Clausutis, wenn der Mindestunterhalt - wie dann auch immer - tituliert ist, kann die KM den "überschießenden" Betrag noch lange nachfordern.
Hatten wir hier im Forum doch auch schon öfter, erst werden Rückstände durch Zwangsvollstreckung der UV-Kasse (?) abgebaut und anschließend vollstreckt der Titelinhaber (die KM) die Differenz.
P.S. das mit der Aktivlegitimation wird ja nicht mal in streitigen Verfahren beachtet.
Tanja
Hatten wir hier im Forum doch auch schon öfter, erst werden Rückstände durch Zwangsvollstreckung der UV-Kasse (?) abgebaut und anschließend vollstreckt der Titelinhaber (die KM) die Differenz.
P.S. das mit der Aktivlegitimation wird ja nicht mal in streitigen Verfahren beachtet.
Tanja