Hallo alle,
ich habe eigentlich das selbe Problem wie der Partner von kleinMausis im vorigen Thread. Bei mir führt das alles aber noch viel weiter bis zur Erpressung durch den Richter, und ich wollte mal fragen, ob Ihr das für rechtens haltet.
Meine Ex hat es ebenso gemacht: Die Kinder leben bei ihr, und trotz gemeinsamen Sorgerechts hat sie gemacht, was sie wollte, ohne mich zu informieren, geschweige denn mich zu fragen. Da ging es auch um medizinische Dinge und um Schulwechsel.
Letztens musste ich dann mal wieder ein Umgangsverfahren anstrengen, weil sie die Kinder doch tatsächlich dazu gebracht hatte, mir am Telefon zu erklären, sie wollten mich nicht mehr sehen. Obwohl der Große sehr wohl will, das merkt man deutlich, aber er traut sich halt nicht. Mama ist ja schon allerschlechtestens gelaunt, wenn sie nur an Papa denkt, und lässt es die Kinder auch deutlich spüren, und das belastet die Kinder natürlich. Sogar mein Leserbrief in der Zeitung hat bei ihr schlechte Laune hervorgerufen, weil sie den Leserbrief und den Artikel, der dazu gehört, offenbar auf sich bezog. Dabei interessieren die Kinder sich gar nicht für diese Zeitung, sie hätte also kein Wort darüber verlieren müssen.
Permanent verstößt sie gegen die Paragraphen, die besagen, dass der betreuende Elternteil den Kontakt zum Umgangselternteil zu fördern hat, und dass der betreuende Elternteil alles zu unterlassen hat, was den Umgangselternteil in ein schlechtes Licht rückt.
Diese Situation wurde bei besagter Verhandlung für alle Beteiligten sehr deutlich klar.
Nun sollte man meinen, der Richter und die Verfahrensbeiständin würden ihr sagen, sie soll sich mal zusammenreißen, wie man das von einem erwachsenen Menschen durchaus verlangen kann.
Stattdessen kam die Verfahrensbeiständin auf die glorrreiche Idee, ich solle meiner Ex eine Vollmacht erteilen, damit sie gewisse Dinge alleine entscheiden kann. So würde kein Streit entstehen, der die Kinder dann belastet.
Und der Richter? Griff diesen Vorschlag dankbar auf und drohte, mir die entsprechenden Teile des Sorgerechts zu entziehen, falls ich nicht einverstanden sei.
Mein Anwalt meinte, ich solle nicht darauf eingehen. Der Richter könnte das zwar jetzt machen, doch bei einer Berufung würde dieses Urteil auf jeden Fall kassiert. Dummerweise hab ich mich doch darauf eingelassen. Allerdings werde ich die Vollmacht demnächst wohl doch widerrufen.
Was sagen die Experten?
Vielen Dank im Voraus
Fero
ich habe eigentlich das selbe Problem wie der Partner von kleinMausis im vorigen Thread. Bei mir führt das alles aber noch viel weiter bis zur Erpressung durch den Richter, und ich wollte mal fragen, ob Ihr das für rechtens haltet.
Meine Ex hat es ebenso gemacht: Die Kinder leben bei ihr, und trotz gemeinsamen Sorgerechts hat sie gemacht, was sie wollte, ohne mich zu informieren, geschweige denn mich zu fragen. Da ging es auch um medizinische Dinge und um Schulwechsel.
Letztens musste ich dann mal wieder ein Umgangsverfahren anstrengen, weil sie die Kinder doch tatsächlich dazu gebracht hatte, mir am Telefon zu erklären, sie wollten mich nicht mehr sehen. Obwohl der Große sehr wohl will, das merkt man deutlich, aber er traut sich halt nicht. Mama ist ja schon allerschlechtestens gelaunt, wenn sie nur an Papa denkt, und lässt es die Kinder auch deutlich spüren, und das belastet die Kinder natürlich. Sogar mein Leserbrief in der Zeitung hat bei ihr schlechte Laune hervorgerufen, weil sie den Leserbrief und den Artikel, der dazu gehört, offenbar auf sich bezog. Dabei interessieren die Kinder sich gar nicht für diese Zeitung, sie hätte also kein Wort darüber verlieren müssen.
Permanent verstößt sie gegen die Paragraphen, die besagen, dass der betreuende Elternteil den Kontakt zum Umgangselternteil zu fördern hat, und dass der betreuende Elternteil alles zu unterlassen hat, was den Umgangselternteil in ein schlechtes Licht rückt.
Diese Situation wurde bei besagter Verhandlung für alle Beteiligten sehr deutlich klar.
Nun sollte man meinen, der Richter und die Verfahrensbeiständin würden ihr sagen, sie soll sich mal zusammenreißen, wie man das von einem erwachsenen Menschen durchaus verlangen kann.
Stattdessen kam die Verfahrensbeiständin auf die glorrreiche Idee, ich solle meiner Ex eine Vollmacht erteilen, damit sie gewisse Dinge alleine entscheiden kann. So würde kein Streit entstehen, der die Kinder dann belastet.
Und der Richter? Griff diesen Vorschlag dankbar auf und drohte, mir die entsprechenden Teile des Sorgerechts zu entziehen, falls ich nicht einverstanden sei.
Mein Anwalt meinte, ich solle nicht darauf eingehen. Der Richter könnte das zwar jetzt machen, doch bei einer Berufung würde dieses Urteil auf jeden Fall kassiert. Dummerweise hab ich mich doch darauf eingelassen. Allerdings werde ich die Vollmacht demnächst wohl doch widerrufen.
Was sagen die Experten?
Vielen Dank im Voraus
Fero