Abänderung Jugendamtsurkunde

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    • Abänderung Jugendamtsurkunde

      Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte gerne Rat einholen, wie man eine Jugendamtsurkunde abändern lassen kann. Das Jugendamt hat mit den Urkunden auf 110% Mindestunterhalt gepfändet, obwohl es nach eigenen Berechnungen und aufgrund der Reform der Einkommensstufen in 2019 nur maximal 105% fordern dürfte. Geht die Abänderung nur mit einer Klage vor dem Gericht und wenn ja, wieviel würde das an Kosten auslösen?
    • Moin,

      die von dir als Reform bezeichnete Änderung der Einkommensgruppen erfolgte bereits mit der Düsseldorfer Tabelle 2018. Durch diese Änderung wurden jedoch bereits bestehende Titel wie z.B Jugendamtsurkunden nicht automatisch abgeändert. Im Klartext: Aus einer vor 2018 erstellten Jugendamtsurkunde über 110% des Mindestunterhalts können nach wie vor 110% vollstreckt werden. Solltest du in diesem Zusammenhang jedoch irgendein Schriftstück des Jugendamtes vorliegen haben, in dem der zu zahlende Unterhalt mit 105% beziffert wird, bitte hier anonymisiert hochladen.

      Weiter fragst du nach Abänderung. Eine einvernehmliche Abänderung ist ohne Gericht möglich. Aber da schon vollstreckt wird, ist wohl kaum auf eine einvernehmliche Regelung zu hoffen. Eine gerichtliche Abänderung auf 105% birgt Risiken und kann sehr teuer werden wenn man verliert. Du kannst ja mal alle relevanten Daten hier einstellen, dann gehen wir das mal durch.
    • Das Jugendamt hat selbst errechnet, dass 105% MU zu zahlen sind und angeboten, dass eine "schriftliche Vereinbarung" hierzu möglich wäre. Ich hätte aber lieber eine Abänderung der Urkunde vollzogen. Das heißt Tausch alte gegen neue Urkunden. Zur eigentlichen Berechnung des Unterhaltes mache ich vielleicht noch einen zusätzlichen Beitrag auf, denn da sind einige Abweichungen zur vorangegangenen Berechnung des früher zuständigen Amtes enthalten. Ich denke, dass ich einen Rechtsanspruch auf Änderung der Urkunden habe; die Sachbearbeiterin hat mir geschrieben, dass ich die Änderung über einen Anwalt beantragen lassen müsste, was ich aber vermeiden will; wenn der dann um die 2000 EUR berechnen will, kann ich mir das auch sparen.
    • Das Jugendamt hat die Gehaltspfändung kürzlich veranlasst. Angeblich, weil ich auf eine E-Mail (fragwürdig, dass das nicht schriftlich per Post kam) reagiert habe, die mir aber von meinem E-Mail-Client nicht abgerufen wurde.

      Ich verstehe nicht, warum mir die Sachbearbeiterin nicht einfach - trotz vorheriger Anfrage meinerseits - die Änderung der JU anbietet. Werde deswegen aber selbst nochmal dort anfragen.

      edit TanjaW9: Anhang entfernt wegen Klarnamen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Anhang wegen Klarnamen gelöscht

    • Verstehe nicht, warum du das Angebot über 105% nicht angenommen hast. Da muss keine neue Urkunde her. Eine schriftliche Vereinbarung, die einem Vollstreckungsverzicht entspricht, hätte völlig ausgereicht.

      In welcher Höhe hast du denn tatsächlich gezahlt?
    • Moin,

      zunächst: Es reicht völlig aus, wenn das JA als Beistand erklärt, auf Rechte aus dem Titel oberhalb von 105% MUH zu verzichten. Weshalb Du darauf nicht eingegangen bist, erschließt sich auch mir nicht - allerdings erschließt sich mir auch nicht, warum der Beistand das nicht einfach erklärt. Oder versuchts Du vielleicht auf unter 105% MUH zu kommen? Und: Wird wegen der Diferenz zwischen 110 und 105% gepfändet? Hast Du gar nicht gezahlt?

      Die Aussagen des Beistandes zur rechtlichen Beratung der Schuldner sind natürlich richtig, das hindert einen Beistand jedoch nicht daran, mit dem Schuldner ein Gespräch zu suchen und Unklarheiten im Gespräch zu klären. Ich verstehe nicht, weshalb diese Möglichkeit nicht genutzt wird.

      PS:
      Bitte nicht nur Deine Daten anonymisiseren, sondern auch die Daten des Amtes / Beistands.