Unterhaltstitel Jugendamt ändern

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    • Unterhaltstitel Jugendamt ändern

      Hallo zusammen,

      ich richtige mich mit einem Anliegen an euch, was mir so manche Nächte raubt.
      Ich hoffe ich finde hier antworten.

      Es geht um folgendes:
      Ich habe einen Sohn ( 5 Jahre wird im März 6 ) dieser bekommt von mir vollen Unterhalt gezahlt ( 100% jugendamtstitel Unterhalt ).
      Ich bin mit der Mutter meines Sohnes seit knapp 5 Jahren nicht mehr zusammen.
      Ich lebe derzeit in einer neuen Partnerschaft, und wir erwarten diesen Jahres im November unser erstes Kind.
      Daher das ich derzeit den vollen Unterhalt zahle 100% ist meine Frage, habe ich durch die Geburt meines Sohnes im November Anrecht auf Abänderung des Titels ?
      Muss ich direkt zu einem Anwalt oder erst zum Jugendamt, und diese um Vermittlung bitten ?
      Ich habe mich bereits etwas belesen, und doch wird man nicht sonderlich schlau daraus.

      Mein Nettolohn beträgt 1600€ - falls dies weiterhilft um mir zu erklären welche Chance ich habe und wie ich am besten vorgehen kann.

      Problem an der Sache ist.
      Seit langem herrscht sehr schlechter Kontakt zwischen mir und der Mutter meines erst geborenen. Ich glaube wenn ich selbst versuchen würde mir ihr zu reden, würde sie aus Prinzip und Sturheit, genau das Gegenteil tun was ich anzustreben versuche.

      Wäre nett wenn mir jemand helfen würde bzw Rat hätte :)
      Liebe Grüße
    • Hallo Pennywise
      Herzlich Willkommen hier im Forum. Damit Dir Deine Fragen so genau wie möglich beantwortet werden können, vorab einige Fragen. Du schreibst das Du einen Nettolohn hast von 1600 € . Ist dieser Nettolohn bereinigt worden? Das heißt sind die Werbungskosten , das heißt unter anderem die Wege zur Arbeit berücksichtigt worden? Ist das Kind aus der vorherigen Beziehung bei Deinem Lohnsteuerabzug zur hälfte Berücksichtigt? Eine Berücksichtigung des Sohnes ( Neugeborenen) geht erst ab Geburt. Das heißt das Du in den Bereich der Mangelfallberechnung kommst, weil Du dann drei Personen zum Unterhalt verpflichtet bist. Wobei die beiden Kinder an erster Stelle stehen. Die Grobe Berechnung für den Unterhalt beider Kinder geht in etwa so ( die genauen Zahlen habe ich jetzt nicht zur Hand, da können andere hier im Forum bestimmt besser helfen.), Deine 1600 -1068 € ( ist nicht genau die Summe), der Rest wird dann Anteilig auf die beiden Kinder verteilt.

      LG Hugoleser
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Pennywise,

      da Du bereits nur den Mindestunterhalt zahlst, wird die Geburt Deines 2. Kindes an dieser Verpflichtung fürs 1. Kind nichts ändern.
      Die Düsseldorfer Tabelle (bzw. die dort angeführten Bedarfe) ist eigentlich für 2 Unterhaltsbedürftige angelegt.
      Bei weniger findet ggf. eine Hochstufung statt, bei mehr eine Herabsetzung. Aber nicht unter den Mindestunterhalt.
      Du wärest verpflichtet, Dein Einkommen (durch z.B. Überstunden, Nebenjob, Reduzierung von Werbungskosten etc.) so zu erhöhen, dass Du den Unterhalt für beide Kinder sicher stellen könntest.
      Z.B. gehören zum Einkommen auch Sonderzahlungen und die Erstattung aus der ggf. abzugebenden Einkommensteuererklärung.
      Wenn Du nicht glaubhaft nachweisen kannst, dass Du bereits alles in Deiner Macht stehende getan hast, wird ein derartiges Unterfangen vermutlich ohnehin scheitern.
      Die Mutter des ersten Kindes muss einer Reduzierung nicht zustimmen.
      Besteht denn Beistandschaft des Jugendamtes?

      Gruß Tanja
    • @Hugoleser die 1600€ sind nicht bereinigt, also das ist das ausgezahlte Gehalt was ich vom Arbeitgeber bekomme. Der kleine ist zur Hälfte auf meiner Lohnsteuerkarte.

      @TanjaW9 Nein eine Beistandschaft des JA besteht nicht. Ich arbeite im 2 Schichtbetrieb, da ist es ohnehin schwierig noch einen Nebenjob zu machen, da ich alle 2 Wochen spätschicht habe.
      Ab dem 6 Lebensjahr würde der Unterhalt ja steigen, da hätte ich so gesehen, noch weniger zur Verfügung als jetzt.
    • Hallo Pennywise,

      dein Problem ist, dass du nur unter 100% rutschen könntest, wenn du ein Mangelfall wärst. Aber das ist ein sehr schweres Unterfangen. Man wird versuchen dir einen fiktiven Nebenjob anzurechnen (450 EUR Job am Wochenende), deinen Selbstbehalt zu kürzen usw. Da stellt sich dann eh die Frag: was ist mit der Mutter des zweiten Kindes? Geht sie arbeiten, wird sie Elterngeld beziehen,...

      Du kannst natürlich versuchen weniger zu zahlen, der Weg ist allerdings schwer und wird wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ziel führen.
    • Lieben Forenmitglieder, nach langer Abstinenz hätte ich bezüglich dem Thema Unterhaltstitel eine Frage Euch!

      Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet?

      Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben (zwischen 110-120%).

      Oder könnte es dann je nach Einkommen doch zu einem Titel mit übertrieben 160% kommen?

      Bezüglich Titel:

      Meine Recherchen haben ergeben, dass man

      a.) darauf achten sollte das der Titel erstmal bis zum 18.Lebensjahr befristet ist?

      b.) Dynamischere Variante wird bevorzugt, da eine Abänderungsklage zu hohen Kosten führen kann?


      Gibt es sonst noch irgendwelche Tipps/Infos?

      Vielen Dank!