Hallo,
ich habe mal eine sehr spezielle Frage in die Runde.
Ich bin geschieden und habe einen 5 jährigen Sohn (geteiltes Sorgerecht). Ich sehe meinen Sohn während begleiteten Umgängen.
Ich habe zuerst Zahnmedizin studiert und daran anschließend Humanmedizin (beide Studiengänge sind notwendig zum Erreichen des Facharztes der Mund-Kiefer und Gesichtschirurgie). Ich habe auch neben dem Studium der Humanmedizin als Assistenzzahnarzt gearbeitet. Aufgrund des Anspruches des Humanmedizin-Studiums ist dies allerdings nicht mehr möglich.
Meine Ex-Frau erhält nun Unterhaltszahlungen von der Unterhaltsvorschusskasse.
Die Unterhaltsvorschusskasse akzeptiert nun das Zweitstudium Humanmedizin nicht, mit der Begründung, ich habe ja schon als Assistenzzahnarzt gearbeitet.
Sie möchte nun, dass ich einen Titel (Verpflichtungsurkunde) unterschreibe und eventuell stunden sie mir die Beträge.
Anderfalls gehen sie vor Gericht.
Ich möchte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen (keine Stundung und keine Unterschrift in Bezug auf die Verpflichtungsurkunde), mit der Begründung, dass Studenten nicht unterhaltspflichtig sind. Zudem werde ich versuchen in den Semesterferien zu arbeiten und einen Teil des Unterhalts zu zahlen.
Was ist eure Meinung dazu? Wie stehen meine Chancen?
Ich bedanke mich!
ich habe mal eine sehr spezielle Frage in die Runde.
Ich bin geschieden und habe einen 5 jährigen Sohn (geteiltes Sorgerecht). Ich sehe meinen Sohn während begleiteten Umgängen.
Ich habe zuerst Zahnmedizin studiert und daran anschließend Humanmedizin (beide Studiengänge sind notwendig zum Erreichen des Facharztes der Mund-Kiefer und Gesichtschirurgie). Ich habe auch neben dem Studium der Humanmedizin als Assistenzzahnarzt gearbeitet. Aufgrund des Anspruches des Humanmedizin-Studiums ist dies allerdings nicht mehr möglich.
Meine Ex-Frau erhält nun Unterhaltszahlungen von der Unterhaltsvorschusskasse.
Die Unterhaltsvorschusskasse akzeptiert nun das Zweitstudium Humanmedizin nicht, mit der Begründung, ich habe ja schon als Assistenzzahnarzt gearbeitet.
Sie möchte nun, dass ich einen Titel (Verpflichtungsurkunde) unterschreibe und eventuell stunden sie mir die Beträge.
Anderfalls gehen sie vor Gericht.
Ich möchte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen (keine Stundung und keine Unterschrift in Bezug auf die Verpflichtungsurkunde), mit der Begründung, dass Studenten nicht unterhaltspflichtig sind. Zudem werde ich versuchen in den Semesterferien zu arbeiten und einen Teil des Unterhalts zu zahlen.
Was ist eure Meinung dazu? Wie stehen meine Chancen?
Ich bedanke mich!