Pflichten eines volljährigen Unterhaltsberechtigten?

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    • Pflichten eines volljährigen Unterhaltsberechtigten?

      Hallo zusammen,

      Ich habe ein paar Fragen in Sachen Volljährigenunterhalt.

      Es geht um den Sohn meines Mannes.
      -Er (ich nenne ihn Peter) ist seit Mitte 2020 volljährig, privilegiert, Schüler - Fachabi 2020 - 2022, lebt bei der Kindesmutter und hat monatliche Einkünfte zwischen 150 und 350 Euro; Abgaben bei seiner Mutter zahlt er in Höhe seines Kindergeldes.
      -Es gibt eine leibliche Schwester (22 Jahre) in Ausbildung und alleine wohnend. Aufgrund des Einkommens bezieht Sie kein Unterhalt mehr.
      -Peters Mutter hat die beiden Erwachsenen Kinder, arbeitet Teilzeit (Anzahl der Stunden nicht bekannt, wahrscheinlich keine 70 % - Steuerklasse 5?!) und ist nebenbei Selbstständig (?!) Einnahme ca. 90 Euro pro Monat; bereinigtes Nettoeinkommen 1.050 Euro (Grundlage Nettoeinkommen zzgl. Einkünfte aus Nebentätigkeit)
      -mein Mann hat ein angeblich bereinigtes Nettoeinkommen von etwas über 4.000 Euro (Grundlage Nettoeinkommen, einschl. Weihnachtsgeld, Prämie, Firmenwagen, zzgl. Steuererstattung, abzgl. Fahrtkosten, Verluste aus Gewerbebetriebe, Altersvorsorge, Kapitalbeteiligung; das tatsächliche Nettoeinkommen liegt bei 3000,00 Euro ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und freiwillige Prämie)
      -Weiter haben mein Mann und ich einen fast 5-jährigen Sohn, schwerbehindert 100 %, Pflegegrad 4.

      Mein Mann zahlte immer pünktlich Unterhalt. Es gibt und gab keine Titel.
      Der Kontakt zu Peter besteht aktuell nicht. Er hat diesen seit 2017 das zweite mal abgebrochen.
      2016 ist Peter zu uns gezogen. Bis dahin hing er sehr an seinem Vater. Nach dem Umzug war der Kontakt zwischen Peter und seiner Mutter schwierig geworden.
      Mein Mann und Peters Mutter haben seit Jahren keinen Kontakt. Sie lehnt diesen ab; auch in Sachen Erziehungsfragen.
      Wir haben aber immer versucht ihn zu ermutigen, den Kontakt zu halten und die Mutter entschuldigt. Irgendwann kam der Kontakt dann wieder. Seitdem zog sich Peter bei uns zurück, redete nicht mehr mit uns, belog und beklaute uns, ignorierte mich... Verlies den Raum wenn ich rein kam usw.. wir haben mit Engelszungen alles versucht... keine Chance. Er wurde im Jugendalter immer wieder Straffällig, ohne für uns bekannte Verurteilungen.
      Wir haben uns beim Jugendamt und einer Erziehungsberatung beraten lassen, um ihm zu helfen. Schlussendlich ist er 2017 wieder zu seiner Mutter gezogen. Die Mutter musste während Peter bei uns wohnte ihre Stunden erhöhen um Unterhalt leisten zu können. Nachdem er wieder zu ihr gezogen ist, hat sie diese wieder reduziert.
      Seither ist der Kontakt jedenfalls sehr sehr schwierig. Peter stellte hohe Erwartungen die wir irgendwie nicht erfüllen konnten. Er war eigentlich immer sauer. Hinzu kam das er anfing zu rauchen, Kiffen und trinken (bis heute). Bei uns war das ein Tabu und eben nicht ok... er war 15!!! bei seiner Mutter war es weitestgehend ok.
      Zu besonderen Tagen sendeten wir ihm Karten. Telefonisch war er aufgrund des Wechsel seiner Handynummer, die er uns nicht mehr gab, nicht immer in den vergangen Jahren erreichbar. Irgendwann meldete er sich dann doch nochmal. Alles sehr gezwungen und weiterhin mit hohen Erwartungen. 2020 habe ich den Kontakt dann abgebrochen, weil ich nicht mehr konnte. Er lehnte mich weiterhin ab und die Probleme und Erwartungen die er hatte, hielt ich nicht mehr aus. Wir haben nicht mal ein Jahr zuvor erfahren das sein Stiefbruder, also mein Sohn, schwerbehindert ist. Ich hatte da für mich genug Probleme. Peter weiß aber, das habe ich ihm gesagt, dass die Tür offen steht, wenn er mich in seinem Leben haben will.
      Der Vater hielt den Kontakt, was für mich bis dato auch vollkommen ok ist. Der Kontakt war aber weiterhin spärlich und sehr schwierig.
    • Im Juli letzten Jahres ist Peter volljährig geworden. Im Mai / Juni 2020 hat mein Mann Peter angesprochen und ihn gefragt was er jetzt weiter vorhabe, wieviel Unterhalt er mindestens braucht, wohin überwiesen werden solle etc..
      Peter ging ohne ein weiteres Wort zum Jugendamt und ließ sich eine Berechnung machen (natürlich sein Recht). Die Berechnung war aus unserer Sicht falsch, da Einkommen nicht berücksichtigt/verschwiegen wurden etc... mein Mann und Peter wurden sich aber einig. Es waren ursprünglich ca 520 Euro berechnet worden, die mein Mann zu zahlen hätte. auf 400 Euro haben sie sich geeignet. Auch weil er gerade einen Nebenjob bekam, indem er zukünftig so um die 150 Euro verdienen würde. Die Mutter musste nach der Berechnung nichts zahlen.
      Der Kontakt wurde immer weniger. Infos über seinen Werdegang erhielt mein Mann nicht. Über seine Tochter, mit der wir wirklich sehr guten Kontakt haben, erfuhren wir hin und wieder von Konflikten mit dem Gesetz, dass er 3 x 3 Std die Woche arbeiten gehe und im Sommer 21 eine Ausbildung beginne
      Im Dezember 2020 schrieb mein Mann Peter eine Nachricht und fragte nach dem Schulabbruch und der neuen Ausbildung. Außerdem bat er um die letzten Gehaltsabrechnungen, seit Juli 2020, und weitere Auskünfte, wie Zeugnisse, Ausbildungsvertrag etc..
      Peter sendete 3 Fotoausschnitte von Abrechnungen, worauf nicht mal der Abrechnungsmonat ersichtlich war. Die Ausbildung bestätigte er. Wann er diese beginnt und wieviel er verdienen wird, wissen wir bis dato nicht. Mein Mann bat nochmal um Zusendung richtiger Kopien und mehreren Angaben. Peter schickte nichts und meldete sich nicht mehr. Mein Mann hat dann Anfang Januar 2021 angekündigt die Unterlagen offiziell via Post bei ihm an zu fordern. Peter äußerte darauf nur das er nicht so ungeduldig sein solle, das Jugendamt würde sich schon melden. Mein Mann schrieb Anfang Januar 2021 dann den offiziellen Brief und bat um Unterlagen wie Zeugnisse, Ausbildungsvertrag, aktuellen / künftigen Einkommen, zusätzliche Einkommen seiner Mutter etc.. auch hat er angekündigt den Unterhalt auf 150 Euro zu kürzen (weil Peter seit Dezember nicht weiter reagierte) und letztmalig im Juli 21 (weil wir von einem Ausbildungsstart im August 21 ausgehen) zu zahlen, wenn keine weiteren Infos für Nachberechnungen und Nachweise seiner Unterhaltsbedürftigkeit kommen. Des Weiteren verwies er auf die Pflichten Peters, mit Bezug auf entsprechende Gesetzestexten. Anfang Februarkam dann eine neue Berechnung vom Jugendamt ohne Anlagen. 3 Monatsgehälter wurden von Peter berücksichtigt (im Schnitt 90,00 Euro - die Hälfte seines monatlichen Einkommens). In diesem Schreiben des Jugendamtes wurde bestätigt das eine Schulbescheinigung bis 2022 vorliege. Jetzt soll mein Mann 549,00 Euro zahlen. Mein Mann schrieb Peter wieder und verwies auf die Unterlagen die er haben will. Wieder kam ein Brief vom Jugendamt - Berechnung ohne Anlagen. Das zusätzliche Einkommen seiner Mutter wurde berücksichtigt. Dennoch muss die Mutter nichts zahlen, mein Mann aber 549,00 Euro. Mein Mann schrieb Peter wieder einen Brief und sagt er will die Unterlagen und verwies auf seine voran gegangenen Schreiben. Ende März erhielten wir wieder eine Neuberechnung mit den aktuelleren Zahlen seines Einkommens (6 Monate wurden seines Einkommens berücksichtigt - jetzt ca. 150,00 Euro - die hälfte seine Einkommens; hierzu gab es einen Nachweis seines Arbeitgebers).
      Kurz nach dem letzten Schreiben des Jugendamtes erfolgte für April die turnusmäßige Zahlung über 150,00 Euro. Peter melde sich via Mail und drohte mir dem Anwalt, weil mein Mann nach Lust und Laune zahle. Er solle die email als Verwarnung sehen. Mein Mann antwortete via Mail und verwies wieder auf Peters Pflichten und seine letzten Schreiben.
      Den letzten Kontakt, wo es nicht um Unterhalt ging, hatten die beiden eigentlich an Weihnachten. Mein Mann hat ihm ein kleines Geschenk geschickt, wofür er sich bedankte. Zum Geburtstag meines Mannes, Anfang Januar, gratulierte er schon nicht mehr. Erst nachträglich, als mein Mann sich wegen dem offiziellen Brief nochmal meldete. Auf alle drei Briefe reagierte der Sohn schon garnicht; nur mit den immer wieder etwas angepassten Berechnungen des Jugendamtes. Schlussendlich hat er jetzt im März seine Handynummer wieder gewechselt. Er lehnt den Kontakt in jeglicher Hinsicht ab (selbst wenn Kontakt besteht, hat er meinem Mann aber auch nichts zu sagen...).

      Fragen:
      -Müssen wir rückwirkend Unterhalt zahlen auch wenn er es verwirkt hat? Hat er den Unterhalt verwirkt?
      -Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten und liegt unter dem Selbstbehalt. Obliegt ihr nicht die Pflicht einer Vollzeitstelle? Ist ein fiktives Gehalt anzunehmen?
      -Die Steuerrückerstattung ist in unserem Fall wegen dem Behindertenpauschbetrag unseres Sohnes sehr hoch. Darf dieser angerechnet werden?? Dieser hat ja dann nicht mehr seine entlastende Leistung und gehört ja nunmal eigentlich unserem behinderten Sohn. Zumal die Ausgaben, die wir haben, ja auch nicht berücksichtigt werden. Ist das richtig? Bei getrennter Veranlagung müsste mein Mann steuern nachzahlen!
      -Muss die Mutter nicht eine Steuererklärung anfertigen und zur Berechnung des Unterhaltes abgeben? Diese scheint nicht angegeben worden zu sein.
      -Mein Mann ist Steuerklasse 3 und die Kindesmutter wahrscheinlich 5. ist das ok? Kann man wirklich so vergleichen und berechnen?
      -Angenommen Peters Zeugnisse sind schlecht. Könnte mein Mann bei solch hohen Unterhaltszahlungen (mir ist klar das wir die derzeit nicht leisten!) verlangen, dass Peter seinen Job aufgibt, um sich auf die Schule zu konzentrieren. Dafür bezahlt „Mann“ ja...
      -Wie hoch ist der Selbstbehalt der Eltern? Das JA hat 1.400 Euro angenommen. Dies gilt aber doch nur für nicht privilegierte Kinder oder sehe ich das falsch? Privilegierte Kinder werden doch den Minderjährigen gleich gesetzt, sodass ein Selbstbehalt von 1.160 Euro richtige Grundlage wäre, oder?
      -Mein Mann ist mir gegenüber ja auch unterhaltsverpflichtet (wenn auch nachrangig). Ist das von meinem eigenen Einkommen abhängig? Ist mein Einkommen, aufgrund der Pflege meines behinderten Sohnes, überobligatorisch anzusehen?
      -Wer zahlt die Anwälte?

      Wie sollte man hier weiter vorgehen? Haben wir schon Fehler gemacht (also mit Sicherheit haben wir viele gemacht, aber rechtl. relevante?)?

      Für meinen Mann ist diese Geschichte emotional schwer. Er verliert hier ja auch seinen Sohn... zumindest führt der Streit nicht zur Besserung der Situation.
      Andererseits ist das ganze Verfahren seitens Peter alles andere wie vertrauensbildend. Mein Mann will jetzt abwarten ob was vom Anwalt kommt. Ist das der richtige Weg oder sollten wir schon jetzt zum Anwalt gehen?

      Ich freue mich auf eure Antworten und danke im Voraus!

      Viele Grüße

      PS: sorry für den mega langen Text!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum CaptainMa,

      das ist ziemlich viel Text, aus dem man sich die Einzelheiten raussuchen muss.
      Ich hoffe, ich vergesse nun nichts Wichtiges.

      Als erstes: gibt es einen Titel über den Unterhalt?
      Als zweites: das JA kann viel berechnen und fordern, wenn das Kind volljährig ist, hat es nur noch beratende Funktion (und die nimmt es meist eben nicht sonderlich gut wahr...)

      Habt ihr die Schulbescheinigung vorliegen? Da der Sohn ja scheinbar den Schulbesuch abgebrochen hat, solltet ihr eine aktuelle anfordern. Auch die Zeugnisse könnt ihr anfordern.
      Wenn es einen Titel gibt, sollte Dein Mann auf keinen Fall warten, dass sich ein Anwalt meldet (oder der Sohn vollstrecken lässt).

      Der Unterhalt wird vermutlich nicht verwirkt sein. Das ist bei Kindern (oder jungen Erwachsenen) äußerst selten der Fall, dass ein Gericht Verwirkung erkennt.
      Und ja, Unterhalt könnte ab dem Zeitpunkt nachgefordert werden, ab dem Dein Mann durch den Sohn (oder das JA) aufgefordert wurde, Unterlagen zur Berechnung vorzulegen.
      Die Mutter ist gesteigert erwerbspflichtig, wenn das Kind tatsächlich noch privilegiert ist. Ein Gericht könnte fiktives Gehalt zurechnen.
      Den Behindertenpauschbetrag würde ich aus der Steuererstattung rausrechnen lassen - dazu musst Du aber eine eigene Berechnung anstellen, da ja die Höhe des Pauschbetrages nicht die (ganze) Erstattung ausmacht.
      Im Übrigen ergibt sich bei der Wahl der Steuerklasse mit 3/5 nunmal zwangsläufig eine Nachzahlung, wenn dann plötzlich der mit der Steuerklasse 3 eine getrennte (das heißt inzwischen Einzel-) Veranlagung macht. Das ist also kein Grund, eine Steuererstattung nicht anzurechnen.
      Auch die Kindsmutter müsste natürlich aufgefordert werden, die Steuererklärung und den Steuerbescheid vorzulegen. Und dann muss sich jemand anschauen, welche Höhe der Erstattung auf ihren Anteil entfällt.
      Natürlich kann verlangt werden, dass der Nebenjob des Kindes aufgegeben wird, wenn die Zeugnisse schlecht sind. Wenn jedoch bisher der (überobligatorische) Nebenjob als eigenes Einkommen des Kindes angerechnet wurde, erhöht sich der Unterhaltszahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen!
      Das JA hat bezüglich des Ansatzes des erhöhten Selbstbehaltes ja mal richtig gehandelt - das machen teilweise sogar Richter munter anders....Dabei hat der BGH das schon entschieden.
      Die Unterhaltspflicht Deines Mannes Dir gegenüber besteht nur, wenn Du selbst bedürftig bist - was zwangsläufig von Deinen eigenen Einkommen (und ggf. Vermögen) abhängt.

      Ich hoffe, ich habe nun alles beantwortet, ansonsten bekommst Du hier sicher noch weitere Antworten.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank für die liebe Aufnahme und die schnelle Antwort :)
      sorry nochmal für den Text. Ich versuche das morgen mal zu kürzen...

      Ich antworte dir aber mal eben.


      „Als erstes: gibt es einen Titel über den Unterhalt?“
      Nein, den gibt es nicht.

      „Habt ihr die Schulbescheinigung vorliegen? Da der Sohn ja scheinbar den Schulbesuch abgebrochen hat, solltet ihr eine aktuelle anfordern. Auch die Zeugnisse könnt ihr anfordern.„
      Nein, auch nach 5 x auffordern legt er uns nichts vor. Daher haben wir uns auch gefragt ob er den Unterhalt damit verwirkt, weil er seinen Pflichten nicht nachkommt...

      „Natürlich kann verlangt werden, dass der Nebenjob des Kindes aufgegeben wird, wenn die Zeugnisse schlecht sind. Wenn jedoch bisher der (überobligatorische) Nebenjob als eigenes Einkommen des Kindes angerechnet wurde, erhöht sich der Unterhaltszahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen“
      In unserem Fall ist das nicht so. Es werden 150 Euro angerechnet. Auf unseren zu zahlenden Unterhaltsbetrag hat sich das nicht auf einen einzigen Euro ausgewirkt. Wir zahlen so oder so den gleichen Betrag.

      „Das JA hat bezüglich des Ansatzes des erhöhten Selbstbehaltes ja mal richtig gehandelt - das machen teilweise sogar Richter munter anders....Dabei hat der BGH das schon entschieden.„
      Ist das so richtig? Gem. Düsseldorfer Tabelle liegt der Selbstbehalt für ein privilegiertes Kind doch nicht bei 1.400 Euro... oder? Für uns spielt es keine Rolle. Aber bei der Kindesmutter. Mit dem verminderten Betrag kommt sie ja schneller über den Selbstbehalt.

      „Die Unterhaltspflicht Deines Mannes Dir gegenüber besteht nur, wenn Du selbst bedürftig bist - was zwangsläufig von Deinen eigenen Einkommen (und ggf. Vermögen) abhängt.„
      Ist meine Stelle durch meinen behinderten Sohn nicht auch als überobligatorisch zu betrachten?
    • TanjaW9 schrieb:

      Der Unterhalt wird vermutlich nicht verwirkt sein. Das ist bei Kindern (oder jungen Erwachsenen) äußerst selten der Fall, dass ein Gericht Verwirkung erkennt.

      Und ja, Unterhalt könnte ab dem Zeitpunkt nachgefordert werden, ab dem Dein Mann durch den Sohn (oder das JA) aufgefordert wurde, Unterlagen zur Berechnung vorzulegen.
      Eine weitere Frage habe ich noch || . Wann würde er den Unterhalt verwirken? Er kommt doch jetzt seit 4 Monaten seinen Pflichten nicht nach. Trotz mehrmaligen auffordern sendet er uns keinerlei Bescheinigungen. Kann er also machen was er will und alles hat keine Konsequenz?


      Entschuldigt mein komisches zitieren... ich bin bei den Funktionen noch nicht ganz durchgestiegen :rolleyes:
    • Hallo CaptainMa,

      ja, es ist der erhöhte SB anzusetzen, BGH XII ZR 83/08 vom 12.1.2011.
      Nein, ich denke nicht, dass Dein Einkommen überobligatorisch ist. Auch für behinderte und pflegebedürftige Kinder gibt es zumindest zeitweise anderweitige Betreuungsmöglichkeiten, so dass Du dementsprechend einer Berufstätigkeit nachgehen könntest und es ja scheinbar auch tust.
      Du kannst natürlich schauen, ob das vor Gericht durchkäme, ich persönlich würde davon abraten.
      Das, worauf ihr bestehen könnt, dass es keine Hochstufung geben darf, da Dein Mann ja auch noch eurem Kind unterhaltspflichtig ist. Ob eine Herabstufung angezeigt wäre, weil es theoretisch auch Dir gegenüber eine Unterhaltspflicht gibt, würde dann ein Richter im Einzelfall entscheiden.
      Eine Verwirkung setzt neben einer zeitlichen Komponente auch immer einen gravierenden Verstoß gegen Pflichten und Gebote voraus.
      Beides wird kein Gericht hier als gegeben sehen.
      Zumal ja kein Titel besteht und Dein Mann einfach die Zahlung einstellen kann.
      Wenn der Sohn nach einem Jahr ankommt und Unterhalt rückwirkend ab der Reduzierung haben will, könnte ein Anwalt Verwirkung überprüfen.

      Gruß Tanja
    • Moin,

      liegen eigentlich die unterhaltsrechtlichen Auskünfte von der Kindesmutter vollständig vor, also alles einschl. der Belege? Ansonsten können die Forderungen schon allein deshalb komplett zurückgewiesen werden.

      Und dann habe ich 2x was von Steuerklasse 5 bei der Kindesmutter gelesen. Das geht natürlich nicht, dass nur das Nettoeinkommen daraus berücksichtigt wird. Und es ist auch Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ihres Ehemannes zu erteilen, siehe

      OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - II-3 UF 96/19 schrieb:

      Die Auskunft erstreckt sich auch auf einen etwaigen Familienunterhaltsanspruch der Kindesmutter gegenüber ihrem Ehemann. Zum Vermögen des unterhaltsberechtigen Kindes gehören auch Ansprüche, insbesondere Unterhaltsansprüche. Diese berechnen sich wiederum nach dem Einkommen und Vermögen beider Elternteile (vgl. Viefhues, a.a.O. Rz 46). Der an den kindesunterhaltspflichtigen Elternteil wiederum durch dessen (neuen) Ehegatten zu erbringende Familienunterhalt ist schon nach dem Wortlaut des § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB unter die zu offenbarenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu fassen (vgl. Klinkhammer in Staudinger (2018) § 1605 Rz 26). Denn ein solcher Anspruch hat Vermögenswert, auch wenn der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360 a BGB grundsätzlich – ggf. mit der Ausnahme eines Taschengeldanspruchs - nicht auf Gewährung einer frei verfügbaren und laufenden Geldrente gerichtet ist. Zu seiner Darlegung und Berechnung sind deshalb die ihn beeinflussenden Einkünfte (des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Elternteils) mitzuteilen. Allerdings besteht kein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, hier also im Verhältnis des Antragstellers und des Ehegatten der Kindesmutter, so dass über diesen „Umweg“ (Auskunft durch den ggf Unterhaltsberechtigten) auch solche Ansprüche erfasst werden können und müssen (so auch Klinkhammer a.a.O. Rz 26). Dieser Teil der Auskunftspflicht ist daher von § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB erfasst (Viefhues, a.a.O. Rz 83 ff.).

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    • CaptainMa schrieb:

      -Mein Mann ist Steuerklasse 3 und die Kindesmutter wahrscheinlich 5. ist das ok? Kann man wirklich so vergleichen und berechnen?
      Und beim Kindesvater ist nicht der komplette Splittingvorteil zu berücksichtigen, wenn seine Ehefrau über eigene Einkünfte verfügt. Gem. BGH ist der Splittingvorteil dann nach Maßstab einer fiktiven Einzelveranlagung aufzuteilen. Ich glaube nicht, dass das Jugendamt das berücksichtigt hat.
    • Guten Morgen zusammen,

      es liegen uns keinerlei Unterlagen der Kindesmutter vor. Das ist mitunter ja der Grund warum mein Mann den Unterhalt gekürzt hat.

      Das würde also heißen das der Ehemann der Kindesmutter, nach Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt „zahlen“ müsste?! Wird zu Berechnung das oder ein fiktives Einkommen angenommen?

      Mein Einkommen lag, durch Vorlage der Steuererklärung, dem Jugendamt vor.

      Das Pflegegeld darf doch nur im Mangelfall angerechnet werden?!
      Gestern habe ich auch nochmal wegen meiner Tätigkeit gesucht... nach BGH FamRZ 2006, 846 liegt eine regelmäßig überobligatorische Tätigkeit vor, wenn das zu betreuende Kind schwer behindert ist. Es ist richtig das mein Sohn in den kiga geht und ich dadurch arbeiten gehen kann. Im Vergleich gehts da aber wohl aber um die übermäßige Mehrbelastung. Und die liegt definitiv vor.

      Versteht mich nicht falsch... es geht hier nicht darum dem Jungen überhaupt keinen Unterhalt zahlen zu wollen. Wir sollen aber derzeit fast 550 Euro zahlen. Das ist eine Menge Holz. Das für ein Kind, welches jeglichen Kontakt ablehnt. Und die Kindesmutter ist wieder mal raus. Zudem
      Kann das Kind machen was er will; zb keine Unterlagen senden und falsche/unvollständige Angaben machen. Am Ende bekommt er trotzdem eine Nachzahlung wenn er sie dann vorlegt... obwohl er wirklich alles andere wie mitwirkt. Das nervt...

      Wir wollen auch nicht vor Gericht... wir wissen ja schlussendlich nicht mal wie lange wir noch Unterhalt zahlen „müssen“. Wenn im August die Ausbildung beginnt, hat sich das Thema schnell erledigt. Aber wir wissen eben nichts ?( .

      Und vor allem wissen wir nicht, wie wir uns verhalten sollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von CaptainMa ()

    • Moin,

      kann es sein, dass das in der erwähnten FamRz wiedergegebene Urteil (ohne Aktenzeichen finde ich das nicht, die Angabe der Fundstelle in der Zeitschrift reicht mir dafür nicht) den Unterhaltssanspruch von getrennt oder geschiedenen Ehegatten untereinander betrifft?
      Das wäre dann meiner Meinung nach aber nicht auf den Kindesunterhalt anwendbar.
      Du kannst Dich nicht gegenüber einem privilegierten Kind als vorrangig Bedürftige (sowieso nicht, deswegen ja Privilegierung) darstellen, wenn Du mit Deinem Einkommen und dem Pflegegeld ggf. sogar mehr als Deinen Bedarf decken kannst.

      Nein, der neue Ehemann der Mutter muss selbstverständlich keinen Unterhalt an ein fremdes Kind leisten.
      Du ja auch nicht.
      Über das Familienunterhaltkonstrukt wird eine Kürzung des Selbstbehaltes und, ggf. eine weiter gehende Kürzung vorgenommen, da der Familienunterhalt ja ggf. vom anderen Ehegatten übernommen werden kann und damit für die Unterhaltsleistung an Kinder mehr zur Verfügung stünde.
      Ich persönlich halte dieses Konstrukt für höchst ungerecht und Zweitfamilien benachteiligend.

      Ich weiß, wie hilflos man sich fühlt, wenn die Gegenseite einfach nur mauert.
      Ihr seid aber in der sehr komfortablen Lage, dass kein Titel existiert und könnt dadurch viel entspannter an die Sache ran gehen.
      Nochmal: eine aktuelle Schulbescheinigung, dass er noch die Schule besucht anfordern und sich nicht mit "aufgrund Corona nicht zumutbar" abspeisen lassen. Auch die Halbjahreszeugnisse sind schon aussagekräftig und ebenfalls anzufordern.
      Steht da "o.B." drauf, nachfragen.
      Selbst wenn ihr wisst, dass es keine Antwort gibt, alles schön dokumentieren....
      Vermutlich wird der Junge mit einem Ausbildungsplatz gar nicht mehr zur Schule gehen - und schon hat er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.
      Legt vorerst jeden Monat (bis auf Weiteres) den geforderten Betrag beiseite (ansparen).
      Und schickt Eure Anforderungen doch ans Jugendamt (wenn von dort auch die Schreiben kamen) cc an den Sohn.

      Einen von Euch beauftragten Anwalt müsstet ihr zahlen. Geht es irgendwann vors Gericht, entscheidet der Richter (nach Obsiegen/Unterliegen) über die Kostenverteilung - das ist oft eine ungewisse und kostenträchtige Angelegenheit.
      Von daher erst noch mal alle Unterlagen vom JA anfordern:

      Aktuelle Schulbescheinigung
      Zeugnis(se)
      Aufstellung Einkommen und Vermögen inkl. entsprechender Nachweise (auch Steuerbescheid!) der KM
      das gleiche vom Kind
      (Immer alle Unterlagen konkret benennen!)
      Man kann ja auch schon rein schreiben, dass man bei Nichtvorlage davon ausgeht, dass kein Unterhaltsanspruch besteht
      Ich persönlich würde nicht die Einkünfte des neuen Ehegatten anfordern (das muss eh nicht belegt, sondern nur angegeben werden).
      Wenn Euch das zu kompliziert ist oder ihr partout nicht weiter wisst, hilft entweder nur einen Anwalt aufsuchen, beim ISUV Mitglied werden (und die Mitgliedervorteile in Anspruch nehmen) oder einfach alles weiter laufen lassen.
      Ab Ausbildungsbeginn wären die Karten eh wieder neu zu mischen (Euch liegt doch sicher auch der Ausbildungsvertrag noch nicht vor? Den könnte man ja pro Forma auch schon beim JA anfordern)...

      Gruß Tanja

      Nachtrag: durch einen Steuerbescheid kann man nicht sein Einkommen belegen, da es (z.B. Minijob) Einkünfte gibt, die nicht als Einkommen in dem Bescheid auftauchen. Auch das bezogene Pflegegeld steht da nicht drin.
    • Moin,

      es finden sich unglaublich viele gleichgelagerte Fälle in diesem Forum: volljähriges Kind will Unterhalt, keinerlei Belege, keine Zeugnisse, keine Auskünfte vom "betreuenden" Elternteil, Jugendamt eiert monatelang rum, versagt auf ganzer Linie.

      Ich denke, im konkreten Fall hat der Vater schon genug unternommen. Ich würde die Brechstange nehmen.

      Liebes Jugendamt,

      mein Sohn Peter hat sich zur Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche Beratung und Unterstützung beim Jugendamt geholt. Trotzdem ist er seiner Darlegungs- und Beweislast auch nach mehreren Aufforderungen meinerseits nicht nachgekommen. Insbesondere fehlen aktuelle Schulbescheinigung, Zeugnisse, Ausbildungsvertrag und ordnungsgemäße Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die seiner Mutter! Dazu zählen übrigens auch Steuerbescheid und Steuererklärung.

      Ich werde die Unterhaltszahlungen mit sofortiger Wirkung einstellen und erst wieder aufnehmen, wenn Peter seinen Pflichten nachgekommen ist. Beraten Sie ihn bitte dahingehend, dass er mit seinem Verhalten auch vor Gericht keine Chance hat.

      Sollten Sie bei irgendwelchen Unterhaltsberechnungen in Zukunft auf verheiratete Unterhaltspflichtige treffen, empfehle ich Ihnen BGH-Urteil XII ZR 160/08 vom 02.06.2010 (FamRZ 2010, 1318). Gemäß Leitsatz b) ist der Splittingvorteil nach Maßstab einer fiktiven Einzelveranlagung aufzuteilen.
    • Danke für die Antworten!
      das hilft uns sehr weiter. Bei getrennter Veranlagung muss mein Mann grob überschlagen 3.800 Euro nachzahlen. Angenommen wurden fast 2000 Euro / Jahr, die er als Einkommen angerechnet bekommen hat. Das sind ja jetzt schnell 2 Unterhaltsstufen Unterschied.

      Das mit der überobligatorischen Arbeit war nur ein Gedanke. Im Normalfall stehe ich dem
      Arbeitsmarkt durch den Pflegegrad meines Sohnes nicht zur Verfügung. Das Kind, also Peter, würde ja auch weiterhin vorrangig behandelt werden. Allerdings würde mein Mann unter Umständen den Kontrollbetrag unterschreiten. Mit den Steuern haben wir aber ja schon viel erreicht.

      Hat jemand ein Urteil bzgl. des Behindertenpauschbetrages?
      Was darf mein Mann alles abziehen?
      Einkommen zzgl. Einmalzahlungen und Firmenwagenvorteil; abzgl. Werbungskosten (oder nur Fahrtkosten?); was ist zb mit Mehraufwendungen für Verpflegung?; was ist mit den Sonderausgaben fürs behinderte Kind (also Fahrten, Medikamente etc. - alles was eben nicht in die Pauschale reinfällt)?-wäre natürlich dann nur mit der Hälfte anzusetzen.

      Wir haben auf jedenfall beschlossen das Jugendamt mal direkt anzuschreiben.

      Danke nochmal und viele liebe Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CaptainMa ()

    • Hallo nochmal,

      es ist unerheblich, wie viel Dein Mann bei getrennter Veranlagung nachzahlen müsste. Der Splittingvorteil ist unterhaltstechnisch einzusetzen. Es findet lediglich zur Aufteilung der Steuererstattung eine Verhältnisrechnung statt.

      @Clint, ich hatte das Urteil zwischenzeitlich schon selbst gefunden und dort geht es richtig vermutet um Ehegattenunterhalt - zu einer Zeit, in der es noch üblich war, die Eigenverantwortung der getrennten Ehegatten für den Unterhalt nach Scheidung/Trennunh nicht anzulegen.
      Damals war es noch normal, 8 Jährige Kinder (ohne Besonderheiten) vollschichtig zu betreuen, bzw. eben keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
      Seis drum, Rest spar ich mir.
      Bis auf den Passus, dass ein Kind "damit" nicht vor Gericht durchkommt, würde ich Dir beipflichten...

      @CaptainMa, Du müsstest für die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten in die Leitlinien Eures Wohnortes schauen.
      Keinesfalls kann Dein Mann Kosten abziehen, wenn er die korrespondierende Steuererstattung raus lassen möchte - dies gilt insbesondere und vor allen Dingen hinsichtlich der behinderungsbedingten Kosten (einschl. Fahrtkosten) des Sohnes - schließlich wird Euch dafür ja der Behindertenpauschbetrag gewährt. Nicht zu vergessen, das Pflegegeld und der Pflegepauschbetrag.

      Gruß Tanja
    • Ok... ich verstehe nur noch Bahnhof. Aber naja. Ich schaue später nochmal in Ruhe dabei.
      Durch die Wahl unserer Steuerklassen entstehen dem Sohn meines Mannes aus meiner Sicht derzeit schon große Vorteile. Ich habe ja zuviel an Steuern bezahlt. daher ja eigentlich die hohe Rückzahlung... meinem Mann wird diese aber angerechnet, sodass ich durch eine Hintertür Unterhalt für den Sohn meines Mannes zahle. Vllt bin ich schlauer wenn ich das mit dem Splitting richtig verstanden habe.

      Das Pflegegeld und der Pauschbetrag gehören ja theoretisch meinem Sohn. Neben dem Behindertenpauschbetrag können Fahrtkosten, aufgrund der Behinderung und ich meine sogar für Freizeit, etc steuerlich abgesetzt werden. Der Behindertenpauschbetrag deckt typische Mehrkosten, wie zb die vermehrte Wäsche, ab.

      Ich lese mich wie gesagt später nochmal ein.
    • Tanja meint, dass du keine fiktive Einzelveranlagung durchführen kannst, um das Einkommen deines Mannes durch eine Nachzahlung zu reduzieren, aber du kannst darauf bestehen, dass der Splittingvorteil, der ja nunmal da ist sachgerecht auf euch beide aufgeteilt wird. Es kann also passieren, dass der Großteil der Erstattung dir zugerechnet wird, sodass nur ein kleiner Teil der Steuererstattung bei deinem Mann gehaltserhöhend wirkt.

      Ich hätte noch folgende Hinweise:

      - Der Teilzeittätigkeit der Mutter könnte man ggf. über einen familienrechtlichen Ausgleichanspruch beikommen, d.h. ihr holt euch Unterhalt, den ihr für das Kind leistet, von ihr wieder. Kostet aber erstmal Geld und ist risikobehaftet.
      - Die Mutter hat Unterlagen der letzten 5 Jahre zu ihrer Selbstständigkeit beizubringen. Ich glaube nicht, dass dort was zu holen ist, aber noch lange nicht alles, was das Betriebsergebnis mildert wird unterhaltsrechtlich auch berücksichtigt.
      - Die Versicherung des Jugendamtes, dass eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt ist genauso viel wert wie der Kaufvertrag eines Hauses, der auf Klopapier verfasst wird. Die meisten Auskünfte sind beleghaft beizubringen.

      Stell mal die Berechnund des JA ein, die sind in vielen Fällen grober Unsinn, meisten zu Lasten des Unterhaltspflichtigen.
      Leider machst du gerade auch die Erfahrung, dass das Unterhaltsrecht es erlaubt, wenn ein Elternteil sich in zweiter Ehe einfach wieder zurücklehnt und vom Neuen aushalten lässt: dann muss der andere halt alleine für die Kinder aus erster Ehe aufkommen. Es ist leider kein seltenes Phänomen, dass die Mütter mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht leistungsfähig sind. Auch bei eurem Exemplar wird nichts zu holen sein, denn wenn ihr neuer Mann gut verdient, braucht sie das mit 500 EUR Unterhalt und 200 EUR Kindergeld einfach nicht.
    • Hallo CaptainMa,

      CaptainMa schrieb:

      Das Pflegegeld und der Pauschbetrag gehören ja theoretisch meinem Sohn.
      nein, tut es nicht. Weder das Pflegegeld und erst recht nicht der Pauschbetrag. Das Kindergeld gehört ja auch nicht den Kindern.
      Ich mag es gar nicht, wenn die Diskussion in diese Richtung driftet. Ich verstehe Deine Ansicht in Bezug auf das gefühlte Mittragen des Unterhaltes für "Peter".
      Dennoch muss Du nicht versuchen, die finanzielle Unterstützung, die Du für Euren Sohn bekommst, aus den Deiner Familie zur Verfügung stehenden Geldressourcen auszuklammern.

      Was die Wahl Eurer Steuerklasse angeht: es besteht eine Pflicht zur Geltendmachung von Steuerersparnissen und der Nutzung des Splittingvorteils zugunsten von Kindesunterhalt.
      Du kannst die Steuererstattung bezüglich des Behindertenfreibetrages vor- und auf Dein Gehalt beziehen indem Du Dir den Freibetrag dafür auf die "Steuerkarte" eintragen lässt. Dies ist eine steuerlich (und unterhaltsrechtlich) zulässige Gestaltungsmöglichkeit, die zur Folge hat, dass Du -trotz Steuerklasse 5 - weniger Steuern zahlst. Im Übrigen könntet ihr auf Faktorverfahren wählen.
      Ab diesem Jahr verdoppeln sich auch die Behindertenpausch-Beträge und für die Fahrtkosten wird ein neuer Pauschbetrag eingeführt. Auch auf "Steuerkarte" eintragbar.

      Splittingvorteil: lt. BGH-Urteil 2 Einzelveranlagungen (die Deines Mannes ohne Behinderten- und Pflegepauschbetrag) (und dann vermutlich darauf jeweils berechnete Steuer - Summe daraus - diese Quote übertragen auf Eure Gesamterstattung - die anteilige Erstattung Deines Mannes dann auf sein Jahreseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit geteilt durch 12...)

      MaxMustermann schrieb:

      Die Mutter hat Unterlagen der letzten 5 Jahre zu ihrer Selbstständigkeit beizubringen.
      5?
      Ich dachte, 3

      Gruß Tanja