Ich lese hier seit einiger Zeit sehr interessiert mit und hoffe ich erschrecke Euch nicht mit einer vielleicht ganz einfachen Frage.
Mein Mann hat 2 Kinder aus der vorhergehenden Ehe. Kind 1 wurde dieses Jahr 18, hier scheint es momentan auf eine Klage Unterhalt raus zu laufen, Kind 2 ist 17 und machte dieses Jahr den Abschluss mittlere Reife.
Mein Mann zahlt 144% UH für Kind 2 (in Summe 649,- Euro, bis April auch für Kind 1). Jetzt kommt übers Jugendamt ein Schreiben, dass die KM in den vergangenen 3 Monaten Aufwendungen für Nachhilfe in Höhe von 750,- Euro hatte für Kind 2 und mit der Hälftigen Übernahme dieser Kosten durch den UZ einverstanden sei.
Muss er sich an diesen Kosten beteiligen? Ist das Mehr-Sonderbedarf?
Danke für eine kurze Erklärung.
Mein Mann hat 2 Kinder aus der vorhergehenden Ehe. Kind 1 wurde dieses Jahr 18, hier scheint es momentan auf eine Klage Unterhalt raus zu laufen, Kind 2 ist 17 und machte dieses Jahr den Abschluss mittlere Reife.
Mein Mann zahlt 144% UH für Kind 2 (in Summe 649,- Euro, bis April auch für Kind 1). Jetzt kommt übers Jugendamt ein Schreiben, dass die KM in den vergangenen 3 Monaten Aufwendungen für Nachhilfe in Höhe von 750,- Euro hatte für Kind 2 und mit der Hälftigen Übernahme dieser Kosten durch den UZ einverstanden sei.
Muss er sich an diesen Kosten beteiligen? Ist das Mehr-Sonderbedarf?
Danke für eine kurze Erklärung.