Kosten Nachhilfe

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    • Kosten Nachhilfe

      Ich lese hier seit einiger Zeit sehr interessiert mit und hoffe ich erschrecke Euch nicht mit einer vielleicht ganz einfachen Frage.

      Mein Mann hat 2 Kinder aus der vorhergehenden Ehe. Kind 1 wurde dieses Jahr 18, hier scheint es momentan auf eine Klage Unterhalt raus zu laufen, Kind 2 ist 17 und machte dieses Jahr den Abschluss mittlere Reife.

      Mein Mann zahlt 144% UH für Kind 2 (in Summe 649,- Euro, bis April auch für Kind 1). Jetzt kommt übers Jugendamt ein Schreiben, dass die KM in den vergangenen 3 Monaten Aufwendungen für Nachhilfe in Höhe von 750,- Euro hatte für Kind 2 und mit der Hälftigen Übernahme dieser Kosten durch den UZ einverstanden sei.
      Muss er sich an diesen Kosten beteiligen? Ist das Mehr-Sonderbedarf?

      Danke für eine kurze Erklärung.
    • Hi Kat70 und willkommen im Forum,

      die Frage mit Nachhilfe ist oft nicht ganz so trivial zu beantworten. I.A. ist Nachhilfe nicht explizit in den Unterhaltssätzen enthalten, sondern würde unter Schulbedarf laufen. Die Frage ist jetzt was das Jugendamt da als Rechtsauffassung vertritt: handelt es sich um Sonderbedarf (einmalige Geschichte) oder um Mehrbedarf (regelmäßig wiederkommend). Das wäre erstmal zu klären. Denn Mehrbedarf kann nicht rückwirkend gefordert werden, Sonderbedarf schon. Hier wäre der erste Punkt wie man die Forderung zurückweisen kann.

      Sollte es sich um Sonderbedarf handeln, würden mich die Zeugnisse und einzelnen Noten des Kindes interessieren. Sonderbedarf muss unvorhergesehen entstehen, sodass er nicht aus dem regulären Unterhalt angespart werden kann. Beispiele hier könnten eine Säuglingserstausstattung oder ein Tablet für Distanzunterricht sein. Bei Nachhilfe ist es ja meistens so, dass sich das über eine längere Zeit abzeichnet, sodass man da auch durchaus hätte sparen können. Aber hier ist mal wieder der Einzelfall entscheidend, man kann also nur vage prognostizieren.

      Solltet ihr anerkennen (wollen?), dass es Sonderbedarf ist und euch an den Kosten beteiligen wollen, so wird der Anteil an den Kosten nach verfügbaren Einkommen gequotelt. Der Unsinn mit der hälftigen Kostentragung zeigt, dass das Jugendamt an dieser Stelle (wie fast immer) ahnungsbefreit ist. Dazu müsstest ihr die Kindsmutter auffordern euch beleghaft ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen, also Lohnabrechnungen, Steuererklärung inkl. Bescheid,... Falls das akut werden sollte, sag Bescheid, dann kann man die Liste vervollständigen. Ggf. habt ihr das alles aber auch schon, weil Kind1 ja 18 (oder ihr habt es nicht und hier liegt der Grund für die Klage).
      Wenn natürlich absehbar sein sollte, dass der Vater mit 50% Haftungsanteil ein gutes Geschäft macht, dann sollte er sich überlegen, ob er die Unterlagen fordert. Bekommt er sie nämlich, kann es sein, dass er mehr als 50% zahlen muss, oft ist aber die Forderung an dieser Stelle aber auch zu Ende, weil die Mutter nicht offen legen will.

      Was ist mit Kind2, wieso Klage? Ich hoffe für euch, dass die Kostentragung nicht bei euch landet und man euch nichts vorwerfen kann.
    • Hallo,

      Noch ein Punkt, wenn dein Mann nah am Selbstbehalt ist, mehr- bzw. Sonderbedarf ist auf diesen gedeckelt.
      Und Unterhaltszahlungen werden vorab vom bereinigten Einkommen abgezogen.

      Und geht Kind1 noch zur Schule oder eas macht es? Solange es dem Grunde nach Unterhaltsberechtigt ist muss dessen Anteil auch vor dem zus. Bedarf abgezogen werden

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • So wie ich das Schreiben vom Jugendamt im Kopf habe, ist es lediglich eine Mitteilung auf die Kosten, die der Mutter entstanden sind. Hierin ist nicht auf Sonder- oder Mehrbedarf verwiesen.
      Wenn ich das richtig verstehe, kann es ja kein Mehrbedarf sein, da die Schule mittlerweile so gut wie abgeschlossen ist, die Prüfungen sind geschrieben ergo gibt es keinen Bedarf mehr an Nachhilfe.

      Sonderbedarf kann es demnach auch nicht sein, da die Noten von Kind2 sich bereits seit längerem im Bereich ausreichend bewegen (bis auf wenige Ausnahmen) und mit der Nachhilfe erreicht werden wollte, dass Kind 2 die Aufnahmebedingungen für eine weiterführende Schule (bei uns BW ein Notenschnitt in den Hauptfächern von 3,0 - 2 jähriges BK wird angestrebt) erreicht werden kann.

      Wir werden die Kostenübernahme nun einfach ablehnen.

      Bzgl. Kind 1, das geht noch zur Schule und macht das Abi nach. Kind 1 hatte Mitte April Geb., seitdem bezahlt mein Mann Unterhalt direkt ans Kind und da das Einkommen der Mutter unbekannt war, zahlte er erstmal 300,- Euro (abzgl. 25 Euro Handyvertragkosten). Hier ist uns jetzt ein Gesuch um Verfahrenskostenhilfe zugeschickt worden und Kind 1 fordert künftig monatlich 454,76 Euro Unterhalt und eine Nachzahlung für April und Mai (wobei im Mai der Kinderbonus nicht abgezogen wurde).
      Lt. dem Anwaltsschreiben der Anwältin der Tochter wird mein Mann in Gruppe 8 der DDT eingestuft, die Mutter in Gruppe 4.
      Donnerstag hat er einen Anwaltstermin.
    • hallo,

      was Kind 1 angeht, es muss euch die Einkommensbelege der Mutter zur Verfügung stellen, nebst der Berechnung, so dass das überprüft werden kann.

      ein reiner Hinweis auf Kosten reicht nicht, da es belegt werden muss.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und von mir noch ein nachträgliches Willkommen im Forum Kat70,

      ist Beistandschaft für das Kind eingerichtet?
      Wenn nicht, würde ich dem JA vermutlich antworten, dass ich hier keinen Raum für eine Beteiligung sehe.
      Ist ja schön, dass die Mutter mit einer hälftigen Beteiligung des "UZ" einverstanden ist.
      Wenn mich arg der Hafer stechen würde, würde ich vorschlagen, dass doch die Mutter gern 100% der behaupteten Kosten tragen darf.
      Es fehlen nicht nur Nachweise über die genauen Beträge (250/Monat - ist das eine Privatschule auf die das Kind noch kurz vor Abschluss verfrachtet wurde?), sondern auch Belege über die Notwendigkeit.
      Darüber hinaus wären die Unterhaltsbedürftigen gehalten, auch bei Mehr- und Sonderbedarf Rücksicht auf die Belange des Unterhaltspflichtigen zu nehmen - was bei Mehrbedarf zu einer rechtzeitigen Information des Pflichtigen führt - und dazu, dass rückwirkend derartige Kosten eher nicht mitzutragen wären.
      Sonderbedarf wird es - wie hier schon angemerkt - nicht sein, wenn die schlechten Schulleistungen schon länger bestehen. Auch was die Höhe der "plötzlich" notwendigen Ausgaben angeht, bin ich eher geneigt, hier keinen zu sehen.
      Für mich liest sich das hier eher so, als ob die KM nun - wegen des Wrgbrechens des Unterhalts für Kind 1 - mit dem beauftragten JA auf neue Geldquellensuche geht.

      Berichte bitte gern weiter, da im Falle einer Beistandschaft das JA die Sache vermutlich nicht auf sich beruhen lassen wird - in dem Fall müsstet Ihr dann das Einkommen und Vermögen von KM und Kind abfragen (wäre echt ein Ding, wenn das Kind sein Taschengeld mit einem Job aufbessern und dafür die Schule schleifen lässt....)

      Gruß Tanja

      Nachtrag: ich würde - wenn ich im Mai trotz Kinderbonus (und ebenso im vorigen Jahr Sept. + Okt.) den vollen Unterhalt gezahlt hätte - auch noch darauf verweisen, dass der hälftige, eigentlich von meinem Unterhalt abzuziehende Teil des Kinderbonus auch dafür genutzt werden könnte...
    • Hallo Tanja,

      zuerst einmal, ja es besteht eine Beistandschaft.

      Ich habe jetzt trotzdem ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir von einer Beteiligung an den Kosten Abstand nehmen, mit der kurzen Begründung, dass wir hier weder einen Mehrbedarf sehen (ok einen Seitenhieb konnte ich mir nicht verkneifen, dass das JA ja wissen sollte, dass ein solcher auch nicht nachträglich erhoben werden kann) noch einen Sonderbedarf, dass sowohl die Prüfung, wie auch die Noten durchaus absehbar waren.

      Jetzt schaun wir mal ob da noch was kommt.

      Bezgl. Kind 1 hat mein Mann heute einen Anwaltstermin. Prinzipiell bin ich nun hier durch das Forum echt gebrieft. Ich hab ihm einige Dinge aufgeschrieben, die er erfragen soll. So wie ich das sehe, sind all die Jahre ein falsches EK meines Mannes zugrunde gelegt worden. Das soll ihm sein Anwalt mal erläutern, wie man auf dieses EK kommt. Das werde ich dann durch Euch gegen checken lassen.

      Die EK Nachweise der KM liegen wohl dem Amtsgericht vor. Ob sie auch dem Anwalt meines Mannes vorliegen weiss ich noch nicht, uns liegt nichts vor.

      Und ja, ich sehe das wie Du. Die KM hatte wohl nicht auf dem Schirm, dass der KU von Kind 1 ab April für sie wegfällt und sucht jetzt weitere Einnahmequellen. Hat ja leider in der Vergangenheit immer funktioniert, da mein Mann des lieben Friedens Willen mehr oder weniger immer nachgegeben hat.

      Übrigens, den Corona Bonus 2020 hat mein Mann jeweils hälftig abgezogen. 2021 hat er ihn hälftig bei Kind 2 abgezogen, bei Kind 1 nicht.
    • Moin Kat,

      Kat70 schrieb:

      Hat ja leider in der Vergangenheit immer funktioniert, da mein Mann des lieben Friedens Willen mehr oder weniger immer nachgegeben hat.
      dem liegen vermutlich (wie auch bei meinem Mann) mindestens 2 Dinge zugrunde:
      Mann denkt, dass er sich so die Gewogenheit von Mutter (und Kind) "erkaufen" kann (und dann Ruhe hat)
      und dass Unterhaltszahler kaum (bis keine) Lobby haben, da sich die meisten Kinderbetreuer*innen gern als "arme und hilflose" Alleinerziehende aufspielen - denen dann allein alle staatliche Unterstützung zusteht.
      Auch wird ihnen von diversen Seiten (Jugendamt, Gericht) suggeriert, dass zum Wohle des Kindes insbesondere das Wohlergehen der Mutter nötig ist - "geht es der Mutter gut, geht es auch dem Kind gut"
      Ein Hohn in meinen Ohren/Augen (ebenfalls Mutter und Zweitfrau)...

      Kat70 schrieb:

      Übrigens, den Corona Bonus 2020 hat mein Mann jeweils hälftig abgezogen. 2021 hat er ihn hälftig bei Kind 2 abgezogen, bei Kind 1 nicht.
      Bei Kind 1 (im April volljährig geworden), hätte er ihn voll vom Unterhalt abziehen können - wenn er allein den Bedarf von Kind 1 deckt weil die Mutter nicht leistungsfähig ist.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Moin Kat,

      Kat70 schrieb:

      Hat ja leider in der Vergangenheit immer funktioniert, da mein Mann des lieben Friedens Willen mehr oder weniger immer nachgegeben hat.
      dem liegen vermutlich (wie auch bei meinem Mann) mindestens 2 Dinge zugrunde:Mann denkt, dass er sich so die Gewogenheit von Mutter (und Kind) "erkaufen" kann (und dann Ruhe hat)
      und dass Unterhaltszahler kaum (bis keine) Lobby haben, da sich die meisten Kinderbetreuer*in gern als "arme und hilflose" Alleinerziehende aufspielen - denen dann allein alle staatliche Unterstützung zusteht.
      Auch wird ihnen von diversen Seiten (Jugendamt, Gericht) suggeriert, dass zum Wohle des Kindes insbesondere das Wohlergehen der Mutter nötig ist - "geht es der Mutter gut, geht es auch dem Kind gut"
      Ein Hohn in meinen Ohren/Augen (ebenfalls Mutter und Zweitfrau)...

      Kat70 schrieb:

      Übrigens, den Corona Bonus 2020 hat mein Mann jeweils hälftig abgezogen. 2021 hat er ihn hälftig bei Kind 2 abgezogen, bei Kind 1 nicht.
      Bei Kind 2 (im April volljährig geworden), hätte er ihn voll vom Unterhalt abziehen können - wenn er allein den Bedarf von Kind 2 deckt weil die Mutter nicht leistungsfähig ist.
      Gruß Tanja
      Die Mutter ist leistungsfähig. Lt. Schreiben des Anwaltes wird sei in EK Klasse 2700-3100 gepackt und mein Mann in 4800,- (wie auch immer das zustande kommt, wird sich heute hoffentlich klären). Insofern geht es wohl um einen Gesamtanspruch von 903,- abzgl. KiGe, davon soll mein Mann 454,76,- tragen u. die KM 226,-.
    • So dachte ich auch.
      Und da das feine Kind 1 bisher nicht mit dem Vater reden wollte (obwohl er es mehrfach angesprochen hat, dass man nochmal über Geld reden müsse) und es lieber zum Anwalt rennt um sein "Recht" einzufordern, werden wir jetzt auch kiebig. Wie schrieb Max Mustermann mal so schön, wer "weil es mir zusteht" lebt, bekommt halt auch nur das was ihm tatsächlich zusteht.
    • So ihr Lieben,

      ein kurzen Zwischenbescheid kann ich Euch geben, es war turbulent in letzter Zeit.
      Die Kosten für die Nachhilfe haben wir beim JA abgelehnt, mit der Begründung, dass es weder Mehrbedarf ist, noch Sonderbedarf.
      Das hat das JA zur Kenntnis genommen.
      Kurz darauf gab es noch eine Forderung für einen Förderkurs für Kind 2. Auch den haben wir mit o.g. Begründung abgelehnt und nix mehr gehört.

      Interessant, auch wenn es nicht Thema dieses Strangs war, ist, dass aufgrund der Forderung von Kind 1, die ja Unterhalt über Anwalt und Gericht gefordert hatte, nun eine vorläufige Berechnung vorliegt (vorläufig, weil von der KM immer noch nicht alle Unterlagen vorliegen). Der geforderte Unterhalt liegt nun für meinen Mann für Kind 1 bei 362,- Euro (nicht wie gefordert bei 458,-) und er zahlt(e) für beide Kinder zuviel Unterhalt. Ergo wird er für Kind 2 ab sofort nur noch 566,- Euro bezahlten (nicht wie bisher 651,-).
      Ich gehe sogar davon aus, dass sich der UH für Kind 1 noch ein wenig verringern wird, wenn die UL der KM vollständig da sind.

      Und so leid es mir tut, es tut einfach gut, wenn Karma zurückschlägt ;-).

      Wir sind gespannt, wie es hier nun weiter geht.
    • Leider wohl zu (erstmal) früh gefreut.
      Der Anwalt hat sich gestern gemeldet und davon abgeraten, die Unterhaltszahlung gleich zu kürzen, da die Ex ja einen Titel für Kind 2 hat und er befürchtet (wir übrigens auch), dass sie ein Pfändung veranlassen wird. Es ging jetzt nochmal ein anwaltlicher Brief an die Ex mit einem neuen Termin, zu dem sie den Titel abzugeben hat, wenn sie dies nicht tut wird ohne weiteres Schreiben ein Abänderungsverfahren eingeleitet.
      Wie schnell geht so etwas in der Regel, habt ihr da Erfahrungswerte?
      Hat mein Mann dann ein Anrecht den zuviel bezahlten Unterhalt (ab in Kenntnissetzung) zurück zu erhalten?

      Und bei Kind 1 kommt die Anwältin des Kindes nicht in die Puschen. Auch die hatte einen Termin, zu dem sie die UL der KM vorlegen sollte, hat da nicht reagiert. Jetzt gibt es ganz offiziell eine richterliche Verfügung bis zu welchem Termin dies beizubringen sei.

      Es bleibt also spannend.
    • Hi,

      Kat70 schrieb:

      Wie schnell geht so etwas in der Regel, habt ihr da Erfahrungswerte?
      unterschiedlich, aber man hört häufig, dass Gerichte sich mit sowas gerne Zeit lassen, weil armes Kind...

      Kat70 schrieb:

      Hat mein Mann dann ein Anrecht den zuviel bezahlten Unterhalt (ab in Kenntnissetzung) zurück zu erhalten?
      Können andere was zu sagen, aber generell gilt, dass zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt. Ob ein Teil des Unterhalts zukünftig als Darlehn angeboten werden kann, weiß ich nicht. Sonst bleibt noch Unterhalt kürzen und Pfändungsschutzklage einreichen, wenn Pfändung angekündigt werden sollte.

      LG
    • Diese Forderung (fett markiert) hier:

      Kat70 schrieb:

      Es ging jetzt nochmal ein anwaltlicher Brief an die Ex mit einem neuen Termin, zu dem sie den Titel abzugeben hat, wenn sie dies nicht tut wird ohne weiteres Schreiben ein Abänderungsverfahren eingeleitet.
      ist von Eurem Anwalt wohl etwas unglücklich formuliert worden...
      Ich gehe mal davon aus, das "abzugeben" herausgeben heißen soll
      Einer Herausgabe (der vollstreckbaren Ausfertigung) des Unterhaltstitels muß (bei vorraussichtlicher weiterer Bedürftigkeit des Kindes) die KM nicht zustimmen.
      Hier hätte man besser die Formulierung gewählt, das die KM einer außergerichtlichen Abänderung zustimmen soll.

      Kat70 schrieb:

      Hat mein Mann dann ein Anrecht den zuviel bezahlten Unterhalt (ab in Kenntnissetzung) zurück zu erhalten?
      Kommt wohl nicht zuletzt darauf an, wie Euer Anwalt die Angelegenheit ausformuliert hat.
      Vorsichtig würde ich davon ausgehen, dass mit ersten Anwaltschreiben an die KM eine Inverzugsetzung stattgefunden hat...
      Ansonsten:
      Wie kam es überhaupt dazu, das die Krankenkassenbeiträge "übersehen" und nicht einkommensmindernd anerkannt wurden?
      Wer hat die Berechnungen durchgeführt und gegengecheckt?
      Waren hier auch Anwalt und Gegenanwalt im Boot?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift