wenn die Mutter nicht arbeiten will

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    • wenn die Mutter nicht arbeiten will

      Hallo Zusammen,

      leider hat sich in meinem Fall noch keine Verbesserung ergeben.

      Status:

      Ich habe eine Unterhaltsberechnung (für meinen Sohn) auf Basis der Scheidung aus 2014. Dieser Unterhaltsanspruch wurde als sofort vollstreckbarer Titel deklariert.
      Da meine Frau kein nennenswertes Einkommen hatte, habe ich den vollen Unterhalt bezahlt (alleine) zzgl. der privaten Krankenversicherung für den Sohn.
      Das waren 682 €.
      Zusätzlich habe ich noch den Sportverein und die Nachhilfe bezahlt.
      Und ihm zum Computer (für die Uni) auch noch meinen halben Anteil bezahlt.

      Als er 18 wurde habe ich erstmal nichts gemacht....
      Später wollte er dann plötzlich 100 € mehr Unterhalt.
      Da habe ich ihm erklärt, das seine Mutter ja nun auch arbeitet und in dem Haus (das ich ihr überlassen hatte) umsonst wohnt.
      Er hat die neue Unterhaltsberechnung zwar verstanden, aber wollte sich hier auf keinen Kompromiss einlassen.

      Auch war er nicht (oder seine Mutter) bereit die angeforderten Unterlagen vollständig meinem Anwalt zu geben, damit wir das genau berechnen können.

      Da er noch studiert und nun Praxissemester hat....und ich auf der anderen Seite in Kurzarbeit bin....und seine Mutter auch eine neue (besser bezahlte) Stelle hat....habe ich wieder nach den Unterlagen gefragt.
      Ich habe mitbekommen, das er sein Praxissemester dort macht, wo auch seine Mutter arbeitet....und das angeblich nicht bezahlt wird.
      Obwohl es genügend bezahlte Pratikumsplätze gegeben hätte, bei dennen er auch etwas lernen würde (aber da könnte ich ja den Unterhalt für diese Zeit einstellen...)

      Nun hat sich auch noch der neue Freund "eingeschalten" und mir (und meinem Anwalt) mitgeteilt, dass meine ExFrau zu ihm zieht und das Haus verkauft wird (da wird Sie sicher 500 T€ übrig haben, nach Abzug der Schulden)
      Da meine Exfrau noch keinen Job dort hat (...ich denke nicht das Sie arbeiten will...wenn dann bei ihm in der Firma oder zumindest ihm dann den Haushalt führt....)
      denn mit ihrer Ausbildung ist es sehr leicht einen Job zu finden!....das hätte Sie ja bereits machen können, wenn Sie den Plan hat wegzuziehen....(normalerweise sucht man sich erst einen Job und zieht dann um...Wohnung hatte Sie ja schon)
      Mir wurde erklärt (vom neuen Freund) dass ja dann auch der Wohnwert wegfällt und meine ExFrau dann kein Einkommen mehr hat....
      somit muss ich wieder alleine für den ganzen Unterhalt aufkommen...(das bei über 18jährigen und meinem Einkommen sicher 458 € sind)
      hinzu kommen dann noch die Zusatzkosten für Studiengebühren und Semesterticket...die dann auch monatlich ca. 100€ ausmachen
      und dann noch die private Krankenversicherung (die er auf sich ohne meine Zustimmung abgeschlossen hatte statt sich bei seiner Mutter mitzuversichern)
      die mit ca. 200 € mtl. zu zahlen ist....
      D.h. wenn ich alleine zahlen muss, dann sind das ca. 850 € (statt bisher 682€)...

      Und wo sich mein Sohn dann aufhalten wird ist mir auch nicht bekannt !

      Mein Anwalt meint, dass Sie damit durchkommt....und ich lieber den bisherigen Betrag weiter zahlen soll...

      Kann mir dazu jemand eine Analyse geben?

      Oder gute Ratschläge was zu tun ist....

      Grüße

      P.
    • Hallo Geldverlust
      ich weiß nicht in welcher Stufe der DDT Du eingeordnet bist, daher gehe ich erst einmal als Beispiel von Stufe I . Der Studierende hat als aller erstes mal einen Bafög Antrag zu stellen und Du kannst das Formular drei welches Du ausfüllen musst direkt an das Bafög Amt des Studienortes schicken mit der Bitte Dir eine Kopies des Bescheides zu zu schicken. Wenn Bafög gewährt wird, dann sind darin auch die Kosten für das Semester Ticket enthalten. Wegen der KK kann er sich durch den Asta günstig einen Studierendentarif bei einer Gesetzlichen KK versichern lassen. Auf seinem Unterhaltsanspruch Dir gegenüber ( Du bist nicht verpflichtet mehr zu bezahlen als Du zu zahlen hättest) wird das volle Kindergeld angerechnet und nicht mehr nur das halbe, genauso wie das volle Bafög. Für Semester Ticket bist Du nicht zuständig, siehe Bafög. Wenn er wie ich oben gesehen habe sich bei seiner Mutter Familienversichern kann bist Du meiner Meinung nach aus der Nummer mit der KK raus. Hast Du mal überprüfen lassen ob Deine Einstufung der DDT noch stimmt? Wenn Dein Sohn außerhalb beim Studium wohnt ist der Satz ( ich weiß jetzt nicht ob er noch aktuell ist) den er beanspruchen kann 860 € und darin ist die Miete enthalten. Wenn die Mutter das Haus verkauft und nach Abzug der Schulden noch etwas übrig ist, kann sie ja so sie denn will, den Luxus nicht wie andere Studenten arbeiten zu müssen aus dem Rest zahlen.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      hat Junior zu einem bestimmten Zeitpunkt Bafög beantragt?
      hast du dein aktuelles Einkommen mal in einen bafögrechner eingegeben?
      wenn da rauskommen sollte, dass Bafög gezahlt werden würde, dann muss Junior das beantragen.

      wieso ist Junior nicht famileinversichert? Da würde ich mich weigern die Krankenkasse zu zahlen. Oder bist du privat versichert?

      Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf voll anzurechnen.

      Grundsätzlich hat ein Student, der nicht mehr zu Hause wohnt Anspruch auf 860€. Darin ist das Kindergeld schon inkludiert. Und Bafög würde auch noch abgehen.

      und ab dem Beginn des Studiums ist Junior im 4. Rang. Das heißt erhöhter selbstbehalt und wenn das Geld nicht für Junior reicht, dann ist das so.

      wie wurde damals berechnet?
      was sind das für Studiengebühren? Der semesterbeitrag oder ist das eine privatuni?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      ich bin privat krankenversichert und mein Sohn war bis zur Volljährigkeit bei mir (zwangsweise) mitversichert.
      Allerdings ist meine PKV auch nicht die billigste, wenn es um versicherte Kinder geht...sodass hier ein Beitrag von 220 € mtl. fällig ist.

      Mit Studienbegin oder Volljährigkeit musst er sich selbst (mit eigenem Vertrag) versichern.
      Da hätte er auf jeden Fall auch in der GKV seiner Mutter mitversichern lassen....
      hat er aber nicht (ohne das mit mir zu besprechen).
      ...weil er die besseren Leistungen der PKV "braucht" (die hätte er aber auch über eine Zusatzversicherung mit 50 € mtl. bekommen)
      ....oder er hätte sich bei der Studenten PKV versichern können...wäer auch billiger gewesen...

      Bafög hat er nie beantragt (zumindest habe ich nie ein Formular bekommen zum ausfüllen)...
      angeblich weil beide Eltern zusammen zu viel verdienen....en er es sowieso nicht bekommen hätte (..so zumindest seine Argeumente)

      Allerdings könnte nun, wenn seine Mutter nicht mehr arbeiten will (weil sie angeblich noch keinen Job gefunden hat) das Gesamteinkommen so gering werden, das er Bafög bekommen würde (das muss ich noch mal prüfen!)

      Die Studiengebühren hat er mir genannt...ist nicht so viel...eher das Studententicket ist so teuer...

      Bisher wohnt er bei seiner Mutter im Haus....wo er zukünftig wohnen wird ist mir noch nicht bekannt...möglicherweise beim neune Freund der Mutter...ich gehe davon aus, das dieser auf jeden Fall einge geeignetes Haus hat mit mindestesn 150qm...
      allerdings muss er dann zur Uni mit dem ICE fahren (was 2h dauert)....vorher ist er SBahn gefahren (was auch 2h gedauert hatte)

      hier stellt sich die Frage ob es einen Wohnvorteil gibt, wenn er umsonst dort wohnt....und keine Miete zahlt. (= Zuwendung von Dritten)
      ...und ob die Bahncard oder die Fahrtkosten hier Mehrbedarf sind....

      Wenn wir das bisherige Einkommen von beiden Eltern ansetzen , dann ist er schon in der höchsten Stufe (903-Kindergeld)
      Für mich alleine muss ich noch sehen wo ich mich hinrechnen kann....ich denke aber Stufe 5

      Der vorhandene Unterhaltstitel ist noch aus der Trennungsvereinbarung (da war er 16) ...und meine ExFrau hatte da kein Einkommen....
      Wen ich es nach dem heutigen Stautus berechnen lasse, dann würde ich 300 € weniger Unterhalt zahlen müssen....
      Da meine ExFrau inzwischen gut verdient (obwohl Sie nur 60% arbeitet bekommt Sie 3T€ Brutto)....aber der Wohnwert für (bereits um Zins und TIlgung bereinigt) liegt bei 1.000 €

      Grüße

      P.
    • hallo,

      du musst also Junior auffordern den Titel zurückzugeben bzw. Auf die Rechte daraus zu verzichten. Gleichzeitig forderst du ihn auf Bafög zu beantragen.
      Und dass du bis zu dieser Berechnung nur noch 50% des Unterhaltsbeitrages zahlst. Das andere gern als Darlehen, wenn er sich verpflichtet den überzahlten Betrag zurückzuzahlen.

      und dann solltest du dich mal schlau machen ob Junior nicht gezwungen werden kann in die Studie Pkv zu wechseln.

      denn niemand muss mehr zahlen als er nach seinem Einkommen zu zahlen hätte.
      und wenn er täglich ice fahren muss dann muss er auch die Kosten dafür tragen. Er kann sich ja auch ein Zimmer am Studienort mieten.

      hast du mal genau berechnet wie hoch der Unterhalt nach deinem Verdienst ist? Bzw. Wurde das zur Volljährigkeit gemacht?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich habe gerade mal gerechnet.

      wenn ich einen normalen Monat nehme, dann komme ich mit einer Standart-Berechnung (nur den Gehaltszettel verwendet) mit meinem anrechnbaren Einkommen auf die Stufe 4.
      D.h. der Unterhaltsanspruch meines Sohnes wäre bei 649 € (abzüglich Kindergeld zzgl. Sonderbedarf) ...wenn ich den Unterhalt allein zahlen muss....
      Theoretisch könnten bei einem normalen Verlauf auf Sonderzahlungen dazukommen (dann lande ich in Stufe 5)

      Allerdings bin ich in Kurzarbeit. sodass derzeit (und auch noch bis zum Jahresende) mindestens 20% weniger Brutto anfällt.
      D.h. für 2021 bin ich im monatlichen Verdienst in der Stufe 3 (ich gehe davon aus, das die Sonderzahlungen auch nicht ausbezahlt werden!)

      Bis zu welchem Einkommen der Eltern kann mein Sohn Bafög beantragen?

      Grundsätzlich stört mich am Unterhalt, das die KM so einfach ihre Arbeit niederlegen kann und bei ihrem Freund einziehen.....das Haus verkaufen und von diesem Geld leben....und dann keinen Unterhalt mehr zahlen soll (muss?)

      Im Gegenzug dazu darf ich meine Arbeitszeit nicht reduzieren.....oder einen schlechter bezahlten Job annehmen....(wenn es nicht unbedingt nötig ist...)
      anscheinend gibt es über 18 keine Erwerbsobliegenheit....(für die KMs)

      Grüße

      P.
    • Hallo Sophie,

      den Junior habe ich schon mal aufgefordert den Titel zurückzugeben....
      das will er (eher die KM) auf keinen Fall.

      Da ich ja schon seit 2 Jahren versuche hier von ihm (und seiner Mutter) die vollständigen Unterlagen zu bekommen, habe ich bisher den Unterhalt immer "unter Vorbehalt zur treuhändischen Verwaltung und bis zur Klärung der Rechtlage als Darlehen bezahlt".
      Ob das am Ende etwas bringt ist fraglich....er hat sich aber nie über den Text beschwert....
      Er behauptet zwar immer es fehlen Unterlagen von mir, aber das ist nicht der Fall...von seiner Mutter habe ich lediglich die Gehaltsabrechnung für einen Monat und den Steuerbescheid aus 2018.
      Vom Junior fehlt noch immer die Bestätigung, das er weder sonstige Einkünfte hat noch das er über Vermögen verfügt....(es kann durchaus sein, das er im letzen Jahr etwas geerbt hatte als sein Opa gestorben ist).

      Zur Volljährigkeit wurde keine neue Berechnung vorgenommen....das hat die KM immer (mangels Daten) hinausgezögert...bis ihre Planung fertig waren...und sie nun auf diese Wiese hofft um eigene Unterhaltszahlung herum zu kommen....

      Neben meinen Einkünften als Angestellter habe ich auch noch einige Gewerbe angemeldet.
      Diese machten aber in der Vergangenheit Verluste. ( auf dieser Basis sind dann auch Steuererstattunge geflossen...)
      Diese musste ich dem Finanzamt aber in 2021 zurückzahlen (waren auch 6000 €).....
      => soweit ich gelesenhabe kann das bei der Berechnung abgezogen werden....sodass mein EInkommen weiter runter geht...

      In den Vorjahren hatte ich auch immer hohe Krankheitskosten (die meine PKV nicht übernommen hat)
      => auch hier sind Steuererstattungen geflossen....(aber es ist ja komisch, wenn ich Krankheitskosten habe = Mehraufwendungen ...diese nicht abziehen kann, aber die darauf basierenden Steuererstattungen als EInkommen angerechnet bekomme....das ist ja dann eine Doppelbelastung)
      Dazu habe ich bisher nichts passendes in der Literatur gefunden...

      Grüße

      P.
    • Hallo,

      Ja,wenn dir Belastung nicht anerkannt wird, dann auch nicht die steuerstattung dafür.

      Dann lass dir von junior bestätigen, dass er auf die rechte aus dem unterhaltstitel vom xx.xx. vernichtet. Vollstrecken kann nur noch er und falls das kommt kann man dagegen klagen.

      Also junior sagen dass er ab 01.07. Nur noch Summe Stufe 3 minus komplette Kindergeld und ggf. Bafög bekommt. Und er muss jetzt sofort Bafög beantragen. Und er muss dir mitteilen was noch an Unterlagen von dir fehlt. Er muss es exakt benennen.

      Wenn du weniger als 30.000 netto im Jahr hast müsste er Bafög bekommen. Gib deine Daten mal in einen bafögrechner ein und gib an dass die Mutter kein Einkommen hat. Und der Betrag der da rauskommt den würde ich von der Stufe 3 such abziehen.

      Bislang hatten Mutter und Sohn keine eile da du ja friedlich gezahlt hast.

      Sophie
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    • Hallo Sophie,

      ich habe das mal eingegeben....(Bafög)

      Wenn ich bei mir 50.000 € Brutto eingeben (und bei der KM 0€) dann bekommt er noch 200 € bafög

      aber im Onlinerechner wird immer nach dem Einkommen vom VorVorJahr gefragt....

      Danke erstmal für deine Infos....
      und gute Nacht

      Grüße

      P.
    • hallo,

      ja, im Regelfall wird das Einkommen vom Vorjahr herangezogen.
      Aber es gibt einen aktualsierungsantrag der das aktuelle Einkommen berücksichtigt. Der sollte dann gleich mit beigefügt werden.

      aber damit hast du ja schon mal eine Hausnummer.

      und wenn Junior dann den Bafög Bescheid bekommt und dieser korrekt ist, dann kannst du ja ggf. Nachzahlen falls es doch weniger Bafög sein sollte.

      sophie
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    • hallo,

      rein theoretisch kann dies gemacht werden. Allerdings ist ein leistungsfähiger Dritter für den Unterhalt vorhanden. Nämlich Geldverlust.
      Es ist hier in meinen Augen immer die Frage, wie hoch ist die Ersparnis bei so etwas und wie teuer ist es das durchzusetzen. Denn das müsste ja Junior machen.

      deswegen ist es evtl. Sinnvoller nach der 3. Stufe 621-219 Kindergeld - 200 angenommenes Bafög zu rechnen und damit nur noch 202 € zu überweisen.
      Viel besser wird er vermutlich mit einem fiktiven Einkommen für die Mutter nicht dastehen, wenn überhaupt. Denn da werden ja beide Einkommen zusammengerechnet und Kindergeld und Bafög vor der prozentualen Aufteilung abgezogen.

      denn zu den 202 kommt ja ggf. Noch die Krankenversicherung. Aber die kann ja auch beim Bafög Antrag angegeben werden und da würde ich warten ob die berücksichtigt wird.

      sophie
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    • Mir geht es bei solchen Vorschlägen ja auch nicht vornehmlich darum, dass man am Ende Unsummen spart, sondern dem Kind auch begreiflich zu machen, dass die Mutter auch eine gewisse Pflicht hat und nicht nur Papa. Ich bin Freund davon mit dem Kind zu reden und zu sagen: "So siehts aus, das wäre möglich, also lass uns jetzt eine Lösung finden, die unsere beiden Interessen berücksichtigt.
    • hallo Max,

      die Intension von dir ist klar, verstehe ich auch.
      Problem ist dabei nur, dass Junior damit zwischen die Fronten gerät.
      Bei mir ist/war das ähnlich. Ich habe den Kids meine Daten komplett gegeben und anhand der alten Gehaltsdaten vom Vater ausgerechnet wie die Verteilung ist. Das habe ich dann den Kids so kommuniziert und erklärt, dass wenn ihr Vater nicht einverstanden sein sollte, er seine Unterlagen rausgeben müsse, damit es nach aktuellem Stand berechnet werden könnte. Diese Unterlagen gab es nicht und entsprechend zahle ich nach dieser Berechnung. Irgendwann kam von den Kids, Papa hat gesagt du müsstest/solltest mehr zahlen, das würde nicht stimmen. Darauf habe ich erklärt, dass Papa mir eine Berechnung und seine Unterlagen geben müsse, damit ich das mir ansehen kann. Und wenn das so ist, nachweislich, dann würde ich das ändern….es gab keine Unterlagen und keine Berechnung. Also zahle ich wie bisher. Passe es aber jedes Jahr ein wenig an.
      Es ist einfach schwierig für die Kids das alles durchzusetzen, wenn ein Elternteil die notwendigen Daten nicht geben will. Der Vater hat mal Mehrbedarf gefordert, als die Kids bei ihm lebten. Daraufhin habe ich erklärt, dass ich grundsätzlich bereit bin den Mehrbedarf mit zu finanzieren, habe aber gleich darauf hingewiesen, dass dieser nach Einkommen der Eltern zu qouteln sei und er bitte den Belegen für den Mehrbedarf seine Gehaltsunterlagen beifügen soll. Es kam keine Forderung mehr, da er mir gegenüber seine Daten nicht offen legen will. Und du bist halt als Elternteil der das vernünftig klären will immer in der Position dass die Kids unangenehme Gespräche mit dem anderen Elternteil führen müssen.

      hier würde ich einfach vorschlagen, dass Geldverlust drei Monate nach dem Umzug der Mutter einfach noch 100 € von seinem zahkbetrag abzieht und Junior mitteilt, dass die Mutter nun Anspruch auf alg I hat und Vermögen durch den Ausverkauf. Und Geldverlust deswegen davon ausgeht, dass die Mutter ihm die Differenz zahlen wird. Dann kann Junior sich mit der Mutter auseinandersetzen oder ohne das Geld auskommen.

      Sophie
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    • Hallo,

      AnnaSophie schrieb:

      Problem ist dabei nur, dass Junior damit zwischen die Fronten gerät
      das ist keine "Zukunftsmusik" sonder schon aktuelle Realtität.
      Gerne darf Man(n)/ Frau sich Gedanken darüber machen, woher der Anspruch des Sohnes kommt, dass der KV alleiniger Finanzie seiners Studiums sein soll... Gerne darf man auch darüber nachdenken, ob dem Sohn dass mit den Genen in die Wiege gelegt wurde (oder eher nicht) ;)

      Zur Situation:

      Ein Kardinalsfehler war wohl, mit Vollährigkeit des Juniors keine Titelherausgabe bzw. eine Titelabänderung angestrebt zu haben, aber dass ist vergossene Milch...
      Die aktuelle Verweigerung des Sohnes (=Titelinhaber!), den Titel nicht herausgeben zu wollen spricht für sich.
      Davon ausgehend, dass ein Unterhaltstitel solange rechtskräftig ist, wie er existiert sollte sich der TO vor Augen führen.
      Dem TO ist neben dem vorgeschlagenen Weg eines Gespräches anzuempfehlen, gegen den Titel anzugehen, (falls das Gespräch nicht den gewünschten Erfolg bringt).

      Das aktuelle Problem ist, das der Unterhaltstitel in definierter Höhe existiert und es nicht ganz einfach ist hier (Teil-)Zahlungen zurückzubehalten.
      Momentan kann man (meiner Meinung nach - als einzige Möglichkeit rechtssicher den KG-Betrag komplett abziehen.
      Beim "selbsterrechneten" Bafög-Betrag wird das schon schwieriger. Hier könnte Pfändung drohen...

      Im Moment bleibt (erstmal) nur (wenn ein Gespräch nicht zielführend ist), den Sohnemann anzuschreiben und verbindlich mit Fristsetzung um die BELEGHAFTE Offenlegung der Einkommenssituation der KM und die des Sohnes selber aufzufordern. Auch muß der Sohn aufgefordert werden, Bafög zu beantragen. Dazu ist er verpflichtet!!
      Sinnvoll ist es, bei der Forderung nach den Einkommensunterlagen diese genauer zu auszuformulieren; zB.:
      - beleghafte Offenlegung des Einkommens der letzten 12 Monate (bei nichtselbstständiger Arbeit)
      - beleghafte Offenlegung des Steuerbescheides UND der Steuererklärung des letzten Jahres (bei nichtselbstständiger Arbeit)
      - beleghafte Offenlegung von Kapitaleinkünften (usw.)
      - beleghafte Offenlegung über die Hausfinanzierung (Kreditverlauf/ Zins/ Tilgung)

      Das Ganze per Brief - mindestens als Einschreiben mit Rückschein an den Sohn schicken!
      Keine eMails, Kein WhatsApp!

      Wenn(!) es die Situation hergibt kann man auch die KM anschreiben....
      Keinesfalls(!!) sollte man sich auf Diskussionen und/ oder Scharmützel mit dem neuen Partner der KM einlassen- der spielt hier in dieser Auseinandersetzung absolut keine Rolle...

      Falls hierauf keine Reaktion erfolgt bleibt wohl nur der Gang zum (guten) Familienrechtler...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Max,

      ja ich gebe dir da recht.
      Bei der Unterhaltsverhandlung (zur Scheidung) wurde von der KM bereits das maximale "herausgeholt".
      Sie hat vor Gericht (nachweislich) gelogen und ihr Einkommen heruntergerechnet.
      => was den Richter aber nicht interessiert hat...
      In diesem Fall hat Sie das Recht voll ausgenutzt und auf die Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle und SüdD-L. gepocht...weil das zum dem Zeitpunkt für Sie gut und günstig war.
      Alle Argumente von mir (oder eine faire Verteilung) wurden nicht berücksichtigt.

      Nun aber könnte ich (ebenfalls mit Berufung auf die DD-Tabelle und die Urteile zum Unterhalt) hier meinen Anteil kürzen...was aber dazu führt, das Sie auch bezahlen müsste.
      Plötzlich bezeichnet Sie diese Regelungen als "unfair" und verzögert die Neuberechnung indem Sie die geforderten Unterlagen nicht bringt.

      Ich habe schon in 2019 versucht eine Neuregelung mit meinem Sohn zu finden.
      Dieser hat sich aber (wohl durch die Mutter indoktiniert) geweigert mir entgegen zu kommen.
      Mein Interesse ist es , hier eine faire Lösung zu finden in der sich beide Eltern entsprechend am Unterhalt beteiligen.
      Sein Interesse ist es aber nur, von mir den gleichen Betrag weiter zu bekommen und seinen "Titel" behalten zu können.
      Als letztes Argument von ihm (da er rechtlich ja nichts einwenden kann) kam dann die Aussage: "wenn ich weniger zahle, dann werden wir uns nicht mehr treffen können"

      Ich habe ihm immer wieder Brücken gebaut und ihm die Möglichkeit gegeben einen eigenen Vorschlag zu machen.
      Aber er will entweder mehr...oder auf jeden Fall den jetzigen Status beibehalten.

      Ich habe auch schon über meinen Anwalt die fehlenden Unterlagen eingefordert.
      Aber auch hier wird wieder dadurch verzögert, das die KM nichts schickt (oder nur spärlich) aber dann im Gegenzug immer behauptet es fehlen noch Unterlagen von mir.
      Meine Daten sind vollständig (von 2019 bis 2021) übermittelt worden.

      @Kakadu59
      ...ich denke nicht, das ein weiteres Gespräch zum Erfolg führt, da sich ja nun auch der neue Freund eingeschaltet hat und die Bereitschaft zu einer Einigung dadurch weiter schwindet.

      Die Unterlagen zur Einkommensberechnung der KM wurden zwar angefordert (von meinem RA) aber soweit ich das nachgeprüft habe nicht in der detialierten und deutlichen Form wie von dir vorgeschlagen.
      Sodass die KM nicht wirklich unter Druck war die Sachen auch zu schicken.
      Zusätzlich hat mein Anwalt die Sache dann nicht mehr mit Nachdruck weiterverfolgt.
      Obwohl ich ihm jeden Monat eine Erinnerung geschrieben hatte und ihn aufgefordert habe entweder mit zu sagen was er von mir noch braucht, oder die fehlenden Daten bei der KM bzw. meinem Sohn noch mal einzufordern ...und wenn das alles da ist, dann sich darum zu kümmern , das der Unterhalt neu berechnet wird....
      Ichhabe ihm auch gesagt, das es unzureichend ist, wenn wir den Steuerbescheid haben und eine Gehaltsabrechnung...da die KM inzwischen den Job gewechselt hat (somit gut 1.000 € mehr verdient als auf der bisher vorgelegten Abrechnung...und nun auch noch weniger arbeitet) ...und das wir auch den Arbeitsvertrag oder mind. 12 Monatsabrechnungen brauchen, da Sie mit Sicherheit auch Zusazuzahlungen erhält....

      Das mit dem guten Familienrechtler ist so eine Sache....
      den ersten Anwalt habe ich schon rausgeworfen, da dieser sehr teuere Fehler gemacht hat....(siehe die alten Posts von mir)
      der aktuelle RA war da schon besser....(und bisher habe ich ihm auch da vertraut...)
      aber inzwischen zeigt sich mal wieder das ich alleine die Angelegenheit besser hinbekommen hätte (auch dank euerer Hilfe!)

      Grüße


      P.
    • hallo,

      wie gesagt der Anwalt muss,ist Junior schreiben. Junior ist in der Pflicht die Unterlagen der Mutter beizubringen.

      ich würde dem Anwalt sagen, dass er junior nachweislich anschreiben soll. Im Brief steht dass Junior bis dann und dann (14 Tage) die Unterlagen der Mutter einzureichen hat. Detaillierte Auflistung. und bis zu dem Zeitpunkt auch den Verzicht auf den Titel erklären soll. Sofern das nicht geschieht wird der Unterhalt einbehalten, bis zur Beibringung der Unterlagen und der Verzichtserklärung.

      und netterweise noch den Hinweis geben, dass sofern Junior den Unterhalt versucht zu pfänden eine vollstreckungsabwehrklage eingereicht werden wird, deren Kosten Junior zu tragen hat, da er nicht seinen Verpflichtungen nachkommt.

      und gleich noch darauf verweisen, dass Junior bitte aufgrund deiner finanziellen Situation bis, gleicher Termin, Bafög zu beantragen hat und den Bescheid nach Erhalt vorzulegen hat.

      und du kannst Junior noch sagen, diese Entscheidung fiel dir jetzt leicht, da Junior anschließe Beziehung vom Geld abhängig macht. Dann müsse er eben lernen, dass er das Geld bekomme kann, seinen Pflichten dafür nachzukommen hat. Denn du würdest dich von ihm nicht unter Druck setzen lassen (dann können wir uns nicht mehr sehen)…anscheinend muss Junior dringend lernen, dass so was Konsequenzen hat.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      was ich gerade noch gefunden habe:

      In der Verhandlung 2014 wurde eine Veränderung des Verlgeiches vereinbart, sobald sich 10% Einkommensänderungen ergeben.
      Im schriftlichen Protokoll war diese Vereinbarung aber nicht enthalten.
      Ich habe das bei meinem damaligen RA angemahnt und ihn aufgefordert das ändern zu lassen...
      => was aber nicht geschehen ist....

      ...aber zurück zu jüngeren Vergangenheit

      Der neue Anwalt hat dann in 02.2018 detailiert die letzten 12 Verdienstabrechnungen , die GuV der letzen 3 Jahre, und die Steuerbescheide der letzen 3 Jahre angefordert.
      ...mit einer Frist von 16 Tagen.

      Im August hat mein RA die noch fehlenden Unterlagen noch mal angemahnt und auch die Beleg zum Studium angefordert.
      und noch mal eine Frist bis zum Anfang Sept. 2018 gestellt.

      Im Oktober 2018 hat mein Sohn dann erstmal signalisiert, das "er bereit ist mit mir zu reden"......
      Das Gespräch ist aber wie bereits geschildert verlaufen....(hat der KM aber Zeit verschafft..)

      Zum Ende der Frist meines RA kam dann ein Schreiben von dem neuen Anwalt meines Sohnes.
      Der hat dann gleich noch mal die Gehaltsabrechnungen angefordert...
      (meine vollständigen Unterlagen hatte ich wie gefordert ja zum Stichtag vor einem Jahr geschickt...)
      Die KM hatte zu diesem Zeitpunkt (inkl. des viel zu gering bewerteten Wohnvorteils) ein relevantes Einkommen von 2.500 €
      (laut dem Anwalt meines Sohnes)

      Mein Ra hat dann noch mal die falsche Wohnwertberechnung bemängelt und die erneute Forderung von Belegen zurückgewiesen.
      Und noch mal eine Frist bis Oktober gestellt...

      In 2019 hat sich nichts ergeben...es kamen keine Unterlagen von der KM und auch mein Anwlat hat nichts gemacht.
      Erst im Febr. 2020 hat er wieder an den andernen RA geschrieben.

      Mein Sohn selbst hat dann, wieder mal Nachweise von mir eingefordert.
      Die haben wir ihm dann zum Stand Ende 2019 geschickt und mein RA hat noch mal die fehlenden Unterlagen angemahnt.
      Im April 2020 kam dann (über den andern RA) eine Antwor mit einigen Belegen.
      (die aber unzureichend waren)

      Soweit ich nun die Unterlagen überblicke hat sich dann in 2020 auch nichts mehr getan.
      Mein Ra hat nun im Juni 2021 eine neue Berechnung gemacht (auf Basis der vorliegenden Werte) und gleichzeitig bis zum 10.06. einen Nachweis über das Praxissemester (das gerade stattfindet) angefordert. => und über die Einkünfte die er hier erzielt! (Und auch einen Nachweis über die Bemühungen einen vergüteten Praktikumplatz zu finden)
      (wobei ich mitbekommen habe, das er ein unentgeltliches Praktikum beim Arbeitgeber seiner Mutter macht!...obwohl alle seine Studienkollegen ein bezahltes Praktikum haben)
      Wir haben auch noch mal meine aktuellen Verdienstbescheinigungen übermittelt und alle vorliegenden Steuerbescheide von mir.
      Sowie den Nachweis, das ich in Kurzarbeit bin.
      Und eine Neuberechnung des Unterhalts mit der Frist bis zum 10.06.2021 (um zu erklären den Titel abzuändern und die Nachweise zum Studium zu bringen)

      Für euch sicher zu viel sinnlose Info...(und sehr viel vergossene Milch...)
      aber es hilft mir das selbst mal zeitlich zusammenzustellen und zu sehen wo man das "hat schleifen lassen".

      Grüße

      P.
    • Was mir dazu dann noch einfällt ...
      und ich gerne als Frage hier "reingebe":

      Meine ExFrau zieht zu ihrem neuen Freund.

      Da Sie dort ja unentgeldlich wohnt müsste ihr ja dann auch ein Wohnvorteil zugerechnet werden
      Wenn ja wie berechnet sich dieser dann?

      Wenn mein Sohn dann dort wohnt (auch ohne Miete zu zahlen) hat er dann auch ein fiktives Einkommen?
      ...und gilt das dann als "extern untergebracht"

      (...und könnte der "Neue" das dann umgehen, wenn er einen Mietvertrag macht?....ich will ihn aber darauf nicht mit der Nase stossen...)

      Laut meinen Recherchen ist es unwahrscheinlich, das die KM im neuen Wohnort keinen Job findet.
      (...ausser Sie sucht nicht wirklich...)....Sie könnte ja heute schon suchen, dann gäbe es keine Zeit ohne Einkommen!
      Dann muss Sie doch nach 3 Monaten Arbeitslosengeld beantragen...(und hatt dann wieder ein "Einkommen")

      Wenn der Mann arbeitslos wird (unverschuldet) dann wird angenommen, das dies nur vorübergehend ist und für diese Zeit Rücklagen gebildet wurden, sodass der Unterhalt ungekürtz weiterbezahlt werden muss (für mindestens 6 Monate) ....
      Kann es dann wirklich sein, das die KM ihren Job selbst kündigen kann und dann ab sofort keine Unterhaltspflicht mehr besteht?!

      Und wie kann man die Argumentation aufbauen, wenn man das fiktive Einkommen für "einem Dritten den Haushalt führen" ansetzen möchte?

      Es kann nun auch sein, das die KM in 2022 auf 450€/Basis bei ihrem Freund arbeitet....
      oder die beiden eine Konstellation ausarbeiten die zu einem sehr geringen EiInkommen bei der KM führt....
      Da ab 21 ja keine gesteigerte Erwerbsobligenheit besteht scheint Sie das ja zu dürfen.....(was mich natürlich benachteiligt)
      ...aber gab es da nicht einen § der sowas regelt?
      Dann müsste das ja für mich auch gelten?
      D.h. kann ich denn meine Arbeitszeit auch reduzieren (solange am Ende noch der Mindestunterhalt für den Sohn übrig bleibt)?

      Wie werden Einkünfte einer GmbH berücksichtigt, die ich parallel habe (derzeit macht die keinen Gewinn)....

      Gute Nacht

      P.