Berechnung Unterhalt / Aufforderung Nachweise

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    • Berechnung Unterhalt / Aufforderung Nachweise

      Hallo liebe Experten!
      Gerne würde ich eine Empfehlung haben für meien Situation:
      9 Jahre nach Trennung hat mich die Kindesmutter (1 gemeinsamer Sohn/10J) aufgefordert Gehaltsnachweise zu erbringen für mich+ meine neue Freundin+ Mietvertrag.
      Habe bisher Unterhalt gezahlt (550€/Monat/Netto ca. 3100Monat).KM arbeitet nur noch halbtags + will mehr für Klavierunterricht etc und alles mal berechnen lassen.
      Zusätzlich habe ich eine Nebentätigkeit als Selbstständiger, mit unterschiedlichen Einkünften/Jahr. Dazu kommt, dass ich ab 1.7. arbeitslos seien werde...
      Sollte ich unkommentiert die 12 Belege+Steuerbescheid ihr schicken?
      Sie droht mit Anwalt? Brauche ich direkt auch einen Anwalt?
      Bisher habe ich immer großzügig gezahlt+ 1000km Spritkosten /Wochenende investiert dachte ich?
      Was hat meine unverheiratete Freundin damit zu tun?
      Danke für Rückmeldungen
    • Hallo,

      Zum einen muss es eine in sich geschlossene Aufstellung nebst belegen sein.
      Also jeden Monat auflisten was du netto hast plus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit plus Steuererstattung.
      Bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit natürlich steuern etc. Abziehen.
      Diese Gesamtsumme der Einkünfte durch 12 teilen. Das ist dein durchschnittliches netto.
      Von diesem kannst du berufsbedingt Aufwendungen abziehen und zus. Altersvorsorge.

      Und gleich darauf hinweisen, dass du ab Juli arbeitslos bist.
      Existiert ein Unterhaltstitel?

      Hobbys sind aus dem Unterhalt zu zahlen.

      Wer hat die Entfernung geschaffen?

      Deine Freundin, lebt ihr zusammen? Falls ja, kann ein Gericht deinen Selbstbehalt kürzen, weil Synergieeffekte, sprich haushaltsersparnis. Die Einkünfte deiner Freundin musst du nicht offen legen.

      Sophie


      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi,

      mein Hinweis wäre, dass du dir überlegen kannst nach dieser Berechnung deine Überweisung in den geschuldeten Unterhalt und deinen weiteren Anteil aufzuteilen, damit die Mutter sieht, was ihr wirklich zusteht. 550 EUR sind schon viel, da müsstest du ordentliche Erträge aus deiner Selbstständigkeit einfahren. Bei Arbeitslosigkeit wird häufig davon ausgegangen, dass du für sowas Rücklagen bilden musst (6 Monate). Ist zwar weltfremd, gerade wenn man wenig hat, wird aber trotzdem erwartet.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Nick,

      Sophie hat schon vieles geschrieben.
      Einen Mietvertrag musst Du niemandem vorlegen. Vermutlich hat die KM von irgendeinem JA-Vordruck "abgeschrieben".
      Auch das Einkommen Deiner Freundin hat sie nicht zu interessieren.

      Klavierunterricht wäre unter Umständen Mehrbedarf, für den Du dann aber nur anteilig haften würdest. Wenn Du allerdings schon mehr als den Unterhalt lt. Deiner Einkommensgruppe zu leisten wäre, zahlst, würde ich die Mutter darauf verweisen.

      Die Einkommensberechnung hat Sophie schon dargestellt.
      Die Arbeitslosigkeit wäre erst mal nicht zu berücksichtigen, da sie nicht länger als 6 Monate andauern sollte. Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist anhand des Durchschnitts der letzten drei Jahre zu berechnen und erhöht dann Dein monatliches unterhaltsrelevante Einkommen.

      Ich schließe mich auch der Frage nach dem Titel an.

      Gruß Tanja
    • Hallo und Danke für die vielen netten Antworten.
      Werde also die letzten 12 Gehaltsabrechnung + die Steuererklärungen aus 19 +2017/18 parat halten.Daraus sollte ja hervorgehen, was ich am Ende zusätzlich durch Selbständigkeit verdient habe. 2020 liegt noch nicht vor.

      Einen Titel gibt es bisher nicht.
      Die Entfernung wurde durch meine Exfreundin geschaffen.
      Die Fahrerei 1000km alle 2-3 Wochen bleibt an mir hängen...

      Aber wenn ich es richtig sehe, muss ich Ihr die Sachen zukommen lassen, und nur wenn Ihre Forderung höher liegt,und ich daran Zweifel habe, sollte ich selber eine Berechnung anstreben.

      Wie oft kann Sie eine Berechnung eigentlich neu anstreben? Verdiene nach der Arbeitslosigkeit wahrscheinlich anders, bzw hoffentlich mehr.

      Danke für die schnellen Rückmeldungen
    • hallo,

      normalerweise alle 2 Jahre. Bei begründetem Nachweis auch früher. Der Beginn einer neuen Arbeit wäre so etwas.

      Die Berechnung solltest du auch selbst überprüfen und vor allem alle abzugsposten mitteilen. Für die selbständige Tätigkeit darfst du auch 23% für die zus. Altersvorsorge abziehen. Hast du zus. Altersvorsorge?
      und vergiss nicht die Kosten für die Selbständigkeit auch zu berücksichtigen.
      Wobei, wieviel Stunden arbeitest du dafür zus. Zu deiner Angestellten Tätigkeit?

      normalerweise ist es so, dass der umgangselternteil die Kosten für das holen und bringen zu tragen hat. Bei dir hat die ex aber die Entfernung geschaffen. Das hälftige Kindergeld ist für die Kosten des Umgangs gedacht. Wenn das nicht ausreicht kann der selbstbehalt maßvoll erhöht werden oder die Kosten vor Berechnung des kindesunterhalt vom bereinigten Einkommen abgezogen werden.

      hast du damals dem Umzug zugestimmt?

      Sophie
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    • So eine schnelle Antwort, wow...
      Altersvorsorge habe ich keinen extra.
      Bzgl der Selbständigen Tätigkeit mache ich eine Einnahmen/Ausgaben Liste für die Steuer, der Gewinn am Ende ist ja in der Steuererklärung sichtbar.
      Stunden/Monat sind wechselnd, ich denke im Schnitt 25h/Monat an Wochenenden etc.
      Umzug habe ich nicht explizit zugestimmt. Habe damals über das Jugendamt versucht einen Umgangsregelung vorher festzulegen...lief eher nicht gut, jetzt ist mein Sohn 10,und kann selber sagen was er will...
      Halbes Kindergeld für die Fahrkosten kommt ja so mäßig nur hin, aber wg 30€ werde ich nicht streiten...
      Danke für die Rückmeldung
    • hallo,

      ja, ich kann verstehen, dass du nicht streiten willst wegen den Fahrtkosten. Aber ich würde das als abzugsposition aufführen. Selbst wenn es nicht berücksichtigt wird und du das nicht einforderst. Also über das Jahr 52 Wochen/ 3 = duechschnittliche Anzahl der Fahrten x 0,30 x hin und Rückweg.

      Dazu dann noch zus. Altersvorsorge, das sind 4% vom Brutto bzw. 23 % für die selbständige Tätigkeit. Und dafür auch einen entsprechenden Vertrag abschließen.

      Und die berufsbedingten Aufwendungen nicht vergessen. Diese hängen vom zuständigen olg an, womdas Kind wohnt. Entweder 5% pauschal vom netto oder nach Aufwand. Hier kannst du hin- und Rückweg angeben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!