Hallo in die Runde!
ich lese zwar seit geraumer Zeit immer mal wieder mit und habe so Einiges lernen können,
dies ist aber mein erster Beitrag und gleich mit einer gewissen Dringlichkeit, da die Gegenseite mit einer Klage droht.
Mein volljähriger Sohn hat einen Anwalt zur Neuberechnung seines Unterhalts bemüht.
Dieser Anwalt hat mich zur Einkommensauskunft aufgefordert. Dem bin in gefolgt.
Ich habe ihm im Gegenzug zur Auskunft über Einkünfte der KM und des Sohnes aufgefordert.
Ich habe eine sehr lückenhafte Auskunft zusammen mit einer offensichtlich (für wen hier ab und zu mitliest)
falschen Berechnung des neuen Unterhalts. Der Versuch mein unterhaltsrelevantes Einkommen möglich hoch zu halten und
gleichzeitig das der KM möglichst herunterzuziehen ist mehr als evident.
Die Forderung ist mit einer Forderung gekoppelt die angeblich Unterhaltsrückstände (auch offensichtlich falsch, als würden Sohn und Anwalt nicht miteinander reden) binnen einer Woche zu begleichen. Der Anwalt wäre sonst bereits jetzt beauftragt die Angelegenheit gerichtlich weiter zu verfolgen.
Fragen an den Experten im Forum:
a) Ist es jetzt bereits die Zeit, einen Anwalt meinerseits auch einzuschalten oder kann ich die Gegenseite zunächst einmal auf die fehlende Unterlagen und die offensichtlichen Fehler in der Berechnung hinweisen? Es wurden auf Seiten der KM keinen einzigen Nachweis für die Abzugspositionen mitgeschickt.
b) Wie wahrscheinlich schätzt ihr, dass die Gegenseite bei einer weiteren Auskunftsforderung gleich klagt?
Wie wahrscheinlich, dass sie das tut, wenn das nächste Schreiben ebenfalls von einem Anwalt kommt?
Ich weiß, schwierig ohne Glaskugel. Würde mich dennoch interessieren, ob es einschlägige Erfahrungen diesbezüglich gibt.
c) Mein Sohn studiert. Sein BAföG-Antrag zog sich in die Länge und wurde nun nach mehreren Monaten beschieden.
Wenn monatelang den vollen Unterhalt unter Vorbehalt der Klärung der genauen Höhe des Anspruchs bezahlt wurde
und dies wurde auch dem Empfänger schriftlich mitgeteilt, sowie bei jeder Überweisung vermerkt, darf man wenn
das eigene Einkommen des Unterhaltsempfängers fest steht, das "zuviel Gezahlte" mit dem aktuell zu leistendem Unterhalt verrechnen?
d) Ich bin gerade Mitglied geworden. Wie ist der schnellste Weg, mit einem ISUV-Anwalt zu sprechen?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Zambilo
ich lese zwar seit geraumer Zeit immer mal wieder mit und habe so Einiges lernen können,
dies ist aber mein erster Beitrag und gleich mit einer gewissen Dringlichkeit, da die Gegenseite mit einer Klage droht.
Mein volljähriger Sohn hat einen Anwalt zur Neuberechnung seines Unterhalts bemüht.
Dieser Anwalt hat mich zur Einkommensauskunft aufgefordert. Dem bin in gefolgt.
Ich habe ihm im Gegenzug zur Auskunft über Einkünfte der KM und des Sohnes aufgefordert.
Ich habe eine sehr lückenhafte Auskunft zusammen mit einer offensichtlich (für wen hier ab und zu mitliest)
falschen Berechnung des neuen Unterhalts. Der Versuch mein unterhaltsrelevantes Einkommen möglich hoch zu halten und
gleichzeitig das der KM möglichst herunterzuziehen ist mehr als evident.
Die Forderung ist mit einer Forderung gekoppelt die angeblich Unterhaltsrückstände (auch offensichtlich falsch, als würden Sohn und Anwalt nicht miteinander reden) binnen einer Woche zu begleichen. Der Anwalt wäre sonst bereits jetzt beauftragt die Angelegenheit gerichtlich weiter zu verfolgen.
Fragen an den Experten im Forum:
a) Ist es jetzt bereits die Zeit, einen Anwalt meinerseits auch einzuschalten oder kann ich die Gegenseite zunächst einmal auf die fehlende Unterlagen und die offensichtlichen Fehler in der Berechnung hinweisen? Es wurden auf Seiten der KM keinen einzigen Nachweis für die Abzugspositionen mitgeschickt.
b) Wie wahrscheinlich schätzt ihr, dass die Gegenseite bei einer weiteren Auskunftsforderung gleich klagt?
Wie wahrscheinlich, dass sie das tut, wenn das nächste Schreiben ebenfalls von einem Anwalt kommt?
Ich weiß, schwierig ohne Glaskugel. Würde mich dennoch interessieren, ob es einschlägige Erfahrungen diesbezüglich gibt.
c) Mein Sohn studiert. Sein BAföG-Antrag zog sich in die Länge und wurde nun nach mehreren Monaten beschieden.
Wenn monatelang den vollen Unterhalt unter Vorbehalt der Klärung der genauen Höhe des Anspruchs bezahlt wurde
und dies wurde auch dem Empfänger schriftlich mitgeteilt, sowie bei jeder Überweisung vermerkt, darf man wenn
das eigene Einkommen des Unterhaltsempfängers fest steht, das "zuviel Gezahlte" mit dem aktuell zu leistendem Unterhalt verrechnen?
d) Ich bin gerade Mitglied geworden. Wie ist der schnellste Weg, mit einem ISUV-Anwalt zu sprechen?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Zambilo