Hallo zusammen!
Nach Scheidung im Jahr 1993 scheint nun meine Ex festgestellt haben, dass noch ein Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bzgl. meiner Betriebsrente besteht.
Kann man dies freiwillig regeln per Vertrag (die Berechnung ist ja relativ einfach) oder muss meine Ex einen Antrag beim Familiengericht stellen? Es geht hier um ca. 70 Euro pro Monat an Ausgleichszahlung.
Viele Grüße
gerd81379
Nach Scheidung im Jahr 1993 scheint nun meine Ex festgestellt haben, dass noch ein Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bzgl. meiner Betriebsrente besteht.
Kann man dies freiwillig regeln per Vertrag (die Berechnung ist ja relativ einfach) oder muss meine Ex einen Antrag beim Familiengericht stellen? Es geht hier um ca. 70 Euro pro Monat an Ausgleichszahlung.
Viele Grüße
gerd81379