Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • Hallo Lala,

      Lala21 schrieb:

      sehe grad noch in dem Schreiben, das ICH mein Nettoeinkommen mit angeben soll. Muss ich das tun? und wenn ja, warum? Ist doch nicht mein Kind ?(
      hat das JA das geschrieben?
      Ich würde an Stelle Deines LG (ihr seid doch nicht verheiratet, richtig?) das JA nach der Rechtsgrundlage fragen und darauf verweisen, dass die Auskunftspflicht nach 1605 BGB nur Verwandte betrifft. Und wieso sie auf die Idee kämen, dass zwischen Dir und dem Sohn ein Verwandtschaftsverhältnis bestünde...

      Lala21 schrieb:

      Demnach wäre Junior ab Ende Januar nicht mehr in einer schulischen Ausbildung, oder verstehe ich das falsch?
      Da würde ich an Stelle Deines LG das Jugendamt einfach darauf hinweisen, dass der Sohn nicht mehr privilegiert ist und damit auf jeden Fall der angemessene SB zu berücksichtigen ist (ist ab 18 eigentlich sowieso, aber die Unterhaltsforderndern stellen sich gern erst mal dumm...).

      Gruß Tanja
    • Hallo Lala,

      natürlich könnt ihr auch Junior anschreiben und um Auskunft und beleghaften Nachweis hinsichtlich der Einkünfte und des Vermögens der Mutter bitten (auffordern).
      Ihr könnt das aber auch gleichzeitig gegenüber dem JA tun. Wenn die schon beraten, dann müssten sie den Sohn auch darüber aufklären.
      Wenn ihr also sowieso dem JA schreibt, fordert ihr gleichzeitig den Sohn - über das JA - auf, die geforderten Unterlagen (Aufstellung Einkommen KM inkl. Nachweise, aktuelle Schulbescheinigung, letztes Zeugnis - soweit es noch nicht vorliegt und Herausgabe des Titels zwecks Neutitulierung) vorzulegen.
      Ende des Jahres ist übrigens eine viel zu lange Frist. Das JA hat doch Deinem LG sicher auch eine - viel kürzere (ich tippe auf 2 Wochen?) - Frist eingeräumt?
      Euch muss nur klar sein, dass ihr erst mal keine Durchgriffsmöglichkeiten habt, wenn der Sohn das Zeug nicht überlässt. Nur zahlen würde ich dann erst mal nur, was unstrittig ist. Die unverbindlichen und nichtbelegten Einkünfte der KM aus anderen Verfahren würde ich mir nicht zurechnen lassen, sondern immer darauf bestehen, dass die nicht nachgewiesen sind...

      Gruß Tanja
    • Hallo Lala,

      ihr habt in der Vergangenheit (zum 18. Geburtstag?) vermutlich schon mal Auskunft angefragt? Dann braucht es auch keine so lange Frist. Ihr könnt es dem JA gleich machen und Belege und Auskunft bis zum 9.12. (ich würde sogar eher Fristende setzen) fordern.

      Übrigens würde ich vermutlich auch auf eine Versicherung der vollständigen Angaben über das Einkommen des Sohnes fordern.
      Vielleicht bezieht er staatliche Unterstützung (Berufsausbildungsbeihilfe z.B.)?

      Das JA darf den Sohn auch nur noch beraten, weitergehende Rechte hat es nicht.

      Gruß Tanja
    • Wir hatten bisher nur die Kontonummer von Junior angefragt und uns zusätzlich eine schuldenfreiende Unterschrift geben lassen ( von Junior und KM) falls das Geld weiterhin auf ein anderes Konto gezahlt werden soll.

      derzeit laut aktuellem Titel 100% (12-17 Jahre) abzüglich dem Kindergeld = 309 Euro

      da dies weniger ist als bisher (bis 18 Jahre) sind wir auch davon ausgegangen das Junior bzw. vielmehr die KM ihn dazu bewegen wird da tätig zu werden
    • Hallo,

      meine Frage richtet sich an die drei "Befrister" in diesem Thread: 8)

      Angenommen, ich als unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind stimme einer nachträglichen Befristung meiner schnuckeligen Urkunde (100% MU, unbefristet) nicht zu, auch nicht im Tausch gegen eine neue Urkunde (z.B. 374 €, befristet auf 1 oder 2 Jahre). Ich verlange eine Urkunde in korrekter Höhe, unbefristet. Schließlich kann mir nicht zugemutet werden, mir für jeden weiteren Ausbildungsabschnitt umständlich einen neuen Titel zu besorgen.

      Was macht ihr dann? :D
    • Naja,
      Plan war den bisherigen Titel weiter zu bedienen bis das BFS1 abgeschlossen ist. Dann hätte man schauen können ob er weiter machen darf, eine Ausbildung anfängt ( einhergehend mit ner Abänderungsklage) oder eben vom Sozi lebt (ebenfalls Abänderungsklage).

      Seine Schule ist nunmal befristet bis Juli 2022 sofern die Noten kein weiterkommen erlauben.

      Das wiederum wissen wir erst nach dem Zwischenzeugnis Ende Januar.
    • Hallo Lala,

      ihr habt noch nicht nach Einkommen oder Vermögen beim Sohn gefragt? Du schriebst doch aber weiter vorn, er hätte kein Einkommen (und deswegen kein Konto - das finde ich komisch, meine Kinder haben zum Teil auch noch keine eigenen Einkünfte, aber doch schon ein Konto - schließlich sollen sie ja üben...).

      Falls ihr also noch nicht nach Einkommen (oder Bezügen) beim Sohn nachgefragt habt, gehört das dann wohl auch noch in das Schreiben ans JA.

      @Clint wenn es vors Gericht geht, wird sowieso kein Richter bei einer Befristung mitspielen - mein Mann hat es damals nicht mal in den Vergleich reinbekommen...
      Wenn man das volljährige Kind dazu bekommt, sich (im Vergleichswege) zu verpflichten, Änderung in den Verhältnissen umgehend anzuzeigen und ggf. zu viel erhaltenen Unterhalt zurückzuzahlen (und sich nicht auf Entreicherung berufen zu können), hat man schon viel gewonnen - glaube ich ;) .

      Gruß Tanja
    • Ja, genau.
      Wir hatten die Wahl selber den Titel abändern zu lassen oder weiter zu bedienen bis Junior ihn abändern lässt. Das hat er nun eingereicht bzw. einen neuen Titel beantragt.

      Darüber hatten wir hier ja bereits im Sommer diskutiert.

      Frage jetzt ist nur wegen dem alt-Titel ob der automatisch erlischt, wegen der Gehaltsauskunft der KM uns gegenüber und ob Junior privilegiert ist oder nicht.

      10 Jahre Schulpflicht sind seit Juli rum. Nun ist es ein BFS 1 ( Unterstufe) ohne allem.bildenden Abschluss. Junior ist 18 und somit wenn ich das richtig verstehe maximal bis Ende des BFS1 Unterhaltspflichtig ggf. sogar nur bis Ende des 1. Halbjahres, da nicht priviligiert
    • Hallo Lala,

      ich bin baff erstaunt über diese Aussage:

      Lala21 schrieb:


      Junior ist 18 und somit wenn ich das richtig verstehe maximal bis Ende des BFS1 Unterhaltspflichtig ggf. sogar nur bis Ende des 1. Halbjahres, da nicht priviligiert
      Eltern schulden ihren Kindern auch eine angemessene Berufsausbildung. Der Sohn ist ggf. nicht mehr privilegiert, wohl aber unterhaltsbedürftig.
      Und nein, ein Titel erlischt nicht selbständig (warum schreiben wir hier wohl die ganze Zeit, dass ihr ihn herausverlangen müsst?).

      Gruß Tanja
    • Schleswig-Holstein schrieb:


      • Die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 1 Berufsfachschulverordnung (Typ I) vermittelt in zwei Jahren eine berufliche Grundbildung. Mit dem Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule wird der Mittlere Schulabschluss erworben. Angeboten werden die Fachrichtungen Nahrung und Gastronomie, Gesundheit und Ernährung, Technik sowie Wirtschaft.
        Aufnahmevoraussetzung in die einjährige Berufsfachschule (zugleich Unterstufe der zweijährigen Berufsfachschule) ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Aufnahmevoraussetzung in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule ist unter anderem ein Notendurchschnitt von 3,5 und besser.

      In den 2 Jahren Berufsfachschule ist Junior unterhaltsberechtigt. Dann erst folgt die Berufsausbildung, also noch einige Jährchen unterhaltsberechtigt. Azubi-Vergütung wird entsprechend angerechnet.

      Befindet er sich jedoch nicht (mehr) in schulischer oder beruflicher Ausbildung, besteht auch kein Unterhaltsanspruch.
    • Lala21 schrieb:

      Auf dem Schreiben der Schule steht eindeutig
      „Einjährig“
      Ende der Schulzeit 01.7.2022 sofern kein Antrag fur BFS2 gestellt wird ( einzureichen bis April 2022) und/oder der Notendurchschnitt nicht erreicht wird.
      Hallo Lala,

      ja, und?
      Mal abgesehen davon, dass da steht: voraussichtlich.
      Das heißt nicht, dass Dein LG mit Ende Juli 2022 automatisch nicht mehr unterhaltspflichtig ist.
      Clint hat es nun doch (auch) noch erklärt. Willst Du es nicht verstehen?

      Gruß Tanja
    • Moin Moin,

      wir haben eben mit dem JA telefoniert.
      Der Alt-Titel wird entwertet ausgehändigt, wenn der neue Titer erstellt ist.
      Gehaltsauskünfte der KM werden uns vom JA zur Verfügung gestellt.
      Junior hat Auskunftspflicht was Zeugnisse und weiteren Werdegang nach dem 01.07.2022 angeht. Lt. Aussage der Dame vom JA hat er vor im Sommer eine Lehre zu beginnen.
      Wenn wir von Ihm keine Auskünfte bekommen, können wir trotz Tittel die Zahlung einstellen (natürlich beiseite legen).

      Nebeneinkünfte von KV und KM werden nicht berücksichtigt, sofern man den Mindest-Unterhalt leisten kann.

      Viele Grüße, und lieben Dank für Eure hilfreichen Tipps.
    • Moin.

      Lala21 schrieb:

      Der Alt-Titel wird entwertet ausgehändigt, wenn der neue Titer erstellt ist.
      Gehaltsauskünfte der KM werden uns vom JA zur Verfügung gestellt.
      Die Reihenfolge stimmt nicht. Zuerst die Auskünfte über die Einkünfte der Mutter, dann eine neue Urkunde.

      Lala21 schrieb:

      Wenn wir von Ihm keine Auskünfte bekommen, können wir trotz Tittel die Zahlung einstellen (natürlich beiseite legen).
      Soso. Ob das Jugendamt diese telefonische Aussage auch schriftlich bestätigt, möglichst einschl. Quellenangabe? :D