Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • Mitte Oktober würde ich die nette Dame im Jugendamt - egal ob noch zuständig oder nicht - anrufen und informieren, dass ab Volljährigkeit des Kindes nicht mehr schuldbefreiend an die Kindesmutter gezahlt werden kann. Und fragen, ob ihr eine Kontoverbindung des Kindes bekannt ist. Dann evtl. weiter fragen, ob es möglich ist, den Unterhalt für November beim Jugendamt oder Amtsgericht gegen Quittung zu hinterlegen. Mal sehen, was sie dann sagt/macht. :D

      Über die Höhe der Novemberzahlung würde ich gar nicht diskutieren. ;)


      Aber immer im Hinterkopf behalten: Der Papa ist seit 01/2021 im Zahlungsrückstand. Vollstreckung möglich!
    • Da es hier, wenn, um eine einmalige Pfändung geht, die man durchaus auch erklären kann, glaube ich nicht, das man dadurch Probleme mit dem Arbeitgeber bekommt.

      mich habe meinem LG bereits gesagt, das er das einmalig nachzahlen sollte und für die restlichen paar Monate erhöht und dann ab Nov halt wieder verringert.
    • Lala21 schrieb:

      Ist man denn selber dazu verpflichtet mitzubekommen, wann sie in der DDT etwas ändert?

      Bekommt man ja nicht unbedingt mit, wenn man nicht selber Kindergeld ausgezahlt bekommt und sich wundert, warum das auf einmal höher ist X/
      Hallo Lala,

      natürlich ist man selbst dazu verpflichtet. Es hat auch nicht etwas damit zu tun, wenn/dass das Kindergeld erhöht wird/wurde - das passiert nämlich nicht immer zeitgleich.
      Die Verpflichtung zur Information ergibt sich einfach daraus, dass man eine Selbstverpflichtung (bei Titulierung vor dem JA) abgegeben hat und in dem Titel nun mal ein Prozentsatz drin steht. Wenn man in einem Beschluss verpflichtet wird, wird auch Bezug genommen auf die (aktuelle) Düsseldorfer Tabelle mit Benennung eines Prozentsatzes - früher gab es auch noch feste Beträge, das kommt heute wohl immer seltener vor.
      Es kann auch nicht wirklich so ein Ding sein, sich jährlich (im Dezember) zu informieren, ob die DD-Tabelle zum nächsten Jahr erhöht wurde. Das geht eigentlich durch viele Medien.

      Gruß Tanja
    • Ja,mag sein.

      Wenn man von all dem aber keine Ahnung hat,und der Anwalt einem nur sagt sie müssen das zahlen was auf dem Titel steht,jedoch das mit der Dynamik einem nicht erklärt,dann kommt sowas dabei raus.

      mein LG geht schon 48h die Woche arbeiten um alles zahlen zu können.
    • Update !

      Heute war fristgerecht Post von beiden (Sohn + KM) angekommen.

      Sohnemann hat kein Konto und will auch keines. Unterhalt soll weiterhin auf das Konto der KM überwiesen werden.

      Das beigefügte Schreiben für die Schuld befreiende Zahlung auf ein Konto welches nicht Sohnemann gehört wurde von beiden ausgefüllt und unterschrieben.

      Somit geht ab 1.11. die Summe von 309,- € (lt. Titel 100% DT -17Jahre) auf das Konto der KM, bis Sohnemann erneut Prüfung veranlasst.

      Im Januar werden wir um eine Kopie des Zwischenzeugnisses bitten und anhand der Noten ist dann ja ggf. erkenntlich ob er es überhaupt ins 2. Jahr schafft.

      Mit freundlichen Grüßen
    • NEUES UPDATE !!!

      Heute morgen war Post im Briefkasten. Tatsächlich schneller als gedacht :D

      Sohnemann war beim Jugendamt!
      Das JA soll nun beratend prüfen, in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist.
      Also sollen wir wieder Kopien der letzten 12 Monatsabrechnungen + Steuerbescheid zuschicken. Soweit, so klar.

      Außerdem bittet Sohnemann das JA zur Errichtung eines Titels!
      Diesmal Mutter + Vater.
      Das verstehe ich auch.

      Aber was ist mit dem bisherigen Titel? Mein Lebensgefährte hat ja bereits einen Titel, den er bedient. Ändert der sich automatisch, oder hätte Sohnemann um eine Abänderung des bestehenden Titels gegen den KV bitten müssen? Oder muss er den alten Titel dann herausgeben, wenn der neue kommt? ich finde dazu im Netz nichts.

      Die KM hat (wissentlich aus einem anderen Gerichtsverfahren) nur ein Einkommen von ca. 1150 € (arbeitet nur 25h/Woche und kann wohl auch nicht mehr arbeiten). Wird dann dieses Gehalt bei Ihr zu Grunde gelegt, oder wird dort ein fiktives Gehalt hinzugezogen?
      Falls nicht, dann dürfte mein Lebensgefährte ja nur maximal. das zahlen müssen, was für sein Gehalt lt. DDT herauskommt.
      Muss man bei Ü18 auch immer eine Stufe oben drauf setzen, oder bleibt es bei 100% wenn das Netto-Einkommen bis 1900, bzw. 105% wenn 1901-2300 € beträgt?


      Lieben Dank für Hilfe, wenn jemand sich damit auskennt.

      Danke,
      Lala21
    • hallo,

      wenn der Vater einen neuen Titel erstellt, dann den alten zurückfordern und im neuen aufnehmen, dass dieser den Titel nr. x vom x ersetzt und der alte Titel seine Gültigkeit verliert. Und den Titel befristen. Und ggf. Beim Notar erstellen lassen und hinzufügen, dass Junior bei nicht-Meldung von Gründen, die zur unterhaltseinstellung führen, den Zuviel erhaltenen Unterhalt zurückzuzahlen hat und sich nicht auf entreicherung berufen kann.

      geht Junior noch zur Schule in Richtung Abi? Dann sind’ rein theoretisch beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig.


      Was heißt die Mutter kann nicht mehr arbeiten? Aus gesundheitlichen Gründen oder vom Arbeitgeber aus?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Junior will einen neuen Titel. Dabei hat er bereits einen, jedoch noch aus der minderjährigen Zeit (unbefristet).
      Theoretisch müssten wir dem JA antworten, das wir mit dem Erstellen des neuen Titels die Herausgabe des alten fordern. Oder muss man da Junior wieder separat anschreiben?

      Junior geht auf eine Berufsfachschule - Unterstufe. Dieses Schuljahr dient keinem allgm.bildenem Abschluss. Dieser kann erst mit Aufnahme in die Oberstufe (mit entsprechend Gutem Zwischen-Zeugnis und vorheriger Bewerbung +Annahme der Schule = Auswahlverfahren) erlangt werden.

      Die KM hatte vor Gericht keine genauen Angaben dazu gemacht, warum sie nicht mehr arbeiten kann. Sie verweigerte bisher eh sämtliche Auskünfte.
    • Lala21 schrieb:

      sehe grad noch in dem Schreiben, das ICH mein Nettoeinkommen mit angeben soll. Muss ich das tun? und wenn ja, warum? Ist doch nicht mein Kind ?(
      Fett: Nein...

      Zur "Alttitelrückgabe: unbedingt bei der Rückgabe (bzw. schon bei der Aufforderung zur Rückgabe) auf die VOLLSTRECKBARE Ausfertigung hinweisen...
      Bei der Erstellung des neuen Titels - wenn möglich - diesen auf die Dauer des Ausbildungsabschnittes (siehe hier):

      Lala21 schrieb:

      Der Sohn wird ab 3.8. die Berufsfachschule für Technik - Schwerpunkt Bautecknik besuchen.
      Den dafür erforderlichen Nachweis würde sie nachsenden wenn das Schuljahr beginnt.
      des Besuches der Berufsfachschule aus den - hoffentlich vollständig - vorhanden "Ausbildungsvertrages" begrenzen
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Kakadu59 schrieb:

      die Dauer des Besuches der Berufsfachschule aus den - hoffentlich vollständig vorhanden "Ausbildungsvertrages"

      Also eine Ausbildung macht er ja nicht.

      Er geht auf eine Berufsfachschule und macht dort lt. Bescheinigung einen einjährigen Bildungsgang (33h/Woche)
      Hier mal der Inhalt von der Schule zum ausgewählten Bereich, den Junior besucht:

      "
      Bildungsziel und DauerDie Berufsfachschule Technik baut auf dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf und vermittelt nebenallgemeinbildenden Lerninhalten eine erste berufliche Bildung in dem gewählten Schwerpunkt.Der Schulbesuch der einjährigen BFS (Unterstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht. In die Oberstufe könnenBewerber:innen aufgenommen werden, die die Unterstufe mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und nichtmehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note abgeschlossen haben. Die Berufsschulpflicht ist auchdann erfüllt, wenn die Übernahme in das zweite Jahr der BFS (Oberstufe) nicht erfolgt.Der Schulbesuch der BFS I (Oberstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht mit einer Abschlussprüfungund hat den Mittleren Schulabschluss zum Ziel.
      "

      ist für mich nicht eindeutig, ob er nun priviligiert oder nicht priviligiert ist.
      Wobei das sicher nicht viel ändert.


      Hauptberuf (40h/Woche)
      Nettoeinkommen (unbereinigt) KV = 2408 €
      bereinigtes Netto = 2154
      (- Fahrkosten 18km*2*220*0,3/12Monate= 198 €
      Reinigungskosten-Arbeitskleidung = 26,20 € / Monat
      PUV = 30,20 €)

      ich hab hier keinen Selbsterhalt abgezogen!

      Zusätzlich macht er noch einen Nebenjob (42h/Monat), wobei der damals beim Unterhalt auch schon Überobligatorisch war, das dieser nur gemacht wird um Steuerschulden aus der früheren Selbständigeit abzuzahlen.
      Einnnahmen = 420 €
      Kredit Steuerschuld = 419 €

      Angaben über Einküfte der Mutter haben wir nicht wirklich. Damals hat sie 1150 bei 23h/Woche verdient
      Im August hatte sie vor Gericht gesagt, die arbeitet jetzt 30h/Woche und bekommt 1100 €

      Demnach düfte Ihr Einkommen also nicht mit hinzugezogen werden.
      Macht nach DDT Gruppe 2, Altersstufe 4 (105%) = 593€ - 219€ Kindergeld = 374€ Unterhalt

      Achso, und den alten Titel vom JA oder vom Junior herausgeben lassen?
      Den neuen Titel dann befristen lassen bis zum letzten Schultag (+2 Monate Übergang) ? Und was wenn das JA nein sagt?

      korrekt?

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    • Hallo,
      Jetzt dürfte der Nebenjob nicht mehr überobligatorisch sein, da das Kind ja nicht mehr privlegiert ist (zumindest gehe ich bei dem Gang "Berufsfachschule" davon aus).
      Außerdem besucht das Kind die Fachschule ja "nur" für 33h die Woche (hört sich nach Teilzeit an - einfach mal googeln).
      Analog zu einem Teilzeitstudium hat das Kind hier die Möglichkeit nebenher Geld zu verdienen, darauf würde ich es verweisen.
      Gibt es Informationen, ob der Besuch der Berufsfachschule "entlohnt" wird?
      Ggf. beim Kind hinterfragen.
      Wenn es kein "Ausbildungsvertrag" gibt, gibt es irgendwas anderes, was einem Ausbildungsvertrag gleichkommt?

      Lala21 schrieb:

      Achso, und den alten Titel vom JA oder vom Junior herausgeben lassen?
      Den neuen Titel dann befristen lassen bis zum letzten Schultag (+2 Monate Übergang) ? Und was wenn das JA nein sagt?
      Eigentlich vom volljährigen Kind. Das ist ja Titelinhaber (und müßte den Titel als Dokument dann auch haben).
      Das JA kan rechtlich - auf Grund der Volljährigkeit des Kindes - nichts mehr machen.
      Die Titelherausgabe könnte man schon vom Kind einfordern. Alternativ eine schriftliche Erklärung, dass es nicht mehr aus diesem Titel vollstrecken wird.

      PS: Hat der KV irgendwelche private Altersvorsorge - die wäre auch abzugsfähig...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Kakadu59

      nein, der KV hat keine Altersvorsorge.

      Wenn die Nebentätigkeit nun nicht mehr als überobligatorisch anzusehen ist, dann dürfte aber auch die Abzahlung der Schulden abzugsfähig sein (da nicht für private Bereicherung etc.).

      Einen Ausbildungsvertrag gibt es nicht. Lediglich eine Bescheinigung der Schule für den Besuch der Unterstufe bis voraussichtlich zum 01.07.2022.
      Im Sommer 2021 hat er den Hauptschulabschluss geschafft (musste dafür auch schon 1 Jahr wiederholen !). Also von einem Studium würde ich nun nicht sprechen.

      Junior hat keine eigenen Einkünfte, und hat entsprechend noch nicht mal ein eigenes Konto und möchte auch keines. Das haben wir von Ihm schriftlich bekommen.
      Bisher hatte ich nichts dazu gefunden, das man Ihn zum Job bewegen kann ...
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      Auszug Schulgesetz Schleswig-Holstein:

      "

      Beginn und Ende der Berufsschulpflicht

      (1) Die Berufsschulpflicht beginnt für Minderjährige mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und dauert
      1.bis zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses oder,
      2.wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.
      (2) Als Erfüllung der Berufsschulpflicht kann auch anerkannt werden, wenn die oder der Berufsschulpflichtige wegen einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in eine andere Einrichtung übertritt, sofern diese über ein entsprechendes Angebot verfügt.
      (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 ist die Berufsschulpflicht auch erfüllt, wenn die oder der Schulpflichtige eine Einrichtung des berufsbildenden Schulwesens mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von mindestens einem Schuljahr oder eine andere Einrichtung mit vergleichbarem Bildungsauftrag besucht hat oder nach Feststellung der Schulaufsichtsbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.
      (4) Die Berufsschulpflicht ruht, wenn die oder der Berufsschulpflichtige
      1.mit mindestens 30 Wochenstunden am Unterricht einer Berufsfachschule in freier Trägerschaft teilnimmt, die Ergänzungsschule ist und von der Schulaufsichtsbehörde als ausreichender Ersatz für den Berufsschulunterricht anerkannt ist,
      2.in einem Ausbildungsverhältnis für einen nichtärztlichen Heilberuf steht und die Ausbildung auch den Unterrichtsstoff der Berufsschule umfasst,
      3.sich im Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn befindet,
      4.eine Berufsschule außerhalb des Landes Schleswig-Holstein besucht.


      Demnach wäre Junior ab Ende Januar nicht mehr in einer schulischen Ausbildung, oder verstehe ich das falsch?

      Geht nicht darum, das wir dem Kind nix gönnen. Ganz und gar nicht. Aber Junior sieht von dem ganzen Geld (Unterhalt + Kindergeld) =0. Das sackt sich alles die KM ein.
      Uns fehlt die fehlende Zielstrebigkeit. Da die BF1 zu keiner weiteren Qualifikation führt, besteht für dieses Jahr kein unserer Meinung nach Anspruch auf Unterhalt.