Titulierung

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    • Titulierung

      Lieben Forenmitglieder, nach langer Abstinenz hätte ich bezüglich dem Thema Unterhaltstitel eine Frage Euch!


      Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet?


      Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben. Der Betrag pendelt sich zwischen zwischen den Stufen 110-120% ein.


      Oder könnte es dann je nach Einkommen doch zu einem Titel mit "jetzt übertrieben geschrieben" von 160% kommen?



      Bezüglich Titel:

      Meine Recherchen haben ergeben, dass man


      a.) darauf achten sollte das der Titel erstmal bis zum 18.Lebensjahr befristet ist?


      b.) Dynamischere Variante wird bevorzugt, da eine Abänderungsklage zu hohen Kosten führen kann?



      Gibt es sonst noch irgendwelche Tipps/Infos welche man beachten sollte?


      Vielen Dank!
    • Hi,

      ich würde das JA versuchen da rauszuhalten, wenn ihr im Einvernehmen zu einer für euch beide guten Lösung gekommen seid. Ich habe schon häufiger gehört, dass die Mitarbeiter dort die Mütter mit ihrer Weltsicht zutexten und am Ende könnte ein Streit stehen, weil du 10 EUR zu wenig bezahlt hast. Als meine Partnerin vor ein paar Wochen beim JA eine Negativbescheinigung erbeten hat, weil wir die für die Einbenennung ihrer Tochter brauchen werden (Kind trägt ihren Namen und Vater will keinen Kontakt), hat die Mitarbeiterin dort auch irgendwelche Szenarien aufgemacht und Angst erzeugt, dass am Ende das Kind meinen Namen auch nach der Scheidung trägt und ich dann mein Interesse verlieren würde.

      Geh doch lieber zum Notar, lass dort einen Titel erstellen und gebe ihn an die Mutter weiter. Dort steht dann das drin, was du willst und du vermeidest, dass irgendwer die Mutter aufhetzt.

      Zweite Frage wäre: wieso brauchst du unbedingt einen Titel?
    • Hallo MaxMustermann,

      danke für deine Antwort. Ich brauch keinen Titel, aber die Mutter will nun diesen Titel haben, höchstwahrscheinlich weil neuerdings die Kommunikation angespannt ist.

      Da wir nie eine Berechnung beim JA durchgeführt haben und uns selber auf einen Betrag X an Anlehnung an der DD Tabelle schriftlich einigen konnten, ist nun die Frage wie ich weiter vorgehe?

      - Soll ich diesen schriftlichen fixierten Betrag (zwischen 110-120% DD Tabelle) bzw. das aufgesetzte Schreiben titulieren lassen?

      - Eine (Neu-) Berechnung vom JA, Anwalt etc. durchführen lassen?

      - Erstmal auf ein Schreiben seitens JA warten?

      - Titel bis 18 Jahre begrenzen und dann die frage dynamisch oder statisch ?


      Stehe da aktuell ein wenig auf dem Schlauch.
    • Mein Rat wäre einen dynamischen Titel über x% des Mindestunterhalts beim Notar erstellen zu lassen und ihn der Mutter auszuhändigen. Hängt aber auch davon ab, was die Mutter konkret gefordert hat.

      Ein Schreiben des JA kommt ja nur, wenn die Mutter sich an dieses wendet. Eine Neuberechnung Anwalt kannst du dir sparen.
      Das JA rechnet für die Mutter, wenn sich diese an sie wendet. Diese Berechnungen sollten immer kontrolliert werden, da sie oft Fehler enthalten (seltsamerweise immer zu Ungunsten des Unterhaltszahlers). Es ist aber auch nicht notwendig, dass das Jugendamt rechnet. Ihr könnt euch auch auf was anderes einigen, was du anschließend titulieren lassen kannst. Der Titel ist ein einseitiges Schuldanerkenntnis.

      Eine schriftliche Fixierung deinerseits bringt der Mutter nichts, weil damit nicht direkt gepfändet werden kann. Mit dem Titel schon. Mein Gefühl ist, dass diese Titel, falls der Unterhaltregelmäßig geflossen ist, nachträglich gerne gefordert werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt, um dem Ex zu zeigen, dass man Macht über ihn hat und am längeren Hebel sitzt. Brauchen tut man sie ja nur, wenn der Ex unregelmäßig zahlt, aber zahlen könnte (eher die Ausnahme als die Regel). Meine Partnerin hat auch keinen Titel von ihrem Ex gefordert, meine Ex wollte unbedingt einen für knappe 60 EUR haben. In so einer Situation lernt man schnell etwas über den Charakter des Anderen.
    • Ja, tatsächlich ist der Unterhalt immer pünktlich und sachgerecht geflossen und ich bin der Letzte der sich drückt den Unterhalt zu zahlen.

      Mir kommt es auch so vor das gewisse Machtspielchen gespielt werden, aber so ist das nun und ich möchte mich einfach rechtzeitig informieren lassen, da ich der Meinung bin, dass insbesondere bei diesem Thema es nicht zwingend notwendig sein müsste einen Anwalt zu bezahlen (*holz geklopft*)

      Jetzt nochmal vorab, also deinen Rat zu folgen:
      Selber beim Notar einen Unterhaltstitel titulieren lassen

      - Befristung bis 18 Jahre
      - Dynamischer Titel
      - Betrag 100% laut DD Tabelle? oder soll ich hier nach unserer schriftlichen Vereinbarung gehen (Summe X entspricht ungefähr 110% laut DD Tabelle)



      Danke dir!
    • Hallo Staedtler,

      die Befristung auf das 18. Lebensjahr birgt die Gefahr, dass die Mutter die Befristung gerichtlich rausklagt und Du dann alle Kosten zu tragen hast.
      Ich würde an Deiner Stelle entweder zum Notar gehen oder schon mit der Prämisse: "ich möchte einen Titel über 120%" des Unterhaltes für mein Kind erstellt haben - zum JA.
      Auch der Urkundsbeamte im JA ist verpflichtet, das zu bekunden, was der Pflichtige zugesteht. Ggf. mit Zusatz "nach Belehrung"....
      Und es geht auch nicht, dass Du sagst "zwischen 110 und 120".
      Es muss schon ein festgelegter genauer Prozentsatz sein.
      Wenn Du zu niedrig titulieren lässt, besteht für die Mutter dennoch die Möglichkeit (allerdings nur rückwirkend ab dem Zeitpunkt, wo sie Dich wirksam in Verzug setzt, Abänderung anzustreben.
      Mit Kostenrisiko dann ggf. bei Dir.

      Gruß Tanja
    • Hallo Staedtler,

      willst du etwa aufgrund Zuruf durch die Kindesmutter titulieren lassen? Würde ich nur nach rechtswirksamer Aufforderung machen.

      Und ja, die Befristung einer Unterhaltsverpflichtungsurkunde bis zur Volljährigkeit ist kritisch, siehe ISUV-Kommentierung, die ich auch als offizielle Stellungnahme des Verbandes ansehe.

      Wenn du denn titulieren musst und den Hals voll hast vom Jugendamt, kannst du natürlich beim Notar beurkunden lassen. Kostet nur nen Appel und nen Ei. Kostenfreie Beurkundung gibt es aber auch bei jedem Amtsgericht und es ist dort oft lustig mitanzusehen, wie die Rechtspfleger schwimmen, wenn mal wieder einer zur Beurkundung erscheint. :D
    • MaxMustermann schrieb:

      Mein Rat wäre einen dynamischen Titel über x% des Mindestunterhalts beim Notar erstellen zu lassen und ihn der Mutter auszuhändigen. Hängt aber auch davon ab, was die Mutter konkret gefordert hat.
      Wenn man das Gefühl hat, dass es nur ein Machtspielchen ist und die Mutter was in den Händen haben will (wie bei mir), tituliert man befristet. Wenn man denkt, dass die Mutter sofort zum Anwalt rennt um alles überprüfen zu lassen, dann muss man nochmal drüber reden.

      Ich sehe das Risiko einer sofortigen Klage als gering an, denn die Mutter hat ihn doch bisher nicht schriftlich aufgefordert titulieren zu lassen. Das müsste sie vorher noch tun. Wenn so eine Aufforderung nach Erstellung rein kommt, würde ich auch die Mutter auffordern den alten Titel rauszugeben und dann einen unbefristeten anbieten.

      Aber am besten weiß der TO doch selbst in wie weit bisher Jugendamt und Anwälte involviert sind, denn die sind es doch die eskalieren. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Mutter mit der man sich ohne andere Stellen auf einen Unterhalt geeinigt hat wegen einer Befristung im Titel zum Anwalt läuft und sofort Klage einreichen lässt.
    • Staedtler schrieb:

      - Betrag 100% laut DD Tabelle? oder soll ich hier nach unserer schriftlichen Vereinbarung gehen (Summe X entspricht ungefähr 110% laut DD Tabelle)
      Man muss eigentlich immer damit rechnen, dass der betreuende Elternteil die Berechnung mal komplett prüfen lässt. Dann kommen vielleicht 120% oder mehr raus...

      Die 2-Jahres-Frist gemäß § 1605 BGB beginnt übrigens nur zu laufen, wenn der Schuldner ordnungsgemäß Auskunft erteilt hat.
    • Hallo zusammen,

      tatsächlich soll die Titulierung hier auf Zuruf der Mutter erfolgen bzw. auf schriftliche Bitte.

      Also ich fasse zusammen
      1.) weiter den vereinbarten Betrag auf das Konto überweisen.
      2.) auf Schreiben vom Jugendamt/Gericht bzgl. der Unterhaltsberechnung warten
      3.) die Berechnung vom Jugendamt durchführen lassen, falls ich mit der Berechnung nicht einverstanden bin, von einem Fachanwalt durchprüfen/durchrechnen lassen
      4.) falls der Fachanwalt einen neuen Betrag errechnet diesen beim JA oder aber beim Notar titulieren lassen



      Ich tue mir bei dem 3) Punkt noch schwer und bin halt am überlegen ob ich nicht einfach zum Notar gehe und 115% titulieren lasse.
    • hallo,

      das Jugendamt rechnet nicht für dich, sondern nur für das Kind.

      prüfen kannst du es auch selbst.
      Ist dein netto korrekt, was ist mit berufsbedingten Aufwendungen, was sagen die Leitlinien des zuständigen OLGs? Altersvorsorge berücksichtigt? Gibt es weitere Posten wie eigenes Haus? Selbständigkeit, verdienst über beitragsbemessungsgrenze?
      wieviel unterhaltsberechtigte?
      wenn das alles klar ist, dann kann das relativ einfach berechnet werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!