Hallo Lala,
hat das JA das geschrieben?
Ich würde an Stelle Deines LG (ihr seid doch nicht verheiratet, richtig?) das JA nach der Rechtsgrundlage fragen und darauf verweisen, dass die Auskunftspflicht nach 1605 BGB nur Verwandte betrifft. Und wieso sie auf die Idee kämen, dass zwischen Dir und dem Sohn ein Verwandtschaftsverhältnis bestünde...
Da würde ich an Stelle Deines LG das Jugendamt einfach darauf hinweisen, dass der Sohn nicht mehr privilegiert ist und damit auf jeden Fall der angemessene SB zu berücksichtigen ist (ist ab 18 eigentlich sowieso, aber die Unterhaltsforderndern stellen sich gern erst mal dumm...).
Gruß Tanja
Lala21 schrieb:
sehe grad noch in dem Schreiben, das ICH mein Nettoeinkommen mit angeben soll. Muss ich das tun? und wenn ja, warum? Ist doch nicht mein Kind
Ich würde an Stelle Deines LG (ihr seid doch nicht verheiratet, richtig?) das JA nach der Rechtsgrundlage fragen und darauf verweisen, dass die Auskunftspflicht nach 1605 BGB nur Verwandte betrifft. Und wieso sie auf die Idee kämen, dass zwischen Dir und dem Sohn ein Verwandtschaftsverhältnis bestünde...
Lala21 schrieb:
Demnach wäre Junior ab Ende Januar nicht mehr in einer schulischen Ausbildung, oder verstehe ich das falsch?
Gruß Tanja