Lieben Forenmitglieder, nach langer Abstinenz hätte ich bezüglich dem Thema Unterhaltstitel eine Frage Euch!
Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet?
Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben. Der Betrag pendelt sich zwischen zwischen den Stufen 110-120% ein.
Oder könnte es dann je nach Einkommen doch zu einem Titel mit "jetzt übertrieben geschrieben" von 160% kommen?
Bezüglich Titel:
Meine Recherchen haben ergeben, dass man
a.) darauf achten sollte das der Titel erstmal bis zum 18.Lebensjahr befristet ist?
b.) Dynamischere Variante wird bevorzugt, da eine Abänderungsklage zu hohen Kosten führen kann?
Gibt es sonst noch irgendwelche Tipps/Infos welche man beachten sollte?
Vielen Dank!
Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet?
Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben. Der Betrag pendelt sich zwischen zwischen den Stufen 110-120% ein.
Oder könnte es dann je nach Einkommen doch zu einem Titel mit "jetzt übertrieben geschrieben" von 160% kommen?
Bezüglich Titel:
Meine Recherchen haben ergeben, dass man
a.) darauf achten sollte das der Titel erstmal bis zum 18.Lebensjahr befristet ist?
b.) Dynamischere Variante wird bevorzugt, da eine Abänderungsklage zu hohen Kosten führen kann?
Gibt es sonst noch irgendwelche Tipps/Infos welche man beachten sollte?
Vielen Dank!