Sorge und Umgang bei Gewalterfahrung und Persönlichkeitsstörung

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    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Das ist eine Illsuion. Menschen hören mit Manipulationen nicht auf, weil sie ein (Teil)Ziel erreicht haben.
      Erst recht und gerade Narzissten nicht.
      Die Verletzungen eines Narzissten wirken bis in die Unendlichkeit.
      ich gebe dir Recht und sage auch: wenn er tatsächlich Narzisst ist, dann sind Hopfen und Malz verloren. Aber wenn nicht, sind andere Gedankengänge notwendig. Meine Ex war sich ja auch sicher, dass ich ein Narzisst sei. Deshalb steht und fällt jeder Rat mit der Frage, ob er sich die Diagnose geholt hat, um Unterhalt zu sparen oder es tatsächlich so ist. Mehr wollte ich nicht sagen.
    • Ihr Lieben,
      um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Diagnose hat der Papi vorgelegt mittels Krankenhaus errichten. Es gab einen stationären Aufenthalt über mehrere Monate sowie einen Teilstationären Aufenthalt, in denen beiden die Diagnose der NPS therapiert wurde. Diese liegen mehrere Jahre zurück, aus einer Zeit, in der wir uns noch nicht kannten. Kennenlernen, Hochzeit etc. war eine tolle und rasend schnelle Lovebombing-Phase, in der ich vieles geglaubt habe und zu wenig hinterfragt. Diesen Vorwurf muss ich mir tatsächlich ankreiden. Ich hatte keine Ahnung über das Ausmaß und habe einfach blindlings vertraut. Es gab/gibt so viele Menschen, die an seinem Schicksal etc. Schuld haben inkl. zuletzt eben mir. Aber auch das ist, wie ich heute weiß, ja leider typisch... Insofern ist die Diagnose an sich nicht neu, lediglich mir in der Klarheit, was vorher nur Vermutungen waren und von ihm abgestritten bzw. auf mich projiziert wurde...
    • MaxMustermann schrieb:

      Deshalb steht und fällt jeder Rat mit der Frage, ob er sich die Diagnose geholt hat, um Unterhalt zu sparen oder es tatsächlich so ist. Mehr wollte ich nicht sagen.
      Hallo Max,

      die Diagnose Narzissmus (oder Cluster-B-Persönlichkeits"störung") rechtfertigt vermutlich eher nicht einen bis auf den Mindestunterhalt reduzierten Betrag. Aber das wird dann ein Gericht schon entsprechend in einer Einzelfallabwägung entscheiden, wie mit dem Gutachten umzugehen ist. Ich bin mir - nach den Urteilen, die mir so hinsichtlich einer krankheitsbedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit so unter gekommen sind - ziemlich sicher, dass ein (OLG-)Gericht durchschauen würde (natürlich nur mit Hilfe eines Gutachtens), ob da was "vorgeschoben" wird.
      Die Nachweis-, nein, Beweispflichten, liegen auf der Seite desjenigen, der sich auf eine Leistungsunfähigkeit oder - einschränkung berufen will. Und nebem dem Vortrag der Erkrankung (genaue Diagnose), muss der Nachweis geführt werden, wie und dass die Krankheit adäquat behandelt wird und welche genaue Auswirkung die Erkranung auf die Arbeit hat. Ansonsten schätzen sie einfach Einkommen hinzu oder stellen den Pflichtigen so, als sei er nicht erkrankt.
      Dazu muss aber vom Anwalt der TO entsprechender Hinweis zumindest kommen.

      Falls der Vater tatsächlich nur ein Gutachten haben wollte, um Unterhalt "zu sparen", wird das Ding vielleicht wie ein Bumerang in anderen (Sorge)dingen zu ihm zurück kommen.
      Und wenn das mit dem Brief (über die nicht mal 3 Jahre alten Tochter zu dem Zeitpunkt) stimmt und die Mutter den Brief noch hat und dem Gutachter oder Gericht diesen vorlegen kann, halte ich die Diagnose nicht nur fürs Unterhaltsverfahren "angebracht".

      Nur müssen wir das - zum Glück - nicht entscheiden.

      edit: @akgh das was Du beschreibst, ist typisch für Cluster-B-Persönlichkeiten. Bitte (falls Du es nicht ohnehin schon getan hast) such Dir selbst auch professionelle Hilfe für Dich. Es gibt auch viele tolle Hilfeforen im Internet. Derzeit treffen sich wohl auch die meisten Selbsthilfegruppen ohnehin nur online.
      Viel Kraft!

      LGruß Tanja