Zahlung Sonderbedarf / Mehrbedarf - Aufforderung vom Jugendamt

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    • Zahlung Sonderbedarf / Mehrbedarf - Aufforderung vom Jugendamt

      Guten Abend liebe Forumgemeinde,

      ich würde gerne mein Anliegen hier vortragen um evtl. hilfreiche Hinweise zu erhalten. Dafür bedanke ich mich jetzt schon.
      Zur Sachlage. Ich zahle immer pünktlich meinen Unterhalt der vom Jugendamt/JA (per Titel) festgelegt wurde. Momentan sind das 110% vom
      festgelegten Mindestunterhalt der entsprechenden Altersstufe. Kind ist 14 Jahre alt und lebt bei der Mutter.
      Nun habe ich vom JA einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert werde mich an den Kosten der Brille und der Zahnspange zu beteiligen.
      Die Mehrkosten wurde mir auch schon mitgeteilt. Als Anlage gab es jeweils die Rechnungen. Das Kinde trägt schon seit Jahren eine Brille. Eine
      solche Aufforderung habe ich jedoch in diesem Zusammenhang nie erhalten. Jetzt aber erstmalig.
      Bzgl. der Zahnspange wurde ich mit dem Schrieben des JA vor vollendetet Tatsachen gestellt. Ich habe lediglich einmalig von der Mutter und dem
      Kind eine mündliche Mitteilung vor rund einem Jahr erhalten, das evtl. eine Zahnspange notwendig sei. Ich habe werden eine Information der Mutter
      erhalten über den von Ihr unterschriebenen Vertrag mit der kieferorthpäd. Praxis, noch einen Anruf derer und auch keinen Heil-u. Kostenplan gesehen.
      Ebenso habe ich auch keine Schreiben gesehen, in dem die Krankenkasse die Behandlung ablehnt oder bis zu welchem Anteil übernimmt.
      Die Aufgeführten und vertraglich festgelegten Maßnahmen sind lt. meiner Einschätzung Zusatz-/Wunschleistungen. Des Weiteren weiß ich auch nicht,
      was noch geplant ist und wie lange die jetzt hergestellte Spange zu tragen ist.

      Nun bin ich etwas durch den Wind bzgl. dem Schreiben des JA. Hat man diese auf Zuruf der Mutter erstellt? Hat man auf die Notwendigkeit der Wunschleistungen geachtet?
      Wie soll ich mich jetzt verhalten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Skymap ()

    • hallo,

      ich würde dem Jugendamt mitteilen, dass du grundsätzlich bereit bist nachgewiesen Mehrbedarf anteilig nach Einkommen beider Elternteile unter Berücksichtigung des selbstbehalt zu tragen.

      bislang liegt dir keine Bitte der Mutter vor.
      Deswegen benötigst du die Unterlagen für die Zahnbehandlung komplett, damit klar ist, welche Kosten medizinisch notwendig sind, aber nicht von der Krankenkasse getragen werden. Der eigenanteil würde deines erachtens nicht darunter fallen, da dieser nach Abschluss der erfolgreichen Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Einen Einfluss auf die erfolgreiche Behandlung hat hier nur die Mutter, da das Kind bei ihr lebt.
      Alle Sonderwünsche wie beispielsweise kleinere brackets können nur zu deinen Lasten gehen, wenn dies vor der Behandlung mit dir abgesprochen und deine ausdrückliche Zustimmung erhält, die du in diesem Falle schriftlich erteilen wirst.
      Das Jugendamt möge den Unterlagen des Arztes und der Bewilligung der Krankenkasse ebenfalls gleich die Einkommensunterschiede der Mutter beifügen, damit der Anteil für jeden Elternteil berechnet werden kann.
      Im übrigen warst du bislang der Meinung, dass in Deutschland alles medizisch notwendige von den Krankenkassen getragen wird.

      Was sie Brille angeht, so gibt es inzwischen genug günstige Optiker, die Brillen zum kleinen preis anbieten. Deswegen auch hier die Bitte um die einkommensunterlagen der Mutter.

      meines Wissens liegt derselbstbehalt bei 1.400 € für mehr- und sonderbedarf. Also dein bereinigtes netto- kindesunterhalt - den erhöhten selbstbehalt und der Rest steht maximal für Mehrbedarf zur Verfügung.

      du hast also ein Einkommen von2.300-2.700 bereinigt oder wurdest du um eine Stufe hohgestuft aufgrund nur eines unterhaltsberechtigten? Hast du noch weitere unterhaltsberechtigte?




      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und guten Morgen Sophie,
      besten Dank für Deine ausführliche Darstellung und Hinweise.
      Bzgl. Unterhalt. Ja ich zahle die 110% weil ich nur ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.
      Spielt das eine Rolle in dieser Sache?
      Was passiert eigentlich, wenn ich den Unterhalt weiterhin wie im Titel zahle und dem JA den Sachverhalt/das Nichtakzeptieren so schildere? Kann das JA den Mehrbedarf/Sonderbedarf trotzdem einfordern?
      Danke und einen schönen Tage wünsche ich.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Skymap,

      habe ich es überlesen oder hast Du zum Sorgerecht (noch) nichts geschrieben?
      Bei gemeinsamen Sorgerecht muss Du - wie von Dir schon richtig festgestellt - eigentlich auch den Heil- und Kostenplan unterschreiben.
      Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter ist Deine Zustimmung zur Behandlung nicht nötig.
      Dennoch ist bei "Beteiligungswunsch" die Notwendigkeit und die Kostenaufstellung nachzuweisen.
      Die KK übernimmt die notwendigen Kosten; meist sind darüber hinausgehende Leistungen Wunschleistungen. Damit muss man schon einverstanden sein, da der Unterhaltsberechtigte bzw. dessen (einer) gesetzlicher Vertreter nicht auf Kosten des Unterhaltspflichtigen wahllos Mehrbedarf produzieren darf.
      Insofern gilt für die Zahnspange: Heil- und Kostenplan anfordern und die Rechnungen (erst dann muss ggf- tatsächlich Geld fließen) - den später erstatteten Anteil der KK (in der Regel 20% bei einem Kind in Behandlung) würde ich nicht mit in die Mehrbedarfsrechnung einbeziehen - Du siehst später vermutlich keinen Cent der Rückerstattung.
      Rechnungen, die älter als ein Jahr sind seit Aufforderung, Dich an den Kosten zu beteiligen, weist Du bitte ausdrücklich zurück. Sonderbedarf kann nur innerhalb eines Jahres nach Entstehen geltend gemacht werden.
      Für die Brille: die Krankenkassen übernehmen die notwendigen Kosten für die Gläser (Festbetrag) bei medizinisch nachgewiesener Notwendigkeit (also Arztbesuch!); günstige Brillengestelle gibt es bei bestimmten Optikern schon ab 20 Euro. Der gesetzliche Vertreter hat auch hier die Pflicht, den Unterhaltspflichtigen nicht über die Gebühr zu belasten und kostengünstig zu agieren.
      Und wie Sophie schon schrieb, ist Dir für die (anteilige) Berechnung der Beteiligung am Sonderbedarf das Einkommen der Mutter mitzuteilen und zu belegen(1605 i.V.m 242 GB).


      Nachtrag zu Deinem kurz vor meinem veröffentlichten Beitrag:
      Es ist sowieso immer anzuraten, für den regulären Unterhalt und ggf. zu zahlenden Sonder/Mehrbedarf einzelne Daueraufträge einzurichten. Gern wird eine kleine Zahlenabweichung von "stänkernden" Elternteilen zur Zündung der nächsten Eskalationsspirale benutzt.
      Du überweist also weiterhin ordentlich Deinen (titulierten?) Unterhalt und gehst daneben in die erstmal notwendige Ermittlung bzw. das Bestreiten des Sonderbedarfes. Wenn die Mutter Beistandschaft beim JA beantragt hat (was man Dir ja mitgeteilt haben müsste), dann kann das JA ggf. auch den Sonderbedarf gerichtlich einfordern/klären lassen.
      So lange aber keine Beistandschaft besteht, ist dieses Aufforderungsschreiben nur ein Schreiben im Rahmen der Hilfe nach §18(1)1 SGB 8.
      Trotzdem solltest Du entsprechend reagieren.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja,
      auch Dir herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung.
      Die Mutter hat eine Beistandsschaft beim JA.
      Bzgl. Sorgerecht. Das ist hälftig.
      Die "Eskalationsstufe" macht mir immer schon Sorge. Ich habe mich jetzt über 12 Jahre zurückgehalten mit Anwalt, Gericht etc. Ende des letztens Jahres hat die Mutter mir vor Weihnachten mitgeteilt, das das Kind nicht zu mir kommen wird. Wegen Corona. Diese Vorfälle gab es zuvor auch schon des öfteren. Ich habe mich dazu entschieden, dies einem Anwalt zu überlassen. Jetzt habe ich das Gefühl, das es eine Retourkutsche ist. Denn das Kind hat nicht jetzt seine erste Brille bekommen, sondern trägt diese schon seit mehr als fünf Jahren. Das war nie ein Thema.
    • hallo,

      dass du hochgestellt bist heißt nur, dass meine Berechnung nicht ganz korrekt war, weil dann dein bereinigtes Einkommen bei bis zu 2.300 € liegt. Wenn wir also von 2.000 € - gezahlten. Kindesunterhalt - dem selbstbehalt für Mehrbedarf ausgeht, ist da gar nicht so viel Raum.

      und wie Tanja schon schrieb, ich würde auch dem Jugendamt im Schreiben noch mitteilen, dass durch das gemeinsame Sorgerecht du den heil- und Kostenplan hättest zustimmen müssen. Deswegen dürfte diese Behandlung ja noch gar nicht begonnen worden sein, da die Mutter dich bislang nicht informiert hast. Auch diesbezüglich bittest du um Aufklärung. Und natürlich benötigst du ein aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, damit du dir ein genaues Bild machen kannst.
      Wobei ich nur zustimmen und nicht mit unterschreiben schreiben würde.

      Und dann abwarten.durch die Rechnungen hast du jetzt den Namen des Arztes. Also dort einfach anrufen und erklären, dass du der sorgeberechtigte Vater von x bist. Du aber erst heute von der behanduerfahren hast und gerne ein Gespräch mit dem Arzt führen möchtest, damit du die Möglichkeit hast, der Behandlung zuzustimmen, da deine Zustimmung notwendig ist. Du logischerweise keine Zustimmung erteilen kannst ohne genaue Informationen. Und gerne einen Termin vor der nächsten behandeln Junior, damit diese Behandlung, sofern sie notwendig sein sollte nicht verzögert wird.
      damir wissen sie nämlich, dass Junior eigentlich nicht weiter behandelt werden darf. Und sollten sie das tun kannst du ggf, über die Ärztekammer Stress machen und das mögen Ärzte gar nicht. Auch wenn meist nichts dabei rum kommt für dich, aber der Arzt muss sich erklären.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie, hallo Skymap,

      ich wäre vorsichtig mit einer Unterschrift unter irgendwelche Schriftstücke beim Kieferorthopäden.
      Ich würde selbst ein Schriftstück verfassen, in dem ich mich grundsätzlich mit der - schon begonnenen, obwohl noch nicht durch beide Sorgeberechtigte legitimierten - "durch Zustimmung der Krankenkasse und in diesem Umfang notwendigen" Behandlung einverstanden erkläre.
      Eine damit einhergehende Kostentragung durch den Vater momentan aber ablehne.
      (Wer bestellt, der bezahlt).
      Bei uns hat auch die KM mittels verlangter Unterschrift unter dem Heil- und Kostenplan versucht, eine "hälftige" Beteilung meines Mannes zu erreichen...losgelöst von ihren Einkünften ;) .
      Nach gerichtlich - durch die KM anhängig gemachten - ausgetragenen Streit hat sie nichts bekommen und hatte selbst noch Anwalts- und Gerichtskosten, die höher waren als sämtliche privat-Wünsche zusammen...

      @Skymap ob das eine Retourkutsche ist, oder nicht, ist erstmal belanglos.
      Für Dich sicher nicht. Nur lass Dich nicht auf dieses Niveau (herab)ziehen.
      Wichtiger sollte Dir die Beziehung zum Kind sein.
      Wenn es 2 war zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung, ist die schon "komplizierter" als bei Kindern, die lange beide Elternteile im Alltag erlebten.
      Was sagt denn das 14jährige dazu, auch zum "ausgesetzten Umgang"?
      Ich weiß, dass es unbefriedigend ist, wenn man den Eindruck hat, dem anderen Elternteil passt der Umgang nicht und deshalb boykottiert er ihn.
      Mit 14 ist das Kind aber vermutlich mitten in der Pubertät und hat echt andere Sorgen, als seine rare Freizeit auch noch mit den Eltern zu verbringen.
      In dem Alter steht die natürliche Abwendung von den Eltern und die Zuwendung zur Peergroup im Vordergrund.
      Mein großes Kind hat in der Zeit (sogar im Wechselmodell) immer ordentlich gerüttelt und getestet.
      Aus diesem Grund hoffe ich, dass Du - vor Mandatierung eines Anwaltes - erst mal versucht hast zu klären, was Dein Pubertier will. Notfalls auch unter Zuhilfenahme des (von mir weitgehend abgelehnten) JA - der Zweck heiligt die Mittel.
      Wenn Du ans Kind nicht rankommst, dann aber zumindest das JA. Und bei einem Gerichtsverfahren würde eh das JA gehört und/oder beteiligt.

      Gruß Tanja
    • hallo Tanja,

      ich schrieb bewusst zustimmen, nicht unterschreiben. Zustimmen, dass mit der Behandlung nach Maßgabe der Krankenkasse begonnen werden darf. Nicht den Plan oder gar irgendwelche Zusatzvereinbarungen mit unterschreiben.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      klar kann man auch nur mündlich zustimmen.
      Ich habe es mehr als einmal (bei Behörden, Ärzten, Schule) erlebt, dass dann (im Telefonat) gefordert wird, dass man das bitte noch schriftlich mitteilt.
      Spätestens dann muss man sich ja irgendwie verhalten.
      Kreative Anwälte kreieren eine Menge - bei uns hat die gegn. Anwältin mit "es drohen schwerwiegende gesundheitliche Schäden, wenn nicht sofort..." eskaliert.
      Und Gerichte legen eine Zustimmung mitunter so aus, dass man auch mit den damit einhergehenden Kosten einverstanden war.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      ich hatte es mal, dass der Vater das Kind in psychologische Therapie schicken wollte, ohne mich zu informieren. Ich habe der Psychologin dann erklärt, dass sie den vereinbarten Termin gerne wahrnehmen darf, da dieser am gleichen Tag war. Und ich nicht die Situation eskalieren lassen wollte. Ich habe ihr aber auch erklärt, dass der Vater mich nicht informiert hätte warum seiner Meinung nach das Kind diese Hilfe nötig hätte. Sobald ich diese Informationen vorliegen hätte würde ich mich wieder melden. Es gab also dieses Gespräch und keines wieder. Der Vater hat mich nicht kontaktiert deswegen und die Psychologin sah wohl auch keinen dringenden Handlungsbedarf, sonst hätte sie mit Sicherheit das medizinisch begründet und sich bei mir gemeldet.

      Vor allem bei einer Zahnbehandlung ist es nicht so entscheidend ob 4 Wochen früher oder später begonnen wird. Zumal die Krankenkasse ja das genehmigen muss. Während der Antrag bei der Krankenkasse liegt hätte die Mutter ja den Vater in Ruhe informieren und um Zustimmung bitten können. Denn diesen nun folgende Zeitverzug muss sich ja die Mutter ankreiden lassen. Wäre sie ihrer Informationspflicht nachgekommen, wäre das ja schon längst alles geregelt,

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen,

      gestern war ein langer Tag und ich konnte nicht antworten.
      Ich bin überwältigt von den Antworten. Vielen Dank für die aussagekräftigen und
      ermutigenden Worte.
      @TanjaW9 bzgl. des Kindes:
      Ich teile deine Meinung bzgl. des Alters, der eigenen Einstellung und des Wohles. Dazu möchte ich sagen, das
      die KM immer (und das schon von Beginn der Trennung an) mich nicht in die Entwicklung, Erziehung involvieren wollte.
      Angefangen mit dem Ummelden, Anmeldung in Kita der Schule usw. Es fehlt einfach die Bindungstoleranz. Das führte dazu, das das
      Kind von der Mutter so eingenommen wurde, das die eigene Meinung des Kindes jetzt die der Mutter ist. Noch ein Bsp. Kind wird von mir am Freitag abgeholt.
      Keine vier Stunden später sagt das Kind " Die Mama hat mich angerufen und fragt, wann Du mich am Sonntag wieder zu ihr bringst". Folgendes fällt mir auch dazu ein.
      Das ist schon sehr oft passiert. Umgangswochenende beim Papa. Bitte der Mutter das Kind am Sonntag früher zu bringen, da man noch gerne im Restaurant ein Pizza essen möchte. Oder: Bring das Kind am Sonntag bitte früher nach Hause, weil wir noch eine Überraschung haben. Die Überraschung war ein Döneressen. Die Liste könnte ich jetzt noch weiter führen. Sie hat bis zum heutigen Tag nicht verstanden, das zwei Elternteile gibt die sich die Sorge teilen. Dies wurde auch in gemeinsamen Gesprächen bei einem Coach (wurde mal zu Beginn der Scheidung vom Gericht angestoßen) thematisiert und aufgearbeitet. Leider ohne den gewünschten Erfolg.
      Ich habe mir das einfach viel zu lange angesehen.
      @AnnaSophie

      AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      dass du hochgestellt bist heißt nur, dass meine Berechnung nicht ganz korrekt war, weil dann dein bereinigtes Einkommen bei bis zu 2.300 € liegt. Wenn wir also von 2.000 € - gezahlten. Kindesunterhalt - dem selbstbehalt für Mehrbedarf ausgeht, ist da gar nicht so viel Raum.
      Was meinst Du genau damit. Kann Dir gerade nicht folgen. Würde mich freuen, wenn Du mich aufklären könntest.

      Ich werde jetzt mal anfangen und einen Schreiben für das JA aufsetzten. Die Praxis konnte ich am gestrigen Tag leider nicht erreichen. Freitag= frei Tag.

      Ich wünsche einen schönen Tag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Skymap ()

    • Hallo,

      Du bist mit deinem Einkommen eher bei 105% zu sehen. Da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht kann bei einem unterhaltsberechtigten um eine Stufe nach oben gestuft Werden.
      Deshalb liegt dein Einkommen aber weiterhin bei 105%. Und das ist weniger Einkommen für Mehrbedarf.

      Weisst du eigentlich ob die Mutter arbeitet?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ja die Mutter arbeitet. Aber nicht im Umfang von 100%. Ich glaube eher zwischen 50-75.
      Es gibt noch ein Kind in der Familie der Mutter von 8 Jahren.

      Das mit dem Einkommen verstehe ich immer noch nicht so richtig.
      Wird also bei dem Mehrbedarf nur die 105% angenommen obwohl der Unterhalt bei 110%?
    • Hallo @Skymap

      Skymap schrieb:

      Wird also bei dem Mehrbedarf nur die 105% angenommen obwohl der Unterhalt bei 110%?
      Im Prinzip ja.
      Tatsächlich wird Dein reales bereinigtes Nettoeinkommen genommen und Dein gezahlter Unterhalt abgezogen.
      Von diesem verbleibenden "Restbetrag" wird dann unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes Dein Betrag für Sonderbedarf ermittelt.
      Falls die KM über entsprechend ausreichendes Einkommen verfügt, wäre dann eine Quote zu ermitteln.
      In jedem Fall wäre aber die KM dazu verpflichtet, Ihre Einkommenssituation VOLLSTÄNDIG und beleghaft offenzulegen. Normalerweise hätte das JA - in Anbetracht der Forderung - diese Belege schon vorlegen müssen...
      Falls Du weitere Unterhaltsberechtigte hast/ hättest würden auch diese vorrangig behandelt. Sonder- und Mehrbedarfe sind also nachrangig...

      Zu dem Sonderbedarf für die kieferorthopädische Behandlung ein kleiner Einwand...
      Ich teile auf Grund folgender (erstmal alleinstehenden) Information:

      Skymap schrieb:

      [...]
      Ich habe lediglich einmalig von der Mutter und dem Kind eine mündliche Mitteilung vor rund einem Jahr erhalten, das evtl. eine Zahnspange notwendig sei
      [...]
      nicht 100%ig die Meinung von @AnnaSophie und @TanjaW9
      Das könnte(!) dem TO (bei event. Gerichtsanhängigkeit) durchaus auf die Füße fallen...
      Die beiden haben GSR (Gemeinsames SorgeRecht) und man könnte(!) dem TO durchaus vorwerfen, dass er bei ausreichend Interresse hier nachgefragt hätte bzw. das er dem Grunde nach von der bevorstehnden Behandlung - zumindest dem Grunde nach - wußte.
      Wie gesagt könnte...
      Grundsätzlich teile ich aber die Meinung der Beiden, dass die Behandlung nicht ohne Zustimmung des TO hätte begonnen werden dürfen...
      Und auch, dass derjenige der die Musik (Behandlung) bestellt diese auch bezahlt.

      Dem JA würde deshalb ich einfach (erstmal) schreiben, dass Dir der Behandlungsbeginn und die Behandlung selbst nicht bekannt war und Du nicht eingebunden wurdest und Du deshalb eine finanzielle Beteiligung ablehnst. Dann muß man halt schauen, wie die reagieren...

      ALLERDINGS:
      Bei dieser Vorgehensweise sollte man aber auch bedenken, dass da Beziehungstechnisch zwischen Vater und Tochter (noch mehr) Porzellan zerdeppert werden wird/ würde.
      Tatsächlich ne schwierige Kiste...

      PS: gibt es bezüglich des Sorgerechtes irgendwelche Einschränkungen?
      Manchmal wird ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder aber auch die gesundheitliche Fürsorge (auf Antrag) auf nur ein ET übertragen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu59,

      erst einmal interessant, wie aus einem Kind eine Tochter wird. Hatte ich derartiges schon geschrieben ? :)

      Bzgl. Gericht etc. Das kann schon sein. Ich zu beginn der Trennung mir meine Informationen immer selber einholen müssen, weil die Mutter
      keine Auskunft gegeben hat. Kindergarten, Schule etc. In manchen Angelegenheit war das auch gut, da ich ungefilterte Informationen bekommen habe.
      Nur so z.B. ich warte seid rund 8 Wochen auf eine Antwort bzgl. Planung der Ferien. Bis heute habe ich keine Rückmeldung auf meine Anfrage bekommen.
      Irgendwann wird man müde.
      Das zieht sich durch wie ein roter Faden.
    • Hy @Skymap

      Skymap schrieb:

      erst einmal interessant, wie aus einem Kind eine Tochter wird. Hatte ich derartiges schon geschrieben ?
      Keine Ahnung, wo das mit der Tochter herkommt (ich schieb´s einfach mal auf´s Wetter.. ;) )... Sorry
      Das ändert aber am geschilderten Sachverhalt, welcher nur eine pers. Meinung von mir darstellt nichts. Ersetze also Tochter einfach durch "Kind"

      Der Rest Deiner Ausführungen in #15 bringt Dich allerdings in der Sache Sonderbedarf Kieferorthopädische Behandlung/ Zahnspange nicht weiter.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Das ist mir auch bewusst. Finde es immer sehr fragwürdig bei Gericht, wenn es um das Kindeswohl geht aber die Sachlage nicht ganzheitlich betrachtet wird.
      So hatte ich erst eine Begegnung mit dem JA in dem in der Coachingrunde gesagt wurde, das man in die Zukunft bei den Gesprächen schaut aber nicht in die Vergangenheit. Ich hatte vor Jahren bereits das Vergnügen und weiß, das sich danach nichts geändert hat.
      In manchen Lebenslagen halte ich es nach dem Motto "Wer die Vergangenheit kennt, kennt auch die Zukunft".
      Aber diese Thema hat, so wie Du sagst mit dem Ursprungsthema nichts zu tun. In diesem Sinne lassen wir das:-)

      Hatte vergessen, das das SR auf beide aufgeteilt ist und dies auf alle Bereiche. Die KM hat zusätzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    • Hi @Skymap

      Skymap schrieb:

      Hatte vergessen, das das SR auf beide aufgeteilt ist und dies auf alle Bereiche. Die KM hat zusätzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
      Auch wenn wir - vermutlich - das selbe/gleiche meinen:
      Es gibt kein "geteiltes" sondern "nur" gemeinsames Sorgerecht.
      Sinnigerweise sollte das auch gemeinsam ausgestaltet werden.
      Unter gewissen Umständen kann es sein, das Teile des Sorgerechtes einem der beiden Sorgeberechtigten allein übertragen wird (und somit dem anderen ET in Teilen entzogen wird/ wurde)...- für alle anderen Bereiche besteht dann weiterhin die gemeinsame Sorge...
      Auf Deinen Situation heruntergebrochen hat die KM nicht "zusätzlich" das Aufenthaltsbestimmungsrecht ...
      Soweit mir bekannt, werden solche Sachen aber nur auf Antrag entschieden...
      und:

      Skymap schrieb:

      Finde es immer sehr fragwürdig bei Gericht, wenn es um das Kindeswohl geht aber die Sachlage nicht ganzheitlich betrachtet wird
      Das nennt man hier und bei Gericht "schmutzige Wäsche waschen" und wird - gerade bei Gericht - nicht gern gesehen/ gehört, im Gegenteil, es wird als Beleg dafür gesehen, dass Du (u.U.) nicht in der Lage bist, die Interessen des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
      Aber das hast Du ja mit Verweis auf die erste Coachingrunde schon mal ganz richtig erkannt...

      Skymap schrieb:

      In manchen Lebenslagen halte ich es nach dem Motto "Wer die Vergangenheit kennt, kennt auch die Zukunft".
      Ja, so ist es deshalb heißt (vermutlich und nicht ganz umsonst so oder so ähnlich) auch ein weiteres Sprichwort: Schau dir die Mutter Deiner Auserwählten an, bevor Du sie (die Tochter) zum Traualtar führst... (duck und wech...)
      Ist zwar nicht ganz gendergerecht, aber sei´s drum

      Zum Ursprungsthema Kieferorthopädie:
      Vielleicht habe ich mich da was unglücklich ausgedrückt: Auch außergerichtlich kann Dir das Bekanntsein der bevorstehenden Behandlung nicht nur argumentativ auf die Füße fallen.

      Sieh es so: die KM hat Dir den "Ball" mit einer bevorstehenden Behandlung zugespielt( dich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt) hat. Der "Ball" liegt (bzw. lag) jetzt (ein Jahr) bei Dir und Du hast nicht reagiert -oder(?) - vermutlich bist Du davon ausgegangen, dass die KM sich schon noch mal melden würde, wenn es ernst wird.

      Die KM widerrum könnte aber gemeint/ gedacht haben: mal sehen wie er (der KV) reagiert: wenn er (der KV) Interesse am Kind und dessen gesundheitliches Wohlergehen im Sinn hat, wird er (sicherlich) nachfragen, warum eine solche Behandlung notwendig erscheint und auch sonst nachfragen wie und wo und was da an Maßnahmen angedacht ist/ sind... leider hast Du Dich nicht gemeldet - oder?
      Und nein, ein Argument wie: die KM hat bei meinen (dutzenden) letzten Nachfragen (in anderer Sache) auch nicht geantwortet ist da sicherlich wenig hilfreich...
      Aber wie schon gesagt/ geschrieben: es sind nur (meine) Gedankengänge...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo und Danke nochmals für die Antworten.
      Ich hatte an das JA geschrieben und gleich am Montag einen Anruf der zuständigen Person erhalten. Nach den Darstellung in meinem Schreiben wird nun folgendes passieren. Das JA hat sich von der KM lediglich mündlich mitteilen lassen, wie hoch ihr Einkommen ist (fragliche Vorgehensweise). Das wird nun in Form von Belegen angefordert. Somit kann die Berechnung zur Zahnspange korrekt erfolgen. Da die Kommunikation belegt werden kann, konnte festgestellt werden, daß die KM vor einem Jahr mir zugesichter hat mich über Details zu unterrichten. Dies wird das JA zum Anlass nehmen die Zahlungen der Wunschleistungen zu prüfen.
      Bzgl. der Brille hat die KM (mal wieder) die Sachlage etwas anders dargestellt. Sie hat es so dargestellt, als sei es die erste Brille für das Kind. Das hat das JA zur Aufforderung bewegt. Nach dem jetzt bekannt ist, daß das Kind seit 5 Jahren eine Brille trägt, sieht es anders aus. Die KM muss einen Betrag zwischen 3-5% des monatlich KU als Rücklage einrechnen. Es wird also fast so gehandelt, wie es in Euren Antworten beschrieben wurde. Besten Dank.
    • Hallo Skymap,

      prima, dass sich das Meiste in Wohlgefallen aufgelöst hat.
      Nur, was die Zahnspange anbelangt, wäre ich nicht wirklich zufrieden.
      Die Krankenkasse übernimmt sogleich (nach Bewilligung des Heil- und Kostenplanes) 80% der notwendigen (Behandlungs- und Material)Kosten.
      Man geht nur mit 20% in Vorleistung, die man aber bei erfolgreicher Behandlung nach Abschluss zurück bekommt.
      Diese Kosten wären also schon gar nicht durch Dich zu tragen, da Du vermutlich die Rechnungen auch nicht im Original bekommst und somit nach Abschluss der Behandlung auch nicht von der KK erstattet bekommst.
      Wenn das JA nun nach Deiner Intervention die Wunschleistungen überprüft, was soll denn noch von Dir zu zahlen sein?
      Obacht und weitere Nachfrage (hier), wenn Dir das JA dann eine Berechnung präsentiert.

      Gruß Tanja