Unterhalt bei volljährigem Kind mit eigenem Hausstand bei höheren Wohnkosten in Großstadt

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    • Unterhalt bei volljährigem Kind mit eigenem Hausstand bei höheren Wohnkosten in Großstadt

      Hallo Zusammen,

      es gibt folgendes Problem:

      Das volljährige Kind studiert in Berlin.
      Lt. Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Unterhalt 860 Euro (abzügl. BaföG und gef. Kindergeld).



      In dem festgesetzten Betrag sind Wohnkosten in Höhe von 375 Euro enthalten.

      Das Problem: Es ist kein Wohnraum für diesen Betrag in Berlin zu finden. Es werden zwar vereinzelt WG-Zimmer in diesem Preissektor angeboten, aber aufgrund der Vielzahl der Berwerber war dies bisher immer aussichtslos.
      Es wurden Studien vorgelegt, dass die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers in Berlin 500 Euro beträgt. Weiterhin vorgelegt, dass Studentenwohnheime Wartelisten mit 3.000 Bewerbern haben. Die Bewerbungen im Studentenwohnheim waren ebenfalls nicht erfolgreich.

      Dies erkennt die Gegenseite alles nicht an, obwohl die Kosten für den Wohnraum in Höhe von 460 Euro unter der Durchschnittsmiete von 500 Euro liegen.

      Gibt es hierzu schon Entscheidungen (Beschluss/Urteil) von Gerichten, dass bei Wohnraum in Ballungsgebieten aufgrund höheren Wohnraumkosten höherer Unterhalt zu zahlen ist?

      Der Studienort ist Berlin, weil das Studium nur an fünf Universitäten angeboten wird. Studium ist ein NC-Studiengang.


      Ich wäre sehr froh, wenn hier jemand helfen könnte.

      Danke und LG
      Sabine
    • hallo,

      zum einen ist das momentan so, dass niemand in die Uni muss und damit ist es egal womit studies wohnen, da alles online stattfindet.

      und zum anderen gibt es beispielsweise in Eberswalde studi-wo-Zimmer für 200 € Kaltmiete im Monat. Das ist im Umland von der Berlin. Und ca. 30 min von Eberswalde bis Berlin hbf mit dem Zug erreichbar.

      ich glaube der Studi muss sich einfach davon verabschieden, dass er im hippen Bezirk leben muss. Oder er jobbt nebenher um die Differenz zu haben.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die Vorlesungen finden momentan online statt. Das Studium läuft aber nicht erst seit Corona.
      Die Prüfungen finden ausserdem weiterhin in Berlin statt.
      Unterkunft wegen Corona kündigen und nach der Pandemie wieder eine Unterkunft suchen ist auch keine Lösung, zumal im nächsten Semester einige Prüfungen anstehen. Die Möbel müssten ebenfalls zwischengelagert werden.

      Eberswalde liegt in einem anderen Bundeland, in Brandenbur und mit dem Semestertiket ist die Uni von Eberswalde nicht erreichbar.
    • hallo,

      ja, Eberswalde liegt außerhalb des Semesterticket. Allerdings gibt es dafür Anschlusskarten, wohl auch für Semestertickets. Und zum anderen ist das nur ein Beispiel, dass es man nicht nur direkt in Berlin mieten muss. Und die Prüfungen haben bis einschließlich des ws20/21 online stattgefunden. Und vermutlich werden diese auch im ss21 online stattfinden. So zumindest einige Hochschulen in Berlin.

      Und ja, aber es ist egal ob man in Berlin oder Brandenburg im Umland wohnt. Das geht fast in einander über.

      hat Junior sich beim Wohnheim des studierendenwerks auf die Warteliste setzen lassen?
      Da gibt es Zimmer bis 370€ bei 6 Monaten Wartezeit und die wohnungsbörse bietet auch mindestens 1 Zimmer unter 400 €.
      Und wg-gesucht sehe ich auch schon 5 Zimmer unter 400 €.

      Und meine Tochter muss 600 € warmmiete zahlen. Sie hat sich einen nebenbei neben dem Studium gesucht und nicht versucht noch mehr Geld von den Eltern zu bekommen.
      sie muss sparsam leben, aber es funktioniert.


      Kann ich davon ausgehen dass du die Mutter bist?
      Wohnst du auch in Berlin?
      wenn ja, warum wohnt Junior nicht bei dir?
      warum kümmert sich Junior nicht selbst und sucht das Gespräch mit dem anderen Elternteil?
      bafög kommt nicht infrage?

      wenn Junior sich nicht mit beiden Elternteilen auseinander setzt würde ich mich als anderes Elternteil auch weigern weitere Kosten zu tragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      nein, die Prüfungen haben in diesem Studiengang nicht online stattgefunden. Sogar im März 2020 haben die Prüfungen nicht online stattgefunden.

      Das Problem sind die Wartezeiten bei den Stutenwohnheime. Man bekommt wohl kaum ein WG-Zimmer wenn man sagt, dass man aber nur Übergangsweise eins benötigt, weil man auf die Zusage vom Studentenwohnheim wartet. Da sind im Übrigen auch noch Kündigungsfristen einzuhalten

      Ich wohne nicht in Berlin. Deshalb kann Junior auch nicht bei mir wohnen. Warum der Studienort Berlin ist, habe ich oben geschrieben.

      Günstigere WG-Zimmer werden angeboten, das habe ich auch nie bestritten. Aber bei der Wohnungsnot in Berlin ist es ein Sechser im Lotto eine von den günstigeren Wohnungen zu bekommen.

      Das haben wir alles schon probiert.


      Habe ich bereits im Einganspost geschrieben:




      Das Problem: Es ist kein Wohnraum für diesen Betrag in Berlin zu finden. Es werden zwar vereinzelt WG-Zimmer in diesem Preissektor angeboten, aber aufgrund der Vielzahl der Berwerber war dies bisher immer aussichtslos.
      Deine mit Sicherheit gut gemeinten Ratschläge haben wir alle durch.
      Ich habe nach gerichtlichen Entscheidungen gefragt, nicht nach Ratschlägen, die wir alle selbst schon unternommen haben.
      Deshalb bin ich auch mit der Diskussion mit dir raus. Bringt uns nämlich leider nicht weiter.
    • hallo,

      ich habe mal gegoogelt und keine Entscheidung in deinem Sinne gefunden.

      meine Fragen hast du leider auch nicht beantwortet.

      insofern fürchte ich, dass Junior wie viele eben nur mit 360 € (869 € Unterhalt - 500 € Miete) monatlich auskommen muss.


      Sophie

      P.S. Zwei neugierige Fragen zum Schluss: wie lange studiert Junior schon und wo sind die anderen Unis, die den gleichen Studiengang anbieten, ich meine in welchen Städten.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AnnaSophie () aus folgendem Grund: P.s. Eingefügt

    • Hallo Sophie,
      kann es sein, dass du nicht richtig liest? der Pauschalbetrag ist 860 Euro (abzügl Bafög) und nicht 869 Euro.

      Die Miete beträgt 460 Euro und nicht 500 Euro. 500 Euro ist die durchschnittliche Miete für WG-Zimmer in Berlin.

      Da ich abzügl. Bafög geschrieben habe, kannst du davon ausgehen, das Bafög (anteilig) gezahlt wird.
      Steht alles im Eingangspost.

      Trotzdem danke fürs Googlen. Habe ich auch schon versucht.
    • Moin,

      OLG Jena, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 UF 340/15 schrieb:

      Der beanspruchte Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung ist nicht anzuerkennen. Der angemessen Bedarf des volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt nach den vorgenannten Leitlinien in der Regel 670 €. Darin enthalten sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €. Dieser Betrag kann im Einzelfall angesichts der Mietkosten in Universitätsstätten zu knapp bemessen sein, so dass eine Anhebung des Regelunterhalts im oberen Einkommensbereich in Betracht kommt (Wendl/Dose/Klinkhammer, 9. Auflage, § 2 Rn. 228). Vorliegend ist jedoch nicht von überdurchschnittlichen Mietkosten auszugehen. Zu Recht rügt die Beschwerdeführerin, die Antragstellerin habe sich bei ihrer Suche nach Wohnraum auf angebotene Wohnungen beschränkt und nicht um ein Zimmer bemüht. Wer - wie die Antragstellerin - über den Normalbedarf hinausgehenden Mehrbedarf geltend macht, muss im Einzelnen darlegen und beweisen, worin der Mehrbedarf besteht. Die unter Anlage A 3 aufgelisteten Anschriften belegen Mietangebote für Wohnungen, jedoch nicht für Zimmer. Es ist für einen Studierenden nicht unzumutbar, sich um Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim zu bewerben, sondern allgemein üblich. Gründe, warum das im Fall der Antragstellerin anders sein soll, werden nicht vorgetragen.
      da ist ein Urteil.
      Dass hier ein Elternteil als "Gegenseite" bezeichnet wird...naja. Da würde ich als "Gegenseite" auch wenig Lust auf eine problemorientierte Lösung haben.

      Tanja
    • Moin,

      eine Antwort auf die Frage, weshalb ein WG-Zimmer etwas weiter außerhalb nicht zumutbar ist, wurde nicht geliefert. Als "Gegenseite" würde ich in einem streitigen Verfahren WG-Zimmer im Umland raussuchen, die erschwinglich wären, und den Studierenden darauf verweisen, dass eine Fahrzeit von z.B. einer halben Stunde (Berlin und Umland haben einen guten ÖPNV) durchaus zumutbar sein dürfte. Kleine Frage am Rande: Die "Gegenseite" ist in diesem Fall nur ein Elternteil, weil nur ein Elternteil gegenwärtig zahlt?
    • Hallo Tanja,

      danke für die gerichtliche Entscheidung. Kleiner Hinweis: Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss.

      Dieser Betrag kann im Einzelfall angesichts der Mietkosten in Universitätsstätten zu knapp bemessen sein, so dass eine Anhebung des Regelunterhalts im oberen Einkommensbereich in Betracht kommt (Wendl/Dose/Klinkhammer, 9. Auflage, § 2 Rn. 228)
      Berlin ist eine Universitätsstadt.


      Vorliegend ist jedoch nicht von überdurchschnittlichen Mietkosten auszugehen. Zu Recht rügt die Beschwerdeführerin, die Antragstellerin habe sich bei ihrer Suche nach Wohnraum auf angebotene Wohnungen beschränkt und nicht um ein Zimmer bemüht. Wer - wie die Antragstellerin - über den Normalbedarf hinausgehenden Mehrbedarf geltend macht, muss im Einzelnen darlegen und beweisen, worin der Mehrbedarf besteht.
      Es wurde sich um ein Zimmer im Studentenwohnheim bemüht (nachweisbar), eigene Anzeigen geschaltet (nachweisbar) und sich selbstverständlich auch auf angebotene freie WG-Zimmer beworben.

      Die Zimmer im Umland von Berlin sind nicht günstiger. Wohnraum in einem anderen Bundesland, wie von Sophie vorgeschlagen, führt ebenfalls zu Mehrkosten, weil das Semesterticket nur in Berlin gültig ist und entsprechende Fahrkarte dann gekauft werden muss. Die Fahrtzeit ist hier nicht das Problem.

      Gerne noch einmal: Der Durchschnittsmietpreis eines WG-Zimmer liegt in Berlin aktuell bei 500 Euro (kann im Internet nachgelesen werden).
      Die zu zahlende Miete liegt mit 460 Euro unter dem Durchschnitt.

      Deshalb als "Gegenseite" bezeichnet, weil der Unterhalt schon mehrfach ohne Begründung eingestellt wurde und gepfändet werden musste. Aktuell wird gerade ebenfalls kein Unterhalt gezahlt.
      Immatrikulationsbescheinigungen wurden ohne Aufforderung jeweils zu Semesterbeginn vorgelegt. Leistungsnachweise sind ebenfalls vorgelegt.

      Es wird wohl leider erneut auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.


      LG Sabine
    • Hallo Sabine

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Kleiner Hinweis: Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss.
      ach, wirklich? Wenn Du so detailverliebt bist, hätte Dir eigentlich auch klar sein müssen, dass es vermutlich im Familienrecht seit einiger Zeit nur noch "Beschlüsse" über Unterhalt gibt?
      Jurastudent?

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Berlin ist eine Universitätsstadt.
      Wirklich? Und ich dachte, Berlin ist letzte Provinz...
      Meine Freundin hat voriges Jahr für eines Ihrer Kinder (mit Durchhaltevermögen) ein Zimmer in einer WG bekommen - in Berlin.

      Ich als "Gegenseite" würde sogar noch ins Feld führen, dass um das Wissen, dass Berlin eine Universitätsstadt (mit entsprechend schwer zu bekommenden Unterkünften) sei, es dem/der Studierenden frei gestanden hätte, sich an einen der anderen 4 Standorte eine Bleibe zu suchen.

      Viel Erfolg beim Klagen gegen die "Gegenseite" (was bin ich froh, dass meine Kinder keinen ihrer Elternteile so bezeichnen).

      Tanja
    • Hallo,

      Und 2019 hat dieses zusatzticket 150 € im Semester gekostet.
      Das sind keine 20 € im Monat.
      Und allein deswegen denke ich, dass wohnmehrkosten nicht in Betracht kommen, da mit einer Stunde Fahrzeit viel Geld gespart werden kann selbst wenn man das zusatzticket noch mit einkalkuliert.

      Und eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde ist innerhalb von Berlins möglich. Und soweit ich weiss mutet die Agentur für Arbeit ihren Kunden bei einer vollzeittätigkeit 2 Stunden einfache Wegstrecke zu, bei ihren Angeboten. Damit wäre man in Magdeburg oder Frankfurt/oder von Berlin aus gesehen.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      Meine Freundin hat voriges Jahr für eines Ihrer Kinder (mit Durchhaltevermögen) ein Zimmer in einer WG bekommen - in Berlin.
      Es geht nicht darum ein WG-Zimmer zu finden, sondern ein WG-Zimmer zum angemessenen Mietzins.




      TanjaW9 schrieb:

      Ich als "Gegenseite" würde sogar noch ins Feld führen, dass um das Wissen, dass Berlin eine Universitätsstadt (mit entsprechend schwer zu bekommenden Unterkünften) sei, es dem/der Studierenden frei gestanden hätte, sich an einen der anderen 4 Standorte eine Bleibe zu suchen.
      Allerdings sind in anderen Städten, an welchen das Studium angeboten wird, wie beispielsweise München oder Frankfurt a.M. sind die Mietpreise noch höher. Da können wir froh sein, dass der Studienort Berlin ist.