Berufsausbildung unterhalt Ende

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    • hallo,

      ich würde sagen es kommt auf die Ausbildung und den Werdegang…

      also ein berufsbildendes Abitur inkl. Assistentenausbildung ist ein Abschnitt. Ein passender Ausbildungsberuf der zweite Abschnitt. Ein passendes Studium ein Dritter Abschnitt.

      das ist pauschal nicht so zu sagen….worum geht es bei dir genau?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      ab 18 ist der andere Elternteil ebenfalls barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird voll angerechnet. Und auch die aisbildungsvergütung, abzüglich berufsbedingter Aufwendungen von 100€.

      bis 18 wird die Ausbildungsvergütung nur zu 50% angerechnet, wie das Kindergeld.

      und für ein späteres Studium, da ist dann auch Bafög zu beantragen.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @MPD22

      MDP22 schrieb:

      das ist doch richtig, das ich meinem Kind nur Unterhalt Schulde bis es EINE Ausbildung fertig hat, oder ?

      Oder gibt es wieder andere Rechtsprechungen ?
      und

      MDP22 schrieb:

      Wollte eigentlich nur Wissen ob ich eine Ausbildung schulde oder ob mehrere auf mich zukommen können.
      kurz und knapp: nein, es können(!) mehrere auf Dich zukommen...
      Rechtssprechungen dazu gibt es zuhauf...
      Pauschal lässt sich Deine Frage aber nicht beantworten.
      Der schulische/ berufliche Werdegang kann auch kurzzeitig unterbrochen sein, ohne das der Ausbildungsanspruch des Kindes erlischt...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo,

      MDP22 schrieb:

      Ich meinte natürlich nur eine abgeschlossene Ausbildung. Wenn die abgebrochen wird etc.. kann natürlich "weitere" Folgen...
      Auch einer sog. "abgeschlossenen Berufsausbildung" kann eine weitere, für den/ die UET´s mit Unterhaltskosten verbundene Ausbildung folgen.
      Als Beispiel sei eine abgeschlossene Berufsausbildung (zB Tischler/ Schreiner) mit anschließendem fachbezogenem Studium (z.B. Architektur) genannt...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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