Zahnspange bei 5 jährigem Kind

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    • Zahnspange bei 5 jährigem Kind

      Hallo zusammen

      Der Sohn meines Partners ist 5.Er ist beim Umgangswochenende plötzlich mit einer Zahnspange aufgetaucht,es war nur eine kleine lose.Beim letzten Umgangswochenende kam er aber mit einer Zahnspange,mit der er nur noch sehr undeutlich spricht.Er hat nicht wirklich eine Zahnfehlstellung,nur minimalen Überbiss durch den Schnuller.Den Schnuller hat er aber trotz der Spange immer noch,was ich dann kontraproduktiv finde mit der Spange.

      Es besteht gemeinsames Sorgerecht.

      Meine Frage lautet: Hätte meine Partner nicht auch unterschreiben müssen bei so einer Behandlung bzw wäre der Arzt nicht verpflichtet gewesen beide Unterschriften einzuholen?

      Er wurde über nichts informiert,nur nach dem sein Sohn da war,kam eine Whatsapp mit der Aufforderung die Spange 24 Stunden drin zu lassen und sie nur mit Zahncreme zu reinigen.

      Darf mein Partner die Mutter auffordern den Behandlungsplan sowie auch die medizinische Notwendigkeit vom Zahnarzt zu bekommen?

      Muss die Mutter ihm sagen welcher Zahnarzt das ist,wenn sie ihm die Unterlagen nicht gibt,damit der Vater selber dort sich erkundigen kann?

      Was kann passieren,wenn sein Sohn die Spange beim Umgangsterminen bei uns nicht trägt?

      Danke im voraus für Antworten

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo,

      Als erstes sollte man mal mit der Mutter sprechen, vielleicht ist die Spange doch sinnvoll?

      Bei einer Spange sind viele Termine beim "Spangenarzt " nötig. Vielleicht bietet der Vater mal an. mit dem Kind zum Termin zu gehen?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo kleinMausis,

      weiß Dein Partner, bei welcher Krankenkasse das Kind versichert ist?
      Ist es eine gesetzliche, kann er davon ausgehen, dass die KK eine medizinische Notwendigkeit gesehen hat/sieht.
      Sie würde sonst weder die Behandlungs- noch die Materialkosten übernehmen.
      Wenn Dein Partner die KK kennt, kann er sie (es gib doch sicher eine Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht?) anschreiben und darüber die Infos (Behandler, Dauer, sogar Kosten) bekommen.

      Und ja, der Zahnarzt muss sich - sofern es nicht diese durchsichtige Aufbissschiene ist - eigentlich der Zustimmung der Sorgeberechtigten versichern.
      Mich hat mal der Kinderarzt angerufen, ob ich mit einer Impfung tatsächlich einverstanden bin. Der Papa war halt mit dem Kinde da - mal sehen, ob die nur bei Vätern so "vorsichtig" sind oder ob die den Papa anrufen, wenn ich das nächste Mal zum impfen geh... ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9

      Nein die KK ist nicht bekannt, das Kind ist über die Mutter gesetzlich versichert.

      ich denke der Schweregrad ist höchstens 2 ,was dann heisst das die KK die Kosten eh nicht übernimmt ,da es sich ur um ein ästhetisches Problem handelt.
      Die Kindesmutter ist leider immer der Auffassung ,dass wenn sie etwas aus eigener Tasche bezahlt,sie es dem Kindesvater nicht mitteilen muss.

      Und es handelt sich nicht um eine Aufbissschiene,im Gegenteil,es ist ja schon mittlerweile die zweite Spange in kürzester Zeit.( ich habe selbst zwei Kinder und kenne mich bezüglich etwas aus was Zahnspangen betrifft,vorallem da ich selbst jahrelang eine hatte.)

      Mein Zahnarzt bzw Kieferorthopäde betonte immer,dass es nicht sinnvoll ist,mit der Zahnspangenbehandlung anzufangen ,bevor das Kind ca. 9Jahre ist oder noch den Schnuller nimmt,ausser es würde wirklich eine erhebliche Zahnfehlstellung etc vorliegen,was defintiv nicht der Fall ist.

      Er schreibt jetzt mal die Kindesmutter an und bittet um die Unterlagen des Zahnarztes bzw die Adresse von ihm.

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo KleinMausis,

      war Dein Partner schon mal beim Jugendamt und hat die mangelhafte Kommunikation (in diversen Bereichen) angesprochen?
      Ich würde das mal thematisieren, da es nicht dem Kindeswohl dient, wenn man im Urlaub nur den Arzt gegen persönliche Unterschrift aufsuchen kann. Man muss dann nämlich die Karte innerhalb einer Woche nachreichen, sonst bekommt man eine Privatrechnung zugeschickt. So wurde uns das mal erklärt, als die Ex meines Mannes mal wieder die Karte "vergessen" hatte...

      Wie wird denn die Schulanmeldung geregelt?

      Gruß Tanja
    • Hallo
      Ja,das wurde alles schon beim Jugendamt,bei der Familienhilfe und vor Gericht angesprochen,aber ändern tut sich nichts.
      Wenn man was wissen möchte,heisst es von ihrer Seite nur: geh doch vor Gericht damit.
      Es ist und wird sich nicht ändern, sie ist der Meinung,sie hat das Kind geboren also ist es ihr Besitz.
      Aber das alles hier zu erklären ist zu umfangreich.
      Mein Partner möchte nur wissen was er machen kann,was auch rechtlich korrekt ist in diesem Fall.
      Kommt es dann nicht zu einer Einigung ,muss wohl oder über wieder der Anwalt eingeschaltet werden.
      LG
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo,
      mmmhhmmm; bei einem 5-Jährigen eine Zahnspange ist doch schon ungewöhnlich...handelt es sich doch hier (im Regelfall) um das Milchzahngebiss...
      Ansonsten ist es schwierig hier - außer den Empfehlungen, dass Gespräch mit der KM zu suchen - passende Hilfe zu geben.
      Gibt es denn so gar keine anderen Berührungspunkte (zB. mit nahen Verwandten dar KM - wie Geschwister und/ oder Eltern), wo man gesprächstechnisch ansetzen kann, um an solche Informationen heranzukommen?

      kleinMausis schrieb:

      Ja,das wurde alles schon beim Jugendamt,bei der Familienhilfe und vor Gericht angesprochen,... [...]
      Auch die aktuelle Problematik mit der Zahnspange?
      Wenn nicht, sollte man nach dem (erfolglosen) Versuch mit der KM hier erneut beim JA aufschlagen und um Hilfe bitten (allein schon, um die Sache irgendwie "aktenkundig" zu machen)...

      Im Regelfall wird ja von den Eltern zunächst eine Art Selbsbeteiligung von der KK eingefordert, die bei erfolgreicher Behandlung am Ende zurückgezahlt wird (mein letzter Wissensstand). Wie es scheint, wurde der KV bis dato noch nicht zu einer entsprechenden Zuzahlung aufgefordert?

      Als Laie über die Sinnhaftigkeit einer Zahnbehandlung "fachsimpeln" zu wollen halte ich für gewagt/ mutig und wenig zielführend.
      Tatsächlich gibt es Krankheiten (Fehlstellungen der Wirbelsäulein in Zusammenhang mit Fehlstellungen des Bewegungsapparates) die sich bis in den Kiefer fortführen (können). Dabei wird der Kiefer als letztes Glied der Wirbelsäule betracht (ich hoffe ich interpretiere das jetzt einigermaßen richtig, was mir eine mir nahestehende Zahnärztin seinerzeit dazu erklärte)
      Als Stichwort sei hier Skoliose genannt...

      @kleinMausis,
      als Mutter von Kindern mit Zahnspangen und selbst Trägerin von einer Zahnspange sollte eigentlich klar sein, dass man da mehr oder weniger undeutlich spricht ?(
      Was den Schnuller betrifft könntet Ihr ja versuchen, ihm das Ding irgendwie abzugewöhnen oder aber eine Situation herbeiführen, die es dem Kind verunmöglicht den Schnuller weiter zu nutzen ??

      Edith: um Gespräche mit der KM irgendwie zielführender gestalten zu können, könnte man ja andeuten, dass man nicht mehr bereit ist, per WhatsApp zu kommunizieren. Erst recht nicht, wenn diese nur per "Einbahnstrasse" abgewickelt werden?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo KleinMausi,

      also ich kann von meiner Seite aus noch hinzufügen, dass mein Sohn ebenfalls mit 5 schon eine Zahnspange tragen musste. Er ist jetzt
      9 und die bleibenden Zähne kommen alle regelgerecht an ihrem richtigen Platz heraus. Ohne die Behandlung hätten nicht alle bleibenden Zähne
      Platz gefunden.
      Er hatte ebenfalls einen leichten Überbiss und der Oberkiefer musste mit der losen Zahnspange geweitet und darüber gezogen werden.

      Auch bei meiner Tochter wurde diese Behandlung vorgenommen, allerdings erst später, da war sie 8. Inzwischen ist sie 19 und es ist
      noch immer eine, wenn auch minimale (ein Zahln steht im Unterkiefer schief), Zahnfehlstellung vorhanden, da die Behandlung besser
      früher hätte stattfinden sollen, sagte unser Kieferorthopäde...!

      Du siehst, eine Berechtigung scheint durchaus im Bereich des möglichen zu sein.

      Ich verstehe, dass es Deinen Partner nervt, wenn er nicht eingebunden und/oder gefragt wird. Trotzdem würde ich wegen diesem Thema
      vielleicht keinen "Krieg" anfangen... da gibt es bestimmt Dinge, die irgendwann auf ihn zukommen, die diese eher erfordern.
      Ruhe bewahren :)
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo Kakadu,

      danke für deine ausführliche Antwort.

      Ich möchte nochmals anmerken,dass mein Partner nie gesagt hat,dass er so eine Behandlung ablehnt..Nur möchte er halt gerne wissen ,warum diese Behandlung so frühzeitig angefangen wird.Und warum der Zahnarzt ohne Unterschrift vom Behandlungsplan einfach angefangen hat zu behandeln.Ja eine zweite Meinung wäre in meinen Augen sinnvoll gewesen,aber man wird immer vor vollendete Tatsachen gestellt.

      Es geht nicht darum,irgendeine notwendige Behandlung zu vergweigern oä....nur wäre es auch angebracht wenn der Vater wüsste ,wie und wann man die Zahnspange zu tragen hat....

      Die Adresse vom Zahnarzt liegt jetzt vor.Ich denke mein Partner wird ein freundliches Schreiben dahin schicken mit der Bitte um Übersendung vom Behandlungsplan,sowie auch die Erklärung über die medizinische Notwendigkeit bzw über den Schweregrad.

      Und zum Thema Schnuller: wir haben das Kind nur alle 14 Tage und da bekommt er den schnuller nur nachts,wiederum bei der Kindesmutter hat er ihn ständig ausserhalb vom Kindergarten.Und zudem sagte sie ihm,er hätte ja die Spange,da brauch er dann den Schnuller nicht abgeben,da die Spange die Zähne wieder heile macht ?( .....wie soll man da gegen ankommen.??

      Es wird eigentlich auch nicht mehr per Whatsapp kommuniziert...zumindest mein Partner macht es nur über Email...

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo DieTriene,

      Wie bereits schon erwähnt,es liegt sehr vieles im argen,und es wurde auch alles schon versucht,über Gespräche,Über Jugendamt,Familienhilfe;Gericht etc....es kommt einafch keine Einigung zustande,da wie bereits erwähnt,die Kindesmutter das Kind als Besitz sieht und der Kindesvater hat einfach nur das zu tun ,was sie sagt.

      Auch hier nochmal: es geht nicht darum,dem Kind irgendetwas zu verweigern an Behandlungen,sondern man möchte einfach darüber informiert werden.....um auch wenn sowas ist,das Kind zu unterstützen etc....

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo KleinMausis,

      ich finde es schwierig, wenn Du Dich zu sehr einbringst (allein der Vergleich: ich hatte eine Zahnspange, meine Kinder haben eine, also kann ich beurteilen, dass hier maximal KIG 2 vorliegt).
      Dein Lebensgefährte hat da vermutlich wenig Ahnung von und wird sich dann von Dir ggf. auch die Meinung "überstülpen" lassen.
      Mit vielen Jahren Abstand kann ich Dir sagen, dass diese Dinge allein Dinge zwischen den betroffenen Eltern sind.
      Ich habe auch ein, zwei Kinder und minimal Erfahrung. Und was habe ich am Anfang mit meinem Mann debatiert, dass er mit der Mutter seines Kindes über das Dauernuckeln dieser Sportgetränke aus den Flaschen mit hartem Saugverschluss reden soll. (Man kann ja mal den eigenen Zahnarzt fragen, ob das besser ist als Tee, Milch, Wasser aus Babynuckelflaschen :S ).
      Ob sich das Kind nun dadurch die Zähne vorgeschädigt hat oder über die späte Essstörung, ist nicht mehr nachvollziehbar.
      War mir dann auch irgendwann persönlich egal. Ist nicht mein Kind und ich kann dieses Kind nicht vor seiner eigenen Mutter "schützen".

      @DieTriene
      auch mit 19 (und auch später noch) ist am Gebiss noch einiges richtbar.
      Man muss halt nur (wie so oft) Nutzen-Kosten abwägen.
      Mein Kind hat halt zwischendurch etwas "geschlust" - dennoch sind es Unterschiede wie Tag und Nacht. Und bei diesem Kind wusste ich, dass frühes Anfangen nichts bringt. Erst ab einem gewissen Alter war es dazu bereit.
      Und auch dann war ich erst bereit, die Kosten dafür aufzuwenden. Und nicht nur die Kassenkosten. Der Spezialist hat uns 2 Wege vorgeschlagen und ich habe den teureren, aber nachhaltigen (und kürzer dauernden gewählt).
      Machen wir uns aber nichts vor: die KK übernimmt schon das Notwendige. Den "Luxus" hab ich gern gezahlt, weil das eben auch die Motivation gesteigert hat 8)

      Ich würde an Stelle des Kindsvater in der Praxis anrufen und nett mit den Damen plaudern... :D

      Grüße Tanja