Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • Hallo Lala,

      ich würde nicht allzuviel auf derartige "Poser"-Fotos geben:
      1. kennst Du die Wohnung von innen und weißt somit sicher, dass es ein "echtes" Foto ist? (Man kann solche Fotos auch in Auftrag geben oder selbst herstellen, auf denen man vom Fotografen in eine Szene eingefügt wird).
      2. werden in sozialen Medien oft Fotos gepostet um den Status einer Person zu erhöhen
      3. sagt selbst ein echtes Foto nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

      Wenn der Sohn noch keine vollständige Auskunft erteilt hat, könnte man die Frage nach dem Vermögen noch um die von Fahrzeugen, insbesondere 2rädrig motorisierten erweitern.
      Für mein Gefühl ;) gehört ein Motorrad eher nicht zum normalen "Hausrat".

      Allerdings kann es natürlich auch sein, dass vom angesparten Geld eine gebrauchte Maschine erworben wurde...

      Gruß Tanja
    • Moin,

      Ach, sei ihm gegönnt wenn er das Bike geschenkt bekommen hat.
      Mich würde dann eher wundern, das er kein eigenes Konto hat. Man(n) muss ja auch tanken ;)
      ps: ja, die Wohnung bzw. der Wintergarten in dem das Teil stand ist bekannt. Ist bei dem Lebensgefährten der KM



      Ich rufe nachher beim Anwalt an. Mal schauen was der sagt und einem rät.

      Hab gelesen, das solche Abänderungsklagen um die 3 Monate dauern.
      Ab 1.7. wäre die Schule ja durch, dann müssten wir ja ggf schon wieder erneut Klage einreichen.

      was ein Aufwand 8|
    • Lala21 schrieb:

      Hab gelesen, das solche Abänderungsklagen um die 3 Monate dauern.

      Ab 1.7. wäre die Schule ja durch, dann müssten wir ja ggf schon wieder erneut Klage einreichen.

      was ein Aufwand 8|
      Hallo Lala,

      3 Monate? Da hättest Du ja noch Glück.
      Ich denke eher, dass sich das sowieso hinziehen wird, da könnt ihr die geänderte Situation im Juli gleich mit behandeln.

      Apropos kein eigenes Konto: völlig egal, ob er eins hat oder nicht - wenn er seinem Vater schriftlich mitgeteilt hat, dass auf das Konto der Mutter zu überweisen ist. Dann ist das so.
      Man muss nur aufpassen, dass die geforderte Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt.
      Bei uns hatte das Kind über die Schiene der Überweisung an die Mutter versucht, ihr Vermögen zu verheimlichen...

      Gruß Tanja
    • Hallo Nuffue,

      wir haben Auskunft nach 1605 BGB über Einkommen und Vermögen gefordert.
      Die erste Auskunft beinhaltete die Aussage, das Kind habe kein eigenes Einkommen und Vermögen. Abgegeben vom Anwalt.
      Diese Auskunft reichte uns nicht (das sollte schon eine persönliche sein).
      Beigefügt war eine schriftliche Erklärung des Kindes, dass der Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter zu überweisen sei....
      Irgendwie war da halt was nicht stimmig: ein persönlicher Dreizeiler zur Weiterzahlung des Unterhalts ging, die Bestätigung: 'kein Einkommen, kein Vermögen' nicht?

      Auf weitere gezielte Nachfrage kam dann irgendwann - im VKH-Verfahren des Kindes - raus, dass Kind nicht nur ein Giro, sondern auch ein Tagesgeld- und Visakonto besitzt...

      Wenn es noch weitere Indizen gibt (z.B. Sparkonto aus Zeit der Minderjährigkeit, größere Anschaffungen nach Volljährigkeit, luxuriöse Reisen die nicht zu den sonstigenVerhältnissen "passen"...) lohnt sich ja mitunter ein Nachfragen.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: bei dem obigen Motorrad gehe ich eher von einer Schenkung oder von einem Überlassen aus.
      Das wirkt auf mich auch arg gestellt mit Fotos im Wintergarten auf dem Motorrad.
      Wenn mir eins zum 18. geschenkt worden wäre oder ich eins erworben hätte, würde ich sicher das Teil nicht - zum Posen - in den Wohnraum schieben... ;)
    • @Clint

      ja, Ansich hatte ich ein gutes Gefühl mit dem, was ihr mir hier im Forum geraten habt.

      Ob das letzten Endes wirklich hilfreich war kann ich noch nicht genau sagen.

      Laut Anwalt ist der Beschluss vom OLG Celle nichts wert.

      Fahrtkosten dürfen nur mit der kürzesten Strecke beim bereinigten Netto verwendet werden.
      Eine private UV ist ebenfalls nicht anrechenbar.
      Bei den Reinigungskosten kann man sich streiten. Ebenso was den Corona-Bonus anbelangt.

      Zum jetzigen Zeitpunkt eine Abänderungsklage einzureichen würde nach Hinten losgehen.

      Wir sollen abwarten ob Sohn sich noch mal meldet ( oder sein Anwalt etc.).
      Da Sohn bisher nicht selber gefordert hat den Unterhalt in Höhe der Berechnung vom JA zu zahlen, sollen wir weiterhin so zahlen wie jetzt (auch wenn unser Anwalt der Meinung ist,das wir 100% des Unterhalts der DDT ab 18,zahlen müssten).

      Eine Abänderungsklage würde er frühestens ab 2.7. anstreben.

      … ach ja…. Und Zahlungen als Darlehen sind Blödsinn. Auch dadurch würde man niemals ggf zu viel bezahlen Unterhalt zurückbekommen. Was zu viel gezahlt ist, ist einfach weg. Pech gehabt sagt Vater Staat


      X/
    • Hallo Lala,

      ich hatte mir schon gedacht, dass die Beratung beim Anwalt nicht so glücklich verlaufen ist, aber mit einem so schlechten Ergebnis habe ich dann doch nicht gerechnet.

      Ich habe dich zuletzt so verstanden, dass das Zeugnis von Junior (Zielstrebigkeit) und die fehlenden Auskünfte der Kindesmutter die Hauptgründe für den Gang zum Anwalt waren. Dazu lese ich jetzt aber gar nichts. Wurde das nicht besprochen?

      Und dass die Entscheidung des OLG Celle nichts wert sein soll, dass wurde einfach so stehengelassen? Keinerlei Begründung? Keine anderslautenden Gerichtsentscheidungen? Sehr schwach, lieber Anwalt.

      Lala21 schrieb:

      … ach ja…. Und Zahlungen als Darlehen sind Blödsinn. Auch dadurch würde man niemals ggf zu viel bezahlen Unterhalt zurückbekommen. Was zu viel gezahlt ist, ist einfach weg. Pech gehabt sagt Vater Staat
      Und damit, Herr Anwalt, liegst du voll daneben. Die Frage ist schon seit Jahren höchstrichterlich geklärt.

      BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09 schrieb:

      Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass dies nicht zu einer un-gleichen Risikoverteilung zwischen Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuld-ner führt. Selbst im Falle eines rechtskräftigen Unterhaltstitels kann der Unter-haltsschuldner im Rahmen seiner Abänderungsklage einen Antrag auf Einstel-lung der Zwangsvollstreckung stellen. Unabhängig davon kann er Leistungskla-ge auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts erheben, ohne zuvor die Rechts-kraft des Titels oder die Abänderung eines früheren Titels abzuwarten (Senats-urteile BGHZ 118, 383, 391 = FamRZ 1992, 1152, 1155 und vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - FamRZ 1998, 951, 952). Schließlich bleibt es dem Unterhalts-schuldner unbenommen, den Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen zu zahlen, verbunden mit der Verpflichtung, auf Rückzahlung zu verzichten, falls es beim zugesprochenen Unterhalt bleibt. Der Unterhaltsberechtigte ist nach Treu und Glauben verpflichtet, sich auf eine solche Gestaltung einzulassen (Senatsurteil BGHZ 143, 65, 75 f. = FamRZ 2000, 751, 753).
    • Unterlagen der KM fehlen. Das hat der Anwalt auch gesagt. Das war aber zeitgleich auch seine Begründung das derzeit Ameise Abänderungsklage keinen Sinn macht, denn im Verfahren würde Sohn diese dann vorlegen und dann wäre die Klage im Vorfeld beendet.

      Laut Anwalt wäre es nicht möglich die Noten vom Zeugnis so auszulegen, das Sohn grad nicht zielstrebig ist. Wenn Sohn nen guten Anwalt hat, kommt als Gegenargument das er sich aufgrund der vielen Fragen und Briefe zum Thema Unterhalt nicht richtig auf die Schule konzentrieren kann und das alles seelisch zu belastend ist.

      :huh:

      Bezüglich des OLG Celle hatte ich den Anwalt gebeten sich den Beschluss noch mal genau durch zu lesen.
      Auf die Antwort warten wir noch, genauso wie auf die Rechnung *augenroll*

      Ich sehe das tatsächlich ganz genauso wie das OLG Celle. Daher gibt’s derzeit auch definitiv nicht mehr als die 309,- als Darlehen aufs Konto.
      Wenn Sohn mehr will, muss ER das fordern, nicht das JA.
      Und falls jetzt in den nächsten Wochen so eine Anfrage kommt, dann ist unsere Antwort wieder: bitte Nachweise der KM vorlegen.
    • Lala21 schrieb:

      Unterlagen der KM fehlen. Das hat der Anwalt auch gesagt. Das war aber zeitgleich auch seine Begründung das derzeit Ameise Abänderungsklage keinen Sinn macht, denn im Verfahren würde Sohn diese dann vorlegen und dann wäre die Klage im Vorfeld beendet.
      Ok. Das hatte ich vermutet. Aber strenggenommen müssten dann die bis dahin angefallenen Kosten eigentlich dem Junior auferlegt werden. Oft wird dabei aber wohl Welpenschutz angewendet...

      Lala21 schrieb:

      Laut Anwalt wäre es nicht möglich die Noten vom Zeugnis so auszulegen, das Sohn grad nicht zielstrebig ist. Wenn Sohn nen guten Anwalt hat, kommt als Gegenargument das er sich aufgrund der vielen Fragen und Briefe zum Thema Unterhalt nicht richtig auf die Schule konzentrieren kann und das alles seelisch zu belastend ist.
      War auch zu erwarten. Er ist erst 18.... Da wird man nicht den Unterhaltsanspruch komplett entziehen (erweiterter Welpenschutz ;) ).
    • Clint schrieb:

      Ok. Das hatte ich vermutet. Aber strenggenommen müssten dann die bis dahin angefallenen Kosten eigentlich dem Junior auferlegt werden. Oft wird dabei aber wohl Welpenschutz
      ja, Junior müsste die Kosten tragen. Bzw. der Staat, da er ja PKH bekommt. Aber das ist ja nicht in unserem Sinne.

      Unser Anwalt meinte, wenn wir halt derzeit nur die 309,- zahlen, dann einfach solange laufen lassen, bis Junior (nicht das JA) etwas anderes fordert.
    • Hallo Zusammen,

      es war sehr lange still. Zum

      Nun hat sich Sohnemann gemeldet, das er eine Ausbildung anfängt und sein Papa ab 09/2022 keinen Unterhalt mehr an ihn zahlen soll.

      Nun eine letzte Frage:
      Reicht das Schreiben aus oder müssen wir den original Unterhaltstitel noch von ihm fordern?

      liebe Grüße
      Lala
    • Hallo Lala
      Das ist schön das Junior eine Ausbildung anfängt. Papa muss dann nicht erst ab September sondern die Zahlung die ihr Ende Juli zahlt für August zahlt ist dann die letzte Zahlung. Schreibt Junior an und fordert ihn auf euch die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels zu schicken oder schriftlich auf eine vollstreckung aus dem Unterhalt zu verzichten,
      Vielleicht können einige hier im Forum Dir bei der Formulierung helfen.

      lg Hugoleser