Fast volljähriger Sohn plötzlich vom Vater umgemeldet ohne Absprache, Kindergeld, Unterhalt, Kindeswohls, etc....

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Moin,
      ich würde Euch gerne erzählen, wie die Geschichte weiter gegangen ist:
      Im Sommer hatte die Familienkasse im Einspruchsverfahren für mich entschieden und ich bekam das Kindergeld ab April wieder zugesprochen und ausgezahlt.
      Im Septermber ist mein Sohn dann nach Münster gegangen als die Schule dort nach den Sommerferien begann (er war tatsächlich bis zum letzten Tag Nachmittags bei mir im Haus, denn nachdem die Familienkasse entschieden hatte, gab es ja auch keinen Grund mehr, dass er bei Oma übernachtete).
      Er wohnte dann übergangsweise bei seinem Vater und bezog im Dezember in Münster ein WG Zimmer.
      In der Zwischenzeit hatte ich mit ihm ein Gespräch bei der Erziehungsberatungsstelle hier vor Ort vereinbart zur mediation. Da sitzt ein sehr kompetenter Mann, der die Leitung inne hat. Hier gab es jedoch keinerlei Einigung, da mein Sohn dies von Barunterhalt meinerseits abhängig machte, welchen ich verweigerte.
      In einem Nachgespräch, welches ich alleine führte, gab der Meidator mir folgende Tipps:
      * meine Tür etwas schließen, denn offensichtlich kommt mein Sohn jederzeit zu mir, um "aufzutanken", damit der dann "den Rest gut ertragen kann"
      * mein Sohn ist intelligent und versteht es wunderbar, die Gesprächsführung zu lenken in Bereiche, die er besprechen möchte, andere Fragen bleiben unbeantwortet (warum ist das Verhältnis zu Deiner Mutter "schlecht"?)
      * erstmal abwarten, was nun passiert

      Ich besuchte ihn im November, nachdem ich vorher zwei Besuche seinerseits abgelehnt hatte. Es war sehr innig, ich musste bspw. abends mit in seinen Tecno Club und seine Freunde kennenlernen, kuscheln im Hotel auf meinem 90cm Bett (beim Fernsehen schauen), Gespräche über die Situation und den Unterhalt (den ich in bar weiterhin verweigerte).
      Ich machte ihm dennoch ein Angebot über einen Barunterhalt (ungefähr die Hälfte von der Berechnung des Jugendamtes), dies lehnte er lachend ab.

      Im Mai bekam ich anwaltliche Post und wurde zur Zahlung von Barunterhalt aufgefordert.
      Nachdem der Vorgang im Sommer bei meinem ansässigen Amtsgericht eingereicht wurde, schrieb meine Anwältin dazu eine Stellungnahme und verwies darauf, dass ich ein Recht auf Mitbestimmung habe und zu jeder Zeit deutlcih gemacht hatte, dass ich einem Auszug nicht zustimme.
      Es gab einen Beschluss im August der erfahrenen Familienrichterin, in dem mir Recht gegeben wurde und schriftlich festgehalten wurde, dass mein Sohn seinen Anspruch auf Barunterhalt verwirkt hatte ab März 2021 (als er sich gemeinsam mit seinem Vater ummeldete).
      Mein Sohn startete einen zweiten Versuch, ich sollte erneut Auskunft zu meinem Einkommen machen und es wurde Prozesskostenhilfe beantragt. Erneut schrieb die Richterin einen Beschluss, indem das gewünschte abgelehnt und auf den ersten Beschluss verwiesen wurde.
      Es handelt sich um ein priviligiertes Kind, da noch in der Schulausbildung.

      Mein Sohn lebt nun seit Dezember 2021 in diesem WG Zimmer, der Vater zahlt mindestens genauso viel wie vorher (da es nur eine Privatschule in Münster gab und demnach auch zusätzlich Schulgeld fällig wird). Mein Sohn geht jobben, damit er sich was zu Essen kaufen kann.

      Mein Sohn hatte das 12. Schuljahr wiederholt, da ansonsten ein Wechsel nicht möglich gewesen wäre. im vergangenen Jahr im April sprach ich ihn an, wie es weitergehen soll nach dem Abi, da dies für das Kindergeld relevant sei. Ich bekam "blöde Sprüche" als Antwort, er wolle erstmal 1 oder 1,5 Jahre chillen....ich verwies darauf, dass es dann kein Kindergeld mehr gäbe. Dies glaubte er mir nicht "..immer musst Du alles schlecht machen..."

      Mehrfache Nachfragen in diese Richtung blieben erfolglos. Im Sommer bekam ich Post, dass das Kindergeld eingestellt wird. Kurz vor Abfahrt in den Urlaub, daher kurz per Hand einen Einspruch formuliert! Ich habe meinen Sohn anschließend auch getroffen und mit ihm eindringlich über das KIndergeld gesprochen, ihm die Lage erklärt.
      Vier Wochen später erneut persönliche Gespräche, es war nichts passiert in der Zwischenzeit....

      Ich erfuhr dann ein paar Tage später von ihm per SMS, dass er das jahr wiederholen wolle aufgrund schlechter Noten. Ich versuchte alles, um dies zu umgehen. Ich suchte drei Unis in D heraus, wo er ohne NC sein Wunschstudium aufnehmen konnte. Ich telefonierte mit ihm und bot ihm an, dass ich komme, seine Sachen abhole (nachdem er schnellstmöglichst sein Zimmer kündigen solle - er ist seit Monaten sehr unzufrieden mit dem Mitbewohner) und ich ihm eine neue Bleibe besorge am Studienort. Alles erfolglos.
      Ich habe eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegen.
      In D kann ein bestandenes Abitur allerdings nicht wiederholt werden.
      Es existieren Fotos von der Zeugnisvergabe inklusive Artikel (und Namensnennung) in einer großen Lokalzeitung.
      Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung kann auch an dieser Privatschule das Abi nicht wiederholt werden.

      Nun ist bald wieder Abi Zeit....mal sehen, was kommen wird.
      Ach so, das Einspruchsverfahren bei der Familienkasse läuft bis dato (seit Juli!). Ich bekam nicht die erforderlichen Unterlagen des Vaters (Bestätigung, welchen Barunterhalt er seinem Sohn zahlt), trotz monatelanger Versuche und Nachfragen. Parallel schrieb ich Briefe an die Familienkassen, wo ich versuchte, alles zu erklären (das einzige, was ich bekam, nachdem schon drei Mal die Frist abgelaufen war: eine SMS an seinen Sohn, weitergeleitet an mich, in der er eine Summe schrieb. Dies sollte sein Schreiben sein, in dem er seinen gezahlten Unterhalt ggü. der Familienkasse bestätigt - zudem war die Summe zu hoch, da er das Schulgeld inkludiert hatte).
      Das Kindergeld soll nun auf den Vater übertragen werden, was meiner Meinung nach die schlechteste Lösung wäre (mit Amtsgeschichte hatte er es noch nie so, wie oft der Junge offiziell ohne KV war, weil er wieder ein Formular nicht zurück geschickt hat etc...).
      Man fragte mich auch, ob ich meinen Einspruch zurück nehmen wolle, was ich natürlich nicht tat...

      So kann es also auch kommen. Hier hätte er vor zwei Jahren sein Abi gemacht (ohne Nebenjob).
    • Hallo Rosalinde,

      danke für den aktuellen Sachstand.
      Leider läuft es aber scheinbar noch immer nicht so, wie Du es Dir wünscht?
      Uns wurde damals geraten, das volljährige Kind sozusagen aus der sozialen Hängematte zu hieven.
      Die meisten kriegen irgendwann auch die Kurve, wenn man es als Elternteil zulässt!

      Ich finde es z.B. nicht angemessen, dass Dein Sohn Dich bei seinen Freunden unbedingt vorstellen muss.
      Aber das finden andere Eltern ja vielleicht normal oder gut, wenn sie vom Kind als bester Kumpel/beste Freundin behandelt werden.
      So lange die Kids in irgendeiner Art noch von einem abhängig sind, würde ich kein "Freundschaftsding" draus machen.

      Was das Kindergeld angeht: darauf hast Du tatsächlich keinen Anspruch mehr. Das Kind befindet sich tatsächlich nicht in Deinem Haushalt und Du zahlst dem Kind auch keine Unterhaltsrente.
      Tue Dir doch diesen weiteren Stress nicht mehr an. Im Zweifelsfall, wenn der Sohn nichts macht oder eine Ausbildung abbricht, musst Du das zuviel gezahlte Kindergeld erstatten.
      Und auch, wenn er Ausbildung oder Schule besucht, musst Du den Nachweisen hinterherrennen.
      Zumal Du das Kindergeld eigentlich auch an den Sohn weiterleiten müsstest ab Volljährigkeit.
      Du kannst das nicht mit Verweis auf 1612 einbehalten...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      es muss ja auch nicht laufen, wie ich es mir wünsche....
      Ich habe genau das getan, ihn aus meiner Verantwortung entlassen und gehen lassen. Ich lasse ihn machen (und lernen) und ich bin überzeugt, dass er es "so gut " schafft, weil ich ihn gut vorbereitet habe.
      Ich bin fest davon überzeugt, dass er seinen Weg gehen wird - erfolgreich.

      Er muss mich nirgends vorstellen, ich wollte mich verabschieden und er sollte den Abend alleine verbringen. Er hat vehement darauf bestanden, mich mitzunehmen (und nein, wir verbringen nicht dauernd die Wochenenden zusammen). Vielleicht war es ihm auch einfach wichtig, die Zeit mit mir zu verbringen, wir hatten uns ein paar Wochen nciht gesehen (wahrscheinlich waren wir das erste Mal so lange getrennt damals).
      Sei unbesorgt, er wird gar nicht wie ein Kumpel behandelt, noch nie.

      Das mit dem Kindergeld finde ich noch unsicher, da die Entscheidung offensichtlich recht "oberflächlich" entschieden wird....hier allerdings ein besonderer Fall vorliegt. Ich stelle Unterhalt zur Verfügung (und ich werde immer 2/3 der Unterhaltspsflicht bei mir haben), er jedoch nimmt sie nicht an und verwirkt einen Anspruch auf Barunterhalt.
      Und natürlich leite ich ununterbrochen das komplette Kindergeld an ihn weiter, ich behalte nichts ein. Warum sollte ich das tun?

      Ich wollte hier auch nur darstellen, dass es manchmal mehr Seiten gibt als vorab angenommen.

      Schönes Wochenende!
    • Benutzer online 1

      1 Besucher