Unterhalt bei volljährigem Kind mit eigenem Hausstand bei höheren Wohnkosten in Großstadt

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    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Und 2019 hat dieses zusatzticket 150 € im Semester gekostet.
      Das sind keine 20 € im Monat.
      Und allein deswegen denke ich, dass wohnmehrkosten nicht in Betracht kommen, da mit einer Stunde Fahrzeit viel Geld gespart werden kann selbst wenn man das zusatzticket noch mit einkalkuliert.

      Und eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde ist innerhalb von Berlins möglich. Und soweit ich weiss mutet die Agentur für Arbeit ihren Kunden bei einer vollzeittätigkeit 2 Stunden einfache Wegstrecke zu, bei ihren Angeboten. Damit wäre man in Magdeburg oder Frankfurt/oder von Berlin aus gesehen.



      Sophie
      Ein Monatsticket kostet zwischen 41,80 EUR und 66,00 EUR.

      Zumutbare Fahrtzeiten von 2 bzw. 2,5 Stunden setzen eine tägliche Arbeitszeit von mind. 6 Stunden voraus.
    • Hallo,

      Das ist kein monatsticket sondern ein zusatzticket zum Semesterticket. Das wird über db abo vertrieben und da muss als
      Nachweis das Semesterticket vorgelegt werden. Das semesterticketbüro des astas der Uni kennt sich mit Sicherheit damit aus.

      Okay, also der Studiengang ist in Berlin, München, Frankfurt und an welchen noch?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Es geht nicht darum ein WG-Zimmer zu finden, sondern ein WG-Zimmer zum angemessenen Mietzins.
      oder darum, die "Gegenseite" als Geldautomat zu missbrauchen.
      Das Kind meiner Freundin geht jobben und die Eltern geben etwas dazu.
      Scheint für den Studierenden, für den Du fragst, unter seiner Würde zu sein...


      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Allerdings sind in anderen Städten, an welchen das Studium angeboten wird, wie beispielsweise München oder Frankfurt a.M. sind die Mietpreise noch höher. Da können wir froh sein, dass der Studienort Berlin ist.
      ja, können "wir".
      Jetzt fehlen noch die beiden anderen, vielleicht mietmäßig günstigeren Standorte für die Studienrichtung.
      Bist Du selbst die Studierende oder "nur" Helikopterelternteil?
      Falls letzteres: wieso übernimmst Du nicht den Mehrbedarf?

      Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      oder darum, die "Gegenseite" als Geldautomat zu missbrauchen.
      Das Kind meiner Freundin geht jobben und die Eltern geben etwas dazu.
      Scheint für den Studierenden, für den Du fragst, unter seiner Würde zu sein...
      Jetzt wird es hier schon sehr persönlich.
      Es geht nicht darum jemanden als Geldautomat zu missbrauchen.
      ich weise einmal dezent auf §1601 BGB hin. Studenten sind grundsätzlich nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Semesterferien.
      Im Übrigen würde die Gegenseite den Hinzu-Verdienst dazu nutzen, um den Unterhalt zu kürzen. Es wäre also nichts gewonnen.

      Der Wohnraum ist übrigens ein WG-Zimmer und keine Luxuswohnung.

      Betreffend des Studienorts, habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es sich um ein NC-Studiengang handelt und eine Auswahl nicht so einfach möglich ist.

      Der vom Gericht festgesetzte Unterhalt wird von dem anderen Elternteil bezahlt.
      Wie bereits geschrieben zahlt die Gegenseite zum wiederholten Male keinen Unterhalt. Das scheint für dich aber okay zu sein.
    • Hallo,

      Fast alle Studiengänge sind mit nc. Das beantwortet nicht unsere Frage nach den anderen Studienorten. Es könnte ja sein, dass der Studien auch von dort zusagen erhalten, sich aber für berlin entschieden hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sabine-Sonnenschein schrieb:


      Der vom Gericht festgesetzte Unterhalt wird von dem anderen Elternteil bezahlt.
      Wie bereits geschrieben zahlt die Gegenseite zum wiederholten Male keinen Unterhalt. Das scheint für dich aber okay zu sein.
      aha, ein Elternteil und eine "Gegenseite".
      Kein Wunder, dass es zu gerichtlich ausgetragenen Konflikten weiterhin kommt.
      Und dass Du in den Raum stellst, dass für mich okay sein könne, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach komme, ist wohl auch sehr persönlich (oder schon eine Unterstellung?).

      Ich hätte übrigens dem Studenten geraten, vor Umzug /mit "Zuweisung" des Studienortes (weiteren Sarkassmus spar ich mir in Bezug auf die Zuweisung Berlins statt Hinterposemuckel) sofort einen WBS zu beantragen und sich nach Erhalt desselben schleunigst ständig z.B. über diese Seite für WBS-Wohnungen zu bewerben.
      Jetzt wird das - wegen der Entscheidung zum Mietpreisdeckel - sicher noch schwieriger.

      Und was Dein Statement zum nicht-arbeiten müssen angeht: tja, das Kind meiner Freundin wollte halt nach Berlin und manche Menschen sind willens, für ihre Träume auch selbst einen eigenen Beitrag zu leisten.

      Tanja
    • Naja, noch eins von mir zum Schluss:

      Scheint sich in den letzten 30 Jahren bei den NC-Fächern ja alles geändert zu haben.
      Als ich noch jung war, musste ich für das NC-Fach Alternativ-Standorte (2 nach Erstwunsch) angeben und habe natürlich nicht meinen Erstwunsch (Berlin) bekommen....
      Den dritten (am Ar... der Welt) hätte ich haben können...

      Halte uns auf dem Laufenden wenn Euer Gerichtsentscheid dann da ist. Dann kennen auch wir einen Beschluss, der einem Studenten höhere Wohnkosten (als einem Unterhaltspflichtigen) zubilligt...

      Tanja
    • Aus purer Neugierde:
      Wann wurde der Unterhalt (gerichtlich) zuletzt geklärt? Noch zu Zeiten der Minderjährigkeit? Zahlen beide Elternteile Unterhalt? Warum wird derart kategorisch ausgeschlossen, ein WG-Zimmer im Umland zu suchen, wenn sich die daraus resultierenden höhrern Fahrtkosten im Verhältnis zur eingesparten Miete rechnen würden? Wurden die Zahlungen ohne Begründung eingestellt, oder was wurde als Begründung angegeben?
    • TanjaW9 schrieb:

      Und dass Du in den Raum stellst, dass für mich okay sein könne, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach komme, ist wohl auch sehr persönlich (oder schon eine Unterstellung?).
      Ist für mich nicht anders zu werten, nachdem bereits geschrieben wurde, dass die Unterhaltszahlungen eingestellt sind und in der Vergangenheit mehrfach eingestellt wurden und du daraufhin aber schreibst:


      TanjaW9 schrieb:

      oder darum, die "Gegenseite" als Geldautomat zu missbrauchen.

      TanjaW9 schrieb:

      Als ich noch jung war, musste ich für das NC-Fach Alternativ-Standorte (2 nach Erstwunsch) angeben und habe natürlich nicht meinen Erstwunsch (Berlin) bekommen....
      Den dritten (am Ar... der Welt) hätte ich haben können...
      Berlin war nicht der Wunschstudienort, schon gar nicht der "Traum" dort zu studieren. Ein näher am Hauptwohnsitz liegender Studienplatz war der Wunschstudienort gewesen. Dies war leider nicht möglich, da diese Universität mindestens in einem "Nebenfach" einen Leitungskurs gefordert hatte. In dem Bundesland in welchem das Abitur geschrieben wurde konnten aber nur in "Hauptfächern" (Mathematik, Deutsch, Fremdsorache) Leitungskurse belegt werden.
      Zugewiesen wurde, wie du bereits festgestelt hast, die Universität Berlin.


      Danke für die Links zu den WBS-Wohnungen. Das günstigste Angebot ohne WBS-Berechtigung (Warmmiete plus Strom) ist leider auch nicht günstiger als die Kosten der momentanen Miete in Höhe von 460,- Euro (inkl. NK und Strom). Wir haben schon eine recht günstige Unterkunft gefunden.

      Eine weitere Diskussion bringt hier nichts. Ich bestelle jetzt erst einmal die neuste Auflage des Fachkommentars "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis".
    • Clausutis schrieb:

      Aus purer Neugierde:
      Wann wurde der Unterhalt (gerichtlich) zuletzt geklärt? Noch zu Zeiten der Minderjährigkeit? Zahlen beide Elternteile Unterhalt? Warum wird derart kategorisch ausgeschlossen, ein WG-Zimmer im Umland zu suchen, wenn sich die daraus resultierenden höhrern Fahrtkosten im Verhältnis zur eingesparten Miete rechnen würden? Wurden die Zahlungen ohne Begründung eingestellt, oder was wurde als Begründung angegeben?
      Gerne befriedige ich abschließend auch Deine Neugier:

      1. Habe ich bereits geschrieben, dass der andere Elternteil seinen Barunterhaltspflichten nachkommt, so dass davon auszugehen ist, dass der Unterhalt nach Volljährigkeit gerichtlich festgelegt wurde (zur Erinnerung: Studium läuft bereits ein paar Semester)

      2. Wird ein WG-Zimmer im Umland nicht kategorisch ausgeschlossen. Die Fahrzeit von jetzigem Wohnort zur Uni mit den
      öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt mehr als 35 Minuten, mit dem Fahrrad, welches genutzt, wird 15-20 Minuten.

      3. Wie bereits geschrieben wurde der Unterhalt ohne Begründung eingestellt.
    • Das Ausbleiben des festgelegten Unterhalts ist das eine, der erhöhte Bedarf etwas anderes:
      Ich glaube, einen erhöhten Bedarf wegen höherer Mietkosten gerichtlich durchzusetzen (darauf würde es ja hinauslaufen) ist aufgrund der hier schon angebrachten Argumente nahezu unmöglich. Mir wäre das Prozesskostenrisiko zu hoch. Vielemhr würde ich in dieser Situation den Weg gehen und mein Geld durch einen Nebenjob aufbessern (und nein, dieses Einkommen ist in der Regel nicht auf den Bedarf anzurechnen, weil es überobligatorisch ist).
    • Sabine-Sonnenschein schrieb:

      TanjaW9 schrieb:

      Und dass Du in den Raum stellst, dass für mich okay sein könne, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach komme, ist wohl auch sehr persönlich (oder schon eine Unterstellung?).
      Ist für mich nicht anders zu werten, nachdem bereits geschrieben wurde, dass die Unterhaltszahlungen eingestellt sind und in der Vergangenheit mehrfach eingestellt wurden und du daraufhin aber schreibst:

      TanjaW9 schrieb:

      oder darum, die "Gegenseite" als Geldautomat zu missbrauchen.

      dazu stehe ich auch weiterhin - in Anbetracht des Umstandes, dass Du -je nach eigenem Interesse - einiges schreiben und anderes weglassen kannst (und wirst). Und die Hinweise auf berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf geflissentlich ignorierst/umdeutest (Bespiel: Zumutbarkeit des Fahrweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgelegt auf Arbeitszeiten von mind. 6 Stunden...)
      Meine Wertungen von Deinen Beiträgen möchte ich Dir nunmehr auch nicht vorenthalten - obwohl es nur Thesen sind (die aber sicherlich Wertungen enthalten)

      1. Du bist selbst Jurist*in und suchst in einem Laienforum Unterstützung für Deine Rechtsauffassung (in einem eigenen Fall).
      Anhaltspunkt dafür:

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Ich bestelle jetzt erst einmal die neuste Auflage des Fachkommentars "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis".
      Kein Laie wird sich einen solchen Schinken, der vermutlich schon im Jahr der Herausgabe in Teilen überholt ist, für so viel Geld holen - nur um seine eigene Rechtsansicht "bestätigt" zu bekommen - zumal die BGH-Urteile selbst online in der Datenbank recherchierbar sind.
      Gegenthese: Kein Anwalt ist so blöd naiv, zu glauben, dass er

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Ich schicke ein Fax an den Bundesgerichtshof an Herrn Richter Dose und bekomme dann Auskunft?
      auf ein derartiges Fax eine - rechtlich zufriedenstellende und belastbare - Antwort bekommt.
      Dazu steht auf der Seite des BGH extra:

      BGH online Auftritt schrieb:

      Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht in rechtlichen Fragen beraten dürfen. Wir können Ihnen daher auch keine einschlägigen Entscheidungen zu einer bestimmten Rechtsfrage benennen. Rechtsberatung ist die Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderen, dazu besonders befugten Personen und Stellen.
      2. Du bist - wie von mir schon vorher eingeworfen - helikopternder Elternteil, wofür auch die ständige Verwendung des Wörtchens "wir" spricht wenn Du über die Angelegenheiten des offenbar schon einige Jahre volljährigen Kindes geschrieben hast.
      Gegenthese: Du verwendest ständig die unpersönliche Form für "den anderen Elternteil" (statt "ich" zu schreiben).
      3. Du bist der/die Student*in selbst wofür der Umkehrschluss von These 2 und die Tendenzen der These 1 sprechen. Irgendeine Jura-Richtung...dafür spricht der inflationäre Gebrauch der diversen (für den Unterhaltsbedürftigen günstigen) Paragraphen, während Du den Rücksichtsnahme§ (1618a) scheinbar nicht kennt oder extra nicht benennt.

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Es wurden Studien vorgelegt, dass die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers in Berlin 500 Euro beträgt.

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Danke für die Links zu den WBS-Wohnungen. Das günstigste Angebot ohne WBS-Berechtigung (Warmmiete plus Strom) ist leider auch nicht günstiger als die Kosten der momentanen Miete in Höhe von 460,- Euro (inkl. NK und Strom). Wir haben schon eine recht günstige Unterkunft gefunden.
      Ich hoffe/denke/vermute, dass der Richter/die Richter beim hoffentlich gut beratenden Vertreter der "Gegenseite" da ein paar Nachfragen hat.
      "Befreiend" wird man sich vermutlich so nicht auf die Wahl der (teureren) Unterkunft berufen können, gibt es doch WBS-Wohnungen warm für um die 360 Euro.

      Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Eine weitere Diskussion bringt hier nichts.
      Jep, das sehe ich ähnlich.
      Sind wir doch hier Laien und können nicht voraussagen, wie ein Richter (in Berlin oder sonstwo) entscheiden wird im Einzelfall.
      Ich erlaube mir nochmal darauf hinzuweisen, dass der Wohnwert für einen Unterhaltspflichtigen auch in einer "Universitätsstadt" wie Berlin nur unwesentlich höher berücksichtigt ist und der Pflichtige meist sogar noch in diesen Räumen den Umgang sicher stellen "darf". Die Hürden für die Geltendmachung höherer Wohnkosten sind selten zu überspringen. Dieser Umstand wurde und wird zurecht vom ISUV scharf kritisiert.
      Achso und da war doch noch ein Urteil Beschluss vom OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19

      Wie das Amtsgericht weiter zutreffend erkannt hat, bemisst sich der Bedarf der Antragsgegnerin im Zeitraum ihres Praktikums gemäß Ziffer 13.1.2 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt, da sie einen eigenen Hausstand hatte, mit 735,- Euro monatlich. Mangels Beweises, dass sie günstigeren Wohnraum nicht erlangen konnte - etwa in einem WG-Zimmer - konnte der monatliche Mietkostenanteil in diesem Bedarf nicht erhöht werden.
      Was mich - mal wieder - stört, ist, dass das OLG Frankfurt entgegen der BGH-Rechtssprechung bei priviligierten Kinder nicht den angemessenen SB berücksichtigt hat.
      Seis drum - anderes Thema.

      Tanja
    • Sabine-Sonnenschein schrieb:


      Lt. Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Unterhalt 860 Euro (abzügl. BaföG und gef. Kindergeld).
      Der Unterhalt für Studenten wurde gerade erst von 735 € auf die 860 € angehoben.
      Das ist ein enormer Sprung!
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass man vor einem Richter dafür Verständnis findet, dass das nun auch schon wieder zu wenig sei.

      860 € ist wirklich viel Geld!
      Wenn die Miete 460 € beträgt, sind immer noch 400 € übrig.
      Gehen wir von ca. 150 € für Essen aus, dann bleiben immer noch 250 € für "diverses" übrig.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo @Sabine-Sonnenschein,

      davon ausgehend, dass Du die KM des/ der Studierenden bist und vielleicht/ eventuell habe ich es ja überlesen, aber:
      wo ist Dein pers. Beitrag, sich an den höheren (Wohn-)Kosten - zu beteiligen?

      Ab Volljährigkeit werden bekanntermaßen beide ET Barunterhaltspflichtig.
      Sich ausschließlich auf den Geldbeutel der "Gegenseite" zu berufen (weil man vielleicht(?) selbst nicht leistungsfähig genug ist) ist alles ander als fair. (und im höchsten Maße - wie ich finde- unsozial)
      Was würdest Du sagen, wenn die "Gegenseite" (zB.) eigene zahlungsunfähigkeit damit begründet, dass sie selbst hohe Wohnkosten ins Spiel brächte?
      Auch (Bar-)Unterhaltsschuldner(-pflichtige) haben in Ihrem Einkommen einen "festdefinierten" Wohnkostenanteil includiert...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Sabine-Sonnenschein schrieb:

      Wie bereits geschrieben wurde der Unterhalt ohne Begründung eingestellt.
      Da es sich bei der Unterhaltsquotierung um einen gerichtlichen Beschluß handelt, könnte der (über-)fällige Unterhaltsbetrag doch problemlos mittels Pfändung eingetrieben werden.... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Sabine-Sonnenschein schrieb:


      ich weise einmal dezent auf §1601 BGB hin. Studenten sind grundsätzlich nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Semesterferien.
      Ich habe jetzt lange 2 Tage gegrübelt, was der 1601 mit der (Nicht)Erwerbstätigkeit von Studenten zu tun haben könnte.

      1601 BGB schrieb:

      Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
      :?:
    • Hi @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Was mich - mal wieder - stört, ist, dass das OLG Frankfurt entgegen der BGH-Rechtssprechung bei priviligierten Kinder nicht den angemessenen SB berücksichtigt hat.
      Seis drum - anderes Thema.
      nur mal kurz (da ja anderes Thema): aber das betroffene Kind war doch gar nicht (mehr) privilegiert... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift