Kind 19; Studium; Änderung Einkommen anderer Elternteil

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    • Kind 19; Studium; Änderung Einkommen anderer Elternteil

      Hallo Zusammen,

      ich habe versucht ein entsprechendes Thema hier zu finden, war aber leider erfolglos. Bitte nicht als Vorwurf verstehen.

      Bin ein wenig ratlos, wie ich das Thema Änderung des Unterhalts angehe soll.

      Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt da:

      - Kind (19) Jahre studiert zur Zeit und lebt bei der Mutter. Es ist das einzige Kind.
      - Zur Zeit bekommt Kind folgende Leistungen (Unterhalt ich 468€, Unterhalt von Mutter 75€, Kindergeld 219€)
      - Berechnung haben wir 2019 aufgrund der damaligen Einkommensverhältnisse selbst gemacht (Ich vollbeschäftigt, Mutter Teilzeit)
      - In 2020 bin ich in den Vorruhestand gegangen, zahle jedoch weiterhin aufgrund der Einkommensverhältnisse in 2019 (was ja auch ok ist)
      - Mutter ist seit Anfang 2021 vollbeschäftigt mit deutlich gestiegenem Einkommen

      Ich hoffe ihr könnt die aktuelle Situation aufgrund meiner Angaben nachvollziehen.

      Jetzt meine Fragen an euch:

      - Wie kann ich eine angepasste Aufteilung des Unterhalts angehen, ohne gleich mit einem Anwalt aufzulaufen (Unserem Kind habe ich schon gesagt, das hier Änderung angedacht werden müsste, ohne das es die Notwendigkeit sieht, weil ja alles "läuft")?
      - Habe ich als Unterhaltszahler Anspruch eine Änderung auf den Weg zu bringen (Will ich aber eh erst nach Ende der Probezeit der Mutter machen)?
      - Welche Selbstbehalte können bei einer Neuberechnung berücksichtigt werden?

      So, das sind im Augenblick die Fragen die mir unter "den Nägeln brennen". ich würde mich über Antworten freuen und hoffe, das ich hier nicht einiges durcheinander geworfen habe oder gar auf dem "Holzweg" bin.

      Viele Grüße
      Alljosa
    • hallo,

      gibt es einen Titel?

      Wenn nein solltest du das dem Kind noch einmal deutlich machen und zwar dergestalt, dass du jetzt davon ausgehst, dass die Mutter das gleiche hat wie du an Einkommen und das es nur gerecht ist, wenn die Mutter also auch 50% des Unterhalts zahlt. Damit würdest du Junior noch 275 € zahlen. Die Mutter die bislang gezahlten 75 plus die fehlenden 200 €, also würde sich für Junior der Gesamtbetrag nicht ändern.

      und ihm den Hinweis geben, dass, wenn die Mutter das anders sieht, Eure Einkommen noch einmal offen gelegt werden müssten, um das dann genau zu berechnen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine Antwort.

      ich habe unserem Kind schon gesagt, dass es zu einer Änderung wer was zu zahlen kommen müsste, ohne das sie selbst weniger bekommt. Allerdings hatte ich das Gefühl, das sie da ganz schnell auf "Durchzug" geschaltet hat.

      Kann ich von mir aus denn auch eine Änderung auf den Weg bringen, ohne das die Initiative für eine Neuberechnung von unserem Kind ausgeht? Allerdings möchte ich die Änderung gern bilateral machen, ohne das hier gleich ein Anwalt im Spiel ist.

      Für Hinweise wie so ein Thema angegangen werden kann, würde ich mich freuen.

      VG
      Alljosa
    • hallo,

      ich würde das Kind, da es ja nicht auf die Ansprache reagiert hat, schriftlich darüber informieren, dass du ab (weiß ich nicht) 01.09./01.10.2021 den Unterhaltsanteil, der von dir gezahlt wird, um 200 € verringern wirst, da du jetzt im Ruhestand bist und die Mutter inzwischen Vollzeit tätig ist. Dadurch haben sich die Einkommen verändert und es bedarf einer neuberechnung.
      Du gehst davon aus, dass deswegen jedes Elternteil, 50% des barunterhaltss zu tragen hat.
      Um das berechnen zu können legst du deswegen deine Einkünfte, rentenbescheid, bei.
      So,lege das Kind der Meinung sein, dass diese hälftige Teilung nicht korrekt ist,bittest du um Zusendung der Unterlagen der Mutter (Gehaltsabrechnungen für 1 Jahr sowie den Steuerbescheid und die angegebenen berufsbedingten Aufwendungen etc.). Dann würdest du das prüfen.
      Und du kannst das Kind auch darauf hinweisen, dass es sich bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei deshalb vom Jugendamt beraten lassen kann.
      Gerne würdest du dich auch zu dritt treffen, um das ganze zu besprechen.

      deswegen wirst du auch bis zum 30.08/30.08. den bisherigen Unterhalt weiterzuhelfen, damit das alles in Ruhe geklärt werden kann. Denn du zahlst seit dem du im Ruhestand bist vermutlich mehr als du zahlen müsstest.

      das funktioniert natürlich nur, wenn es keine n unterhaltstitel gibt


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo, Sophie,

      hatte es glatt vergessen zu schreiben, es gibt keinen Unterhaltstitel. Den gab nur bis zum 18.Lebensjahr über eine Jugendamtsurkunde.

      Ich werde mal versuchen, mit meinem Kind zu sprechen. Bin gespannt was dabei rauskommt. Aber so wie ich meine Tochter kenne, wird sie erstmal auf Durchzug schalten.
      Ich hatte bei meinen Überlegungen mal den Ansatz, ob ich die Mutter dazu anspreche, obwohl natürlich unser Kind der Unterhaltsempfänger ist.

      Aber war nur so eine Idee.

      VG
      Alljosa
    • hallo,

      der Titel damals war nur befristet bis zum 18. Lebensjahr? Wenn das dort nicht explizit drauf steht und der Titel dir nicht vorliegt, kann ist er nicht befristet.

      ja, natürlich kannst du vorab versuchen mit der Mutter zu sprechen. Wenn sie das auch klären möchte, dann ist es gut. Wenn nicht, dann ist das Kind die Ansprechpartnerin, die sich kümmern muss.
      Deswegen würde ich an deiner Stelle dann nächste Woche die Mutter kontaktieren und wenn sie nicht will in der Woche darauf dem Kind schreiben.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die Jugendamtsurkunde ist zeitlich bis zum 18.Lebensjahr befristet und liegt mir in beglaubigter Abschrift vor.

      Wie verhält es sich damit, das ist ich in den Vorruhestand (2.Quartal 2020) gegangen bin, wird dann ein fiktives Einkommen angesetzt oder dient der Verdienst (hier Pension) der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage? Bisher habe ich meinen "Anteil" aufgrund eines fiktiven Einkommens berechnet.

      Es wäre klasse, wenn du mir dazu auch noch eine Orientierung geben könntest.

      Danke und VG
      Alljosa
    • hallo,

      zum einen studiert Junior. Damit steht er unterhaltstechnisch im 4. Rang. Damit hast du eine erhöhten selbstbehalt und bist nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.
      Zum anderen gibt es noch einen weiteren leistungsfähigen verwandelten, die Mutter.
      Und zum dritten hätte Junior jetzt auch Bafög beantragen müssen. Das wird vorrangig vom Unterhaltsbetrag abgezogen, genau wie das Kindergeld.

      insofern muss bei dir kein fiktives Einkommen angerechnet werden, sondern das ist-Einkommen.

      sophie
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