Moin,
@Clint dieses JA glänzt doch in vielfacher Hinsicht durch Wissen und Kompetenz.
Warum beraten die den Pflichtigen (und dann auch noch nach gefühltem Recht)?
Was schwafeln die von einem Zurückbehaltungsrecht trotz Titel (wo jeder Anwalt mit ein bisschen Ahnung dringend von solch einem Verhalten abrät)?
Das mit der (Nicht)Anrechnung von Nebeneinkünften ist mir auch neu (da hätte ich gern mal eine Fundstelle für - das geb ich dann unserem Richter...). Zumal ja die Mutter nicht leistungsfähig sein soll.
Dann noch Entwertung des Titels. Wie bei (Bahn)Fahrkarten oder Postwertzeichen (=Briefmarken)?
Naja, kann ja auch mal gut gehen...
Gruß Tanja
P.S. bei mir war das Vorurteil gegenüber diesem JA in dem Zeitpunkt bestätigt, als ich las, dass sie von der LG die Einkünfte wissen wollen.
@Clint dieses JA glänzt doch in vielfacher Hinsicht durch Wissen und Kompetenz.
Warum beraten die den Pflichtigen (und dann auch noch nach gefühltem Recht)?
Was schwafeln die von einem Zurückbehaltungsrecht trotz Titel (wo jeder Anwalt mit ein bisschen Ahnung dringend von solch einem Verhalten abrät)?
Das mit der (Nicht)Anrechnung von Nebeneinkünften ist mir auch neu (da hätte ich gern mal eine Fundstelle für - das geb ich dann unserem Richter...). Zumal ja die Mutter nicht leistungsfähig sein soll.
Dann noch Entwertung des Titels. Wie bei (Bahn)Fahrkarten oder Postwertzeichen (=Briefmarken)?
Naja, kann ja auch mal gut gehen...
Gruß Tanja
P.S. bei mir war das Vorurteil gegenüber diesem JA in dem Zeitpunkt bestätigt, als ich las, dass sie von der LG die Einkünfte wissen wollen.