Pflichten eines volljährigen Unterhaltsberechtigten?

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    • @CaptainMA: die meisten hier werden sich ganz gut mit dem Thema Wohnvorteil auskennen, wir brauchen keine allgemeinen Infos. Hilfreich wären Informationen zu deinem konkreten Sachverhalt: Wohnfläche, Grundstücksgröße, Informationen zum Mietspiegel, Finanzierung (Belastung aufgeteilt nach Zins und Tilgung),...

      Clint schrieb:

      das kann ich überhaupt nicht leiden.
      Aha, und warum genau nicht? Du kennst meinen konkreten Fall doch gar nicht. Und wie Tanja ist Unterhaltsrecht sehr individuell. Und ja, ich würde in einem Verfahren versuchen den Unterhalt um jeden cent zu drücken. Der Grund ist relativ einfach. Mir steht ein Selbstbehalt von 1400 EUR zu. Ich habe ein Wechselmodell und wohne im Haus, in dem alle Kinder geboren wurden. Der Spaß kostet mich alleine schon 2000 EUR warm im Monat. Meine Ex hat bei weitem genug, der einzige Punkt an dem eine Diskussion starten könnte wäre, wenn sie ein Kind in die Welt setzt, um die Abschiebung ihres Neuen zu verhindern. Und in diesem Fall wäre es mir wichtiger das Elternhaus der Kinder zu halten als ihre private Lebensplanung zu finanzieren und als Folge den Kindern einen weiteren Haushalt zu präsentieren, wo die Drei sich ein Kinderzimmer teilen (zur Info, bei mir im Ort sind große Wohnungen fast gar nicht mehr unter 10€/qm zu haben).

      Aber ich diskutiere auch gerne grundsätzlich über den Wohnvorteil. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass der Besitz einer Immobilie zu einer Erhöhung des Unterhalts führt. Denn das Geld findet sich nur auf dem Papier, es ist schlicht und ergreifend nicht da. Einen Unterhaltspflichtigen darauf zu verweisen, dass er die Immobilie seinem Kind zu Liebe auch vermieten könnte, um sich in ein 420€-warm WG-Zimmer einzumieten, überschreitet definitiv schon die Grenze zur Dreistigkeit. Das ist lebensfern. Dann sollen sie bitte auch den betreuenden Elternteilen untersagen einen Beruf auszuüben und ihre ganze Zeit in die Betreuung der Kinder stecken, dafür dann aber auf H4-Niveau leben.
      Der Wohnvorteil ist einfach ein Instrument, um aus unterhaltspflichtigen noch mehr rauszupressen. Er macht vielleicht da Sinn, wo die Immobilie abgezahlt ist und man wirklich monatlich Geld spart. Aber in der heutigen Zeit, wo ein einfaches Reihenhaus gerne mal 500.000 EUR und mehr kostet, aber zu 2% finanziert werden kann, ist das einfach Verarsche. Das bedeutet nämlich, dass man 830€ Zinsen und vielleicht was um die 200 EUR Tilgung gegen rechnen kann. Das bedeutet also, dass man nur eine Tilgung von 0,48% gegenrechnen kann, allerdings finanziert heute keine Bank mehr unter 2% Tilgung. Meine wollte 5% zu Beginn mittlerweile bin ich über 8%. Zinsaufwendungen sinken nur langsam, da eh schon gering. Und wo bitte ist das Geld? Auf meinem Konto finde ich es nicht wieder. Und meine Altersvorsorge für Unterhalt verkaufen zu müssen, finde ich auch nicht gerade toll, insb. wenn ich 50% Betreuung leiste und die Betreuung IM HAUS stattfindet.

      Jeder ist natürlich frei das ganze anders zu sehen, ich zwinge meine Meinung niemandem auf.

      LG
      Max
    • Beim Wohnvorteil ist folgendes unlogisch:
      Wenn ich 500.000 € auf dem Konto habe, interessiert das niemanden, solange ich normal Unterhalt zahle.
      Wenn ich von den 500.000 aber ein Haus kaufe, dann wird es auf einmal zusätzlich angerechnet.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo zusammen,

      Es tut sich was. Wir haben die letzten 2 Zeugnisse, eine veraltete Schulbescheinigung und den Ausbildungsvertrag vom Jugendamt zugesendet bekommen.
      Die Berechnung folgt wohl noch. Ob noch weitere Unterlagen kommen werden wir dann sehen.
      Eine Frage dazu.
      Die Schulbescheinigung ist im August 2020 erstellt worden. Als Hinweis steht unten im Text, dass die Schulbescheinigung nur einmal ausgestellt wird und immer für ein Jahr gilt. Können wir trotzdem eine aktuelle fordern? Sie stimmt ja nicht mehr. Nach dieser Bescheinigung geht er noch bis nächstes Jahr im Sommer in die Schule. Die Ausbildung beginnt im August diesen Jahres. Ob er überhaupt noch zur Schule geht wissen wir nicht.

      Liebe Grüße
    • Hallo CaptainMa,

      ich würde sie mit Hinweis darauf, dass ihr eine aktuelle Bescheinigung gefordert hattet einfach noch mal anfordern (wenn das letzte Zeugnis nicht das Halbjahreszeugnis vom Februar ist).
      Das Kind kann auch offiziell noch in der Schule gemeldet sein (und was anderes bestätigt so eine Bescheinigung ja nicht) aber inoffiziell einfach fehlen (natürlich mit entsprechenden Vermerken dann auf dem (Halbjahres)Zeugnis.
      Insofern: was steht auf dem letzten Zeugnis an Fehltagen und von wann ist es?

      Gruß Tanja
    • Huhu Tanja :)

      das letzte Zeugnis ist das Halbjahreszeugnis. Es sind um die 10 Fehltage. 2 unentschuldigt. Also nichts was der Rede wert wäre… das einzige Problem was wir ja haben ist, dass er erst im Dezember den Ausbildungsplatz bekommen hat. Das Halbjahreszeugnis wurde Ende Januar ausgestellt. Ob er die Schule noch bis zum Sommer durchzieht oder er jetzt schon abbricht (er bricht die schulische Ausbildung spätestens im Sommer ab), wissen wir nicht.
      Andererseits müssen wir einen Ausbildungswechsel ja sowieso bezahlen; wenn ich das richtig im Kopf habe.
      Seine Ausbildung startet (gem Vertrag) am 01.08.. Zahlen wir dann Unterhalt bis Juli oder bis August?
    • Hallo CaptainMa,

      2 unentschuldigte Fehltage sind wirklich keine weitere Anforderung einer aktuellen Schulbescheinigung wert.
      Wenn er allerdings abbricht, würde ich keine Erholungsphase zubilligen, so dass ich bis Juli zahlen würde (ist ja nicht nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes)
      Da solltet ihr Euch aber lieber noch mal kundig machen.
      Wenn er aber noch bis November die Schule besucht, müsste bis dahin auch Unterhalt gezahlt werden (so meine Laienmeinung).

      Mh, irgendwie les ich gerade was vom 1.8., aber auch vom Dezember.
      Kannst Du die Daten bitte für mich sortieren?

      Gruß Tanja
    • Oh… sorry für die Verwirrung.

      Unterschrift Ausbildungsvertrag - Dezember 2020
      Beginn der Ausbildung - August 2021

      Das Fachabi hat im August 2020 begonnen und geht eigentlich bis Sommer 2022; wird aber wegen der vorgenannten Ausbildung dieses Jahr abgebrochen. Den Zeitpunkt kennen wir nicht.
    • Hallo CaptainMa,

      ich habe gerade nicht präsent, ob es bei Euch einen Titel gab, den ihr herausverlangen müsst. Falls nicht, würde ich bis Juli zahlen. Wie gesagt, nur 10 Fehltage und davon 2 unentschuldigte - da wird er vielleicht noch das Abgangszeugnis bei der Ausbildung vorlegen müssen.
      Mir scheint es gerade (unter den nur 10 Fehltagen) für unwahrscheinlich, dass er vorzeitig abbricht (also vor Ende des Schuljahres).
      Eigentlich löblich, dass er noch die Schule besuchte weil er nicht eher den Ausbildungsplatz bekam. Andere hätten das Jahr "abgehangen".

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      die neue Berechnung ist da. es hat sich nichts getan… wobei ich schon gesehen habe, dass die Dame die Einkommensgruppe nicht angepasst hat.
      Kurz Zusammen gefasst:
      -Wir haben Zeugnisse, eine Schulbescheinigung und den Ausbildungsvertrag erhalten.
      -Wir haben keine einkommensnachweise der Kindesmutter erhalten.
      -die Steuererstattung wurde nicht mehr berücksichtigt - die Nachteile aus dem Splittingvorteil wurden auch nicht berücksichtigt (nach Verteilung im Splittingverfahren wäre ein Minus, also zu wenig bezahlte Steuer, um die 2500 Euro rausgekommen- das wäre eine weitere einkommensgruppe)
      -die Einkünfte des Sohnes werden weiterhin vom Gesamtbetrag (Summe Einkommen Mutter und Vater) abgezogen. Das heißt sie mindern die Unterhaltsleistung des Kindvaters nicht.
      -nachträglich eingereichten Aufwendungen wurden anerkannt
      -Ausbildung ab 01.08. wurde bestätigt (Unterhalt ist dann voraussichtlich nicht mehr zu leisten)
      -Nachzahlung der Differenz ab Januar wurde durchs JA angesprochen; soll mit Sohn geklärt werden

      Berechnung:
      Einkommen Kindesmutter 1050 Euro
      Einkommen Kindesvater 3650 Euro
      gesamt 4700 Euro
      Gesamthafter nach DÜsseldorferTabelle 858,00 Euro abzgl. Kindergeld 219,00 Euro, abzgl. eigenes Einkommen 100 Euro
      Unterhaltsanspruch 539,00 Euro

      Verteilung
      3650 - 1400 Euro = 2250 Euro
      1050 - 1400 Euro = 0 Euro
      Anteil Vater 100 %

      Nach Düsseldorfer Tabelle Einkommensgruppe Vater 7 (das ist falsch) = Zahlung 539,00 Euro

      wir würdet ihr weiter vorgehen?
      Dateien
    • Hallo,

      Ich würde dann danach gehen was der Vater für sich allein zahlen müsste nach Abzug all eurer Positionen.
      Denn niemand muss mehr Zahl als er allein zu zahlen hätte.

      Und da die Mutter nicht leistungsfähig ist braucht ihr Einkommen auch nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung, soweit ich weiss.

      Was kommt denn bei eurer Berechnung raus? Nur für den Vater?

      Besteht eigentlich ein Titel?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Ich hatte auch überlegt 400 Euro für die letzten 2 Monate zu zahlen.
      Nach Düsseldorfer Tabelle müsste mein Mann ja 503,00 Euro zahlen. Abzgl. der 100 Euro der Einkünfte des Kindes wären wir bei 400 Euro.

      Nach unserer Berechnung läge sein Nettoeinkommen bei ca 3450 Euro. Also dann einkommensgruppe 5. dann wären wir sogar bei nur 458,00 Euro abzgl. der 100 Euro.


      Nachzahlen würden wir erstmal nicht. Denn er hat die Reduzierung der Zahlungen ja erstmal selbst verursacht. Er hatte jetzt 5 Monate Zeit Unterlagen beizubringen.

      Einen Titel gibt es nicht.


      Sollten wir noch einen weiteren Brief schreiben? oder ist die Idee generell unklug?
    • Hallo CaptainMa,

      welches OLG ist zuständig?
      Es stimmt nämlich nicht, dass die Eltern keinen Auskunftsanspruch gegeneinander haben.
      Einige OLGs erkennen das auch so an-> 1605 i.V.m.242 BGB.
      Ich glaube aber nicht, dass die Mutter über den angemessen SB kommt. Insofern würde ich, wie Sophie vorschlägt, vom Einkommen des Vaters allein weiter ausgehen.
      Ist das Kind noch nicht volljährig?
      Die Anrechnung des eigenen Einkommen des Kindes halte ich, aufgrund der Leistungsungähigkeit der Mutter, als zu niedrig. Wenn es nur nach Deinem Einkommen geht, wird ja auch dieser geringere Bedarf zugrunde gelegt. Und darauf ist eben das Einkommen des Kindes anzurechnen.
      Ich würde meine Berechnung darstellen, dann die rückwirkende Zahlung (ab Aufforderung, Einkommen offen zu legen) anweisen und für Juni und Juli dann den von Euch errechneten Betrag.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: für Mai ist der Bedarf um den Kinderbonus i.H.v. 150 Euro zu reduzieren!
    • Hallo Tanja,

      es ist das OLG Hamm zuständig.
      Doch, das Kind ist volljährig. Er ist privilegiert.
      Die Mutter kommt nicht über den SB. Sie arbeitet aber auch nicht Vollzeit und welche Lohnsteuerklasse zu Grunde liegt ist uns auch nicht bekannt.

      Also würdet ihr nachzahlen?
      von welchem Betrag ausgehend? Das Jugendamt berechnet ja weiterhin anders…
    • Hallo Edy,

      das stimmt. Das ist ja nicht das Problem.
      Bei der Haftungsverteilung muss der kindesvater ja 100 %, höchstens in Höhe der der eigenen einkommensgruppe, zahlen. Das Jugendamt zieht das Einkommen des Kindes aber vom Gesamtbedarf ab. Quasi so als ob er minderjährig wäre und der Mutter auch die Hälfte vom Einkommen Zustände. Das Kindergeld hingegen wird als Einkunft voll abgezogen.
      Ich finde aber leider auch kein Fallbeispiele hierzu.

      edit:
      Das Einkommen des Kindes wird nicht nach Quote auf die Eltern verteilt. Meinem Mann kommen nur 10 Euro der anrechenbaren 100 Euro zu gute.

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    • Hallo CaptainMa,

      ich würde nach Ermittlung des Einkommen Deines Mannes in die DDTabelle schauen. Da er allein haftet - > nach Deinen Zahlen also Stufe 6.
      722 Euro abzüglich Einkommen des Kindes abzüglich Kindergeld (und im Mai abzüglich 150 Kinderbonus) das wäre dann der Zahlbetrag.
      Wenn Dein Mann diese Zahl x × 4 Monate + y (für Mai) abzüglich der 150x5 nachzahlt, verderbt ihr zumindest einem Anwalt die Lust, da noch tätig zu werden.
      Für Juni und Juli dann nochmal x und dann sollte erst mal Ruhe sein.

      Gruß Tanja