Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • Hallo Lala,

      für mein ältestes Kind gab es auch (etwas) Ausbildungsförderung - obwohl es noch im Wechselmodell jeweils bei Mutter und Vater lebte...
      Von daher würde ich unterhaltsbedürftige volljährige Kinder immer auch fragen, ob sie Sozialleistungen wie z.B. BAB, Schülerbafög, Eingliederungshilfe o.ä. beziehen.

      Man hat oft selbst gar keine Idee, was es unter bestimmten Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite gibt (und von den Beziehern gar nicht als Einkommen wahrgenommen und angegeben werden...)
      Und (nach)fragen kostet ja noch nichts ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo liebe Fories ...

      pünktlich 1 Tag vor Weihnachten, kam heute Post vom JA.

      Wie bereits vermutet ist die KM nicht leistungsfähig.
      Das JA hat nun den KV in Gruppe 4 (G3 +1)DDT eingeordnet.

      Allerdings wurden folgende Abzüge zum ber. Nettoeinkommen vom JA nicht berücksichtigt:

      - Corona-Prämie (JA bezieht sich auf DIJuF vom 03.12.2020, der KV hatte sich auf Zeitz vom 10.08.2020 bezogen)
      - Beitrag zur Unfallversicherung (Familienversicherung)
      - JA hat nur 20,54km Fahrtstrecke anerkannt, die tatsächliche Fahrtstrecke beträgt jedoch 29km, bedingt durch eine schnellere Fahrtzeit
      - JA erkennt Reinigungskosten für beruflich notwendige Uniformierung nicht an und möchte Nachweise. Wir können ja aber schlecht unsere Wasserrechnung hinschicken. Das Finanzamt erkennt diese Kosten immer an.

      Kennt sich jemand damit aus? Gerda was die Fahrtkosten anbelangt? Ich hab bisher kein entsprechendes Urteil dazu finden können. Lediglich Seiten von Anwaltskanzleien, die schreiben es sollte die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden.

      In unserem Fall wäre das ein entscheidender Punkt, da der KV damit in Gruppe 3 (G2 +1) fallen würde.

      Liebe Grüße und vorab allen ein besinnliches Weihnachtsfest
      Lala
    • Hallo Lala
      Ich hoffe ich kann etwas helfen und füge mal einen Link von Lohnsteuer kompakt ein, was hoffentlich gestattet ist.
      lohnsteuer-kompakt.de/steuerwi…-fahrtstrecke-akzeptiert/ Darin ist ein Urteil vom Bundesfinanzhof darin welches sich mit der längeren Wegstrecke beschäftigt. Bezüglich der Uniformen kann man sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung geben lassen, in der er bestätigt das Uniform - und oder Arbeitskleidungspflicht in der Arbeitsstätte herrscht und er auch nicht die Kosten für die Reinigung trägt ( Anschaffungskosten auch nicht wenn die selber getragen werden). Dieses muss auch Ja akzeptieren, da es zu den Werbungskosten zählt. Bezüglich der Wegestrecke ist die einfach gerechnet oder schon doppelt? Da gilt nämlich für JA , KM ( bis 20 km, 0,30 €pro km und ab dem 21 km 0,35 € und das mal 2) Wegen den Reinigungskosten als Nachweis beruf dich auf die Anrechnung und Anerkennung des FA in der Steuererklärung.

      LG Hugoleser
    • Hallo Lala,

      ich würde auf die Berücksichtigung der Unfallversicherung bestehen: das Kind ist volljährig, der Mindestunterhalt ist gedeckt und die Versicherung ist abgeschlossen, um im Fall der Fälle Einkommen zu kompensieren.
      Auch auf die Berücksichtigung der Reinigungskosten würde ich bestehen. Werbungskosten sind, wenn sie nachgewiesen werden, anzusetzen - wie Hugoleser schrieb, den AG um Bestätigung bitten oder wenn er schon eine für das FA ausgestellt hatte, die in Kopie ans JA.
      Im Notfall hilft ja auch noch der Verweis auf "Rausrechnen" dieser Kosten aus der Steuererstattung. Alles was unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt (und so aus dem Selbstbehalt finanziert) wird, ist nämlich aus einer erhaltenen Erstattung rauszurechnen.

      Hat denn das JA wenigstens den erhöhten SB ab Volljährigkeit berücksichtigt (entsprechend der BGH-Rechtsprechung aus 2011 und vor kurzem erst gefunden - bestätigt in 2018 - RZ29)?

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9 und @Hugoleser

      "Bezüglich der Wegestrecke ist die einfach gerechnet oder schon doppelt?"
      -> die Berechnung an sich vom JA ist korrekt, nur die Fahrtstrecke wurde vom JA von 29 auf 20,54km gekürzt. Ich finde in den
      Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
      nur die Angabe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (bis 30km) und 0,20 € (ab dem 31.km) . Dort steht jedoch nichts davon, das die kürzeste Wegstrecke verwendet werden muss, zumal man bei der kürzeren Strecke mitten durch die Stadt bei uns teilweise 3x so lange unterwegs ist. Da werden aus 25 min mal ganz schnell 1 - 1.5 Stunden! Und unser Dorf liegt fast direkt an der Autobahn, und die Arbeitsstelle des KV liegt an selbiger Autobahn 3 Abfahrten weiter.

      " Berücksichtigung der Unfallversicherung bestehen: das Kind ist volljährig, der Mindestunterhalt ist gedeckt"
      -> ja, darauf werden wir auch bestehen. Wurde beim Alt-Titel auch anerkannt und ich habe dazu mittlerweile auch schon auf diversen Seiten gelesen, das es angerechnet wird, sofern Mindestunterhalt gezahlt wird.


      "Berücksichtigung der Reinigungskosten"
      -> das FA hat es bisher immer ohne Nachweis des AG anerkannt. Ist halt auf nem Flughafen vorgeschrieben spezielle Arbeitskleidung zu tragen ;) Aber wir werden im Januar, nach dem Urlaub um eine schriftlich Bestätigung vom AG bitten, das die Arbeitshosen und Co vom Arbeitnehmer zu hause gewaschen werden müssen. Das sollte, denke ich, reichen.

      "Im Notfall hilft ja auch noch der Verweis auf "Rausrechnen" dieser Kosten aus der Steuererstattung. Alles was unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt (und so aus dem Selbstbehalt finanziert) wird, ist nämlich aus einer erhaltenen Erstattung rauszurechnen."
      -> das verstehe ich nicht.
      "Hat denn das JA wenigstens den erhöhten SB ab Volljährigkeit berücksichtigt"
      -> das JA hat beim KV den Selbsterhalt von 1400€ um 10% gemindert auf 1.260 €.
      Ich nehme mal an, weil ich mit in der Wohnung lebe. Da Mindestunterhalt geleistet wird, verstehe ich das jedoch nicht.
      Bei der KM wurde nichts gemindert. Fraglich wäre hier ob der bereits ausgelernte Sohn (23 Jahre) nach wie vor bei der KM lebt. Ist zwar kein Lebenspartner, aber eine weitere Person bei Ihr im Haushalt mit eigenen Einkünften.


      Das JA fordert nun auf ab 01.11.2021 KU in Höhe von 430€ zu zahlen.
      Ferner schreibt das JA:
      " Sofern Sie den Unterhalt in Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels beurkunden möchten, ist dies in jedem Jugendamt oder einem Notar Ihrer Wahl möglich. Mit der Abänderung wird der bestehende Unterhaltstitel abgeändert, so dass sich eine Herausgabe des bestehenden Titels erübrigt."

      Offenlegung der Einkommenssituation der KM und Nachweise zu ggf. bereits getätigten Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz + Verlauf, sollen wir ferner direkt beim Sohn anfordern.

      Das werden wir nun auch zwischen den Feiertagen machen, und solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen (zur Prüfung der Berechnung vom JA), werden wir den aktuellen Titel weiter bedienen und die Differenz zu ggf. Neuen beiseite packen. Dann gibts halt ne Nachzahlung, wenn der neue Titel gültig ist.

      LG
      Lala
    • Hallo Lala

      Lala21 schrieb:

      "Im Notfall hilft ja auch noch der Verweis auf "Rausrechnen" dieser Kosten aus der Steuererstattung. Alles was unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt (und so aus dem Selbstbehalt finanziert) wird, ist nämlich aus einer erhaltenen Erstattung rauszurechnen."
      -> das verstehe ich nicht.
      die Steuererstattung ist unterhaltsrelevantes Einkommen, jedoch dürfen anteilige Kosten, die bei der Steuererstattung berücksichtigt sind (Spenden, Handwerkerleistungen, beim Unterhalt nicht abzugsfähige andere - z.B. Werbungs- Kosten) aus der Steuererstattung rausgerechnet werden. Das ist inzwischen auch (höchst?)richterlich entschieden.
      Will heißen, beträgt die tatsächliche Steuererstattung z.b. 500 Euro, die Steuererstattung ohne Berücksichtigung der unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähigen Kosten aber nur 450 Euro, sind auch nur die 450 anzusetzen.
      Dazu müsste Dein LG aber eine kleine Nebenrechnung (Elster oder ein anderes Steuerprogramm) aufmachen und schauen, wie hoch die Steuererstattung ohne diese Beträge ist.

      Lala21 schrieb:

      "Hat denn das JA wenigstens den erhöhten SB ab Volljährigkeit berücksichtigt"
      -> das JA hat beim KV den Selbsterhalt von 1400€ um 10% gemindert auf 1.260 €.
      Ich nehme mal an, weil ich mit in der Wohnung lebe. Da Mindestunterhalt geleistet wird, verstehe ich das jedoch nicht.
      Bei der KM wurde nichts gemindert. Fraglich wäre hier ob der bereits ausgelernte Sohn (23 Jahre) nach wie vor bei der KM lebt. Ist zwar kein Lebenspartner, aber eine weitere Person bei Ihr im Haushalt mit eigenen Einkünften.
      Das ist richtig, da es hier zu einer Haushaltsersparnis durch Zusammenleben mit Dir kommt. Wenn Du Dich selbst unterhalten kannst, ist die Kürzung um die 10% üblich.
      Natürlich müsste auch der SB der KM gekürzt werden, wenn insoweit der 23Jährige tatsächlich eigenes Einkommen (oder z.B. Bafög) hat.

      Was die Fahrtkosten angeht: einfach weiter darauf bestehen. Auch unterhaltsrechtlich besteht nicht die Verpflichtung, mehr Zeit für den Arbeitsweg aufzuwenden wenn der Mindestunterhalt gedeckt ist.

      Gruß Tanja
    • Hugoleser schrieb:

      Bezüglich der Wegestrecke ist die einfach gerechnet oder schon doppelt?
      Danke :)

      ja, der große Sohn hat seit 5 Jahren eigenes Einkommen. Seit 2 Jahren ausgelernt und arbeitet fest angestellt in einem Supermarkt.
      wir werden nachfragen ob er noch immer im gleichen Haushalt wohnt und dies dem JA mitteilen.

      ändern wird’s aber nix. Leistungsunfähig bleibt die KM trotzdem. Ihr Einkommen würde dann nur 6 Euro über dem Selbsterhalt liegen :-D… jaja…, die faulen Leute die nicht mehr als 30 Stunden arbeiten wollen ….
    • Lala21 schrieb:

      ja, der große Sohn hat seit 5 Jahren eigenes Einkommen. Seit 2 Jahren ausgelernt und arbeitet fest angestellt in einem Supermarkt.
      wir werden nachfragen ob er noch immer im gleichen Haushalt wohnt und dies dem JA mitteilen.
      Tanja wird es sicher besser wissen, aber heißt es nicht "zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten"? Das würde bedeuten, dass man über dem Selbstbehalt von 1.400 EUR liegt. Das wird der Sohn ja nicht, sodass es auch nicht zu einer Haushaltsersparnis kommt. Aber ja, fragt mal nach dem Einkommen, um sicherzugehen.


      Lala21 schrieb:

      das JA hat beim KV den Selbsterhalt von 1400€ um 10% gemindert auf 1.260 €.
      Verstehe ich nicht, wo kommt denn nun der Selbstbehalt zum Tragen? Es wird doch Mindestunterhalt gezahlt, sogar deutlich mehr. Wieso ist denn nun von Selbstbehalt die Rede?

      Lala21 schrieb:

      Das JA fordert nun auf ab 01.11.2021 KU in Höhe von 430€ zu zahlen.
      Wenn die in ihrem Brief tatsächlich "fordern" geschrieben haben, würde ich sie an ihre beratende Rolle erinnern (das "Kind" ist doch mittlerweile volljährig, oder nicht?). Die können genauso viel fordern wie du.

      LG
      Max
    • MaxMustermann schrieb:

      Tanja wird es sicher besser wissen, aber heißt es nicht "zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten"? Das würde bedeuten, dass man über dem Selbstbehalt von 1.400 EUR liegt. Das wird der Sohn ja nicht, sodass es auch nicht zu einer Haushaltsersparnis kommt. Aber ja, fragt mal nach dem Einkommen, um sicherzugehen.
      Hallo Max,

      zuviel der Ehre :P
      Besser wissen - nicht. ich habe nur eine Ahnung: also auch beim (leistungsfähigen) Sohn 1.400 SB - 10%.
      DIe 10 % werden immer dort abgezogen, wo jemand vom Synergieeffekt profitieren kann (eine Wohnung für 2 ist billiger als 2 Einzelwohnung, auch Strom ist günstiger usw. usf.- da gibt es genügend schöne Begründungen von Rechtsprechung und Anwälten).
      Wenn der aber eine Festanstellung und Mindestgehalt bekommt, sollte das Netto schon bei um die 1.300 liegen, oder?

      Gruß Tanja
    • Ein Frohes Neues Jahr allen Zusammen,

      wollte mit dem Selbsterhalt der Mutter hier kein riesen Fass mit aufmachen :(
      Uns ging es nur darum, das der Selbsterhalt vom KV wegen dem Zusammenwohnen mit mir um 10% gesenkt wurde.
      Gleiches sollte für die KM gelten, da bei Ihr im Haushalt (nachweislich) ebenfalls eine weitere Person lebt, die über eigenes einkommen verfügt. (Ps. das JA kennt mein Gehalt ja auch nicht.)

      Aber ist wie gesagt auch egal. Das wird alles nix ändern. Die KM bleibt einfach leistungsunfähig.

      Da das JA die PKV, Fahrtkosten nur anteilig und keine Reinigungskosten der Uniform vom Flughafen anerkannt hat, geht es jetzt nur noch darum das bereinigte Netto um lediglich 33 Euro zu senken. Die Anrechnung der kompletten Fahrtkosten würde dazu schon ausreichen.

      Derzeit warten wir auf die geforderten Unterlagen von Sohnemann über das Einkommen der KM.
      Heute werden wir vom Arbeitgeber des KV die Bescheinigung holen, das er seine Arbeitskleidung selber reinigen muss und diese auch nicht private getragen werden kann/darf.

      Und dann geht ein Schreiben an das JA mit Forderung zur Neuberechnung inkl. aller abzugsfähigen Posten
      - tatsächliche Fahrtstrecke
      - berufsbedingte Reinigung wie sie auch vom Finanzamt anerkannt wird
      - PKV Beitrag

      Liebe Grüße
    • Hallo Lala,

      1. ist das kein Riesenfass und 2. sind wir doch für Diskussionen offen.
      Ich würde mich sogar bei der Kürzung um 10% darauf versteigen, die auch bei einem Studenten mit Höchst-Bafögsatz vorzunehmen.
      Der Synergieeffekt ist ja nur eine Rechengröße - wenn 2 miteinander wirtschaften, gibt es nun mal Einspareffekte...

      Aber was Euer Theater mit dem JA angeht: ich würde mit denen nur so viel diskutieren (schreiben), wenn im vorherigen Titel mehr tituliert war und ihr nun eine Herabsetzung wollt.
      Ansonsten würde ich ankündigen, dass ich zahle, was ich ausgerechnet habe und dass dann überweisen. Und dann auch erstmal nicht neu titulieren lassen (oder das, was ich berechnet habe).
      (Ich habe jetzt allerdings auch nicht den ganzen Thread noch mal gelesen, vielleicht würfel ich inzwischen die unterschiedlichsten Volljährigkeitsthemen hier gerade zusammen)

      Ist ja immer die Frage, ob das Kind dann wegen einer vermuteten Stufe mehr klagen würde...

      Gruß Tanja
    • HI,

      Ich habe hier gerade ein wenig Sorge, dass das Jugendamt die Gehälter von Mutter und Vater addiert hat, um die Stufe zu bestimmen, obwohl sie nicht leistungsfähig ist. Das wäre nämlich falsch. Ich hoffe dem ist nicht so, du hast es ja selbst mal vorher geschrieben. Deshalb nochmal die Frage: wo kommt der Selbstbehalt des Vaters her? Der sollte in der Berechnung keine Rolle spielen.

      Als Abzugsposition kannst du noch Altersvorsorgeaufwendungen anführen.

      Ich hab auch nicht auf der Agenda welches OLG für euch zuständig ist, aber ggf. könnt ihr pauschal 5% des Netto-Gehalts für berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Müsste man mal in die Leitlinien gucken und sehen, ob sich das lohnt. Alternativ: vielleicht einen Laptop angeschafft oder andere Dinge? Gleich mal mit der Steuererklärung ab.

      Aus welchem bescheuerten Grund haben sie die PKV gekürzt? Mir scheint das so, dass die mutwillig mit Falschberechnungen die Stufe erhöhen wollen oder inkompetent sind. Könntest die Frage ja mal so an sie formulieren, was von beiden zutrifft.

      Wenn du die Berechnung mal grob einstellst, kann man sie auch auf Korrektheit überprüfen.


      LG
      Max
    • Der Alt-Titel ist auf 100% tituliert.

      Bedingt durch die Volljährigkeit entfällt die Dynamik und das volle Kindergeld ist anrechenbar.

      Daher zahlt der KV derzeit 309 € monatlich.
      (528-219)

      Sohnemann hat ja nun neue Auskunft und Abänderung des Titels durch das JA beantragt.

      Da die KM nicht leistungsfähig ist, wird es ja so gerechnet das KV weiterhin alleine zahlt.

      Bedingt durch den Wegfall eines Kredites aus damaliger Ehe, hat sich das Einkommen etwas erhöht.

      Bereinigtes Netto wäre bei Anrechnung der tatsächlich gefahren Kilometer zur Arbeit in Gruppe 2 DDT einzustufen. Da er alleine weiter zahlen muss, wird er ja in Gruppe 3 hochgestuft ( da nur 1 Kind unterhaltsbedürftig)

      Das wären also 621€ Unterhalt - 219€ Kindergeld = 402€

      Das JA hat sich das alles schick so hingerechnet, das der KV durch die Dinge die das JA nicht anerkennt bei 2333€ netto bleibt.
      Also schön ganz knapp in der nächsten Stufe.
      Alleine wenn die tatsächlich gefahren Kilometer korrekt anerkannt werden fällt er nämlich in die Gruppe 1901-2300

      LG
      Lala
    • Hallo Lala21
      und ein gutes neues Jahr an alle hier
      Soweit ich weiß gibt es bei Volljährigkeit keine höher oder runter Stufung mehr ( vielleicht weiß Tanja da noch mehr als ich), da geht es nur noch nach Einkommen des Vaters ( da KM angeblich nicht leistungsfähig) und der Unterhaltspflichtige muss auch wenn Einkommen der KM hinzu gerechnet wird, nicht mehr zahlen als er nach seinem Einkommen zahlen muss. Hat der KV die Bescheinigung des Arbeitgebers das Uniform zu tragen ist? Wenn ja dann sind Reinigungskosten derselben Werbungskosten und vom Nettoeinkommen abzusetzen, da Uniform zur typischen Berufskleidung zählt, genauso wie die KM.

      LG Hugoleser
    • Hallo ihr,

      so weit ich mich gerade erinnere, ist es richtig, dass hochgestuft wird, wenn es zur Kontrollrechnung kommt (kein Elternteil muss mehr zahlen, als er zahlen müsste, wenn nur sein Einkommen herangezogen wird) - dass nicht hochgestuft wird, steht in den (meisten?) Leitlinien nur, wenn es das zusammengerechnete Einkommen der Eltern betrifft.

      @Lala21

      egal, ob der Sohn die Neuberechnung beantragt hat - ich würde die Berechnung des JA nicht anerkennen und das zahlen, was ich (oder eben Du ;) ) selbst ausgerechnet habe/hast. Unter Ansatz der gesamten Abzüge des Vaters (also die hier von Dir genannten 402 Euro).
      Der Vater ist nicht verpflichtet das JA zu überzeugen, dass sein Einkommen niedriger ist.
      Insofern stimmt es auch nicht so ganz, was Hugoleser bezüglich des Nachweises des AG meint - ich wies bereits darauf hin, dass man sich anderenfalls auch hinstellen kann und sagen kann, dass die angesetzte Steuererstattung zu verringern ist um die unterhaltsrechtlich nicht anerkannten Abzüge!
      Das betrifft erst recht irgendwelche Fahrtkosten.

      Wenn der Vater nun das zahlt (402), was ihr ausgerechnet habt, muss der Sohn entscheiden, ob er für ein paar Euro (28 Euro, nämlich 430-402) mehr klagt.
      Ihr hättet den Streitwert aber schon ziemlich gesenkt, so dass es sich vermutlich auch nicht für einen Anwalt groß lohnen würde, das Mandat zu übernehmen...

      Natürlich wäre es schöner, würde das JA die Dinge 'freiwillig' anerkennen. Aber es setzt sich dann leider einfach das fort, was während der Minderjährigkeit mit den Unterhaltspflichtigen angestellt wurde... :S

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9

      danke für deinen Beitrag.
      Ja. Wir warten noch auf die Kopien über das Einkommen der KM und die Bescheinigung vom AG über die Reinigung.

      Dann geht noch mal ein Brief ans JA raus, das sie alles anerkennen sollen oder der KV sich auch darauf berufen kann was die Steuererstattung angeht.

      kommt dann zurück das auch das JA 402€ berechnet werden wie die Abänderung bei einem Notar veranlassen.
      Falls das JA weiterhin mehr berechnet, zahlt KV 402€ und dann warten wir ab ob und was wenn kommt :thumbup:

      Herzlichen Dank!
    • UPDATE 08.01.2022

      Sohnemann hat geschrieben.

      Ihm liegen die geforderten Unterlagen (Einkommen KM letzte 12 Mon + Steuerbescheid) nicht vor. Angeblich liegen die Originale beim Jugendamt :D :D :D
      Sobald wir ihm mitteilen würden, welchen Anwalt wir nehmen wollen, würde die KM dem beauftragten Anwalt eine schriftliche Einwilligung zukommen lassen, das der Anwalt sich die Unterlagen vom JA anfordern darf.
      Außerdem sieht er nicht ein eine Kopie der verlangten Hauptschulabschlusses und der kommenden Halbjahreszeugnisses rauszugeben.
      Er räumt ein lediglich eine Schulbescheinigung ab 4.2.22 für das 2. Schuljahr zuzuschicken.
      #
      Frage:
      - er ist doch verpflichtet uns die Unterlagen zum Prüfen zukommen zu lassen, auch ohne Anwalt
      - auch Zeugnisse kann der KV verlangen
      - Schulbecheinigunng für ein 2. Schuljahr, welches erst im Herbst 2022 startet, kann er wohl kaum bereits am 4.2.22 bekommen

      Mein Vorschlag wäre, ihm direkt Montag nochmals einen Brief zu schreiben, in dem erklärt wird, zu was er verpflichtet ist, wenn er Ansprüche stellt und vorerst weiter abzuwarten, bis alle Unterlagen bei uns vorliegen. Vorher macht es doch keinen Sinn, mehr Geld als lt. aktuellem Titel zu zahlen, oder sehe ich das falsch?

      LG Lala21