Hallo Zusammen,
es gibt folgendes Problem:
Das volljährige Kind studiert in Berlin.
Lt. Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Unterhalt 860 Euro (abzügl. BaföG und gef. Kindergeld).
In dem festgesetzten Betrag sind Wohnkosten in Höhe von 375 Euro enthalten.
Das Problem: Es ist kein Wohnraum für diesen Betrag in Berlin zu finden. Es werden zwar vereinzelt WG-Zimmer in diesem Preissektor angeboten, aber aufgrund der Vielzahl der Berwerber war dies bisher immer aussichtslos.
Es wurden Studien vorgelegt, dass die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers in Berlin 500 Euro beträgt. Weiterhin vorgelegt, dass Studentenwohnheime Wartelisten mit 3.000 Bewerbern haben. Die Bewerbungen im Studentenwohnheim waren ebenfalls nicht erfolgreich.
Dies erkennt die Gegenseite alles nicht an, obwohl die Kosten für den Wohnraum in Höhe von 460 Euro unter der Durchschnittsmiete von 500 Euro liegen.
Gibt es hierzu schon Entscheidungen (Beschluss/Urteil) von Gerichten, dass bei Wohnraum in Ballungsgebieten aufgrund höheren Wohnraumkosten höherer Unterhalt zu zahlen ist?
Der Studienort ist Berlin, weil das Studium nur an fünf Universitäten angeboten wird. Studium ist ein NC-Studiengang.
Ich wäre sehr froh, wenn hier jemand helfen könnte.
Danke und LG
Sabine
es gibt folgendes Problem:
Das volljährige Kind studiert in Berlin.
Lt. Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Unterhalt 860 Euro (abzügl. BaföG und gef. Kindergeld).
In dem festgesetzten Betrag sind Wohnkosten in Höhe von 375 Euro enthalten.
Das Problem: Es ist kein Wohnraum für diesen Betrag in Berlin zu finden. Es werden zwar vereinzelt WG-Zimmer in diesem Preissektor angeboten, aber aufgrund der Vielzahl der Berwerber war dies bisher immer aussichtslos.
Es wurden Studien vorgelegt, dass die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers in Berlin 500 Euro beträgt. Weiterhin vorgelegt, dass Studentenwohnheime Wartelisten mit 3.000 Bewerbern haben. Die Bewerbungen im Studentenwohnheim waren ebenfalls nicht erfolgreich.
Dies erkennt die Gegenseite alles nicht an, obwohl die Kosten für den Wohnraum in Höhe von 460 Euro unter der Durchschnittsmiete von 500 Euro liegen.
Gibt es hierzu schon Entscheidungen (Beschluss/Urteil) von Gerichten, dass bei Wohnraum in Ballungsgebieten aufgrund höheren Wohnraumkosten höherer Unterhalt zu zahlen ist?
Der Studienort ist Berlin, weil das Studium nur an fünf Universitäten angeboten wird. Studium ist ein NC-Studiengang.
Ich wäre sehr froh, wenn hier jemand helfen könnte.
Danke und LG
Sabine