Hallo,
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei KM, Schule fordert einen Kinderpsychologen einzuschalten, da alarmierendes Verhalten des Kindes. KV ist für so eine Hilfe, KM scheint etwas dagegen zu haben (vielleicht soll etwas nicht rauskommen?).
Frage:
Kann KV ohne Zustimmung der KM einen Termin beim Kinderpsychotherapeut und später beim Kinderpsychologen machen? Brauche diese Ärzte die Zustimmung beider Eltern um Arbeiten zu dürfen?
KM kann die Behandlung einfach blockieren, indem sie die Krankenkarte des Kindes nicht rausrückt.
Soll KV erst mal formal, die Einverständnis der KM freundlich per mail erbitten? Falls dann abgelehnt wird, was soll KV dann tun?
vielen Dank
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei KM, Schule fordert einen Kinderpsychologen einzuschalten, da alarmierendes Verhalten des Kindes. KV ist für so eine Hilfe, KM scheint etwas dagegen zu haben (vielleicht soll etwas nicht rauskommen?).
Frage:
Kann KV ohne Zustimmung der KM einen Termin beim Kinderpsychotherapeut und später beim Kinderpsychologen machen? Brauche diese Ärzte die Zustimmung beider Eltern um Arbeiten zu dürfen?
KM kann die Behandlung einfach blockieren, indem sie die Krankenkarte des Kindes nicht rausrückt.
Soll KV erst mal formal, die Einverständnis der KM freundlich per mail erbitten? Falls dann abgelehnt wird, was soll KV dann tun?
vielen Dank