Rollenwechsel innerhalb des Residenzmodells

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    • Rollenwechsel innerhalb des Residenzmodells

      Hallo zusammen,

      mich würde interessieren, wie ich in folgendem Fall vorzugehen habe:
      Mein Sohn (15) äußert seit einiger Zeit den dringenden Wunsch, künftig hauptsächlich bei mir (leiste Barunterhalt plus ca. 43 % der Betreuungszeit/Monat) statt beim anderen Elternteil (Naturalunterhalt) zu wohnen (sprich, das Modell würde einfach umgedreht werden). Aktuell ist er jedes Wochenende von ca Fr. 15 Uhr bis Mo 15 Uhr bei mir.
      Was muss ich jetzt tun, um den "Rollenwechsel" in die Wege zu leiten, damit ich zukünftig derjenige Elternteil bin, der statt Barunterhalt den Naturalunterhalt beiträgt und dafür dann Kindergeld und Unterhalt empfängt? Wie einfach ist das und inwiefern zählt hier der Wille (nicht meiner btw) des Kindes? Welche Widerstände wären zu erwarten und wie groß sind die Chancen, dass sich das genau so umsetzen lässt?

      Beste Grüße
      Chris
    • hallo,

      habt ihr gemeinsames Sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht? Das ist normalerweise der Fall, wenn ihr verheiratet wart.

      Junior weiß schon, dass er dann nicht nur Wochenende bei dir hat sonder. Auch bestimmte Regeln und Pflichten gelten werden? Er will nicht nur umziehen, weil das Leben bei dir einfacher erscheint?

      ich frage das nur, weil es immer wieder mal Fälle gibt, wo die Kids die Eltern versuchen auszuspielen. Ein Umzug vor solchem Hintergrund würde dann nicht auf Dauer und nicht positiv verlaufen.

      das einfachste wäre, wenn Junior und ggf. Du mit der Mutter sprecht. Und dann einen Zeitplan entwerft. Auch zu besprechen wäre ob es dann Einfluss auf die Schule etc, hat oder ob die von dir aus ebenso gut erreichbar ist. Und wichtig wäre eben auch, dass Junior seinen Krempel selbst packt etc.
      Und netterweise sollte das dann zum Ende der Sommerferien oder zu einem anderen, gemeinsam festgelegten Beginn sein.
      Hier wären dann auch die Versicherungen, Vereinsvertreter, handykosten für Junior besprochen werden. Denn die sollten ja dann ab dem Umzug zu dir auch von dir gezahlt werden.

      wenn die Mutter sich vehement sperrt kann Junior immer noch selbst Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und um Vermittlung bitten.

      ja, klar, wäre es auch möglich das einfach so zu machen. Das wäre aber keine schöne Art und Weise. Und Junior würde lernen, dass man ohne Rücksicht auf Verluste seinen Willen einfach durchsetzen kann. Das wäre nicht gut.

      hast du Junior schon mal gefragt, warum er zu dir ziehen wil? Hat er da nachvollziehbare Gründe genannt, außer mehr Freiraum und weniger Pflichten beispielsweise?

      Ein solches Gespräch wie ich oben vorgeschlagen habe gehört zum erwachsen. Werden dazu. Und da muss er der Mutter auch sagen, warum er das möchte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ja, wir haben gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

      Seine Gründe dafür sind die Art und Weise, wie sie und ihr neuer Partner mit ihm umgehen. Bei mir hätte er im Übrigen (bzw. hat schon) mehr Pflichten als bei ihr. Ich schreibe ihm auch nicht seine Bewerbungen fürs Praktikum oder mache ihm teilweise seine Hausaufgaben. In seinem Alter ist es wichtig, zu merken, was Konsequenzen sind. Wenn er nicht lernt oder etwas vergisst, schreibt er eben eine schlechte Note oder muss nochmal zurückfahren, und den vergessenen Gegenstand holen. Wir als Eltern werden ihm das alles nicht abnehmen können bis er 50 ist. Zudem hat er hier seine ganze Familie, seine Freunde, Freizeitmöglichkeiten etc. pp. Die Schule ist von mir aus auch wesentlich besser und schneller erreichbar. Er spart sich also den Bus von der Nachbarstadt hierher und kann eigenständig mit dem Rad fahren.
      Seine Mutter will er eigenständig darauf ansprechen, da es ja sein expliziter Wunsch ist. Dahingehend übernimmt er also durchaus schon Verantwortung.
      Mir geht es bei meiner Frage in diesem Forum wie gesagt vielmehr darum, ob sie das jetzt verhindern kann (und wie hoch die Chancen dafür sind) und wenn ja, aus welchen Gründen das nicht möglich wäre.
      Und wäre der erste Schritt dann jetzt ein Telefonat mit dem Jugendamt?


      Chris
    • hallo,

      lass ihn mal machen. Ich finde es gut, wenn er das durchzieht.

      rein theoretisch kann er sich mit 16 Jahren selbst bei dir anmelden. Beim Einwohnermeldeamt. Deswegen eben der Tipp, dass er auch selbst mit dem Jugendamt sprechen soll. Wenn das Gespräch mit der Mutter erfolglos bleibt.

      ihn wird vermutlich niemand von dir wegholen, wenn er „mit den Füßen“ abstimmt, aber es könnte unschön werden. Wenn er aber schon mit der Mutter und dem Jugendamt gesprochen hat, dann zeigt das auch von seiner Ernsthaftigkeit des Wunsches.

      wir haben damals gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, die Sachbearbeiterin war sehr engagiert. Ich habe damals nur mitgegeben: du musst sagen was du willst und was dir wichtig ist…und das hat das Kind auch gemacht.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Chris2021,

      die wichtigste Auskunft fehlt hier noch: Du hast doch sicherlich einen Unterhaltstitel zu bedienen?
      Mit dem Wechsel des Jugendlichen zu Dir wird der nicht automatisch ungültig. Du müsstest ggf. Herausgabe fordern und - wenn dem nicht nachgekommen wird - Abänderung betreiben.

      Und ansonsten verweise ich auf die (ähnlichen) Beiträge vor ca. 14 Monaten.
      Vielleicht ist Dein Sohn beständiger in seinen Wünschen/Meinungen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      einen Unterhaltstitel hab ich nicht zu bedienen. Wir hatten das damals mündlich mit ihrer Anwältin besprochen, dass wir (bzw. ich in dem Fall) uns an der DD orientieren. Schriftlich, vom Gericht oder dem JA, hab ich also nichts erhalten. Von daher wäre das also sicherlich einfacher beim Wechsel oder?

      Mit "mit 16 Jahren selbst bei mir anmelden" heißt dann was genau? Das Szenario, das ich oben angeführt hatte? Oder lediglich, dass er bei mir wohnt und sich sonst nichts ändert? Keine Ahnung, ob das überhaupt möglich ist, aber lieber einmal zuviel gefragt.

      Ich versuche jetzt mal, zwischen den Zeilen zu lesen:

      Schritt 1: Er redet mit seiner Mutter und teilt ihr seinen Wunsch mit
      Schritt 2: Er (nicht ich) meldet sich beim JA, falls sie nicht einverstanden ist
      Schritt 3: Das JA leitet alles andere in die Wege

      Passt das so vom Ablauf her?

      Chris
    • Wenn das alles in einem gemeinsamen Gespräch gelöst werden könnte, wäre mein kompletter Post natürlich hinfällig und ich würde es einfach machen. Wäre auch mein Wunschszenario. Da ich die Begleitumstände und beteiligten Personen aber am besten kenne, wird das zu 99,9999% nicht passieren. Daher auch meine Frage, wie ich sie hier im Forum gestellt habe.

      Schritt 3: je nach Engagement der Beschäftigten wird das JA aktiv. Nicht unbedingt zwingend und schon gar nicht leitet es "alles" andere in die Wege.


      Ok, verstehe. Aber zumindest machen sie irgendwas, was den Prozess irgendwie und irgendwann in Gang bringt. "Stay tuned" sozusagen ...

      Chris
    • Hallo Chris,

      "einfach" ist in manchen Konstellationen nun mal nicht. Ich meinte auch nicht zwingend Du, der Sohn und die KM allein.
      Wenn der JA-Mitarbeiter Zeit hat (und engagiert ist), könnte er ein gemeinsames Gespräch vorschlagen (oder Du schlägst es dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin selbst vor). Wenn nicht Du der "kompromisslose" bist, kann das doch ruhig auch so niedergeschrieben werden.
      Ich habe - natürlich erst hinterher (und nicht in einem Sorgerechtsstreit) - mitbekommen, dass sogar ein Richter deeskalierend auf eine auf Krawall gebürstete gegn. Anwältin und deren Mandantin einwirken konnte.
      Manchmal geschehen genau dort Wunder, wo man am wenigstens damit rechnet.

      Viel Kraft und Erfolg.
      Gruß Tanja
    • hallo,

      ich würde es wichtig finden, dass Junior Punkt 1 und 2 möglichst selbst erledigt. Das Gespräch mit der Mutter auch gern mit dir zusammen.

      Evtl. Erklärt die Person im Jugendamt der Mutter sich, dass sie bei dem Alter von Junior und seinem Wunsch relativ wenig Möglichkeiten hat ihn zu hindern. Den je älter das Kind desto größer das Gewicht seines Wunsches.

      Und wenn das auch nicht hilft, kann das vor dem Gericht geregelt werden. Bzw. Wann wird Junior 16?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!