Immobilienbewertung (Schätzung)

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    • Immobilienbewertung (Schätzung)

      Ich bin nach der Trennung im gemeinsamen Haus geblieben und möchte das Haus übernehmen. Die Belastung ist noch hoch und wir müssen uns einigen welche Summe ich meiner Frau auszahlen muss. Da es unterschiedliche Auffassung gibt über den Wert des Hauses kommen wir nicht voran. Ein Gutachten vom Ortsgericht erkennt meine Frau nicht an weil der Wert zu gering ist.

      Ist es sinnvoll hier eine anerkannten Gutachter (bitte Vorschläge) zu beauftragen oder soll, muss das die Frau machen, den Sie möchte ja einen höheren Preis!! Ich habe großen Interesse das die schnell geregelt wird.
    • Hallo HERR MOLLY,

      Deine Frau soll sich einen Gutachter nehmen, zu dem sie unbedingtes Vertrauen hat. Die Kosten dürften sich

      um die 2000 - 3000€ bewegen. (Die könnt ihr euch teilen).

      Vergleichen kann man Häuser auch an Hand des Brandversicherungswertes und des Baukostenindexes.

      Erfahrene Makler könnten auch den Wert "schätzen".

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      Ich könnte mich ja auf das Gutachten vom Ortsgericht stützen demnach würde Sie leer ausgehen!! Somit wäre Sie gezwungen sich einen Gutachter zu beauftragen (Auftraggeber zahlt).
      Bei einem Makler weiß ich nicht der hat eigenes Interesse!!
      Ich war die ganze Zeit ruhig und hab ihr ein Angebot gemacht, aber jetzt ist Funkstille und ich zahl weiterhin Trennungsunterhalt.
    • Hallo HERR MOLLY,

      Du solltest dir überlegen was dir persönlich das Haus wert ist ?

      Ich denke du solltest nicht um ein paar tausend (bis 5 Tsd.?) feilschen.

      Hast du schonmal eine "Proberechnung" für den Zugewinnausgleich gemacht?

      Habt ihr z.B. gleiche Werte mit in die Ehe gebracht?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Herr Molly,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Deine Frage ergibt sich bei vielen Scheidungssachen.
      Ich kann sie allerdings nur unter Vorbehalt beantworten, da ich den Beschluss des zuständigen Gerichts im Wortlaut nicht kenne.
      Schön wäre es, wenn du ihn hier anonymisiert einstellen kannst.

      Offenbar hat das zuständige Amtsgericht eine Gutachterin/einen Gutachter beauftragt, den Wert des Hauses zu ermitteln.
      Dieser Wert ist für euch zunächst bindend.
      Wenn deine Frau mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden ist kann sie Beschwerde einlegen und muss in die nächste Instanz gehen (Oberlandesgericht). Die Kosten für ein neues Gutachten hat sie dann grundsätzlich alleine zu tragen.
      Auf keinen Fall solltest du ein weiteres Gutachten erstellen lassen.

      Wann (Datum) ist dir der Gerichtsbeschluss von wem (Gericht oder Anwalt) zugestellt worden?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Herr Molly,
      um dir helfen zu können wird die "Mitteilung" des Ortsgerichts benötigt.
      Diese Form der Gerichtsbarkeit gibt es nur in Hessen. Mir ist daher bislang unklar, ob und ggf. welche Rechtsfolgen sich aus der Mitteilung des Ortsgerichts ergeben. Ich vermute, ihr seid in einer Schlichtung. Deine Frau muss sich dann dem Wertgutachten nicht anschließen.
      Bislang hast du nur wenige Informationen geliefert. Folgende Fragen habe ich:
      - seid ihr schon geschieden oder ist die Scheidung eingereicht?
      - wie hoch ist die monatliche Kreditrate und wer zahlt sie?
      - zahlst du deiner Frau Nutzungsentschädigung?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      die Ortsgerichte in Hessen stellen so genannte Kurzgutachten aus.

      Es besteht die Möglichkeit auf günstige Art einen gemeinsamen Überblick auf den Wert der Immo

      zu bekommen.

      Das Gutachten ist eine Orientierung, jedoch in diesem Sinne keine gerichtliche Feststellung, d.h es kann

      jederzeit ein Gegengutachten gefordert werden.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........