Verlust des Sorgerechts wegen Kommunikationsverweigerung der Ex

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    • Verlust des Sorgerechts wegen Kommunikationsverweigerung der Ex

      Hallo alle,

      ich habe eigentlich das selbe Problem wie der Partner von kleinMausis im vorigen Thread. Bei mir führt das alles aber noch viel weiter bis zur Erpressung durch den Richter, und ich wollte mal fragen, ob Ihr das für rechtens haltet.

      Meine Ex hat es ebenso gemacht: Die Kinder leben bei ihr, und trotz gemeinsamen Sorgerechts hat sie gemacht, was sie wollte, ohne mich zu informieren, geschweige denn mich zu fragen. Da ging es auch um medizinische Dinge und um Schulwechsel.

      Letztens musste ich dann mal wieder ein Umgangsverfahren anstrengen, weil sie die Kinder doch tatsächlich dazu gebracht hatte, mir am Telefon zu erklären, sie wollten mich nicht mehr sehen. Obwohl der Große sehr wohl will, das merkt man deutlich, aber er traut sich halt nicht. Mama ist ja schon allerschlechtestens gelaunt, wenn sie nur an Papa denkt, und lässt es die Kinder auch deutlich spüren, und das belastet die Kinder natürlich. Sogar mein Leserbrief in der Zeitung hat bei ihr schlechte Laune hervorgerufen, weil sie den Leserbrief und den Artikel, der dazu gehört, offenbar auf sich bezog. Dabei interessieren die Kinder sich gar nicht für diese Zeitung, sie hätte also kein Wort darüber verlieren müssen.
      Permanent verstößt sie gegen die Paragraphen, die besagen, dass der betreuende Elternteil den Kontakt zum Umgangselternteil zu fördern hat, und dass der betreuende Elternteil alles zu unterlassen hat, was den Umgangselternteil in ein schlechtes Licht rückt.

      Diese Situation wurde bei besagter Verhandlung für alle Beteiligten sehr deutlich klar.

      Nun sollte man meinen, der Richter und die Verfahrensbeiständin würden ihr sagen, sie soll sich mal zusammenreißen, wie man das von einem erwachsenen Menschen durchaus verlangen kann.
      Stattdessen kam die Verfahrensbeiständin auf die glorrreiche Idee, ich solle meiner Ex eine Vollmacht erteilen, damit sie gewisse Dinge alleine entscheiden kann. So würde kein Streit entstehen, der die Kinder dann belastet.
      Und der Richter? Griff diesen Vorschlag dankbar auf und drohte, mir die entsprechenden Teile des Sorgerechts zu entziehen, falls ich nicht einverstanden sei.

      Mein Anwalt meinte, ich solle nicht darauf eingehen. Der Richter könnte das zwar jetzt machen, doch bei einer Berufung würde dieses Urteil auf jeden Fall kassiert. Dummerweise hab ich mich doch darauf eingelassen. Allerdings werde ich die Vollmacht demnächst wohl doch widerrufen.

      Was sagen die Experten?

      Vielen Dank im Voraus

      Fero
    • Hallo Fero,
      was denn nun: Du bzw. dein Anwalt hat keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt? Oder war es ein Vergleich?
      Wann ist deinem Anwalt ggf.derBeschluss zugegangen?
      Was meinst du mit "Vollmacht", die du "widerrufen" willst? Da passt doch etwas nicht!

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hi @Villa
      wenn ich es richtig verstanden habe ist/ war es ein Vergleich...
      1.)

      Fero schrieb:

      Verfahrensbeiständin (kam) auf die glorrreiche Idee, ich solle meiner Ex eine Vollmacht erteilen,
      2.)

      Fero schrieb:

      der Richter? Griff diesen Vorschlag dankbar auf und drohte, mir die entsprechenden Teile des Sorgerechts zu entziehen, falls ich nicht einverstanden sei.
      3.)

      Fero schrieb:

      Mein Anwalt meinte, ich solle nicht darauf eingehen.
      4.)

      Fero schrieb:

      Dummerweise hab ich mich doch darauf eingelassen.
      5.) (Zukunftsmusik)

      Fero schrieb:

      Allerdings werde ich die Vollmacht demnächst wohl doch widerrufen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Villa schrieb:

      was denn nun: Du bzw. dein Anwalt hat keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt? Oder war es ein Vergleich?
      Wann ist deinem Anwalt ggf.derBeschluss zugegangen?
      Was meinst du mit "Vollmacht", die du "widerrufen" willst? Da passt doch etwas nicht!
      Offiziell ist es ein Vergleich.
      Ich zitiere mal ein bisschen:

      Die Verfahrensbeiständin erklärt:
      Die Kommunikation der Eltern untereinander funktioniert nicht. Das entspricht nicht dem Kindeswohl. ... Ich sehe im Grunde derzeit keine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Es besteht die Sorge, dass dies auf die Belange der Kinder durchschlägt und letztlich keine sachgerechten Entscheidungen getroffen werden können. Herr X sollte Frau X eine Sorgerechtsvollmacht erteilen.

      Anmerkung von mir: Meine Ex hat Entscheidungen bezüglich der Schule getroffen. Ich habe deutlich gemacht, dass dies gute Entscheidungen waren, mit denen ich einverstanden bin, dass ich also diese Entscheidungen ebenfalls befürwortet hätte. Ich hätte es nur gerne gehabt, wenn sie mit mir darüber gesprochen hätte. Es wurde mehr als deutlich für alle, dass es meine Ex ist, die jegliche Kommunikation mit mir ablehnt, die es am liebsten sähe, ich würde in der Versenkung verschwinden und nie mehr auftauchen.


      Die Verfahrensbeiständin erklärt:
      Sollte der KV der KM keine Sorgevollmacht erteilen, so plädiere ich dafür, dem KV teilweise die elterliche Sorge zu entziehen. Der KV ist derzeit nicht in der Lage, ohne das Hineinwirken von persönlichen Befindlichkeiten Entscheidungen über das Sorgerecht zu treffen. Es ist eine Kommunikation auf sachlicher Ebene zwischen den Kindeseltern erforderlich. Das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten, die Gesundheitsfürsorge, das Recht der Antragstellung bei Behörden und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sollte dem KV entzogen werden.

      Anmerkung von mir:
      Ja, die sachliche Kommunikation ist in der Tat erforderlich. Wiederum gilt: Es ist meine Ex, die jegliche Kommunikation verweigert und die offensichtlich, wie es so schön heißt, Paarebene und Elternebene nicht trennen kann.
      Im ersten Satz wird die Erpressung ersichtlich.


      Der JA-Mitarbeiter erklärt:
      Ich stimme der Verfahrensbeiständin zu. Der Entzug des Sorgerechts würde eine Entlastung der Kinder und der KM bedeuten. Außerdem sehe ich keine andere greifbare Lösung aufgrund der bestehenden Konflikte zur Ausübung des Sorgerechts. Ich halte die Entziehung des Sorgerechts in den von der Verfahrensbeiständin genannten Bereichen für erforderlich.


      Diese Erpressung führte dann zu folgendem Vergleich:

      1. Der KV bevollmächtigt die KM, ihn in folgenden Teilbereichen der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder allein zu vertreten: schulische Angelegenheiten, Gesundheitssorge, Antragstellung bei Behörden, Aufenthaltsbestimmungrecht. Diese Vollmacht ist nur widerruflich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Amtsgericht.

      Anmerkung von mir:
      Bei der Antragstellung bei Behörden und das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es darum, dass die KM im Sommer mit den Kindern im Ausland Urlaub machen will und Reisepässe benötigt werden und die KM befürchtet, ich würde das torpedieren.

      2. Die KM verpflichtet sich, den KV mindestens einmal im Monat über das allgemeine Befinden der Kinder und ihre Entwicklung zu informieren und ihm auch mitzuteilen, sofern sie von der Sorgerechtsvollmacht Gebrauch gemacht hat.

      3. Die Kindeseltern verpflichten sich, in der Kommunikation untereinander einen sachlichen Ton einzuhalten und die Anfragen der jeweils anderen Seite zeitnah zu beantworten.

      Anmerkung von mir:
      Die monatlichen Berichte fallen äußerst spärlich aus, und weitere Nachfragen werden natürlich NICHT beantwortet, da es immer noch das Hauptbestreben der KM ist, mich aus ihrem Leben (und damit aus dem Leben der Kinder) so weit wie möglich auszuklammern.


      Zusammengefasst gilt: Die KM möchte möglichst wenig mit mir zu tun haben. Anstatt der KM mal die Meinung zu geigen und sie zu einer vernünftigen Kommunikation mit mir aufzufordern oder von mir aus auch zu zwingen, wird diese kindische Kommunikationsverweigerung von der Verfahrensbeiständin, vom Jugendamt und letztlich auch vom Gericht unterstützt.

      Damit wird auch die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Kinder BEIDE Eltern brauchen, vollkommen ignoriert.
    • Das mag ja alles sein, aber das Gericht unterstellt erstmal, dass du deine persönlichen Befindlichkeiten bei der Ausübung deines Sorgerechts mit einbringst. Es gibt also dir die Schuld an der gestörten Kommunikation und wird dir auf dieser Basis das Sorgerecht abnehmen. Ob das so vom OLG kassiert wird, wage ich mal zu bezweifeln. Dafür musst du dann nämlich erstmal nachweisen, dass die Ausführungen der ersten Instanz so nicht richtig sind.

      Ich hätte dem so auch nicht zugestimmt. Wieso musst du der Mutter das ABR quasi übertragen? Gab es dazu Diskussionen? Ich finde diesen Punkt des Sorgerechts zu wichtig.
    • @Fero: dir geht es wie vielen entsorgten Eltern (bewusst nicht Väter, denn so etwas gibt es auch andersrum).
      Die Taktik ist:

      - Erschwerung der Kommunikation bzw. Kommunikationsverweigerung
      - Entfremdung

      scheint immer wieder zu funktionieren und wird von Verfahrensbeiständen, Politik, Richtern und Jugendämtern unterstützt. Die Kinder bleiben letztendlich damit auf der Strecke, der entfremdete und im wahrsten Sinne des Wortes ausgesperrte Elternteil sowieso. Bei mir sind es zusätzlich noch Großeltern, Tanten, schlicht die komplette Familie.
      Unterschwellig wird dir unterstellt, dass du auch daran schuld bist (irgendetwas muss da ja dran sein, dass sich die Exe so verhält). So in etwa wie bei dem vergewaltigten Mädchen, das sich auffällig geschminkt hat, das ist ja auch daran schuld. Und sowieso: es hätte ja bitte schön etwas besser auf seinen Drink aufpassen sollen.
    • Maccie schrieb:


      Unterschwellig wird dir unterstellt, dass du auch daran schuld bist (irgendetwas muss da ja dran sein, dass sich die Exe so verhält). So in etwa wie bei dem vergewaltigten Mädchen, das sich auffällig geschminkt hat, das ist ja auch daran schuld. Und sowieso: es hätte ja bitte schön etwas besser auf seinen Drink aufpassen sollen.
      Maccie, hast Du auch weniger dramatische Vergleiche?

      Was mir die ganze Zeit (eher) durch den Kopf geistert: warum zum Geier stimmt man - trotz entgegen lautendem Rat des eigenen (!) Anwaltes - einem derartigen Vergleich zu?
      Da hat wohl jemand an der falschen Stelle nicht den notwendigen A... in der Hose gehabt?
      Ich würde in solchen Situationen immer um Unterbrechung bitten, damit ich mich draußen mit meinem Anwalt beraten kann. Und dann würde ich ggf. den Anwalt reden lassen. Der ist ja nicht umsonst als nicht direkt Betroffener hoffentlich der mit dem kühleren Kopf.

      Und was verspricht man sich jetzt davon, wenn man den gerichtlichen Vergleich (nach wie langer Zeit) vor Gericht widerrufen will?

      was man seinen Kindern ersparen sollte...
      als kleiner Hinweis, wieso, weshalb, warum

      Gruß Tanja
    • Richtig. Ich erachte den Verlust eines Kindes (durch Tod, Entführung, Koma, verschollen) als ebenso traumatisch, ja, wer etwas anderes behauptet, hat diese Erfahrung nur noch nicht gehabt.
      Der konsequente Kindesentzug hat exakt dieselbe Konsequenz wie die in Klammern angegebenen Gründe.
    • Maccie schrieb:

      Richtig. Ich erachte den Verlust eines Kindes (durch Tod, Entführung, Koma, verschollen) als ebenso traumatisch, ja, wer etwas anderes behauptet, hat diese Erfahrung nur noch nicht gehabt.
      Der konsequente Kindesentzug hat exakt dieselbe Konsequenz wie die in Klammern angegebenen Gründe.
      Ich bin ja sonst nicht für Vollzitate.
      Und ja, ich bin froh, keine Erfahrung dieser oder der von Dir vorher benannten "Art" gemacht zu haben. Ich bin allerdings weiterhin entsetzt darüber, dass Du eine Vergwaltigung gleich setzt mit der Ausgrenzung eines Elternteils aus der Erziehung.
      Und ja, solche Vergleiche kann nur ziehen, wer einen von den verglichenen Parametern noch nicht am eigenen Leib erfahren hat.
    • @'TanjaW9: du missverstehst mich. Ich setze dies nicht gleich mit der Ausgrenzung aus der Erziehung. Das ist ärgerlich, demütigend, rechtsfern, schlimm genug, aber mehr nicht.
      Bitte hier keine Zusammenhänge konstruieren, die nicht so gemeint sind. Ich rede von der kompletten Ausgrenzung, bei der man sein Kind wahrscheinlich nie wieder sieht oder die Befürchtung haben muss.

      Außerdem sollte mein erstgenanntes Beispiel gar keinen Vergleich des Leides darstellen sondern lediglich aufzeigen, wie unsinnig die Schuldzuweisung in dem ein oder anderen Fall ist und wie leicht die allgemeine Auffassung sich diesem (möglicherweise unterbewusst) anschließt.
      Und bevor hier weiter der Thread gekapert wird, bitte ich für weiteren Diskussionsbedarf um PN.
    • Maccie schrieb:

      @'TanjaW9: du missverstehst mich. Ich setze dies nicht gleich mit der Ausgrenzung aus der Erziehung. Das ist ärgerlich, demütigend, rechtsfern, schlimm genug, aber mehr nicht.
      Bitte hier keine Zusammenhänge konstruieren, die nicht so gemeint sind. Ich rede von der kompletten Ausgrenzung, bei der man sein Kind wahrscheinlich nie wieder sieht oder die Befürchtung haben muss.
      Da hab ich doch mein "hallo" wiedergefunden. Bisher ist es vor Entsetzen verloren gegangen...
      Hallo Maccie,

      ich bin froh, dass wir die Kuh doch noch vom Eis bekommen (haben) - ich wollte mich auch wundern, hab ich doch Deine Beiträge eigentlich eher als "aufs Wohl der Kinder lenkend" in Erinnerung.
      Da wir diese Diskussion öffentlich geführt haben, sollte auch der Ausgang öffentlich da stehen - (Ich hätte vermutlich jetzt auch bockig reagiert mit dem Vergleich: Kartoffeln sind genauso giftig wie der blaue Eisenhut ...) - ggf. könnte ich sie sonst in "Plausch" verschieben.

      Vielleicht auch noch mal zur Erleuchtung ein (seltenes?) Urteil des AG Frankenthal 71 F 108/21 - Volltext liegt noch nicht vor, aber auf Juris kann man in den Nachrichten vom 17.6.21 im Moment noch nachlesen:



      Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf Mutter wegen mangelnden Engagements des Vaters

      Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die elterliche Sorge gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein kann, wenn eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Übrigen gegeben ist.

      ...
      usw.
      Und nein, ich finde dennoch nicht, dass Ausgrenzung gleich gesetzt werden darf - als weiser Erwachsener weiß man, dass sich Beziehungen immer (noch) ändern können. Und ich habe auch einen "Ausgrenzungsfall" im familliären Umfeld.

      Gruß Tanja

      P.S. aber natürlich kannst Du mir auch eine PN schreiben
    • MaxMustermann schrieb:

      Das mag ja alles sein, aber das Gericht unterstellt erstmal, dass du deine persönlichen Befindlichkeiten bei der Ausübung deines Sorgerechts mit einbringst. Es gibt also dir die Schuld an der gestörten Kommunikation und wird dir auf dieser Basis das Sorgerecht abnehmen. Ob das so vom OLG kassiert wird, wage ich mal zu bezweifeln. Dafür musst du dann nämlich erstmal nachweisen, dass die Ausführungen der ersten Instanz so nicht richtig sind.

      Ich hätte dem so auch nicht zugestimmt. Wieso musst du der Mutter das ABR quasi übertragen? Gab es dazu Diskussionen? Ich finde diesen Punkt des Sorgerechts zu wichtig.
      Aber es ist so offensichtlich, dass meine Ex ihre persönlichen Befindlichkeiten ebenfalls mit einbringt, und noch offensichtlicher ist, dass sie an der gestörten Kommunikation schuld ist. Wenn sie doch selbst sagt, dass sie nicht mit mir kommunizieren möchte und ich Dutzende Mails vorweisen kann, auf die sie mir einfach nicht antwortet. Aber mir wirft sie vor, dass ich auf eine Postkarte aus dem Urlaub nicht reagiert habe.

      Ich zitiere mal aus dem Protokoll des Gesprächs, das die Verfahrensbeiständin vor der Verhandlung mit meiner Ex geführt hat:
      "Sie selbst möchte möglichst wenig mit dem KV zu tun haben. Im Rahmen der elterlichen Sorge entscheide sie eigentlich alleine. Auch ...s Schulwechsel habe sie alleine gemanagt. Ansonsten informiere sich der Vater separat über die schulischen Belange der Kinder in den Schulen selbst. Sie informiere ihn nicht. Es gäbe eigentlich keine funktionierende elterliche Kommunikation. Bisher wären auch keine gemeinsamen Regelungen notwendig gewesen.
      ...
      Die Umsetzung einer gemeinsamen elterlichen Sorge empfinde sie als schwierig, da sie mit Herrn X nichts mehr zu tun haben wolle."

      Wenn das mal nicht eindeutig ist!
      Aber das wird leider von allen Beteiligten vollkommen ignoriert.

      Warum ich ihr das ABR und auch die anderen Rechte übertragen muss, schrieb ich ja schon: Damit es keinen Streit gibt, welcher sich dann negativ auf das Befinden der Kinder auswirkt.
      So was kann man ja auch per Mail diskutieren, da bekommen die Kinder dann gar nichts von mit. Außer, sie erzählt es ihnen. Was sie auch nachgewiesenermaßen tut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fero ()

    • TanjaW9 schrieb:

      Was mir die ganze Zeit (eher) durch den Kopf geistert: warum zum Geier stimmt man - trotz entgegen lautendem Rat des eigenen (!) Anwaltes - einem derartigen Vergleich zu?Da hat wohl jemand an der falschen Stelle nicht den notwendigen A... in der Hose gehabt?
      Ich würde in solchen Situationen immer um Unterbrechung bitten, damit ich mich draußen mit meinem Anwalt beraten kann. Und dann würde ich ggf. den Anwalt reden lassen. Der ist ja nicht umsonst als nicht direkt Betroffener hoffentlich der mit dem kühleren Kopf.

      Und was verspricht man sich jetzt davon, wenn man den gerichtlichen Vergleich (nach wie langer Zeit) vor Gericht widerrufen will?
      Ja, ich frage mich inzwischen auch, warum ich zugestimmt habe.
      Wir haben auch die Verhandlung unterbrochen, und ich habe mich mit meinem Anwalt besprochen.
      Hätte ich nicht zugestimmt, hätte der Richter mir die Teile des Sorgerechts eben entzogen, das Ergebnis wäre das selbe gewesen. Und zwar unwiderruflich, denke ich. Außer, wir hätten in der nächsten Instanz Recht bekommen.
      Mit der Abgabe des Sorgerechts ist ja für meine Ex die Verpflichtung verbunden, mich über den Gebrauch des alleinigen Sorgerechts zu informieren. Da sie ja aber absolut nicht mit kommunizieren will, wollte ich abwarten, bis sie von der alleinigen Ausübung des Sorgerechts Gebrauch macht, OHNE mich zu informieren, und dann wieder vor Gericht ziehen. Möglicherweise würde ich einen solchen Fall niemals mitbekommen, aber oft kommen solche Dinge ja doch zufällig heraus.

      Ja, im Nachhinein betrachtet wäre es tatsächlich besser gewesen, nicht zuzustimmen.

      Ich will das widerrufen, um meine Ex zu zwingen, gewisse Dinge mit mir zu besprechen, also damit ich nicht noch weniger aus dem Leben meiner Kinder mitbekomme.
      Und lange ist das noch nicht her, erst ein paar Wochen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fero ()

    • Du wirst deine Ex nicht zwingen können mit dir zu kommunizieren. Druck verursacht nur Gegendruck. Dein Problem ist halt, dass du mit dem Residenzmodell halt einfach nicht viel mitbekommst.

      Ich würde die Sorgerechtsvollmacht mind. im Bezug auf das ABR auch widerrufen. Den Rest an Infos würde ich mir deiner Stelle über die Schule holen.

      Falls es zu einer weiteren Verhandlung kommen sollte: du bist bereit über die Belange der Kinder zu reden. Wenn die Mutter das nicht will, kannst du daran nichts ändern. Kinder im Blick Kurs für die Mutter anregen. Zusätlich darauf hinweisen, dass eine gestörte Kommunikation keinen Streit bedingt (wer nicht redet, kann nicht streiten). Eine gestörte Kommunikation ist kein Grund dir das Sorgerecht zu entziehen. Falls das wieder diskutiert wird, direkt ankündigen, dass du dich auf keinen Vergleich in diese Richtung einlassen wirst und Beschwerde beim OLG ankündigen. Viel hast du eh nicht mehr zu verlieren.
    • Nach weiterer Kommunikation mit meinem Anwalt komme ich zu dem Schluss,das ich anscheinend etwas missverstanden habe.
      Ich habe meiner Ex nur eine Vollmacht erteilt, bestimmte Dinge ohne mich zu entscheiden.
      Das Sorgerecht habe ich nach wie vor.

      Trotzdem komme ich nicht damit klar, dass der Richter die ganz offensichtlichen Verstöße gegen den § 1684 Abs. 2 BGB (der betreuende Elternteil hat alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt) und damit einhergehend gegen den Beschluss des OLG Köln vom 14.4.2015 (der betreuende Elternteil hat den Kontakt zum anderen Elternteil zu fördern) durchgehen lässt bzw. dieses Fehlverhalten noch belohnt und sogar fördert.

      Der Richter Jürgen Rudolph hat es mit seiner Cochemer Praxis doch auch geschafft, dass sich hochstrittige Eltern zum Wohle ihrer Kinder einigen und vernünftig miteinander kommunizieren.
      Aber das bedeutet wohl für ihn mehr Arbeit und für die beteiligten Professionen ebenfalls mehr Arbeit und weniger Verdienst.
    • Ich stimme mit Ihnen völlig überein. Nach meiner Scheidung blieben meine Kinder bei meiner Frau, und ich konnte mich nicht um sie kümmern, weil ich arbeiten musste. Und sie hat mir nicht nur verboten, sie zu sehen, sondern sie hat es mir nicht einmal gesagt. Wohin sie in den Urlaub fahren, wie es ihnen geht. Ist das normal?

      edit TanjaW9: Link gelöscht!
      Hallo zusammen!
    • @nadel

      Hallo Nadel,

      es wäre schön, wenn du zumindest vor deine Beiträge ein hallo schreiben würdest.
      Und bitte auch möglichst immer direkt und zielführende antworten und keine Allgemeinplätze.

      wenn du Hilfestellung haben möchtest, nicht an bestehende Themen deine Fragen anschließen, sondern ein neues Thema aufmachen.

      und vor allem keine Werbung und auch keine links.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!