wenn die Mutter nicht arbeiten will

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    • hallo,

      was das Praktikum angeht, es gibt unternehmen/Behörden, die kein Entgelt zahlen, weil man das für ein pflichtpraktikum nicht muss. Bitte um Vorlage des Vertrages.

      und Junior hat doch auch ein Semesterticket, kommt er damit nicht zur praktikumsstelle?

      Ich würde es jetzt so laufen lassen und nicht dem Richter schreiben.
      Habt ihr Junior aufgefordert Bafög zu beantragen? Das ist nämlich vorrangig zu beantragen. Das solltet ihr noch machen. Das würde deinen unterhaltsanteil vermutlich verringern, wenn du nur noch allein zahlen musst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Geldverlust schrieb:

      Hallo,

      heute kam ein Schreiben vom Anwalt meines Sohnes.
      Dort wird noch mal erklärt, dass er für sein Praktikum keine Vergütung bezieht.
      Er erhält lediglich 100€ mtl. für Fahrtkosten (was er mir bisher auch nicht mitgeteilt hat...)
      und ausserdem fährt er ja jeden Tag mit seiner Mutter (sodass er die Fahrtkosten nicht wirklich braucht)
      Wäre das dann nicht anrechenbares Einkommen (auf den Unterhalt)?

      @Clint
      kannst Du mir den Link zur Anleitung "Abänderung aufgrund Eintritt der Volljährigkeit" schicken...oder wo finde ich das?
      wie schätzt Du hier die Aussicht auf einen Erfolg ein (wenn die Mutter ab Sept. nicht mehr arbeitet....und selbst wenn der Wohnwert noch bleibt, das dann unter dem Selbstbehalt bleibt)...ich will ja auch nicht den Unterhalt komplett einsparen sondern nur auf eine faire Verteilung kommen (d.h. für mich dann ca. 300€ weniger je Monat)
      ...per heute ist der Unterhalt zu hoch (weil derzeit noch Wohnwert + Arbeit vorhanden ist)...aber bis zur Verhandlung ist der Sachverhalt sicher anders....
      meinen Anwalt würde ich nicht als unerfahren bezeichnen....der hat die Sache nur viel zu lange liegen lassen...was nun mir einen erheblichen Nachteil bescheert.
      ist auch schon mein zweiter Anwalt (der Erste war noch schlechter!)

      @TanjaW9
      bisher habe ich noch keine Infos ob VKH beantragt wurde.
      (ich denke hier wird darauf spekuliert, dass ich verliere und die ganzen Kosten des gegnerischen Anwaltes zahlen muss)
      ...oder weil er Vermögen hat....und weiss, das der VKH-Antrag diesbezüglich schwierig wäre...
      Für Juni und Juli gibt es keinen Rückstand (da ich das ja bezahlt habe)...

      Wenn nun der Richter den Unterhalt neu festsetzt, auf Basis der EInkommensverhältnisse ab September, dann zahle ich wiederum den Unterhalt alleine.
      das kommt dann rechnerisch auf den gleichen Betrag.....(ich spare mir also nichts)
      muss aber noch zusätzlich die Anwalts und Gerichtskosten zu 100% übernehmen...? (siehe meine Berechnung weiter oben...)
      Oder gibt es hier einen Weg bei dem ich besser "wegkomme"?

      Ich kann ja dem Richter auch schreiben, dass es nicht die Absicht war eine Klage einzureichen (denn über die Kosten wurde ich vorher nicht informiert)
      ...ausserdem habe ich ja etwas anderes "beantragt"

      Grüße

      P.
      Hallo Geldverlust,

      ich würde an Deiner Stelle ein persönliches Gespräch mit meinem Anwalt führen und in diesem endlich mal einen konkreten Plan besprechen, wie hier die Kuh vom Eise kommt.
      Wenn man selbst an das Gericht herantritt, kommt eben so etwas heraus.

      Der Sohn muss (neben den von Sophie bereits angeführten Unterlagen) auch seine eigenen ggf. anderweitigen Einkünfte und ein vorhandenes Vermögen offen legen.
      Ich bin der Meinung, das hat Dir hier auch schon Kakadu geraten.
      Inkl. der Versicherung der Vollständigkeit.
      Du wirst grandios scheitern, wenn Du Dir hier vielfach Tipps holst und dann im Alleingang irgendwas versuchst, einzufordern, einzureichen oder was auch immer.
      Ich weiß (aus zweiter Hand) wie unbefriedigend es ist, vom eigenen Kinde so "uninformiert" in unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen gezogen zu werden.
      Umso wichtiger scheint mir, dass Dein Anwalt mal ordentlich tätig wird.
      Und ja, sonst sehe zumindest ich die große Gefahr, dass Du voll den Unterhalt und darüber hinaus die Kosten der Anwälte und des Gerichtes tragen "darfst" - auch hier wäre es sinnvoll, dass Dein Anwalt dazu etwas ans Gericht schreibt. Immerhin kommen seit Jahren nicht die vollständigen nötigen Infos und Nachweise.

      Gruß Tanja
    • Moin P.,

      tatsächlich es ist allerhöchste Zeit, das gesamte Thema zusammen mit einem wirklich erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zu besprechen und dann die weiteren Schritte einzuleiten. Die "Chemie" zwischen dir und dem Anwalt muss stimmen, sonst läuft das nicht richtig.

      Zur Vorbereitung kannst du dich gerne auch im Forum mit einigen der unzähligen Threads zum Thema Abänderung unbefristeter Kindesunterhaltstitel bei Eintritt der Volljährigkeit beschäftigen. Die tolle erweiterte Suche der WoltLab-Forensoftware kann dir dabei helfen. Ich erinnere mich gerade an einen Thread aus 2017/2018, den ich schon mal empfehlen kann:

      Kinder werden 18 - the final countdown

      Dabei wurde auch die Thematik Zurückbehaltung, Vollstreckung, BGH-Darlehenslösung, Darlegungs- und Beweislast usw. angesprochen.

      Viel Erfolg.
    • Hallo,

      ich mache mal ein Update:

      Der neue Freund der KM hat meinem Anwalt mitteilen lassen, dass es aussichtslos ist eine Unterhaltsänderung zu beantragen.
      1. Weil die KM demnächst zu Ihm ziehen wird (Er und die KM haben sich eine Wohnung gemietet)
      2. Weil das bisher bewohnte Haus verkauft wird (damit fällt dann auch der Wohnwert weg)
      3. Weil die KM keinen neuen Job hat und somit auch nichts verdient....
      Mein Anwalt hat dann gemeint, das sich da dann eine Klage (auf Unterhaltsänderung) nicht lohnt, da ich dann eher mehr Unterhalt zahlen müsste. (Weil der Sohn dann ja nicht mehr bei der Mutter wohnt, sondern eine eigene Wohnung hat...und ich dann wieder mal der Alleine-Verdiener bin)
      Weil die KM in diesem Fall nicht dazu verpflichtet ist zu arbeiten...
      (...in Ihrem Job bekommt Sie zur Zeit innerhalb von 5 Tagen eine gut bezahlte Stelle....das will Sie aber sicher nicht!)
      Selbst auf meinen Einwand, dass die KM wenn Sie angeblich keinen Job bekommt, ja dann Arbeitslosengeld bekommen sollte...und wenn Sie von sich aus gekündigt hat, dann zwar erstmal gesperrt ist, aber das bisherige Gehalt angerechnet werden würde (so wäre das Ja, wenn ich arbeitslos bin!)....hat er gemeint, das dies in diesem Fall nicht so ist...
      Es scheint auch (zumindest für die KM) keine Problem zu sein, das eigene Haus zu verkaufen um dann "in Miete" zu wohnen (oder umsonst beim Freund)....sodass Sie dann das Problem mit dem Wohnwert los hat.
      Und auch das dann vorhandene Vermögen (aus dem Hausverkauf) macht wohl kein "Einkommen" bei Ihr....

      Das ist irgendwie schade...

      Grüße

      Geldverlust
    • Hallo Geldverlust
      Wenn Dein Sohn in eine eigene Wohnung hat, steht ihm laut Düsseldorfer Tabelle ein Pauschalbetrag von im Augenblick ca. 860 € von der dann das volle Kindergeld von 2019 € abgezogen wird. Wenn Dein Sohn weiter zur Schule geht muss er Bafög beantragen welches von der Summe ebenfalls abgezogen wird. Deine Ex ist soweit ich weiß verpflichtet aus dem Vermögen ihren Teil des Unterhaltes zu zahlen soweit ich weiß ( vielleicht weiß hier jemand noch genaueres dazu) so das es ihr Privatvergnügen ist wenn sie nicht arbeiten will. Der Freund Deiner Ex hat Deinem Anwalt gar nichts mit zu teilen.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      damit ist aber klar, dass hier vorrangig Bafög beantrag werden muss. Denn wenn das Einkommen der Mutter null ist dürfte die Chance auf Bafög steigen.

      Du kannst dein Einkommen einfach mal in einen bafögrechner eingeben und das dann als Richtwert nehmen.
      Was ist mit der Krankenversicherung? Wenn die Mutter nicht mehr arbeitet, dann ist sie ja auch nicht krankenversichert. Kann Junior über dich famileinversichert werden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      mein Sohn hat sich (nachdem er 18 war) selbst privat krankenversichert (und den Betrag zahle ich auch zu 100% zusätzlich zum Unterhalt da er schon seit Geburt bei meiner privaten Krankenversicherung mitversichert war...)
      ....obwohl das nie mit mir vereinbart worden ist (und er sich ja viel günstiger bei seiner Mutter hätte mitversichern können)

      Somit kann er nicht bei mir günstig mitversichert werden (er hätte lediglich günstig in der studentischen Privat-Versicherung unterkommen können....wenn er schon privat krankenversichert sein will).

      --> Hugo

      Wenn das jemand sagen kann, wo es steht, das die KM das Vermögen verwenden muss...
      Oder auch das ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen ist, wenn Sie ohne Not ihren Job kündigt....(und ohne sich um einen neuen gekümmert zu haben)
      ...schön wäre auch wenn Sie sich den Wohnwert der neuen Wohnung zurechnen lassen muss, da Sie beim neuen Freund (möglicherweise...) umsonst wohnt.
      Ich gehe davon aus, das Sie bei ihrem Freund in der Firma arbeitet (ohne Gehalt) und dafür viele Dinge des persönlichen Bedarfs (Auto etc. ) umsonst bekommt und er das über die Firma laufen lässt...

      Grüße

      Geldverlust