Moin Kakadu,
nicht?
Vielleicht hab ich wieder dieUrteile Beschlüsse "gemischt"...
Gruß Tanja
Kakadu59 schrieb:
Hi @TanjaW9,
nur mal kurz (da ja anderes Thema): aber das betroffene Kind war doch gar nicht (mehr) privilegiert...
allerdings finde ich nicht mehr, wie ich darauf kam, dass nur der notwendige SB berücksichtigt wurde...RZ 2
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, rückständigen Unterhalt in Höhe von 2.619,00 € für den Zeitraum Januar 2013 bis September 2013 zu zahlen sowie
RZ 13
Von Januar 2013 bis einschließlich September 2013 lebte die Antragstellerin im Haushalt des Vaters. Sie hat im Juli 2013 ihr Abitur bestanden und zum Wintersemester 2013/14 ein Studium der Rechtswissenschaften in A. aufgenommen
Vielleicht hab ich wieder die
Gruß Tanja