Sohn wird bald 18 - Unterhaltstitel -

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    • @Hugoleser

      Vielen Dank für die Antwort.

      Also er hatte, wie gesagt, geschrieben:
      Für Juli und August noch zahlen und ab September nicht mehr.

      Ich hatte gestern schon etwas formuliert:
      …. Es wäre schön, wenn Du mir bis September die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde zukommen lässt. Bitte darauf händisch hinzufügen, das Du auf alle Rechte aus dieser Urkunde verzichtest.
      Mit Datum und Unterschrift von Dir.
      Herzlichen Dank …
    • Hallo Lala,

      ist denn dem Kinde tatsächlich wieder/noch eine Übergangszeit zur Erholung zuzubilligen? Gut, ich hab jetzt nicht noch mal den Strang durchgelesen.
      Aber hattest Du nicht gesagt, bis Anfang Juli ging die Schule? War doch kein Abi, oder?

      Ich würde vermutlich, den August als Zahlung noch in Aussicht stellen, wenn er mir den Titel bis zum 25.7. raus gibt. Aber gut, wir haben ja auch auf Herausgabe klagen müssen, Kind wollte das Ding für den Fall behalten, dass es nach dem FÖJ 'vielleicht' studieren will :S
      Wenigstens hat das Gericht - wie von mir erhofft - das Verhalten vom Kind bei der Kostenentscheidung "gewürdigt".

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9

      er hat explizit geschrieben: er hat sich erkundigt, Papa soll für Juli und August noch zahlen und ab 1.9. nicht mehr.

      Das machen wir auch. Ob der August nun noch sein müsste oder nicht ist egal ( hier gibt es diverse Gesetzessprüche zu).

      Uns geht es nur darum die original Urkunde noch zu bekommen. Und zwar nett formuliert, in der Hoffnung das er es auch macht. Andernfalls müssten wir dafür wieder den Anwalt beauftragen.

      lg,
      Lala
    • Ich noch mal…

      Sohnemann rückt den Titel nicht raus.
      Mukkiert lieber jetzt, warum wir für Juli 100 Euro weniger Unterhalt überwiesen haben (ja ja, es gab Kindergeldbonus ;). )

      Droht nun mit rechtlichen Schritten und keiner Grade mehr

      Was nun?
      Ihm das erklären oder doch wieder zum Anwalt und Titelherausgabe erzwingen?

      liebe Grüße
      Lala
    • Hallo Lala,

      ich hätte meinem Mann nicht durchgehen lassen, dass er brav den vom Kinde geforderten Unterhalt weiterzahlt ohne dass vom Kind die Bedürftigkeit (für die Zeit nach der Schule) nachgewiesen und der Titel rausgerückt, bzw. mitgeteilt würde, dass auf die Vollstreckung aus diesem verzichtet wird (das kann man ja auch mit auflösender/aufschiebender Bedingung gestalten).
      Wenn aufgrund der Mitteilung, dass das Kind sich "erkundigt" hat, gezahlt wird, kann eben sowas bei raus kommen.
      Ich möchte hier auch immer noch mal auf die Gefahr des "eingeschlafenen Titels" (wurde hier im Forum auch schon thematisiert) hinweisen.
      Wenn das Kind jetzt schon - bei eindeutiger Rechtslage (Kinderbonus ab Volljährigkeit voll vom Bedarf abzuziehen) - so ein unnötiges Theater macht, besteht die Gefahr ja auch, wenn bei der Ausbildung was dazwischen kommt und Sohn sich erkundigt hat, dass er ja aus dem Titel vollstrecken lassen könnte....

      Also mein Tipp wäre:
      Kind die Rechtslage noch mal erklären (ala "nach gefestigter Rechtssprechung sind die gezahlten Kinderboni während der Minderjährigkeit zur Hälfte vom Unterhalt abzuziehen, ab Volljährigkeit voll vom Bedarf" er möge sich doch wegen der 'fehlenden 100 Euro an denjenigen halten, der das Kindergeld bezieht, gegen diesen habe er einen Herausgabeanspruch) und auf die Herausgabe des Titels oder der Versicherung, dass auf die Vollstreckung verzichtet wird bestehen. Gleichzeitig androhen, dass nach Ablauf (der gesetzten Frist - ich würde hier 10 Tage nehmen - ) ein Anwalt mandatiert wird, der auf Herausgabe des Titels klagen soll.

      Gruß Tanja