Wann Studium/Unterhaltsverpflichtung beendet

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    • Wann Studium/Unterhaltsverpflichtung beendet

      Hallo,

      ich habe mir mal wieder eine Frage.

      Es betrifft meinen ältesten Sohn (28 Jahre).

      Aufgrund Corona haben sich seine Examensprüfungen (Prüfungen 1. Staatsexamen Lehramt) in dieses Jahr verschoben. Wäre eigentlich letztes Jahr Oktober/November fertig gewesen und dass Referendariat hätte im direkt im Januar begonnen, was ja finanziell schön gewesen wäre.

      Jetzt hat er jedoch Mitte Mai seine letzte Prüfung für das 1. Staatsexamen und das Referendariat beginnt natürlich wieder erst im Januar. Offiziell läuft das Semester noch bis Ende Juni.

      Meine Unterhaltsverpflichtung endet ja eigentlich mit beenden einer 1. Ausbildung. Also letzte Prüfung Mitte Mai, dann ab Juni oder erst ab Juli mit Ende des offiziellen Semesters.

      Bzw. auch welches Datum würde der Jobcenter als Ende ansehen, da ich im schon mitgeteilt habe, dass er sich auch am Besten schon mal arbeitslos/arbeitssuchend meldet.

      Hinweis. Ich habe kein Problem damit meinen Sohn finanziell zu unterstützen. Dies habe ich auch all die Jahre gemacht. Nur finde ich, er ist jetzt 28 Jahre und ich denke irgendwann ist er auch für sich selbst verantwortlich. Er hatte sich bereits auch bei Firmen für Jobs beworben um die Zeit zu überbrücken, aber bisher ohne Erfolg, da die meisten für diese Überbrückungszeit auch niemanden anstellen wollen oder es fehlt im an der nötigen Qualifikation.

      Danke mal für die Antworten.
    • OK, danke.

      Also die Prüfungsergebnisse werden direkt am Tag der Prüfung im Mai bekannt gegeben, da es sich um noch um mündliche Prüfungen handelt.

      Somit würde die Unterhaltspflicht dann ab Juni enden bzw. er könnte sich dann vorab, ab diesem Zeitpunkt als arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.
    • hallo,

      auch in Rheinland Pfalz werden vertretungskräfte an Schulen eingestellt. pes.bildung-rp.de/bewerbung-al…-selbstregistrierung.html
      Lt. Den faq auch mit 1. Staatsexamen bzw. Sogar Studierende.

      deswegen Junior mitteilen, dass er sich für den Übergang selbst finanzieren muss. Evtl. Kann er ja schon bei der Schule beginnen, die ihn dann auch für das Referendariat haben will bzw. Wo er hin soll.

      Kitas nehmen ihn bestimmt auch.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo planlos,

      ich kann mir vorstellen, dass wegen der Corona-Krise und des vielfachen Ausfalls von Unterricht aufgrund Homeschoolings auch Referendare vor Beginn ihrer regulären Zeit an diversen Schulen händeringend gesucht werden. Dein Sohn sollte also in der Lage sein, ab Folgemonat der Mitteilung der Prüfungsergebnisse (natürlich nur bei "Bestehen") eine Anstellung zu erreichen, mit der er für die Übergangszeit seinen Lebensunterhalt sicher stellen kann.

      Gruß Tanja
    • Hallo erstmal wieder,

      Vertretungsstellen gibt es erst wieder im neuen Schuljahr.

      Aber vielleicht mal zur Info hier.

      Eine Nachfrage beim Jobcenter hat nun ergeben, dass mein Sohn noch kein ALG II beantragen könne, da er noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen kann.

      Dies deshalb, da die Exmatrikulationsbescheinigung der Uni erst erteilt wird, wenn er komplett alles vorgelegt hat. Und zwar muss mein Sohn nach den mündlichen Examensprüfungen noch eine Zulassungsarbeit erstellen und einreichen. Erst wenn diese eingereicht und bewertet ist, kann die Exmatrikulation erfolgen.

      Somit wäre er bis zu diesem Zeitpunkt noch Unterhaltberechtigt, da wohl auch bis dahin Bafög gezahlt würde.