Entzug von Sorgerecht und Umgang durch JA

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    • Entzug von Sorgerecht und Umgang durch JA

      Hallo zusammen,

      hier mein zweites Problem. Das Jugendamt glaubt von Beginn an der Mutter. Mich hatte man sofort entsorgt.

      Vor der Gewalt durch die Mutter, die ich offiziell eine "Kriminelle" (Staatsanwaltschaft) nennen darf, bin ich mit Kind an den Wochenenden geflüchtet. Dies ist mir zum Verhängnis geworden. Das Jugendamt unterstellt, dass sexueller Missbrauch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann - obwohl bisher alles, was unternommen wurde, dies nachzuweisen für mich entlastend ist. Grund: Mein Kind war nackt in einem Garten. Dass es sich um einen sehr heißen Tag handelte, dass das Kind in einem Pool war wird ebenfalls ignoriert. Auch, dass mein Kind eines unter vielen war. Es werden wichtige Details weg gelassen.

      Videos, auf denen die Mutter schlägt, Morddrohungen durch die Mutter, etc. etc. werden ignoriert. Ebenso ein Gutachten, das zu meinen Gunsten ausging, Schreiben der Staatsanwaltschaft - die Frau war "fleißig" sowie schriftliche Aussagen von Nachbarn. Alles wird ignoriert.

      Angeblich bin ich schizophren und leide unter Wahnvorstellungen - Behauptung der Mutter. Das JA hat diese übernommen und die Richterin, nun diese Frau ist bekannt dafür, dem JA regelrecht hörig zu sein und keine eigene Entscheidung zu treffen.

      Mein Anwalt fragt die Richterin, ob diese das Gutachten erhalten hat - nach Monaten. Nein. Mein Anwalt übergibt das Gutachten. Die Richterin beschwerte sich bei ihm, dass der Teil über meine Frau geschwärzt ist. Das JA wurde ob der Vorenthaltung nicht zurechtgewiesen.

      Kaum hatte der Mann vom JA verstanden, dass die Richterin nichts außer den Überschriften von den Schreiben meines Anwaltes sowie dem JA, lügt der Mann vom JA, dass es keine Beweise geben würde. Es ging um die Gewalt durch die Mutter. Gesagt bekam die Richterin sofort, auf welcher Seite sie die Beweise finden kann. Der Gutachter hat sich alle Aufzeichnungen angesehen und festgehalten, was darauf zu sehen ist. Der Mann vom JA sagt erneut: Es gibt keine Beweise. Die Richterin hat die Aussage dann wiederholt und das Gutachten beiseite gelegt.

      Aktuell sind wir bei Gutachten Nr. 3. Gutachterin Nr. 2 ist angeblich krank. Nun hat meine Frau es geschafft, eine Nachbarsfamilie in das Gutachten aufnehmen zu lassen, die sie vorher gegen mich aufgehetzt hatte. Kein schweres Ding bei diesen Leuten - dieser Familienvater ist für seine Gewalt in unserer Straße bekannt. Keiner traut sich etwas gegen ihn zu unternehmen.

      Diese Familie hat aktiv beim JA angerufen und Stimmung gegen mich gemacht sowie meiner Frau diverse Behauptungen schriftlich gegeben.

      Habt Ihr eine Idee, was man gegen das einseitige und voreingenommene JA und die Richterin machen kann?

      Dem Mann vom JA habe ich sofort alle seine Behauptungen widerlegt, weswegen der mich, offensichtlich emotional kompromittiert, aggressiv angesehen hatte. Er hatte mich bei den Gewaltvorwürfen gegen meine Frau ausgelacht. Zeuge ist jeweils mein Anwalt. Die Richterin hätte dies nicht zulassen dürfen, blieb jedoch untätig.

      Als Beweise meiner Frau gibt es mündliche Behauptungen ihrerseits ohne Beweise. Einen quasi Monolog meiner Frau mit Behauptungen gegen mich, auf die ich damals, da nicht zutreffend, nicht einging. Lediglich einen Punkt gab ich zu und wiederholte diesen in diesem Chatverlauf: "faules Schwein". Es ging um Hinterlassenschaften. Mehr hat meine Frau nicht. Man glaubt ihr jedoch jedes Wort. Meine Beweise, Auch Ermittlungsprotokolle der Staatsanwaltschaft werden ignoriert.

      Mein Kind darf ich einmal in der Woche sehen, für 4 Stunden.

      Mehr Zeit wurde abgelehnt, denn: Es sei keine Entfremdung festzustellen. Das Kind kuschelt und spielt vertraut, fröhlich und furchtfrei mit mir.

      Man will mir das Sorgerecht nehmen und auch die Umgänge einstellen. Hierfür wird nun Gutachten Nr. 3 abgewartet.

      Befragt wurde mein Kind erst nach über 1 Jahr, was es möchte, durch den Verfahrensbeistand: Mehr Zeit mit Papa. Macht man nicht.

      Gutachten zu meinen Gunsten und mehrere gerichtsärztliche Untersuchungen, die allesamt zu dem Ergebnis gekommen sind, dass hier nicht stattfand, was man als eine Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen kann und damit letzten Endes unterstellt. Was kann man machen um etwas zu beweisen? Psychologe für das Kind? Das Kind würde nicht so sorgenfrei und vertraut mit mir umgehen, wenn irgendetwas vorgefallen wäre.

      Bei den Umgängen fragt mein Kind immer, ob es schlafen darf. Unter den Augen sind rote Ringe, es gibt medizinische Probleme, weil die Mutter sich nicht kümmert, z. B. Haut nicht eingecremt und weiß sowie rissig, entzündete und schmerzende Zehennägel über die das Kind klagt, weil die Mutter die Nägel falsch und so schneidet, dass es blutet, etc. Laut Anwalt ist der Schlafentzug Taktik der Mutter, da ich es dann mit einem schwierigen Kind zu tun habe. Das kommt des Öfteren vor, was ich dann aber lösen kann. Jedenfalls ignoriert die Umgangsbegleitung alles. Medizinische Probleme werden mir negativ ausgelegt. Ich sei übervorsichtig.

      Alles wird negativ ausgelegt aber die Mutter, die sich nicht einmal um ein Frühstück kümmert, ist regelrecht heilig. Mein Kind bekommt zumindest an dem Tag, wo ich es sehen darf kein Frühstück und hat stets Hunger. Abgemagert ist es nicht. Daher ist das Kind versorgt. Hier kommt man nicht weiter.

      Für Ideen und Vorschläge, was man unternehmen könnte wäre ich Euch sehr dankbar!

      Liebe Grüße
      Tom
    • hallo,

      wenn du dich so häufig um das Kind gekümmert hast, war es da schon in der Kita? Dann könnten die Erzieherinnen ja bestätigen, dass du das Kind geholt/gebracht hast und als erste ansprechperson da warst?

      Und wenn das Amtsgericht dir das Sorgerecht entzieht, besteht auf einen Beschluss, auf keinen Fall ein Vergleich. Ein Beschluss muss begründet werden und kann über das Oberlandesgericht wieder geändert werden. Bei einem Vergleich ist das nur bei Änderung von Umständen der Fall, also deutlich schwieriger und das würde dann auch das Amtsgericht wieder verhandeln.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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