Kinderpsychologe - Einverständnis beider Eltern?

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    • Kinderpsychologe - Einverständnis beider Eltern?

      Hallo,

      gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei KM, Schule fordert einen Kinderpsychologen einzuschalten, da alarmierendes Verhalten des Kindes. KV ist für so eine Hilfe, KM scheint etwas dagegen zu haben (vielleicht soll etwas nicht rauskommen?).

      Frage:
      Kann KV ohne Zustimmung der KM einen Termin beim Kinderpsychotherapeut und später beim Kinderpsychologen machen? Brauche diese Ärzte die Zustimmung beider Eltern um Arbeiten zu dürfen?

      KM kann die Behandlung einfach blockieren, indem sie die Krankenkarte des Kindes nicht rausrückt.

      Soll KV erst mal formal, die Einverständnis der KM freundlich per mail erbitten? Falls dann abgelehnt wird, was soll KV dann tun?

      vielen Dank
    • hallo,

      ich würde die Mutter auffordern mit dir zusammen einen kinderpsychologen zu suchen, da die Schule dies für notwendig erachtet.
      Du hättest bereits einige abtelefoniert und x, y und z hätten schnell Kapazitäten.
      Du bittest darum, dass sie dir bis x.05.2021 mitteilt, mit wem sie gern mit dir zusammen ein erstgespräch führen möchte und wie ihre zeitliche Verfügbarkeit ist.
      Du würdest dann einen Termin ausmachen und ihr den mitteilen.
      Gerne könnte sie dir bis zu diesem Termin auch mitteilen, welche Psychologen sie gerne hätte, sofern diese zeitliche Kapazitäten hätten. Da würdest du dann einen Termin vereinbaren. Am liebstenwäre die, wenn sie ein Ranking aufstellt, damit dieses Gespräch so schnell als möglich stattfinden kann.
      Dann kannst du noch darauf hinweisen, dass in diesem erstgespräch gesprochen werden soll, was die Schule sieht und ob das behandlingsbedürftig ist.
      Damit gibst du ihr die Chance zuzustimmen und wenn der Psychologe dann sagt, das eine Behandlung notwendig ist, hast du die Argumentation, dass sie zustimmen muss.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Nicht für das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht.
      Aber er kann für sich ein erstgespräch vereinbaren.
      Und mit dem Ergebnis sowie der Aussage der Schule die Mutter auffordern zu einer Behandlung ihre Zustimmung zu erteilen.
      Dies evtl. Mit einen Gesprächsangebot beim Jugendamt, Termin gleich benennen.
      Und ggf. Mitteilen das bei nicht erfolgter Zustimmung bzw. Fernbleiben der gerichtliche weg zum wohle des Kindes beschritten werden muss.
      Hierfür würde ich aber eine schriftliche Stellungnahme der Schule und des Psychologen haben wollen bevor ich das tun würde. Nicht dass die Schule später anders argumentiert

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo PapaSchlumpf,

      meine Ex hat bisher einer Therapie der Kinder auch nicht zugestimmt. Sie benennt sogar offen, dass sie fürchtet etwas könnte ans Licht kommen, das nachteilhaft für sie wäre.

      Therapeuten wollen immer die Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn sie auch Gespräche mit den Kindern führen wollen. Sonst könntest du mit dem Therapeuten reden, ohne dass die Kinder direkt einbezogen werden. Das macht aber wenig Sinn. Ansonsten bleibt dir leider nur ein Verfahren zur Ersetzung der Einverständniserklärung. Nach Auskunft meines Anwaltes gehen diese Verfahren meist durch, weil eine notwendige, aber nicht durchgeführte Therapie, weit schlimmer wiegt als eine durchgeführte, aber nicht notwendige. Man muss sich natürlich über die Kostentragung unterhalten, wenn es nicht von der GKV übernommen werden sollte.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum PapaSchlumpf,

      bei gemeinsamen Sorgerecht kann eigentlich keiner der Eltern ohne die Zustimmung des anderen Elternteiles etwas im Namen des Kindes/für das Kind tun was nicht Bestandteil der Alltagssorge ist.
      Das ist bei einer Psychotherapie zweifellos so. Die Schule muss ja gegenüber den Eltern (beiden !) kund getan haben, wieso sie eine Therapie für notwendig erachtet und vor allen Dingen, wer dort die "Empfehlung" dazu ausgesprochen hat.
      Leider machen es sich viele Schulen bei getrennten Eltern einfach und informieren oft nur den Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.
      Übrigens wird jeder seriöse Arzt oder Psychologe die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich versichern lassen.
      Bei mir hat mal der Kinderarzt meines Kindes angerufen um nach meiner tatsächlichen Zustimmung zu einer Routine-Impfung zu fragen.
      Wenn Du die Sorgen der Schule teilst und nicht nur "Futter gegen die Mutter" suchst, wäre der von Sophie vorgeschlagene Weg auch der, den ich gehen würde.

      Ansonsten bleibt Dir nur noch die Zustimmung der Mutter gerichtlich ersetzen zu lassen nach 1628 BGB, wovon ich ausdrücklich abraten würde.

      Gruß Tanja
    • Den von Sophie vorgeschlagenen Weg werde ich machen viele Dank: also freundlich auffordern, da die Schule uns beide über die Notwendigkeit informiert hat.

      Aber: Meine Aufforderung hat aber keinerlei Konsequenzen, es ist eher eine Bitte.

      Bei keiner Zustimmung, muss ich das gerichtlich einfordern,(auf meine Kosten).

      Hier vergeht aber Zeit (mehrere Monate) und das Kind ist dann vielleicht bereits schon irreparabel geschädigt. Ein Termin beim Psychologen bekommt man auch nicht einfach mal nächste Woche, wenn die gerichtliche Hürde mal überwunden wurde. Corona verlängert das alles nochmal.

      Ich habe das geahnt und vielen Dank, dass das bestätigt wurde. Ich muss jetzt also die KM bitten/anbetteln.

      Ist das Kindeswohl hier wirklich an oberster Stelle, das frage ich mich schon, eine ärztliche Untersuchung kann doch nur gut sein, und kann nie schaden.
    • Hallo PapaSchlumpf,

      eine Notwendigkeit, die die Schule sieht hat nicht zwingend eine notwendige Vorstellung beim Kinderpsychologen zur Folge.
      Aus folgendem Grund: sieht das "nur" der eine oder andere Lehrer aufgrund von eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit dem Kind so, ist das Kind nicht unbedingt therapiebedürftig.
      Die Schulen haben meist auch einen Schulpsychologen oder einen Sozialarbeiter. Wenn ersterer die Vorstellung beim Kinderpsychologen vorschlägt, würde ich genauer hinhören.
      Und ansonsten wäre beim Verdacht der Kindeswohlgefärdung durch das Unterlassen einer psychologischen Vorstellung die Schule verpflichtet, mit einer Fachkraft abzuschätzen, ob eine Meldung nach 8a SGB 8 zu erfolgen hat - wenn das Jugendamt noch nicht involviert ist, hindert Dich ja keiner daran, Dein Glück bei denen zu versuchen.
      Je nach geschilderte Auffälligkeit werden die dann wohl handeln oder eben nicht.

      Gruß Tanja