Hallo,
Ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Meine Tochter ist unter 3 und meine Ex-Freundin bezieht sowohl Wohngeld als auch Kinderzulage. Ich dachte es gilt das Zuflussprinzip und dann die 3/7-Regel. Wieso werden diese beiden Einkommen denn nicht mit angerechnet zu ihrem Zufluss?
Grüße
Ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Meine Tochter ist unter 3 und meine Ex-Freundin bezieht sowohl Wohngeld als auch Kinderzulage. Ich dachte es gilt das Zuflussprinzip und dann die 3/7-Regel. Wieso werden diese beiden Einkommen denn nicht mit angerechnet zu ihrem Zufluss?
Grüße