Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich hab nun schon den ganzen Tag gegoogelt aber finde zum Teil eher wiedersprüchliche Antworten zu unserem Fall…
Der Sohn meines Lebensgefährten wird im Oktober 18 und wir möchten rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit nicht zu viel/zu lange Unterhalt gezahlt wird.
Gestern hat er wohl seine Schule abgeschlossen. Nachweise dazu haben wir allerdings nicht.
Wir hatten jedoch vor 14 Tagen die KM angeschrieben und um Auskunft über den weiteren Werdegang des Sohnes gebeten und zusätzlich den Hinweis beigefügt, dass für einen Ausbildungs/Arbeitsvertrag die Unterschrift von beiden sorgeberechtigten notwendig ist.
Heute haben wir eine Antwort der KM bekommen:
Der Sohn wird ab 3.8. die Berufsfachschule für Technik - Schwerpunkt Bautecknik besuchen.
Den dafür erforderlichen Nachweis würde sie nachsenden wenn das Schuljahr beginnt.
Laut meinen bisherigen Recherchen dürfte es sich hierbei nicht mehr um eine allgemeinbildende Schule handeln, da dieser Richtungszweig zwar 1 Jahr in Vollzeit Unterricht beinhaltet, jedoch ohne das damit ein weiterer Schulabschluss erfolgt.
„
Bildungsziel und Dauer
Die Berufsfachschule Technik baut auf dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf und vermittelt neben allgemeinbildenden Lerninhalten eine erste berufliche Bildung in dem gewählten Schwerpunkt.
Der Schulbesuch der einjährigen BFS (Unterstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht. In die Oberstufe können Bewerber:innen aufgenommen werden, die die Unterstufe mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und nicht mehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note abgeschlossen haben. Die Berufsschulpflicht ist auch dann erfüllt, wenn die Übernahme in das zweite Jahr der BFS (Oberstufe) nicht erfolgt.
Der Schulbesuch der BFS I (Oberstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht mit einer Abschlussprüfung und hat den Mittleren Schulabschluss zum Ziel“
Wenn dem so ist, dann müsste der Unterhalt ab Volljährigkeit unberechtigt sein.
Nun meine Fragen:
Müssen wir dazu einfach zum Anwalt gehen, die 800 Euro für die Abänderungsklage für den Unterhaltstitel bezahlen und fertig?
Müssen wir ggf den Sohn im Vorfeld darauf hinweisen das er und seine Kontonummer gibt (wobei er eigentlich u18 dieses nur mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten eröffnen dar)?
Dürften wir einfach die Zahlung ab November einstellen und darauf warten, das er seine Ansprüche geltend macht? Dann müsste er doch erst mal belegen das er überhaupt bedürftig ist. (War der Tip von JA)
Auf was müssen wir noch achten?
Zu den Umständen;
KM absolut uncooperativ
KM verhindert den Kontakt zum Sohn
KM hatte beim älteren Sohn damals 9 Monate zu viel Unterhalt bezogen, weil sie den Ausbildungsvertrag nicht herausgeben wollte
Etc. …
vielen Dank für Eure Unterstützung
Ich hab nun schon den ganzen Tag gegoogelt aber finde zum Teil eher wiedersprüchliche Antworten zu unserem Fall…
Der Sohn meines Lebensgefährten wird im Oktober 18 und wir möchten rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit nicht zu viel/zu lange Unterhalt gezahlt wird.
Gestern hat er wohl seine Schule abgeschlossen. Nachweise dazu haben wir allerdings nicht.
Wir hatten jedoch vor 14 Tagen die KM angeschrieben und um Auskunft über den weiteren Werdegang des Sohnes gebeten und zusätzlich den Hinweis beigefügt, dass für einen Ausbildungs/Arbeitsvertrag die Unterschrift von beiden sorgeberechtigten notwendig ist.
Heute haben wir eine Antwort der KM bekommen:
Der Sohn wird ab 3.8. die Berufsfachschule für Technik - Schwerpunkt Bautecknik besuchen.
Den dafür erforderlichen Nachweis würde sie nachsenden wenn das Schuljahr beginnt.
Laut meinen bisherigen Recherchen dürfte es sich hierbei nicht mehr um eine allgemeinbildende Schule handeln, da dieser Richtungszweig zwar 1 Jahr in Vollzeit Unterricht beinhaltet, jedoch ohne das damit ein weiterer Schulabschluss erfolgt.
„
Bildungsziel und Dauer
Die Berufsfachschule Technik baut auf dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf und vermittelt neben allgemeinbildenden Lerninhalten eine erste berufliche Bildung in dem gewählten Schwerpunkt.
Der Schulbesuch der einjährigen BFS (Unterstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht. In die Oberstufe können Bewerber:innen aufgenommen werden, die die Unterstufe mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und nicht mehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note abgeschlossen haben. Die Berufsschulpflicht ist auch dann erfüllt, wenn die Übernahme in das zweite Jahr der BFS (Oberstufe) nicht erfolgt.
Der Schulbesuch der BFS I (Oberstufe) endet nach einjährigem Vollzeitunterricht mit einer Abschlussprüfung und hat den Mittleren Schulabschluss zum Ziel“
Wenn dem so ist, dann müsste der Unterhalt ab Volljährigkeit unberechtigt sein.
Nun meine Fragen:
Müssen wir dazu einfach zum Anwalt gehen, die 800 Euro für die Abänderungsklage für den Unterhaltstitel bezahlen und fertig?
Müssen wir ggf den Sohn im Vorfeld darauf hinweisen das er und seine Kontonummer gibt (wobei er eigentlich u18 dieses nur mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten eröffnen dar)?
Dürften wir einfach die Zahlung ab November einstellen und darauf warten, das er seine Ansprüche geltend macht? Dann müsste er doch erst mal belegen das er überhaupt bedürftig ist. (War der Tip von JA)
Auf was müssen wir noch achten?
Zu den Umständen;
KM absolut uncooperativ
KM verhindert den Kontakt zum Sohn
KM hatte beim älteren Sohn damals 9 Monate zu viel Unterhalt bezogen, weil sie den Ausbildungsvertrag nicht herausgeben wollte
Etc. …
vielen Dank für Eure Unterstützung