Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • @Tanja, Beratung und Unterstützung ist für nun mal was anderes als Vertretung. Und wo liegt der Unterschied, wenn sie alle Unterlagen anfordern, rechnen und anschließend auch fordern.
      Für mich wäre der korrekte Weg, dass der junge Erwachsene sich dort eine kostenlose Beratung abholt, aber anschließend auch selbst was unternimmt. Mit 18 kann man sowas doch erwarten.
    • Hallo Max,

      in einer Anforderung von Unterlagen und der anschließenden Berechnung liegt (für mich) noch keine (rechtliche) Vertretung.
      Wenn Deine Kids irgendwann volljährig sind, wirst Du vielleicht sehen, dass das noch lange kein erwachsenes Verhalten mit sich bringt.
      Ich trau mich ja inzwischen nicht mal, Vergleiche mit meiner Adoleszenz zu ziehen.
      Mein Mann sagt immer: mit 18 hätte er das auch alles nicht (allein) gekonnt.
      Fordern kann übrigens auch jeder viel. Wenn die Aufgeforderten einer Forderung - ohne eigene Überprüfung - nachkommen, ist ihnen vermutlich auch nicht wirklich zu helfen.

      Ansonsten kennst Du meine Sicht aufs und Kritik am JA bestimmt ;) .

      Gruß Tanja
    • Clint schrieb:

      Lala21 schrieb:

      pünktlich 1 Tag vor Weihnachten, kam heute Post vom JA.
      Hallo,
      dieses Schreiben haben wir im Forum noch nicht wirklich gesehen, oder?
      das war die Berechnung des Völljährigenunterhalts des JA.
      Die Punkte hatte ich damals im Beitrag aufgezählt. Die 3 Seiten mit den Berechnungen selber nicht.

      da wir das JA vorher auch schon aufgefordert hatten und die Kopien über Einkommen der KM zuzusenden, steht abschließend nur noch in dem Schreiben, das wir uns diesbezüglich direkt an das Kind wenden sollen, was wir dann am 27.12. gemacht haben.
    • UPDATE 14.02.2022
      Wir haben Post bekommen.

      Das Schreiben und das Zeugniss häng ich mal anonymisiert an.

      Davon mal ganz abgesehen, dass Sohnemann unsere bisherigen Schreiben zuvor in keinster Weise mit Belegen beantwortet hat, finde ich das Zeugnis schockierend!
      Schuljahr hat am 2.8.21 begonnen und er hat 86 Fehltage !
      Das sind fast 4 Monate!!!! 76 sind zwar entschuldigt, aber das ist ja auch nicht schwer dafür nen Schrieb zu machen.

      Das Gefühl bestätigt sich immer mehr, das er dieses Schuljahr nur deswegen macht, weil er mit seinem Hauptschul-Zeugnis keine Lehrstelle gefunden hat, und die KM im gesagt hat… „geh mal weiter zur Schule, dann brauchst du nicht Jobben und eigentlich auch nicht wirklich zur Schule, aber dein Vater muss fleißig jeden Monat weiterzahlen“

      Wir sind drauf und dran nun direkt nen Termin beim Anwalt zu machen um irgendwie komplett aus der Unterhaltszahlung raus zu kommen.

      das ist doch schon fast mutwillig, was Junior da treibt.

      was meint ihr?


      Liebe Grüße
      Lala
      Dateien
    • hallo,

      wow, schon klar, dass Junior dieses Schreiben nicht selbst verfasst hat.

      die Schule erklärt aber, dass im Sommer Schluss ist und keine Wiederholung möglich.

      insofern gemeinsam mit dem Anwalt schauen, was ab Sommer geht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      auch wenn es nicht(s) wirklich hilft:
      Einmal mehr bestätigt sich meine Vermutung (nicht nur in Deinem Fall), dass viele Dinge nur rückwärts betrachtet erkannt werden (können) und man dem Treiben als Unterhaltszahler tatenlos zusehen muß.
      Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, der Auskunftspflichtigen ein klares Zeitfenster vorgibt, um geforderte Belege vorzulegen, zu denen dieser gemäß (zB. BGB) verpflichtet ist.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      wow, schon klar, dass Junior dieses Schreiben nicht selbst verfasst hat.

      die Schule erklärt aber, dass im Sommer Schluss ist und keine Wiederholung möglich.

      insofern gemeinsam mit dem Anwalt schauen, was ab Sommer geht.

      Sophie
      Naja, da steht es ist keine Wiederholung in derselben Fachrichtung möglich.

      wenn er wieder kein Ausbildungsplatz bekommt schickt die KM ihn vermutlich weiter auf die Schule und dann eben als Unterstufe in einem anderen Fachbereich ( ich meine die bieten 4 oder 5 verschiedene an).
      Hauptsache er hat ne Schulbescheinigung, denn dann fliest der Rubel ja weiter ….
    • hallo,

      evtl. Nimmt ihn die Schule aber gar nicht auf in einer anderen Fachrichtung.
      Und ich würde dann mal über den Anwalt fragen lassen, wie es sein kann, bei den Fehlzeiten und den Noten, dass man immer noch glaubt den Schulabschluss verbessern zu können.
      Kann man da nicht widersprechen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich vermute mal, wenn er in den ersten 6 Monaten des Schuljahres bereits 4 Monate gefehlt hat, wird er in den nächsten Monaten auch nicht wirklich in der Schule anwesend sein.
      Immerhin hat er ja (eigentlich) eh vor im Sommer eine Lehre anzufangen.

      Bewerbungen mit solch einem Zeugnis sehe ich jedoch eher kritisch an.

      Den Schulabschluss verbessern hätte nur funktioniert, wenn er in die Oberstufe aufgenommen wird. Erst am Ende dessen ist ein Realschulabschluss möglich.


      Ich werd morgen beim Anwalt anrufen und versuchen so schnell wie möglich einen Termin zu bekommen.
      Und dann wird eben geklagt auf Aberkennung des Unterhaltsanspruchs.
      Grund: keine Nachweise, keine Zieltrebigkeit.
    • hallo,

      das wird vermutlich so schnell nicht gehen.
      Ich würde jetzt das Jugendamt anschreiben mit der Info von Junior und den Brief mitsenden.

      Junior würde ich schreiben, dass er allein für die Unterlagen zuständig ist, da dies zu seinen Pflichten gehört. Und ihm eine Frist setzen. Und gleich reinschreiben, dass solch ein Zeugnis nicht von Zielstrebigkeit zeugt.

      und dann nach der Frist zum Anwalt gehen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      das wird vermutlich so schnell nicht gehen.
      Ich würde jetzt das Jugendamt anschreiben mit der Info von Junior und den Brief mitsenden.

      Junior würde ich schreiben, dass er allein für die Unterlagen zuständig ist, da dies zu seinen Pflichten gehört. Und ihm eine Frist setzen. Und gleich reinschreiben, dass solch ein Zeugnis nicht von Zielstrebigkeit zeugt.

      und dann nach der Frist zum Anwalt gehen.

      sophie
      Das Jugendamt hatten wir bereits im November 2021 zur Herausgabe der Unterlagen aufgefordert, mit dem Ergebnis, dass das JA uns schriftlich mitgeteilt hat, diese Unterlagen direkt vom Kind anzufordern.

      Auch das haben wir nun 2x gemacht!
      Antwort vom Kind: beim 1. mal sollten wir die Unterlagen über einen Anwalt beim JA anfordern, beim 2. Mal sollen wir nun selber noch mal das JA dazu anschreiben.

      Mal ehrlich, das ist hinhalten. Darauf lass ich mich nicht weiter ein.
      Und ich hoffe sehr, das unser Anwalt das ähnlich sieht. Man kann nicht monatelang hinter so läppigen Kopien hinterherrennen
    • @TanjaW9
      Da würde mich brennend interessieren was in so nem Attest steht.
      Auf Facebook sieht er seit Monaten recht glücklich, lebendig und gut aus. Mit schickem Mororrad zum 18. Geburtstag.

      Und um Weihnachten hatte ich ihn und die Mutter im Supermarkt gesehen. Da ging es ihm auch blendend und er stand vor dem Parfümregal und hat die getestet …
    • Hallo Lala,

      wie Du sicher aus eigener Erfahrung weißt (es sei denn, Du bist Zeit Deines Lebens selbständig ;) ) steht auf dem Attest der Arbeits- bzw. Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung nichts zur Ursache derselben.
      Da stehen neben dem ganzen persönlichen Gedöns der Tag der Feststellung der AU/SU, bis wann das voraussichtlich dauern wird und wer das Dingens ausstellt.

      Mir ging es nur darum, dass ggf. bei Argumentation gegen die Zielstrebigkeit bei so vielen Fehltagen auch eine längerfristige Erkrankung mit in eine entsprechende Abwehrtaktik in Betracht gezogen werden muss.
      Wenn es nun "nur" so viele Schulstunden sind (und dazu noch entschuldigt), wird es auf dieser Schiene schwer.

      Ansonsten würde ich schon lange beim Anwalt gewesen sein. Das Kind meines Mannes kommt auch nicht anders "zur Vernunft" - ich hoffe inständig, dass der Richter die Verzögerungstaktik der verzogenen Anspruchskinder wenigstens kostentechnisch sanktioniert...

      Gruß Tanja

      P.S. ein Motorrad? Wem gehört dies denn? Son Hobel ist ja nicht ganz billig....