Wie kommt man an eine Wohnung nach der Ehe?

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    • Wie kommt man an eine Wohnung nach der Ehe?

      Ich habe hier mal eine Frage.
      Wir haben ein gemeinsames Haus. Wenn meine Frau nun auszieht, hat aber keinen Job, wie will sie dann eine Wohnung finden?
      In der Regel lassen sich die Vermieter ja die Gehaltsabrechnung zeigen.
      Das Trennungsjahr vollziehen wir noch im eigenen Haus.
    • hallo,

      das Haus gehört euch zur Hälfte? Sind da noch Kredite drauf?
      habt ihr Kinder?

      Wenn deine Frau nach dem trennungsjahr auszieht und kein Einkommen hat muss sie staatliche Leistungen beantragen, dann hat sie auch Anspruch auf einen wohnberechtigungsschein.

      wenn sie aber kein Einkommen hat, dann kann es sein, dass die staatlichen Stellen versuchen von dir das Geld zu bekommen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Haus zur Hälfte. Die Kredite zahle nur ich.
      Bei den Kindern ist es noch offen. Eine leibliches Kind (10) u0nd ein Stiefkind (16) leben mit mir.
      Es wird wohl so sein das die Mutter mit dem Stiefkind dann die Ehe verlässt.

      Beim Wohnberechtigungsschein, soweit ich das sehe, wird aber ein Gehalt vorausgesetzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stern2020 ()

    • hallo,

      ein Einkommen aus Arbeit wird bei einem wbs nicht zwingend vorausgesetzt. Ansonsten könnten Menschen mit hartz4 oder Grundsicherung keinen wbs beantragen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Stern2020,

      wenn Deine Frau wegen der Trennung auszieht, hat sie möglicherweise Anspruch auf Trennungs- später Ehegattenunterhalt.
      Auch könnte sie für die Nutzungsüberlassung ihres Anteils an Dich eine Anspruch haben.
      Für einen WBS braucht man kein Einkommen aus eigener Arbeit - allerdings wird wohl nachgefragt, wovon man seinen Lebensunterhalt bestreitet.
      Muss sie Sozialleistungen beantragen, wird sich das Amt ggf. mit einer Rückforderung an Dich wenden.
      Es wäre anzuraten, ihr klärt die Finanzen einvernehmlich und gemeinsam.

      Gruß Tanja