Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • Moin,

      ich würde das nervige Herumgeeiere nun schnellstens beenden. Letzte kurze Mail an Sohnemann, dass alle Unterlagen spätestens in 10 Tagen dem Vater vorzulegen sind. Sollte das nicht der Fall sein, erfolgt tatsächlich der Gang zum Anwalt mit der Folge einer sofortigen Abänderungsklage auf vollständigen Entfall des Unterhalts. Sämtliche Verfahrenskosten sind dann Sohnemann aufzuerlegen. Und ja, mein Sohn, bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung erfolgen alle Überweisungen nur noch mit dem Verwendungszweck DARLEHEN, damit der Rückzahlungsanspruch auch wirklich gesichert ist.

      CC Mama + Jugendamt.
    • Auf was soll denn sonst geklagt werden?

      Natürlich wird der Unterhalt nicht entfallen, denn spätestens unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens wird der junge Volljährige (und auch seine Mama) klein beigeben.

      Übrigens würde es solche Probleme gar nicht geben, wenn ein katastrophaler Haufen endlich mal vernünftig arbeiten (BERATEN) würde.

      Aus meinem 1. Beitrag in diesem Thread:

      Clint schrieb:

      Oft ist das Jugendamt dabei. Dann geht es (meistens) schief.
    • Ich selbst würde in der Mail an meinen Sohnemann ihn auch noch fragen, ob das Jugendamt ihn nicht dahingehend beraten hat, mir die Auskünfte seiner Mutter vorzulegen. Und wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte, würde ich ihm anbieten ihn bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde und sogar bis hin zu einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung (oder so ähnlich) zu unterstützen. ;)

      Und die Mail immer schön CC an das Jugendamt.
    • Hi ihr beiden,

      und wenn das JA das Kind dahingehend beraten hat?
      Es soll - sogar anwaltlich vertretene - Kinder geben, die in Fortsetzung der "vorgelebten Haltung" nichts rausrücken und bei denen das Gericht auch sämtliche Augen zudrückt...

      Ich würde - da hier der Sohn ja nicht mitwirkungsbereit zu sein scheint - eher (letztmalig) das JA anschreiben und denen die Antwort des Sohnes mitschicken. Und sie bitten, dass sie dem Kinde doch bitte noch mal die Rechtslage erklären und nunmehr die Unterlagen der Mutter rausgeben sollten - sonst müsste der Sohn sich leider mit dem niedrigen derzeitigen Unterhalt begnügen....
      Allerdings müssten halt trotzdem regelmäßig Schulbescheinigungen und/oder Zeugnisse angefordert werden, sonst zahlt man auch nach einem Abbruch noch ewig grundlos weiter....

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9

      das JA hatte uns schriftlich mitgeteilt uns bezüglich der geforderten Unterlagen an den Sohn zu wenden.

      Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das JA die Originale hat. Die verlangen doch immer Kopien. Und mal ehrlich, wer schickt denn seine originalen Abrechnungen weg?

      Für mich sieht das eher so aus, das die KM einfach nicht möchte, das wir Gehaltsnachweise von ihr haben. Das leidige Thema kennen wir von ihr aus einer alten Gerichtsverhandlung. Selbst nach Aufforderung vom Anwalt kam da nix …
    • TanjaW9 schrieb:

      Es soll - sogar anwaltlich vertretene - Kinder geben, die in Fortsetzung der "vorgelebten Haltung" nichts rausrücken und bei denen das Gericht auch sämtliche Augen zudrückt...
      Sowas kommt vor, aber es ist wohl eher die Ausnahme. Trotzdem kalkuliere auch ich sowas ein, Tanja. Es hält mich aber nicht von meiner grundsätzlichen Vorgehensweise ab. Mein Anwalt würde von mir ein ausdrückliches "Vergleichsverbot" erhalten. Wenn ich klage, dann ziehe ich das auch durch. Bis zur letzten Instanz.
    • Lala21 schrieb:

      Sobald wir ihm mitteilen würden, welchen Anwalt wir nehmen wollen, würde die KM dem beauftragten Anwalt eine schriftliche Einwilligung zukommen lassen, das der Anwalt sich die Unterlagen vom JA anfordern darf.
      Ok, dann eben anders.


      Betreff ...

      Liebes Jugendamt,

      anliegend Kopie des Schreiben meines Sohnes vom ...

      Zu Ihren Beratungspflichten zähle ich:

      1. Rücksendung aller Originalbelege über die Auskünfte der Kindesmutter an diese selbst.
      2. Meinen Sohn darüber aufzuklären, dass er selbst mir diese Auskünfte in ordnungsgemäßer Form (§ 242 BGB i.V.m. § 1605 BGB) zu überlassen hat. Einen Anwalt beauftrage ich - wenn überhaupt - erst im gerichtlichen Verfahren.
      3. Meinen Sohn darüber aufzuklären, dass er mir nicht nur eine aktuelle Schulbescheinigung, sondern auch das letzte Zeugnis in Kopie zu überlassen hat.

      Danke.

      Termin: 10 Tage, sonst Klage auf 0,00. Ende

      Kopie an Sohn + Mama
    • Hallo Lala,

      es ist doch egal, ob das JA Originale oder Kopien von wasweißich hat.
      Die sollen einfach den Sche... rausrücken, den die haben und gut ist.
      Vom Sohn könnt ihr ja auch keine Originale verlangen.

      @Clint, irgendwann ist man es leid, den Trotzgören wegen jedes Zettelchens hinterher zu rennen.
      Wenn mein volljähriges Kind was von mir will, muss es sich ja auch die Sachen erbitten.
      Das Verhalten vieler Trennungskinder scheint ja inzwischen (?) echt an Starallüren angelehnt.
      Vielleicht kenn' ich aber nun inzwischen auch einfach nur noch die aus der Blase des Forums (und das meines Mannes....).

      @Clint zu 'so einer' Klage braucht man auch erst mal einen guten Anwalt, der das so mitträgt und ggf. einen Richter, dem das rumgeeier des Möchtegern-Erwachsenen auch auf den Keks geht....
      Ansonsten steh man doof da: Kind kriegt VKH und im Laufe des Verfahrens (nach Vorlage von Gehaltsnachweisen aber ohne vollständiges Zeugnis!) teilweise recht, so dass man den ganzen Sch... noch selbst bezahlen darf....


      Ratlose Grüße
      Tanja
    • Ok. Danke euch.

      werden wir so machen.
      Ich glaube es ist weniger Sohnemann der uns Steine in den Weg legt. Es wird viel mehr die KM sein.
      Sohnemann ist extrem introvertiert und würde nie auch nur ein Wort der KM anzweifeln.


      Aber ihr habt völlig recht. Das JA hätte darüber aufklären müssen.
    • TanjaW9 schrieb:

      @Clint zu 'so einer' Klage braucht man auch erst mal einen guten Anwalt, der das so mitträgt und ggf. einen Richter, dem das rumgeeier des Möchtegern-Erwachsenen auch auf den Keks geht....
      Ansonsten steh man doof da: Kind kriegt VKH und im Laufe des Verfahrens (nach Vorlage von Gehaltsnachweisen aber ohne vollständiges Zeugnis!) teilweise recht, so dass man den ganzen Sch... noch selbst bezahlen darf....
      Guter Anwalt? Was macht einen guten Anwalt aus? Meine Erfahrungen: Die Chemie muss stimmen, dann klappt das auch mit einem "normalen" Anwalt. :D

      Und jetzt mal ganz arrogant: Wenn es nochmal sein muss, konzentrier mich von Anfang an auf das OLG. Da habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Was schert mich der Richter 1. Instanz? Wenn er für mich entscheidet - OK. Wenn nicht, dann bin ich am OLG. OLG-Richter sind gar nicht so schlimm, wie manche Unterhaltspflichtige behaupten. Vergleiche gehe ich nur ein, wenn sie wirklich gut sind...
    • Lala21 schrieb:

      Das JA fordert nun auf ab 01.11.2021 KU in Höhe von 430€ zu zahlen.
      Ferner schreibt das JA:
      " Sofern Sie den Unterhalt in Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels beurkunden möchten, ist dies in jedem Jugendamt oder einem Notar Ihrer Wahl möglich. Mit der Abänderung wird der bestehende Unterhaltstitel abgeändert, so dass sich eine Herausgabe des bestehenden Titels erübrigt."
      Was ist das für eine dämliche Aussage des Jugendamtes. Das ist keine Aufforderung, keine Inverzugsetzung.

      Ich überlege gerade, ob ich nicht aus taktischen Gründen doch ganz anders auf dieses Jugendamt und Sohnemann reagieren würde:

      Überhaupt nicht antworten, ab Februar weiter nur den titulierten Betrag überweisen, Verwendungszweck DARLEHEN.

      Schließlich befinde ich mich nicht in Verzug. Sollen sie doch kommen, der Sohn hat die Darlegungs- und Beweislast. Er muss liefern!
    • Hallo Lala,

      da bist Du nicht ganz richtig informiert. Gezahlt werden für Gericht und Anwalt (eigener und fremder) muss nur, wenn und wie das das Gericht entscheidet.
      Leider ist man - zumindest am örtlichen Familiengericht - mehr oder weniger dem "Wohlwollen" des Richters unterworfen.
      Der verteilt nämlich die Kosten (angeblich) nach Unterliegen/Obsiegen.
      Wenn aber der Titel in unveränderter Höhe weiter bedient wurde bzw. nur um den weiteren halben Kindergeldanteil reduziert, habt ihr doch bereits das Kostenrisiko gesenkt. Die Kosten werden nach Streitwert festgesetzt (deswegen wird der ja auch in Beschlüssen mitangegeben).
      Wenn Kind VKH erhält, kann es trotzdem sein, dass ein Teil der Kosten ihm auferlegt werden - nämlich der Teil, in der Höhe es unterlegen ist.
      Ganz doof kommt es mitunter, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
      Dann hat der VKH-Empgänger nichts zu tragen. Der "Gegner" seine eigenen Kosten (eigener Anwalt + 1/2 Gericht).
      Vorsicht bei Vergleichen - da kommt auf die eigenen Kosten noch die Vergleichsgebühr des Anwalts rauf. Ich weiß gerade nicht, wie hoch die ist, man muss eben nur im Kopf haben, dass so manche vermeintliche Ersparnis von Euros dadurch verpufft.

      Ich bin inzwischen ähnlich drauf, wie Clint: kommt das Kind seinen Pflichten nicht nach und das AG sieht darin kein Problem, wird die nächste Instanz angerufen.
      Irgendwann müssen ja auch mal die Prinzen und Prinzessinnen lernen, dass andere Menschen nicht ihr Hofstaat sind....

      Gruß Tanja
    • Gut. Dann wäre das vergleichbar mit den Kosten die wir hätten, wenn wir selber Abänderungsklage einreichen.

      Ich denke, den Schritt überlassen wir dann Sohnemann, sofern er das denn möchte, und werden erst mal den aktuellen Titel einfach weiter bedienen.

      In Verzug ist KV definitiv nicht.
    • Moin,

      wollte vorsorglich mal anmerken, dass der Vater hier auf gar keinen Fall nachgeben darf. Wenn der junge Mann sowas merkt, verhält der sich während des gesamten unterhaltspflichtigen Ausbildungszeitraums so und glaubt keine Nachweise mehr liefern zu müssen. Er muss jetzt auf den Pott gesetzt werden, eine letzte Erziehungsmaßnahme des Vaters sozusagen. Er muss lernen, dass Unterhalt nur dann fließt, wenn er selbst seine Pflichten erfüllt.

      Ich bin mir in diesem Fall übrigens ziemlich sicher, dass es gar nicht vor Gericht gehen wird. Das Jugendamt wird Sohnemann zum Einknicken bringen. Trotzdem mal kurz zum wesentlichen Ablauf eines VKH-Verfahrens. Hierbei besteht noch kein Anwaltszwang! Sohnemann würde sich aber einen nehmen, denn er selbst ist zu so einem Antrag aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht in der Lage. Wenn er einen Anwalt findet, der dummerweise den VKH-Antrag ohne aktuelle Schulbescheinigung und auch ohne Auskünfte der Mutter einreicht, ist das Ding von vornherein zum Scheitern verurteilt. Für die Stellungnahme ans Gericht würde ich sogar auf einen eigenen Anwalt verzichten. Dann dürfte der Richter den Antrag des Sohnes abweisen. Ich jedenfalls glaube immer noch an vernünftige Richter. So schlechte Erfahrungen, wie sie in manchen Forenbeiträgen geschildert werden, habe ich selbst nie gemacht. Jedenfalls nicht in Unterhaltssachen... Sollte der Anwalt aber die o.g. Unterlagen mit einreichen, überprüfe ich es und erkenne meine Unterhaltspflicht sofort mit Titel an. Gleichzeitig beantrage ich, sämtliche Kosten dem Sohn aufzuerlegen, denn Sohnemann hat die Unterlagen dem Vater bisher nachweislich nicht vorgelegt. Erst jetzt, wo er vor Gericht zieht, rückt er damit heraus. Fällt die Kostenentscheidung dann nicht zu meinen Gunsten aus, beantrage ich mit präziser Begründung die Überprüfung durch das OLG. Und dort wird man sich, da bin ich mir ganz sicher, den Fall genau ansehen und keinen Welpenschutz gewähren.
    • Hi,

      wenn ich es richhtig auf der Agenda habe, ist er doch 18. Damit berät das Jugendamt nur noch und kann ihn nicht mehr vertreten. Schon gar nicht wird das Jugendamt die Mutter beraten oder vertreten können (oder zumindest sollen, bei denen weiß man ja nie).

      Dann soll er zum Jugendamt gehen und die Sachen dort abholen, kann ja nicht so schwer sein.

      • Ihr braucht keinen Anwalt, ER muss die Unterlagen auch so beschaffen und euch geben, damit ein eventueller Unterhaltsanspruch korrekt berechnet werden kann.
      • Ja, die Zeugnisse dienen dazu, damit der KV einschätzen kann, ob der gewünschte Bildungsweg den Kompetenzen des Kindes entspricht. Insbesondere muss die Ausbildung zielgerichtet und zügig absolviert werden (Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme). Und das lässt sich nur anhand des Zeugnisses inkl. Übersicht der Fehlstunden prüfen. Bspw. könnte man, wenn man nur Studienbescheinigungen einreicht, jahrelang studieren ohne je den Campus gesehen zu haben. Sowas muss ein Unterhaltspflichtiger nicht finanzieren. Also ja, Zeugnis verlangen.
      Das mit dem Titel ist halt so eine Sache. Ihr riskiert halt eine Pfändung. Es ist immer blöd, wenn der über die Volljährigkeit hinausläuft, weil sich dann das Kind erstmal zurücklehnen und alles verzögern kann. Mit Rückforderungen ist es aber auch schwer, weil Unterhalt meist als verbraucht gilt.
      Es gibt die Möglichkeit dem Kind Unterhalt als Darlehn anzubieten, aber wie das funktioniert und ob das bei euch Sinn macht, wissen andere Sicher besser.