteiligen oder hat die Mutter diesen alleine zu tragen?
Danke für Eure Einschätzung des Falls.