BIn noch wach...
beim lesen von anderen Themen stellt sich die Frage:
1.) habe ich einen Ausgleichsanspruch gegen die KM, wenn diese nicht arbeiten geht? (oder ihre Erwerbstätigekeit ohne äusseren Einfluss aufgibt)...oder ihre Immobilienvermögen nicht ertragreich anlegt...durch den Hausverkauf?
...sie hätte das Haus ja auch für mindestens den Wohnwert vermieten können....(Sie ist wirtschaftlich nicht gezwungen das Haus zu verkaufen!)
kann dann nicht ein virtueller Wohnwert angerechnet werden?
oder gilt das nur bei minderjährigen Kindern?
Grüße
P.
beim lesen von anderen Themen stellt sich die Frage:
1.) habe ich einen Ausgleichsanspruch gegen die KM, wenn diese nicht arbeiten geht? (oder ihre Erwerbstätigekeit ohne äusseren Einfluss aufgibt)...oder ihre Immobilienvermögen nicht ertragreich anlegt...durch den Hausverkauf?
...sie hätte das Haus ja auch für mindestens den Wohnwert vermieten können....(Sie ist wirtschaftlich nicht gezwungen das Haus zu verkaufen!)
kann dann nicht ein virtueller Wohnwert angerechnet werden?
oder gilt das nur bei minderjährigen Kindern?
Grüße
P.