Guten Morgen Max,
tatsächlich kann bei Selbständigen bis zu 5 Jahre zurück Auskunft über das "Einkommen" gefordert werden. Dafür sind gute Gründe denkbar, z. B. Neugründung eines Unternehmens vor ca. 5 Jahren.
Gruß
Villa
tatsächlich kann bei Selbständigen bis zu 5 Jahre zurück Auskunft über das "Einkommen" gefordert werden. Dafür sind gute Gründe denkbar, z. B. Neugründung eines Unternehmens vor ca. 5 Jahren.
Gruß
Villa
Leben und leben lassen